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Harry Callahan

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Alle Inhalte von Harry Callahan

  1. Komisch. Geht irgendwie nicht. Kann mich nur für die Warteliste eintragen und dafür werde ich aufgefordert, meinen Wunschtermin einzugeben. Leider gibt es dafür kein Feld.
  2. Was spricht denn nun gegen Weihnachtsschießen mit einer .45er ???
  3. Völlig richtig. Nur passt der Preis eben bei den Wiederladeartikeln meist nicht.
  4. Harry Callahan

    Alles sicher

    Bist Du einmal in der EDV kennt deine Daten jede Sau. Ist doch völlig klar, dass das passiert. Genauso, wie jeder Sicherheitsfuzzi, der vor den Kameras hockt, Frauen in den Ausschnitt zoomt.
  5. Dieter Bohlen hat mit einer illegal besessenen Waffe auf einen Polizisten geschossen und in seinem Buch noch darüber geprahlt. Folge: 50.000 Euro Strafe - also für Bohlen NICHTS. Der Nicht-Legalwaffenbesitzer hat doch absolut keine Strafe zu erwarten, wenn er beim Führen einer illegalen Waffe erwischt wird. Ein "Dutzi-Dutzi" vor Gericht und alles wieder gut. Dann wieder zum Schwarzmarkt und die neue gekauft. Wir sind die einzigen, die etwas zu verlieren haben.
  6. Stimmt. Total praktisch. Wenn der legale Waffenbesitz erst verboten ist, kann man Vollautomaten kaufen, Bullpups und alles andere auch. Waffenschein braucht man dann auch nicht mehr.
  7. Aber gut finde ich, dass solche Kommentare veröffentlicht werden: Das wäre in D doch undenkbar. Die Briten scheinen Meinungsfreiheit noch zu kennen.
  8. Wer präzise Antworten haben will, muss präzise Fragen stellen.
  9. Was für eine blöde Umfrage. "Ist eine Änderung der EU Richtlinien bezüglich des Waffenrechts notwendig?"Klar! Concealed Carry auf Antrag für jeden gesetzestreuen Bürger.
  10. Besser is das..... Aber vielleicht als Handlungsempfehlung für einen LWB im Waffenladen nur bedingt zu empfehlen....
  11. Schon mal ein Gutachten geschrieben? Erstmal muss eine genaue Fragestellung feststehen. Dann einigt man sich auf einen Gutachter, der bekommt dann ein paar Monate Zeit zur Bearbeitung. Bei dem Gutachten, das ich gerade schreibe, war die Klageeinreichung Mitte 2014. Und ich bin mit 3 Monaten noch sehr schnell in der Bearbeitung.
  12. Im Prinzip hast Du komplett recht, mit dem, was Du beschreibst. Aber die psychische Erkrankungen bestehen ja nicht nur aus Depressionen. Nimm mal Patienten mit Schizophrenie oder Borderline. Da sitzen Dir dann Leute gegenüber, die Dir beschreiben, dass sie letzte Woche ihre Mutter getötet haben, die sie jetzt zum Termin begleitet. Es gibt Leute, die sind so kaputt, dass Du nur den Kopf schütteln kannst. Und auch wenn das wissenschaftlich gesehen eigentlich falsch ist, so brauche ich für mich selbst keine prospektive, plazebokontrollierte Doppelblindstudie um zum Schluß zu kommen, dass man diesen Menschen keine Waffe geben sollte. Problematisch ist nur die Frage, wo denn nun die Grenze liegt.
  13. Das sind einfach Menschen, die ihre niedrigsten Instinkte ausleben können, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Kein gesellschaftliches Korrektiv. Stell Dir doch allein mal vor, Vergewaltigung wird nicht bestraft. Was meinst Du, was hier abgehen würde. Genau so ist es bei IS. Deren Verhalten zieht eben die an, die immer schon mal wissen wollten, wie es ist, einem Menschen den Kopf abzutrennen oder sonst jemanden zu ermorden. Das hat relativ wenig mit psychischen Erkrankungen zu tun, weil solche Tendenzen bestimmt in vielen von uns vorhanden sind. Nur besitzen die meisten von uns ein inneres oder äußeres "Über-ich", welches in der Lage ist, uns zu steuern. Wenn bei anderen dann das äußere Über-Ich wegfällt, dann bleibt nur das "Es".
