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Harry Callahan

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  1. Versuch doch nur mal hier einen Konsens über unsere politischen Forderungen zu erzielen. Und an der Diskussion werden sich keine 100.000 beteiligen. 20 reichen und die haben 25 verschiedene Meinungen. Divide et impera.
  2. Da liest Du aber viel zwischen den Zeilen. Ich habe lediglich Beispiele für willkürliche Regelungen gegeben, während Du aus der Hüfte heraus behauptet hast, dass man gegen jede willkürliche Regelung juristisch vorgehen kann. Wenn Du beweisen willst, dass ich Unrecht habe, dann steht Dir doch der Klageweg offen.
  3. In Teilaspekten ja Aber auch Du könntest von meinem Rat profitieren: Nimm entweder mehr oder weniger von dem Zeug, das Du schluckst. Wie auch immer - die jetzige Dosis ist nicht richtig.
  4. Naja - über das Problem mit Krankenhausinfektionen hat man ja manchmal schon mal etwas gehört. Nur sind diese Keime eben für Normalsterbliche recht problemlos. Übrigens könnte man bei einem gesellschaftlichen Konsens auch etwas dagegen machen - kosten halt nur Geld und etwas guten Willen. Die Ergebnisse wären aber unspektakulär und wahrscheinlich nicht in einer Legislaturperiode abzusehen - also politisch nicht machbar.
  5. Ja - feel free. Das Problem ist, dass die Exekutive Dich wahrscheinlich daran hindern wird, den Verein zu öffnen. Dann kannst Du Dich gerne klagenderweise an die Judicative wenden, aber da die alle den Betrieb dramatisch reduziert haben, bekommst Du in 3 Jahren ein Urteil, dass die Schließung des Vereins rechtswidrig war. Das Urteil kannst Du Dir dann einrahmen und aufhängen. Apropos Willkür - Wer sagt denn, dass ein Kurzwaffenmagazin mit 21 Schuß gefährlicher ist, als eins mit 20 Schuß. Willkür. Warum durfte bis zur letzten Reform jemand der vor mit den Autoführerschein gemacht hat, eine 125er fahren und ich wegen ein paar Monaten nicht? Willkür. Unser ganzes System ist voll davon.
  6. Jetzt wird es aber philosophisch. Strategie sicher nicht, aber Kollateralschaden. Aus Sicht des Virus könnte man argumentieren, dass ja meist nicht das Virus an sich tötet, sondern die Reaktion des Körpers darauf. Also nicht seine Schuld. Die Entstehung von Multiresistenzen ist auch eine reine Überlebensstrategie. Man hätte ja auch einen gewissen Teil der Menschheit an einfachen Infektionen sterben lassen können, aber nein - wir mussten ja das Penicillin erfinden und so die Rüstungsspirale beginnen. So ein Bakterium will doch auch nur überleben, sich vermehren und ansonsten den Ball flach halten. Was absolut sicher ist, ist dass es im nächsten Jahr ein neues Virus geben wird, wahrscheinlich wieder ein Coronavirus. Die ständige Veränderung ist für die Viren lebensnotwendig - um im Merkelschen Ductus zu sprechen - alternativlos. Die neue Variante wird entweder harmloser sein oder gefährlicher. Das wird der Zufall entscheiden. Evolutionär gesehen wäre "harmlos" sinnvoller, weil es eine weitere Verbreitung ermöglichen würde. Aber hier wird der Zufall eben zeigen, welcher Fehler bei der Replikation der RNA geschieht und welche Veränderung sich dadurch ergibt. Ist halt so. Unsere Gesellschaft wird sich daher früh die Frage stellen lassen müssen, was denn dann der Trigger sein soll, um 2020 zu wiederholen. Übrigens geraten Wölfe doch auch in einen Blutrausch und töten mehr Schafe, als sie essen können oder müssen. Da könnte man auch von einer (lokalen) Ausrottung sprechen. Keine evolutionäre Strategie, aber eben Kollateralschaden.
