Zum Inhalt springen

Harry Callahan

WO Premium
  • Gesamte Inhalte

    5.011
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Harry Callahan

  1. Der normale EH-Kurs geht aber komplett an der Praxis vorbei. Klar ist es nett, wenn man danach einen schönen Verband wickeln kann. Aber das macht halt eben nur in der Realität keinen Unterschied. Es gibt nur 4 (bzw. 5) einfache Maßnahmen, die dem Patienten einen Überlebensvorteil bringen: 1. Früher Beginn einer Laienreanimation 2. Frühe Defibrillation 3. Blutstillung 4. Freimachen der Atemwege 5. (Entlastungspunktion bei Spannungspneumothorax) Die Zielstrebigkeit, diese Maßnahmen gezielt zu vermitteln, geht beim normalen EH-Kurs eben verloren.
  2. Ja, und deshalb wird sich nichts ändern. Schon im CRM-Kurs lernt man ja, dass abweichendes Verhalten verstärkt wird, wenn es keine negativen Folgen hat. Die Jungs sehen einfach, dass sie nichts zu befürchten haben, also können sie ja weiter unsere Gesetze brechen. Die Deutschen haben ja eh keine Eier in der Hose.
  3. An der Diskussion hier kannst Du doch erkennen, warum sich für die Kurse keine Interessenten finden...
  4. Möglich. Aber kein guter Rat.
  5. Wenn genug Interesse besteht, liesse sich sowas im Rhein-Main Gebiet organisieren.
  6. Du willst eine Schreckschußwaffe kaufen, um bei der Hochzeit Deiner Schwester Freudenschüsse abzugeben? Vergiss es...... Der Erwerb der Waffe ist ab 18 legal. Zum Führen (Du willst sie ja mitnehmen zu Hochzeit) ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. Aber erstens kann ich mir kaum vorstellen, dass Du damit schießen darfst (Wegen Lärmschutz und so - siehe Feuerwerk) und zweitens ist es zur Zeit sicher nicht clever, mit einer täuschend echt aussehenden Waffe auf der Strasse herumzuballern - es sei denn, Du willst so indirekt das örtliche SEK einladen.
  7. Schon klar. Aber mal im Ernst: Wenn ich damals nicht falsch aufgepasst habe, gibt es doch einen Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme. Wenn ich in die Mitnahme meines Eigentums einwillige, ist es eine Sicherstellung. Keine großen Voraussetzungen - ich willige ja ein. Aber sollte man hier nicht einwilligen, bedarf es doch noch immer eines Beschlusses, der die Beschlagnahme rechtfertigt. Und wenn nun ein Staatsanwalt (oder muss es ein Richter sein??) nicht nur reine Gefälligkeitsunterschriften gibt, so muss der beantragende PVB auch nur irgendwie argumentieren, warum die Luftdruckwaffe nun manipuliert sein soll. Oder sehe ich das juristisch falsch?? Nur "weil wir nichts anderes gefunden haben" ist doch eine so schwache Argumentation, dass ein Strafverteidiger doch nur auf eine solche Vorlage warten dürfte.
  8. Wie kommt man denn überhaupt darauf, bei jeder Luftdruckwaffe zu unterstellen, sie könnte manipuliert sein? Mit der gleichen Logik könnte man bei einer AVK jedes einzelne Fahrzeug erst einmal einziehen und auf einen Leistungsprüfstand bringen. Nach meinem Rechtsempfinden muss doch erst einmal ein Anfangsverdacht vorliegen und hierfür dürfte doch wohl das reine Vorhandensein einer Luftdruckwaffe nicht ausreichen.
  9. Das Schlimmste an diesen Einsätzen ist doch, dass dem Bewohner durch das bloße Vorhandensein schon unterstellt wird, dass er ein gefährlicher Gewalttäter ist. Oder wie will man denn sonst den SEK -Einsatz rechtfertigen? Wenn jemand nur Waffen in seinem Haus haben soll, warum reicht es dann nicht, mal freundlich an der Tür zu klingeln und nachzufragen, ob denn Einlass gewährt wird?
  10. Wer sollte denn kommen, der einem "Dexit" wohlgesonnen wäre? Frauke Petry wird an den ganzen Rechten in den eigenen Reihen scheitern. Und sonst?
  11. Nö. Bei uns ist ein solcher Volksentscheid ja nicht im Gesetz vorgesehen. Und selbst wenn wäre Mutti viel zu schlau um sowas zuzulassen.
  12. Hat weder etwas mit Verschweigen, noch mit falschen Angaben zu tun. Wenn formal keine Diagnose existiert, kannst Du keine angeben.
