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Udo Lindenbergs illegaler Revolver - Verfahren eingestellt
Harry Callahan antwortete auf Mausebaer's Thema in Allgemein
Nur wenn das Verbot durchgesetzt wird, hat die Erlaubnis einen Sinn. (Disclaimer: Wenn die Autoren juristischer Grundlagebüchern diesen Satz zitieren möchten, dann ist die Erlaubnis für einen geringen Betrag einzuholen. Anfragen bitte per pm)- 50 Antworten
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Udo Lindenbergs illegaler Revolver - Verfahren eingestellt
Harry Callahan antwortete auf Mausebaer's Thema in Allgemein
Das ist dann eben so. Zwingt ihn ja keiner, zu "straucheln".- 50 Antworten
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Udo Lindenbergs illegaler Revolver - Verfahren eingestellt
Harry Callahan antwortete auf Mausebaer's Thema in Allgemein
Wenn Du mich so fragst, würde ich eine 1:1 Übernahme des zweiten Verfassungszusatzes und der Shall-issue-Regelung befürworten. Aber ich wollte eben nur auf ein Problem hinweisen - nicht mehr und nicht weniger. Und ja - wenn das Gesetz überhaupt einen Sinn haben soll, dann müsste der Täter bei Verurteilung wegen illegalem Waffenbesitz eben eine spürbare Strafe bekommen. Gilt übrigens für fast alle Straftaten. Aber es ist ja wichtiger, dass wir konservative Kommentare im Internet verfolgen. Worte tun weh....- 50 Antworten
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Udo Lindenbergs illegaler Revolver - Verfahren eingestellt
Harry Callahan antwortete auf Mausebaer's Thema in Allgemein
Mal ehrlich: Die Strafe wäre wahrscheinlich doch bei jedem von uns vergleichbar. Was UNS nur weh tun würde, wäre der Wegfall der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Das genau ist doch das ganze Problem des Waffenrechts: Abgesehen vom Verlust der Zuverlässigkeit sind die Strafen für illegalen Waffenbesitz doch lächerlich. Wer aber ohnehin ein krimineller Drecksack ist, der interessiert sich auch nicht dafür, wenn er beim nächsten WBK-Antrag einen ablehnenden Bescheid bekommt. In anderen Worten: Illegaler Waffenbesitz ist nur für legale Waffenbesitzer ein Problem. Diesen Widerspruch konnte der gesamte deutsche Staat doch noch nie auflösen.- 50 Antworten
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Udo Lindenbergs illegaler Revolver - Verfahren eingestellt
Harry Callahan antwortete auf Mausebaer's Thema in Allgemein
Hmm........ aber mal eine Frage an die Juristen hier: Wie kommt es denn, dass beide verurteilt werden? Erstens finde ich 9 Monate auf Bewährung für den Leibwächter mal nicht wenig. Wobei wir hier nicht erfahren, ob es sich um ein Erstvergehen handelt, oder ob da noch etwas dahinter steckt. Aber warum denn beide? Als Lindenbergs Anwalt hätte ich doch argumentiert, dass mein Mandant überhaupt keine Ahnung davon hatte, was sich in dem Gepäckstück befindet. Es ist doch schließlich nachvollziehbar, dass ein solch prominenter Mann sein Gepäck packen lässt. Das Aufgeben ist nur eine Formsache. Und seit wann haftet ein Chef für die Gesetzesverstöße seiner Mitarbeiter? Interessant ist auch, dass niemand schreibt, wem die Waffe nun gehört. Und dass ein .22er Derringer zur legalen Selbstverteidigung durch ein Leibwächterteam genutzt wird, konnte wahrscheinlich noch nicht einmal ein Anwalt dem Richter erzählen, ohne rot zu werden oder mit dem Lachen anzufangen. Welche Info fehlt denn, um die Verurteilung von beiden zu rechtfertigen?- 50 Antworten
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Ministerium weiß nicht, ob Tatwaffen illegal sind
Harry Callahan antwortete auf Thema in Waffenlobby
Das gilt doch 1:1 für das Verbot von Magazinen mit normaler Kapazität 😉 -
Was soll daran nun berichtenswert sein? Play stupid games - win stupid prices.
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Das witzige ist ja, dass sich immer mehr Sheriffs melden, die ankündigen, Gesetze, die den 2. Verfassungszusatz einschränken sollen, einfach nicht umzusetzen. Virginia wird noch SEHR interessant werden! Der Sheriff wird vom VOLK gewählt und nicht von einer Zentralregierung bestimmt. Daher wird er als "einer von uns" gesehen.