  7. ... die immer tödlich endet.
  8. Dann sag den Desinfektoren, dass es noch andere Krankheitserreger außer SARS-CoV2 gibt, die sich eventuell länger auf Oberflächen halten und dass sie aufgrund dieser Erreger weiter desinfizieren sollten.
  9. Nein - Ergebnis der Studie in Heinsberg
  10. Endlich jemand, der es verstanden hat
  11. Philosophische Frage, auf die ich hier nicht näher eingehen wollte. Dann sagen wir "reproduktionsfähige" statt "lebende". Zufrieden?
  12. Wenn ich an dieser Stelle darauf hinweise, dass man eigentlich das Rauchen verbieten müsste, wenn es darum ginge, Leben zu retten, wird immer angeführt, dass die Raucher ihre eigenen Entscheidungen treffen. Ist hier das gleiche. Wenn jemand das Risiko eingehen will, sich auf einem Schießstand zu infizieren, dann ist das seine Entscheidung. Das Risiko selbst ist überschaubar und irgendwann ist mal gut mit Nannyfizierung des Staates.
  13. Nochmal: Viren-RNA ist auf Oberflächen nachweisbar - richtig. Lebende Viren lassen sich dadurch nicht züchten. Es findet auf diesem Wege KEINE Infektion statt.
  14. Zum Thema Schnelltests mal ein wenig Statistik. Zunächst einmal muss man die Prä-Test-Wahrscheinlichkeit kennen. Machen wir es uns mal einfach und gehen von 8000 Infizierten bei 80.000.000 Bürgern aus. Damit wäre die Wahrscheinlichkeit auf ein positives Testergebnis 1:10.000. Nun betrachten wir die Eigenschaften eines solchen Tests. Die Sensitivität bezeichnet nun die Wahrscheinlichkeit, dass ein Patient mit einer Infektion auch ein positives Ergebnis hat. Davon zu unterscheiden ist die Spezifität, die aussagt, ob ein Patient mit einem positiven Testergebnis auch eine Infektion hat. Nehmen wir also mal an, dass ein solcher einfach verkaufter Schnelltest eine Sensitivität und eine Spezifität von 99% hat. Die tatsächlichen Werte werden viel schlechter sein, aber der Einfachheit halber gehen wir mal davon aus. Betrachten wir nun einmal, dass der Test bei einer Million Menschen durchgeführt wird. Anhand unserer Prä-Test-Wahrscheinlichkeit können wir nun sagen, dass hiervon 100 Personen infiziert sind und der Einfachheit halber gehen wir davon aus, dass diese auch ein positives Ergebnis bekommen. Aber wenn ich diesen Test mit 99%iger Spezifität bei einer Million Menschen durchführe, dann werden 10.000 Menschen ein falsch positives Ergebnis bekommen. Bei einem Text mit Spezifität und Sensitivität von 99% ist also bei einem positiven Testergebnis die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich infiziert zu sein, 1:100. Anders gesagt: Wenn ich 100 Schimpansen befrage oder eine Münze werfe, bekomme ich ein besseres Ergebnis.
  15. Eigentlich gut. Auf der anderen Seite wirst Du als Bürger verknackt, wenn Du die Gesetze nicht bis zur dritten Stelle hinter dem Komma kennst und einhältst. Da kommst Du dann nicht durch mit "moment - ich google nochmal nach".
  16. Hast Du die grüne Markierung vergessen? Die Resozialisierung klappt nicht - ausweislich der Rückfallquoten. Die Strafe soll eine Strafe sein und Täter möglicherweise abschrecken - wobei auch das regelhaft scheitert. Mord hat die härteste Strafe, die unser System bietet. Die Aufklärungsquoten sind enorm hoch. Praktisch muss jeder, der einen Mord begeht, damit rechnen, die härteste Strafe unseres Systems zu bekommen. Würde Abschreckung funktionieren, dürfte es also keinen Mord geben. Also bleibt übrig, die Bevölkerung vor gewissen Menschen zu schützen - leider oft nur temporär.
