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Harry Callahan

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  1. OK. Der Erhalt der Nämlichkeitsbescheinigung läuft doch so ab: Ich gehe mit Waffe und Waffenbesitzkarte zum Zollamt, zeige beides vor und bekomme den Wisch. In welcher Weise wird denn nun bei diesem Vorgang der Eigentum geprüft, wenn er nicht mit dem Besitz identisch ist? Gar nicht. Und selbst an dem völlig wirr konstruierten Fall, ich könne meine Waffe ja in den USA verkaufen und wieder zurückkaufen, ändert doch die Nämlichkeitsbescheinigung überhaupt nichts - null - nada. Was soll denn dann die ganze Schikane? Konstruiere mir doch mal einen Fall, bei dem ich meine Waffe temporär ausführe, dann wieder mit zurücknehme und bei dem die Besitzverhältnisse der Waffe nicht durch die WBK, aber durch die Nämlichkeitsbescheinigung geklärt werden......
  2. Das ist so bei der endgültigen Ausfuhr.
  3. Als ich 2014 mit Waffen in die USA eingereist bin, habe ich mich ebenfalls über das Procedere informiert. Sowohl auf der Internetseite des Zoll als auch auf persönliches Vorsprechen beim Zollamt wurde mir bestätigt, dass ich eine vereinfachte Nämlichkeitsbeschreibung benötige. War aber kein Problem und hat auch nichts gekostet. Die Erklärung, warum die WBK nicht als Eigentumsnachweis gilt, war völlig bizarr und unverständlich. Ich könne ja die Waffe mit in die USA nehmen, dort verkaufen, dann wieder zurückkaufen und wieder einführen. (Ist klar !!!) Was die Bescheinigung daran ändern soll, konnte mir dann auch niemand erklären. Bei der Wiedereinreise in F habe die dem Zollbeamten dann ganz stolz meine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung gezeigt. Der meinte: "Muss ich nicht sehen. Dass ihnen die Waffe gehört, steht doch schon in der WBK."
  4. Ist zwar off-topic aber: Ich habe neulich eine Online-Übertragung eines IPSC-Matches gesehen. DAS war mal telegen und unterhaltsam!!!
  5. Genau. Das unterscheidet die Männer von den Jungs. (Oder in dem Video die Frauen von den Mädels......)
  6. Siehst Du. Deshalb bist Du kein Maßstab für die Wirkung.
  7. Wahrscheinlich bist Du aber auch kein aufgepumpter Gewalttyp, der Dir gerade ans Leder will. Sieh Dir doch mal die Polizei-Trainingsvideos auf der Tube an. Die Beamten werden trainiert, unter OC-Wirkung weiterzukämpfen. Meinst Du im Ernst, dass machen die BadGuys nicht so? Dich hat die Wirkung überrascht. Beim zweiten Mal weißt Du, was Dich erwartet. Wäre schon nicht mehr ganz so schlimm - oder?
  8. Das Match richtet sich explizit an Anfänger. Leihwaffen und -ausrüstung sind wohl vorhanden. Da triffst Du dann auch viele Gleichgesinnte, die Dir erzählen können, wie Du in Deinem Verein AIPSC etablieren kannst.
  9. Wo warst Du denn? Habe nur eine Dir bekannte Lady auf der Ergebnisliste gefunden....
  10. "Eines Tages wird ein Angreifer vielleicht Deine Waffe gegen Dich einsetzen. Aber er sollte Dich damit schlagen müssen, weil das Magazin leer ist."
  11. Naja - das Gericht kann ja nicht wirklich den (an sich verbotenen) Schuß auf den Angreifer aufgrund von Notwehr straffrei stellen, wenn es den (an sich verbotenen) illegalen Erwerb der Schusswaffe bestraft. Der Erwerb wäre ja sozusagen eine Conditio sine qua non....... Oder anders: Der Schuß müsste doch in Tateinheit mit dem illegalen Erwerb zu sehen sein - oder?
  12. http://www.sc-buchwald.de/index.php?id=39 Da wird Dir geholfen und Du kannst AIPSC auch live ausprobieren. Kann man nur empfehlen !