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In D brauchst Du kein Geld - nur die Medien. Wenn die dem dummen Deutschen einreden, dass es dem Kampf gegen Rächts dient, wenn man sich den linken Arm abschneidet, dann rennt die Mehrheit zum Küchenschrank und holt die Messer raus. Ich bin immer noch der Meinung, dass hier ein ganz großes Experiment zur Leidensfähigkeit von Völkern läuft. Vielleicht von Soros, vielleicht von Bloomberg, vielleicht auch von Aliens. Oder die Flugzeuge versprühen doch irgendein Idiotikum in die Luft.
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Heute Abend in PlusMinus Schusswaffen: Deutschland rüstet auf
Harry Callahan antwortete auf Jack07's Thema in Allgemein
Trotzdem besser. "Gib mir ein Ping Vasily - nur ein einziges". -
EIN deutscher Lobbyverband für LWB...
Harry Callahan antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
Siehst Du - so unterschiedlich sind die Vorstellungen. Ich bin der Meinung, dass hier mal ein Medienschaffender eine Art "Piloten" drehen muss, mit dem er dann die Entscheidungsträger in den Sendern überzeugen kann. Ich glaube nicht, dass Hinz-und-Kunz einfach dem Chef von Sport1 schreiben und eine neue Sportart vorschlagen können. -
Den Stand kenne ich. Man muss aber Mitglied sein und die suchen sich ihre Leute sehr selektiv aus.
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EIN deutscher Lobbyverband für LWB...
Harry Callahan antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
Wieviele Menschen stehen denn dem Autobesitz an sich kritisch gegenüber? -
EIN deutscher Lobbyverband für LWB...
Harry Callahan antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
Ein Marketingexperte könnte eine Strategie entwerfen, um den legalen Waffenbesitz in ein positiveres Licht zu stellen. Ich weiß, ich wiederhole mich diesbezüglich, aber die Fragestellung ist ja letztlich auch schon oft behandelt worden. Wie sah es denn mit Harley-Davidson in den 70er Jahren aus? Die Marke war quasi am Boden. Die Motorräder wurden mit kriminellen Rockergangs in Verbindung gebracht und hatten einen schlechten Ruf. Dann begann man eine positive Medienkampagne. Woraus bestand diese? Durch einflussreiche Promis wurde das Produkt immer wieder gezeigt. Der Schauspieler hier, der Moderator da. Auf einmal war HD nicht mehr das Produkt für Kriminelle sondern wurde mit Idolen in Verbindung gebracht. Die Folge war ein starker Zuwachs und eine Erholung der Firma. Was hat das mit Waffenbesitz zu tun? Alles. Wäre Waffenbesitz in der Bevölkerung angesehen und geschätzt, dann ließen sich viel mehr positive Veränderung in unserem Interesse umsetzen. Dafür müsste man genau diesen Weg gehen. Was denkt denn der Normalbürger von IPSC? Doch nur, dass da ein paar Irre Häuserkampf üben. Stellt Euch jetzt mal vor, man würde z.B. eine Extreme Euro Open in einem Sportkanal zeigen. Die Sportart wäre SOOOOOO telegen! Man müsste es nur einmal angehen. Stellt Euch doch einmal vor, man würde Eric Grauffel, JJ Racaza, KC Eusebio und Jorge Ballesteros bei allen Stages begleiten - schöne Kameraeinstellungen zeigen etc.. Das würde jede Darts-WM in den Schatten stellen. Und dann? Dann hätte man unser Image verbessert und extrem viel für den Schießsport getan. DAS könnte (und müsste) ein Profi mit entsprechenden Verbindungen machen. Aber wir müssen raus aus der Defensive. Sonst geht es halt scheibchenweise weiter und mit jeder Waffengesetzänderung sind wir froh, dass man uns nur ein wenig unserer Rechte genommen hat. So werden wir niemals eine echte Verbesserung bekommen. Das ist wie eine Superdiät, bei der man jedes Jahr ein bißchen weniger zunimmt. Ceterum censeo, dass wir das Thema SV offen ansprechen müssten, weil sich der Rentner um die Ecke kaum mit Schießsport identifiziert, aber dennoch eventuell ein Interesse an seiner eigenen Sicherheit hat.- 59 Antworten
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Bei was kommt die Regierung denn seit 16 Jahren gut weg?
