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Harry Callahan

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  1. SUPER !!! Und man sieht, wie telegen unsere Sportart doch ist. DAS wäre mal eine interessante Übertragung in den öffentlich rechtlichen Medien.
  2. DAS ist doch genau das Problem. Irgendwie merkt doch niemand, dass die BW (und auch der sonstige Staat - siehe BER) dabei VERSAGT, ordentliche Pflichtenhefte zu schreiben. War beim A400M doch genau das Gleiche: Ständige Nachbesserungen, weil irgendjemandem dann aufgefallen ist, dass wichtige Funktionen fehlen. Vielleicht zeigt sich eben, dass ein hoher Posten in einem Amt jemanden doch nicht automatisch zum Experten macht.
  3. Ich gerade nicht. Nie wieder versende ich was mit dem Laden.
  4. Äh? Blockwart 2.0 ??? Dass ungediente Personen Fördermitglieder einer RAG werden, ist nunmal zulässig. Dass die Personen Mitglied eines schießsportlichen Vereins werden um Waffen zur Selbstverteidigung zu bekommen, mag vielleicht moralisch einigen hier aufstoßen, aber es ist nun einmal - solange sie sich an die Regeln halten - legal. Was soll TJ denn dann wem melden? Die Personen kommen regelmäßig zum Training, machen den Sachkundenachweis und gut. Solche Schützen, die dann nach dem WBK-Erwerb nur noch zum Schützenfest und zur Jahreshauptversammlung kommen, gibt es doch in den Vereinen, seit dieses blöde Bedürfnisprinzip eingeführt wurde. Das können wir doof finden oder auch nicht - aber nicht alles, was wir doof finden ist eben illegal. (Sonst würde es die Grünen nicht mehr geben....)
  5. Also das mit der Lesekompetenz müssen wir noch üben.....
  6. Ähmm....... Und ? Du kannst Dir 100%ig sicher sein, dass Eure MP dank Ausnahmegenehmigung oder Ersatzbescheinigung jede einzelne Waffe behalten darf, die er und seine Günstlinge besitzen. Nur das dumme Wahlvolk darf den Tresor aufmachen.
  7. Naja - das Ausmaß des Workloads kann man ja durch die Anpassung der (politisch gewollten) turnusmäßigen Routinekontrollen verändern. Müssen die halt mal warten. Ob eine solche Kontrolle nach 36 oder 38 Monaten durchgeführt wird, sollte an der öffentlichen Sicherheit nicht viel ändern.
  8. Könnte man sich denn realistisch gegen den angeordneten Sofortvollzug wehren? Oder müsste man de facto seinen Kram erst einmal abgeben und bekäme dann in 5 Jahren ein Urteil welches besagt, dass der Sofortvollzug nicht rechtens war?
  9. Blödsinn. Oder haben wir alle das Urteil verpasst?
  10. Von der GRA-Webseite. Wir reden von EINEM WOCHENENDE! Im nächsten Leben werde ich Jurist. Mein nächstes Gutachten schreibe ich auch am Wochenende.
  11. Dein Haus muss nicht perfekt gesichert sein. Nur besser als das vom Nachbarn.
  12. Das regeln die örtlichen Bauverordnungen und das Nachbarschaftsrecht. Better judged by 12 than carried by 6. (steht auch unten....)
  13. Seit wann wird denn eine Waffe auf einem Schießstand geführt ?
  14. Sorry, aber da hast Du Geschichte nicht verstanden. Auch Adolf hat sich nicht hingestellt und gesagt: "So, ich bin jetzt euer Diktator und ihr habt mir zu folgen." Einfach die HA wegzunehmen, schafft viel zu viele Probleme. Bei einer klaren Enteignung hat eine Entschädigung zu erfolgen usw..... Das hier ist doch viel perfider. Wegnehmen 2.0 sozusagen. Außerdem kann jeder Politiker guten Gewissens sagen, dass er ja nicht schuld ist. Wir hätten ja erlaubt, aber die Gerichte...... Und auch die Jagdverbände hätten sich ja dafür einsetzen können, dass die 2-Schuß Begrenzung gestrichen wird. Wollten sie aber nicht. Denn es ist ja geil, ein kurzes AR mit langem Magazin zuhause zu haben, aber auf der Jagd ist es ja hundepfui......