  13. Naja - die Logik wie im ursprünglichen Startthema lässt sich auch auf den Fall hier anwenden: Wenn Du ein Bild mit einem (legalen....) HA-AR in Fatzebook postest, dann macht Dir erstmal das SEK die Wohnung rund und stellt alles sicher. Es KÖNNTE sich ja um eine illegale Vollauto-Version handeln.
  14. Exakt! Damit ließen sich mehr Wähler erreichen als mit dem Versuch einem Nicht-Schützen zu erklären, warum man als Jäger oder Sportschütze ein AR braucht. Das Problem ist nur, dass es kein Medium gibt um diesbezüglich Infos zu verteilen. Die Presse ist ein Totalausfall. Sieht man zu, wie in der UBahn mal wieder jemand vermöbelt wird, schreien alle nach Zivilcourage. Schreitet man ein, berichtet die Presse über Selbstjustiz und Bürgerwehren.
  15. Der normale EH-Kurs geht aber komplett an der Praxis vorbei. Klar ist es nett, wenn man danach einen schönen Verband wickeln kann. Aber das macht halt eben nur in der Realität keinen Unterschied. Es gibt nur 4 (bzw. 5) einfache Maßnahmen, die dem Patienten einen Überlebensvorteil bringen: 1. Früher Beginn einer Laienreanimation 2. Frühe Defibrillation 3. Blutstillung 4. Freimachen der Atemwege 5. (Entlastungspunktion bei Spannungspneumothorax) Die Zielstrebigkeit, diese Maßnahmen gezielt zu vermitteln, geht beim normalen EH-Kurs eben verloren.
  16. Ja, und deshalb wird sich nichts ändern. Schon im CRM-Kurs lernt man ja, dass abweichendes Verhalten verstärkt wird, wenn es keine negativen Folgen hat. Die Jungs sehen einfach, dass sie nichts zu befürchten haben, also können sie ja weiter unsere Gesetze brechen. Die Deutschen haben ja eh keine Eier in der Hose.
  17. An der Diskussion hier kannst Du doch erkennen, warum sich für die Kurse keine Interessenten finden...
  18. Möglich. Aber kein guter Rat.
  19. Wenn genug Interesse besteht, liesse sich sowas im Rhein-Main Gebiet organisieren.
  20. Du willst eine Schreckschußwaffe kaufen, um bei der Hochzeit Deiner Schwester Freudenschüsse abzugeben? Vergiss es...... Der Erwerb der Waffe ist ab 18 legal. Zum Führen (Du willst sie ja mitnehmen zu Hochzeit) ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. Aber erstens kann ich mir kaum vorstellen, dass Du damit schießen darfst (Wegen Lärmschutz und so - siehe Feuerwerk) und zweitens ist es zur Zeit sicher nicht clever, mit einer täuschend echt aussehenden Waffe auf der Strasse herumzuballern - es sei denn, Du willst so indirekt das örtliche SEK einladen.
  21. Schon klar. Aber mal im Ernst: Wenn ich damals nicht falsch aufgepasst habe, gibt es doch einen Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme. Wenn ich in die Mitnahme meines Eigentums einwillige, ist es eine Sicherstellung. Keine großen Voraussetzungen - ich willige ja ein. Aber sollte man hier nicht einwilligen, bedarf es doch noch immer eines Beschlusses, der die Beschlagnahme rechtfertigt. Und wenn nun ein Staatsanwalt (oder muss es ein Richter sein??) nicht nur reine Gefälligkeitsunterschriften gibt, so muss der beantragende PVB auch nur irgendwie argumentieren, warum die Luftdruckwaffe nun manipuliert sein soll. Oder sehe ich das juristisch falsch?? Nur "weil wir nichts anderes gefunden haben" ist doch eine so schwache Argumentation, dass ein Strafverteidiger doch nur auf eine solche Vorlage warten dürfte.
  22. Wie kommt man denn überhaupt darauf, bei jeder Luftdruckwaffe zu unterstellen, sie könnte manipuliert sein? Mit der gleichen Logik könnte man bei einer AVK jedes einzelne Fahrzeug erst einmal einziehen und auf einen Leistungsprüfstand bringen. Nach meinem Rechtsempfinden muss doch erst einmal ein Anfangsverdacht vorliegen und hierfür dürfte doch wohl das reine Vorhandensein einer Luftdruckwaffe nicht ausreichen.
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