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Gemeinsame Nutzung bei gemeinsamer Aufbewahrung möglich?
Harry Callahan antwortete auf 22er's Thema in Waffenrecht
Dann erläutere mir bitte den Unterschied. Als Berechtigter darf ich eine Waffe zur Beförderung erwerben ohne hierfür eine Erlaubnis zu brauchen. Nichts anderes ist der Transport vom Waffenschrank zum Schießstand. -
Gemeinsame Nutzung bei gemeinsamer Aufbewahrung möglich?
Harry Callahan antwortete auf 22er's Thema in Waffenrecht
Nö, da die miteingetragenen Waffen des Lebenspartners aufs eigene Kontingent angerechnet werden. -
Gemeinsame Nutzung bei gemeinsamer Aufbewahrung möglich?
Harry Callahan antwortete auf 22er's Thema in Waffenrecht
Hmmm..... wir sind uns doch einig, dass unter den unter 1. geschilderten Voraussetzungen die gemeinsame Lagerung erlaubt ist. Zum Transport zum Schießstand finden wir im Waffenrecht unter §12: Der Transport zum Schießstand ist also auch legal. Bleibt das Schießen. Und da heisst es: In welchem Zustand der Aufbewahrung, Transport und Nutzung soll es also Probleme geben? §12 (1) 1. sehe ich lediglich als notwendig an, wenn es um die Aufbewahrung geht. Bei Lebensgemeinschaft kein Problem. -
Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG
Harry Callahan antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Es wäre ja wünschenwert, mit SV oder allgemeinem Recht argumentieren zu können. Aber das wird nicht klappen - an einer solchen Entscheidung würden zuviel Politik und Weltanschauung hängen. Daher würde mein Ansatz - als juristischer Laie - gegen die Willkürlichkeit der Kapazitätsgrenzen gehen. Nach meinem Rechtsempfinden muss der Staat für eine Einschränkung der Rechte (hier: entschädigungslose Enteignung bei vorher legalem Magazinbesitz) eine sachlich nachvollziehbare Begründung finden. Die möchte er bitte nachweisen. Ein einfaches "wir wollen das so" dürfte für eine Einschränkung meines Rechts auf Eigentum ja nicht reichen. Wir reden hier ja auch nicht davon, dass ein Verwaltungsakt nach dem WaffG zurückgenommen wird. Wie hier schon ausgeführt ist das WaffG ein Verbotsgesetz mit Ausnahmevorbehalt. Das ist hier aber nicht der Fall. Die nun verbotenen Magazine waren ja immer frei verkäuflich. Ein Eingriff ins Eigentumsrecht sollte aber begründet werden. An dieser Begründung wird sich die Regierung aber schwer tun und genau das sollte ein Ansatz sein. -
Texas: Bewaffnete Zivilisten verhindern Massaker in Kirche
Harry Callahan antwortete auf JDHarris's Thema in Allgemein
Beim Utah-Mall Shooting wurden die Zivilisten gefragt, ob sie Probleme mit der "Freund-Feind-Erkennung" hatten. Sie sagten alle übereinstimmend, dass sie problemlos an der Bewegungsmatrix erkannt hatten, wer Attentäter war und wer helfen wollte. Scheint also keine Hirnchirurgie zu sein. Übrigens hieß es auf IG, der Schütze sei Ausbilder in einer Schießschule in den USA gewesen. Also sozusagen vom Fach. -
Hast Du dazu schon Infos? Muss man für jedes Magazin eine Genehmigung beantragen, oder geht das so als "Generalerlaubnis"?
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Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG
Harry Callahan antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Ein gutes Argument bezüglich der Magazine ist die Willkür. Der BGH hat mal sinngemäß so geurteilt: Bei einer Lebertransplantation mussten die Patienten auf der Warteliste 6 Monate lang "trocken" sein, durften also keinen Alkohol getrunken haben. Diese Regelung wurde vom BGH gekippt, weil keiner der beteiligten Ärzte nachweisen konnte, in welcher Weise es denn einen Unterschied machen soll, ob der Patient nun 5 Monate oder 6 Monate trocken sein soll. Die Grenze war willkürlich. Genauso ist es bei den Magazinbegrenzungen. Woher kommen denn die 20 Schuss bei Kurzwaffenmagazinen? Wer sagt, dass ein Magazin ab 21 Schuss gefährlicher wird? Durch welche Studie wurde das belegt? Woher kommt die Zahl? Das muss man doch juristisch angreifen können.