  15. Erinnert mich irgendwie an: "A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State,...... "
  16. Weil die auch nicht mit mehr als 2 Schuß im Magazin auf Wild schießen dürfen??
  17. Genau. Gilt aber auch für beide Seiten. Gehst Du in irgendeiner Form Sport treiben? Oder hast Du einen körperbetonten Job? Ich kann Dir sagen, dass da draußen Kerle rumlaufen, denen Du das nicht ansiehst, für die es aber NULL PROBLEMO darstellt, 150kg anzuheben. Im Gegensatz zu Dir ist es dem 08/15-Einbrecher auch völlig egal, was er kaputt macht, wenn er Deinen Tresor wegschleppt. Und spätestens, wenn die Kerle zu zweit mit Tragegurten kommen, dann kommen sie bei 150kg noch nicht einmal ins Schwitzen. Also ok - es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, Deinen A-Langwaffenschrank zu verankern. Aber es soll ja möglich sein, Dinge zu tun, weil sie sinnvoll sind und nicht nur, weil sie vorgeschrieben sind. Übrigens wird der normale A-Schrank mit B-Innenfach doch sehr kopflastig, wenn die Munition im B-Fach ist. Da hätte ich allein schon Angst, dass er umfällt, wenn er nicht angeschraubt ist.
  18. Dann musst Du eben mehr trainieren. Ich habe meinen allein ins Auto gehoben. Und mal ehrlich: Eine Frau von 80kg über die Schwelle zu tragen, wäre für die meisten von uns keine unlösbare Aufgabe.
  19. Da geht ja auch nicht genug rein
  20. Aber im Ernst? Einen baumarktüblichen A-Langwaffenschrank mit B-Innenfach trägt eine etwas kräftigere Person einfach weg.
  21. Sorry, aber das ist doch komplett an der Realität vorbei. Heutzutage werden die Gesetze doch alle so stümperhaft formuliert, dass die Gerichte grundsätzlich klären müssen, wie sie denn auszulegen sind. Ist etwas off-topic, aber das neue Notfallsanitätergesetz ist dafür das beste Beispiel. Das Gesetz ist so schlecht formuliert (musste ja vor der Haupt-Urlaubszeit durch alle Instanzen gepeitscht werden, damit die Ärzteverbände keine Zeit für einen Kommentar hatten), dass eben NICHTS geregelt ist. Wie denn nun alles auszulegen ist, werden nun in jedem Einzelfall die Gerichte klären müssen. So war es eben auch in diesem Fall. Der Vergleich mit der Todesstrafe hinkt, weil sich die Richter ja auch ans Gesetz halten müssen.
  22. Genau. Wenn der BJV tatsächlich etwas erreichen will, dann soll er DEN Paragraphen ändern, den die Wir-jagen-mit-Repetieren-und-brauchen-HA-sowieso-nicht-Fraktion aufrecht erhalten hat. Ob es jetzt waidmännischer ist, verletztes Wild laufen zu lassen, oder durch einen schnellen 4. Schuß zu erlösen, kann man doch monatelang diskutieren. Gerade jetzt, wo die Schwarzwildjagd eher schon etwas von Schädlingsbekämpfung hat.
  23. Ähm... Meines Erachtens sollte es im Eigeninteresse der Schützenvereine liegen, ungeeigneten Mitglieder keine Befürwortung auszustellen. Wenn man ein Jahr in einem Verein zusammen trainiert, lernt man einen Menschen einigermaßen kennen. Jedenfalls scheint sich der Herr im Beispiel des TE ja schon nach kurzer Zeit einen gewissen Namen gemacht zu haben. Wenn dann zahlreiche Schützen Bedenken äußern, sollte man diese auch ernst nehmen. Dann kann man ihm ja klarmachen, dass er gerne hier mit Luftdruckwaffen weiterschießen kann, man ihm aber keine Befürwortung für den Erwerb einer scharfen Waffe ausstellen wird.
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