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Wenn eine GK-Pistole zu schwer ist, muss man einfach mehr trainieren.
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Wie weit hat uns denn die "gute Zusammenarbeit" mit den Behörden gebracht? "Gute Zusammenarbeit" ist doch nur eine nette Umschreibung für ein weiteres Akzeptieren der Salamitaktik.
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Ich hoffe für uns alle, dass Du recht hast.
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Das kann ich für mich definitiv ausschließen. Aber ich bin gerne bereit, als Multiplikator zu wirken.
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Endlich versuchen wir, unser Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen ! 100 Euro sind unterwegs.
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Der Grund zur Untersuchung ist aber ein anderer. Wenn ich in einer Disco oder bei einer Großveranstaltung durchsucht werde, dient dies im weiteren Sinne der Gefahrenabwehr, denn es soll sichergestellt werden, dass ich keine Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände mitbringe. Außerdem kann ich diese Durchsuchung selbstverständlich auch verweigern, muss aber dann den Verzicht des Einlasses in Kauf nehmen. Hier geht es darum, dass alle Messebesucher pauschal des Diebstahls bezichtigt werden und daher am Ausgang durchsucht werden. Das hat mit Gefahrenabwehr nichts zu tun. Gerne kann der Eigentümer hier sein Hausrecht ausüben und die Messebesucher des Geländes verweisen - mehr aber auch nicht. Auch ist es doch IMHO so, dass Klauseln in den AGBs, die nicht gesetzeskonform sind, als nichtig zu betrachten sind. Also kann der Eigentümer gerne vorschreiben, dass ihm jeder am Ausgang seinen Wagen schenken muss, vor Gericht wird er dennoch damit nicht durchkommen, genauso wenig wie das Ordnungsamt. Edit: Die Polizeibeamten hier wissen sicher besser bescheid, aber selbst die dürften sich doch sehr schwer mit der Suche nach einer Rechtfertigung tun, wenn sie am Ausgang bei Aldi einfach mal bei jedem den Rucksack und die Jackentasche durchsuchen sollen, nur weil er je ein Ladendieb sein könnte.
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"Bildung einer kriminellen Vereinigung" ist aber doch ein wenig übertrieben.
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Du hast Mail.
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(Thread wieder nach oben hol......) Hat mal jemand bei den Adressen oben bestellt? Irgendwie antworten die noch nicht einmal auf meine Mails - würg.
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Würde mich auch mal interessieren. Selbst bei Natchez sind die Hülsen mit Versand, Zoll und MwSt kaum billiger als hier.
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Wo bitte bekommt man denn 40er Hülsen für 3 Cent incl. Versand ??????? Bei den Händlern in D werden zur Zeit etwa 16-19 Cent aufgerufen.
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Wenn Du mal meine Berechnung durchliest, dann kommt man auf eine Ersparnis von 66 Teuro/1000 Stück. Dies gilt, wenn Du es schaffst, Fabrikmun noch für 200 Teuro/1000 zu bekommen. (Wenn ja, dann sag mal bitte wo). Als wird es eher noch mehr sein. Im reinen Ladevorgang schaffe ich mit meiner alten 550 wirklich 500 Patronen/h, also erwirtschafte ich etwa 33 Teuro/h. Das finde ich als Nettolohn nicht schlecht. Der Vergleich hinkt natürlich ein wenig, da dies nicht die Zeit für Nebentätigkeiten umfasst. Den Anschaffungspreis der Hardware hast Du als fleissiger IPSC Schütze nach höchstens 2 Jahren raus. Ob sich Wiederladen insgesamt lohnt, hängt davon ab, ob Dir Zeit oder Geld wichtiger sind.
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13 Cent kommt bei mir hin. Aus meiner Exceltabelle hierzu: Preis (Euro) Pulver (500g) 45 Euro (N340) Geschosse (1000 Stück) 80 Euro (Win 180gr HP) Zünder (1000 Stück) 20 Euro (Federal 100) Pulvermenge (gr) 5,7 Fabrikladung (1000 Stück) 200 Kosten pro Patrone Pulver 0,0333 Geschoss 0,0800 Zünder 0,0200 Gesamt 0,1333 Kosten pro 1000 Patronen 133,31 Ersparnis gegenüber Fabrikladung 66,69
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w. Zuverlässigkeit im Zusammenhang mit Drogen?