  14. NXS ? Absehen in welcher Bildebene? Kannst Du mal ein Bild schicken ? Baujahr ? Zustand ?
  15. Welche Typenbezeichnung denn genau ?
  16. Ich hole schon mal Chips und Cola.... Wahlweise kannst Du Dir auch mal die 100 Antworten im inhaltsgleichen Thread von vor ein paar Wochen durchlesen.
  17. Zunächst einmal würde ich behaupten, dass viele dieser "Institutionen" nach dem Motto handeln: "Was keiner weiß, macht keinen heiß." Die Grenze zwischen erlaubtem IPSC-Anfängertraining zu verbotener taktischer Schießausbildung liegt eben in taktischen Elementen. Wenn Du mit IPSC angefangen hast, dann weißt Du doch, dass es hier keine Deckung gibt, die Ziele werden nicht in taktischer Reihenfolge beschossen sondern so, wie es am schnellsten ist, die Waffe wird nicht verdeckt getragen, es gibt keine taktischen Magazinwechsel, es gibt kein Schießen in Dunkelheit usw.....
  18. Wie ist es denn sonst zu verstehen, wenn Coltdragon sagt, dass es nach der Durchsuchung schon einen Grund geben wird ???
  19. Ähmmm... als Beschuldigter ist es ja mein Interesse, dass er eben nicht beweisen kann, dass ich schuldig bin, indem ich meinen Kofferraum öffne. Außerdem ist es doch kein Problem: Wenn es einen echten Anlass gibt, meinen Kofferraum zu durchsuchen, dann hat der PVB natürlich das Recht, reinzusehen. Das ist dann aber eben keine allgemeine Verkehrskontrolle, sondern eine anlassbezogene Kontrolle. Und dann dürfen bitte ich und mein Anwalt auch erfahren, was denn nun der Anlass ist. Spiel mit offenen Karten gilt für beide Seiten. Wenn ich angehalten werde, weil ein Mann, der genau meiner Beschreibung entspricht, gerade eine Bank überfallen hat, dann ist das ein legitimer Anlass und selbstverständlich mache ich meinen Kofferraum auf - weil es das Gesetz in diesem Falle so vorsieht. Aber das gleiche Gesetz sieht eben vor, dass die Polizei ohne Anlass (im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle) eben nicht in meinen Kofferraum sehen darf. Das Öffnen dient doch nur dem Zweck, einen Anlass zu schaffen.
  20. Ich muss im Rahmen einer AVK überhaupt keine Fragen beantworten. Ich bin verpflichtet, dem PVB meine Papiere auszuhändigen und auf Verlangen auszusteigen. Das war es. Der Staat muss beweisen, dass ich schuldig bin - nicht umgekehrt.
  21. Siehst Du - darum macht man den Kofferraum erst gar nicht auf. Dann ist keine verschlossene Tasche zu sehen und es kommen erst gar keine Begehrlichkeiten auf.
  22. Auch wenn uns die Gesetze nerven müssen wir sie einhalten. Wenn es gewollt ist, kann ja die Regierung - statt Flüchtlinge zu retten - auch mal ins Gesetz reinschreiben, dass wir PVB gegenüber Angaben machen dürfen. Aber Obacht - dann wäre auch ein "der riecht ja nach Alkohol" erlaubt.
  23. Aha. Und wenn er sagt, ich soll auf einem Bein springen und dabei Grunzgeräusche machen, dann muss ich das auch akzeptieren, wenn er das will? Nein, denn der Gesetzgeber gibt dem PVB auch gewisse Vorgaben und eine davon ist, dass er meinen Kram nicht ohne triftigen Grund untersuchen darf. Meine Weigerung ist aber kein triftiger Grund.
  24. @Uwe: Da Du ja ein wenig ausgeglichener zu sein scheinst, als der Drache mit dem Colt, kannst Du mir ja die Frage beantworten, was denn dagegen spricht, dass der PVB die Verweigerung der Durchsuchung des Fahrzeugs einfach akzeptiert und die Kontrolle beendet. Hat unser Gesetzgeber ja irgendwie so vorgesehen.
  25. Keine Angst. Für einen Blitzmarathon wird es immer Zeit und Personal geben. Muss eben der Kampf gegen das organisierte Verbrechen noch ein paar Jahre warten.
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