  17. Nur wenn das Verbot durchgesetzt wird, hat die Erlaubnis einen Sinn. (Disclaimer: Wenn die Autoren juristischer Grundlagebüchern diesen Satz zitieren möchten, dann ist die Erlaubnis für einen geringen Betrag einzuholen. Anfragen bitte per pm)
  18. Das ist dann eben so. Zwingt ihn ja keiner, zu "straucheln".
  19. Wenn Du mich so fragst, würde ich eine 1:1 Übernahme des zweiten Verfassungszusatzes und der Shall-issue-Regelung befürworten. Aber ich wollte eben nur auf ein Problem hinweisen - nicht mehr und nicht weniger. Und ja - wenn das Gesetz überhaupt einen Sinn haben soll, dann müsste der Täter bei Verurteilung wegen illegalem Waffenbesitz eben eine spürbare Strafe bekommen. Gilt übrigens für fast alle Straftaten. Aber es ist ja wichtiger, dass wir konservative Kommentare im Internet verfolgen. Worte tun weh....
  20. Mal ehrlich: Die Strafe wäre wahrscheinlich doch bei jedem von uns vergleichbar. Was UNS nur weh tun würde, wäre der Wegfall der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Das genau ist doch das ganze Problem des Waffenrechts: Abgesehen vom Verlust der Zuverlässigkeit sind die Strafen für illegalen Waffenbesitz doch lächerlich. Wer aber ohnehin ein krimineller Drecksack ist, der interessiert sich auch nicht dafür, wenn er beim nächsten WBK-Antrag einen ablehnenden Bescheid bekommt. In anderen Worten: Illegaler Waffenbesitz ist nur für legale Waffenbesitzer ein Problem. Diesen Widerspruch konnte der gesamte deutsche Staat doch noch nie auflösen.
  21. Hmm........ aber mal eine Frage an die Juristen hier: Wie kommt es denn, dass beide verurteilt werden? Erstens finde ich 9 Monate auf Bewährung für den Leibwächter mal nicht wenig. Wobei wir hier nicht erfahren, ob es sich um ein Erstvergehen handelt, oder ob da noch etwas dahinter steckt. Aber warum denn beide? Als Lindenbergs Anwalt hätte ich doch argumentiert, dass mein Mandant überhaupt keine Ahnung davon hatte, was sich in dem Gepäckstück befindet. Es ist doch schließlich nachvollziehbar, dass ein solch prominenter Mann sein Gepäck packen lässt. Das Aufgeben ist nur eine Formsache. Und seit wann haftet ein Chef für die Gesetzesverstöße seiner Mitarbeiter? Interessant ist auch, dass niemand schreibt, wem die Waffe nun gehört. Und dass ein .22er Derringer zur legalen Selbstverteidigung durch ein Leibwächterteam genutzt wird, konnte wahrscheinlich noch nicht einmal ein Anwalt dem Richter erzählen, ohne rot zu werden oder mit dem Lachen anzufangen. Welche Info fehlt denn, um die Verurteilung von beiden zu rechtfertigen?
  22. Das gilt doch 1:1 für das Verbot von Magazinen mit normaler Kapazität 😉
  23. Was soll daran nun berichtenswert sein? Play stupid games - win stupid prices.
  24. Das witzige ist ja, dass sich immer mehr Sheriffs melden, die ankündigen, Gesetze, die den 2. Verfassungszusatz einschränken sollen, einfach nicht umzusetzen. Virginia wird noch SEHR interessant werden! Der Sheriff wird vom VOLK gewählt und nicht von einer Zentralregierung bestimmt. Daher wird er als "einer von uns" gesehen.
  25. Nö. Ist ja schließlich eine geheime Wahl, bei der niemand mit der Waffe hinter einem steht. An der Urne kann man seine wahre Überzeugung ohne Angst vor der Meinung von Nachbarn, Freunden und der Presse haben zu müssen. Da muss das Idiotikum ja bei 84% der Bürger bestens wirken.
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