Harry Callahan antwortete auf Skydiver's Thema in Waffenrecht
Und wie willst Du das begründen ? Darf bei Dir auch niemand mit Pickeln schießen, mit Mundgeruch oder mit Löchern in den Zähnen ? Warum soll bitte jemand mit Bindehautentzündung nicht schießen dürfen ? (Außer es ist eine Konjunktivitis epidemica, dann ist es aber meist schon zu spät wenn es Dir auffällt.). Also ist gewerbsmäßiger Einbruch, Drogenhandel, Prostitution oder Menschenhandel auch ok ? Du stellst zwar anscheinend hohe medizinische Anforderungen an Deine Schützen aber nur geringe moralische. -
w. Zuverlässigkeit im Zusammenhang mit Drogen?
Harry Callahan antwortete auf Skydiver's Thema in Waffenrecht
Hmmmm......also mir fallen jetzt gerade keine Antidepressiva ein, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, wie Du es im Eingangspost angegeben hast. Grob zusammengefasst : Wenn Du schon kein Problem damit hast, dass der Schützenkamerad ehemaliger Alkoholoker ist, warum sollst Du dann ein Problem damit haben, dass er Antidepressiva nimmt ? Diese wird er von seinem Arzt verschrieben bekommen haben und Du fragst ja auch keinen Kollegen ob er Medikamente gegen Bluthochdruck einnimmt. Übrigens hätte ich ein Problem mit allen Drogen auf dem Schießstand. Ich will einfach nicht, dass jemand mit besoffenem Kopf mit geladener Waffe neben mir steht - hier könnt ihr mich gerne "Spießer", "Moralapostel" oder was auch immer nennen. Ebenso habe ich ein Problem mit illegalen Drogen. Wenn hier jemand schreibt, er habe kein Problem mit THC auf dem Stand, so kann ich darüber nur den Kopf schütteln. Gerade Halluzinogene haben ja wohl auf einem Schießstand nichts zu suchen, ganz abgesehen davon, dass auch bei diesem Thema jemand verrät, wie genau er es mit der Einhaltung unserer Gesetze sieht. -
Das steht aber nun einmal anscheinend im Gesetz. Die entsprechende Stelle wurde oben zitiert.
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Richtig. Aber warum soll eine Behörde ein Gutachten anfordern, wenn ihre daraus resultierende Handlung im Gegensatz zum Gutachten steht ? Dies würde nur einen Sinn ergeben, wenn der Behörde hier ein Eigeninteresse zu unterstellen ist. Wenn ich aber die Rechtslage hier verstanden habe, muss der Gutachter entscheiden, ob er dem Antragsteller nun einen "Schweren Sprachfehler" bescheinigt, oder nicht. Wenn ich weiterhin richtig verstanden habe, muss die Behörde beim Vorliegen eines schweren Sprachfehlers den Schein verweigern. Nun frage ich mich: Wie soll sich ein Verwaltungsangestellter gegen ein fachärztliches Gutachten stellen ? Tut er es nicht hat er auch keinen Ermessensspielraum.
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Na da bin ich doch mal gespannt, ob sich ein Verwaltungsangestellter gegen ein fachärztliches Gutachten stellt. Ein Gutachten wird IMHO eben erstellt, weil die anfordernde Instanz nicht über ausreichendes Wissen in einem Fachgebiet verfügt. Natürlich kann sie aus dem Gutachten dann eine andere Konsequenz ziehen, dies aber dann auf eigene Verantwortung.
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Der Amtsarzt wird sich in der Regel nicht trauen ein fachärztliches Zeugnis nicht anzuerkennen. Die kann er garnicht, wenn er nicht zufällig Spezialist im selben Fach ist. Vor allem in Bayern und Österreich.... (Sorry aber der musste einfach raus...)
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Gehts auch ohne doppelten Zeilenabstand ?
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Klar, am Ende auch noch gereinigt und überprüft.
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Hmmm.....WaffenSchuhmacher meint, im Rahmen dieser Untersuchung wird die Waffe komplett zerlegt und überprüft. Kann ja sein, dass ich sehr viel langsamer bin als ein Büma, aber wenn ich meine 2011 komplett zerlege, reinige und wieder zusammenbaue bin ich mal knapp eine Stunde beschäftigt. Da glaube ich doch nicht, dass der VDB die Arbeitsstunde seiner Mitglieder für 30 Teuro anbietet. Da werden es dann eher 100 Teuro. Für Umme arbeitet ja keiner.
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Gibts schon, man müsste eben nur bereit sein, es zur Kenntnis zu nehmen. Übrigens würde ich mich für einen hessischen Modellversuch gerne freiwillig melden...
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Herumhacken ??? Was doch alles nicht persönlich. Außerdem - wenn das schon "Hacken" war, was soll dann Attila erst sagen.
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Argumentativ kommt von Dir aber auch nicht viel.