  13. Ist zwar eine juristische Spitzfindigkeit, aber: Nehmen wir mal an, der WBK-Interessent war beim Psychologen bzgl. seiner Angststörung und macht auf dem WBK-Antrag keine Angabe. Nach eine Jahr macht irgendein Denunziant eine Anzeige auf dem Amt und unser nun WBK-Inhaber bekommt eine kritische Anfrage, warum er denn eine falsche (bzw. keine) Angabe auf seinem Antrag gemacht hat. Dann würde ich als Jurist (Disclaimer: Der ich nicht bin...) argumentieren, dass die Beantwortung der Frage, ob bei ihm eine Erkrankung vorliegt, die gegen eine Ausübung des Schießsportes spricht, unabdingbar von der Existenz einer Diagnose abhängt. Das Stellen einer Diagnose ist aber ein ärztliches Privileg. Sollte er also "nur" beim Psychologen gewesen sein, kann er im juristischen Sinne keine Diagnose haben und somit eine solche auch nicht angeben. Somit wäre das Freilassen des Feldes völlig legitim.
  14. Ähm....... Anscheinend scheint hier noch immer keine Klarheit bezüglich der Begrifflichkeiten zu bestehen, obwohl es Mausebär doch mal so schön erklärt hat. Daher in meiner eigenen Art noch einmal: Psychiater: Arzt, hat Medizin studiert und eine Facharztausbildung gemacht Psychologe: Hat Psychologie studiert Psychoanalytiker: Psychiater mit Zusatzausbildung Psychotherapeut: Hat 60€ für die Anmeldung eines Gewerbes gezahlt War also der "Bekannte eines Bekannten" beim Psychologen oder beim Psychiater?
  15. SUPER !!! Und man sieht, wie telegen unsere Sportart doch ist. DAS wäre mal eine interessante Übertragung in den öffentlich rechtlichen Medien.
  16. DAS ist doch genau das Problem. Irgendwie merkt doch niemand, dass die BW (und auch der sonstige Staat - siehe BER) dabei VERSAGT, ordentliche Pflichtenhefte zu schreiben. War beim A400M doch genau das Gleiche: Ständige Nachbesserungen, weil irgendjemandem dann aufgefallen ist, dass wichtige Funktionen fehlen. Vielleicht zeigt sich eben, dass ein hoher Posten in einem Amt jemanden doch nicht automatisch zum Experten macht.
  17. Ich gerade nicht. Nie wieder versende ich was mit dem Laden.
  18. Äh? Blockwart 2.0 ??? Dass ungediente Personen Fördermitglieder einer RAG werden, ist nunmal zulässig. Dass die Personen Mitglied eines schießsportlichen Vereins werden um Waffen zur Selbstverteidigung zu bekommen, mag vielleicht moralisch einigen hier aufstoßen, aber es ist nun einmal - solange sie sich an die Regeln halten - legal. Was soll TJ denn dann wem melden? Die Personen kommen regelmäßig zum Training, machen den Sachkundenachweis und gut. Solche Schützen, die dann nach dem WBK-Erwerb nur noch zum Schützenfest und zur Jahreshauptversammlung kommen, gibt es doch in den Vereinen, seit dieses blöde Bedürfnisprinzip eingeführt wurde. Das können wir doof finden oder auch nicht - aber nicht alles, was wir doof finden ist eben illegal. (Sonst würde es die Grünen nicht mehr geben....)
  19. Also das mit der Lesekompetenz müssen wir noch üben.....
  20. Ähmm....... Und ? Du kannst Dir 100%ig sicher sein, dass Eure MP dank Ausnahmegenehmigung oder Ersatzbescheinigung jede einzelne Waffe behalten darf, die er und seine Günstlinge besitzen. Nur das dumme Wahlvolk darf den Tresor aufmachen.
  21. Naja - das Ausmaß des Workloads kann man ja durch die Anpassung der (politisch gewollten) turnusmäßigen Routinekontrollen verändern. Müssen die halt mal warten. Ob eine solche Kontrolle nach 36 oder 38 Monaten durchgeführt wird, sollte an der öffentlichen Sicherheit nicht viel ändern.
  22. Könnte man sich denn realistisch gegen den angeordneten Sofortvollzug wehren? Oder müsste man de facto seinen Kram erst einmal abgeben und bekäme dann in 5 Jahren ein Urteil welches besagt, dass der Sofortvollzug nicht rechtens war?
  23. Blödsinn. Oder haben wir alle das Urteil verpasst?
  24. Von der GRA-Webseite. Wir reden von EINEM WOCHENENDE! Im nächsten Leben werde ich Jurist. Mein nächstes Gutachten schreibe ich auch am Wochenende.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.