Danke für Euer Verständnis und Eure Geduld!
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Aha. Und wenn er sagt, ich soll auf einem Bein springen und dabei Grunzgeräusche machen, dann muss ich das auch akzeptieren, wenn er das will? Nein, denn der Gesetzgeber gibt dem PVB auch gewisse Vorgaben und eine davon ist, dass er meinen Kram nicht ohne triftigen Grund untersuchen darf. Meine Weigerung ist aber kein triftiger Grund.
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@Uwe: Da Du ja ein wenig ausgeglichener zu sein scheinst, als der Drache mit dem Colt, kannst Du mir ja die Frage beantworten, was denn dagegen spricht, dass der PVB die Verweigerung der Durchsuchung des Fahrzeugs einfach akzeptiert und die Kontrolle beendet. Hat unser Gesetzgeber ja irgendwie so vorgesehen.
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Keine Angst. Für einen Blitzmarathon wird es immer Zeit und Personal geben. Muss eben der Kampf gegen das organisierte Verbrechen noch ein paar Jahre warten.
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Ich finde den hier toll: Bewundere seine Geduld. "Trust me - mine is way better than yours......."
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Exakt ! Würde mich auch interessieren....
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Aber substantielle Antworten auf meine Fragen hast Du nicht auf Lager - oder? Keine Argumente, nur persönliche Beschimpfungen und Gewaltandrohungen.
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Komisch, wenn gesetzestreues Verhalten hier als Versuch gewertet wird, den Polizisten etwas auszuwischen. Auf YouTube gibt es tausende Videos von Polizeikontakten. Da sieht man dann eindeutig, dass es Unterschiede gibt. Viele erkennen, dass die Bürger Rechte haben und geben sich damit zufrieden, wenn sie eben nicht mit allem durchkommen. Viele sehen sich dadurch in ihrer Ehre gekränkt und wollen den anderen unbedingt brechen. Wenn ich die Frage "Dürfen wir mal in Ihren Kofferraum sehen" verneine, dann rechtfertigt dies keine Durchsuchung. Wenn der Polizist seinen Menschenverstand bei sich trägt, und er keine Lust auf eine Eskalation hat, dann kann er sich gesetzeskonform verhalten, mir noch einen guten Tag wünschen und seinen Kontrollauftrag bei einem anderen Verkehrsteilnehmer fortsetzen. Dass hier ein geringer Widerspruch gegen polizeiliche Allmacht schon als Widerstand gesehen wird, ist doch schon eigenartig. Und die gleichen, die hier fordern, dass man ja wohl selbstverständlich seinen Kofferraum aufmacht, wenn die Polizei ohne rechtliche Grundlage dazu auffordert, wettern hier gegen anlasslose Aufbewahrungskontrollen. Beides ist nämlich haargenau das Gleiche.
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Schon mal aufgefallen, wieviel Mist Du hier schreibst und welchen Schaden Du mit Deinen Posts hier für Deine Berufsgruppe anstellst? Aber versuchen wir mal eine etwas sachlichere Ebene: - Du willst Doch nicht behaupten, dass Dir eine allgemeine Verkehrskontrolle das Recht zur Durchsuchung meines Fahrzeugs gibt - oder? - Du bestreitest doch nicht etwa, dass die Frage "Dürfen wir mal in Ihren Kofferraum sehen" dazu dient, dies zu umgehen - oder? - Du bestreitest doch nicht etwa, dass wenn ich diese Frage mit "Nein" beantworte, dies einfach nur mein gesetzmäßiges Recht ist - oder? - Du behauptest doch nun nicht etwa, dass mein gesetzeskonformes Verhalten einen Widerstand darstellt, der durch Gewalt gebrochen werden muss - oder? Jetzt erzähl doch bitte nochmal, wo ich Mist schreibe .... Dass Du am Ende auch gegen meinen Willen mein Fahrzeug durchsuchst, ist mir auch klar. Aber dann stehen wir beide juristisch eben anders dar, weil Du - wenn Du etwas findest - erst einmal erläutern musst, worin der Anfangsverdacht lag, der die Durchsuchung meines Fahrzeugs gerechtfertigt hat. Das alles hat nichts mit Widerstand zu tun. Falls irgendetwas gefunden wird, dann stehst Du im Gerichtssaal auch nicht vor mir und sagst: "Komm, lass ihn gehen, das war bei der Kontrolle ein netter Kerl....". Dann ist alles formalistisch und der Staat wird mir das Wort im Munde herumdrehen, um mir Probleme zu machen. Daher ist es völlig legitim, wenn ich vorher versuche, ein paar Vorteile für mich zu schaffen - dadurch, dass ich die Durchsuchung verweigere und keine Angaben mache.
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Ja - hier groß die Klappe aufreißen. Schon mal aufgefallen, wie viele Verbrechen im Amt Du in diesem Thread schon angekündigt hast? Eigentlich hatte ich eine ganz gute Meinung von der Polizei, aber das einzige, was Dich von denen unterscheidet, die Du wegsperren sollst, ist der Dienstausweis. Recht und Gesetz sind Dir schon scheißegal..... Hauptsache, Du kannst Bürger drangsalieren und Dich hinter Waffe und Marke groß fühlen.
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Welche rechtmäßige Anordnung? Anlasslose Durchsuchung des Kofferraums im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle? Und seit wann ist ein "Nein, Sie dürfen meinen Kofferraum nicht durchsuchen" ein Widerstand, der mit körperlicher Gewalt gebrochen werden darf? Wenn Du darauf bestehst, darfst Du selbstverständlich ohne meine Zustimmung reinsehen. Der Anwalt wird dann aber fragen, was Deine Rechtfertigung für die Durchsuchung war.
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Da hast Du ja ein tolles Verhältnis zu Menschenrechten und bis ein toller Vertreter Deiner Zunft. Vielleicht sind es ja Leute wie Du, die den Bürgern die Polizei so unsympathisch machen. Oder hast Du eben nicht zugegeben, mit Gewalt gegen Bürger vorzugehen, die einfach nur ihre Rechte kennen und in Anspruch nehmen? Du glaubst also, Dich über das Gesetz stellen zu können und jeder, der Dir nicht passt, bekommt dann mit dem Migränestäbchen aufs Hirn? Gehts noch? Wenn ich solche Kommentare lese glaube ich, dass Du auch mal an der Mauer gestanden hast - oder? Wenn Du im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht rechtswidrig in den Kofferraum schaust, dann wirst Du ja nie feststellen, dass der Fahrzeugführer eine Waffe dabei hat. Dann musst Du Dich auch nicht fragen, ob sie legal ist oder nicht. Catch 22.
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Was wäre denn mit dem Problem, dass Du einfach kein Recht dazu hast, nur weil es beliebt, einfach mal überall reinzugucken. Der Gesetzgeber gibt doch die Regeln vor. Ich muss auf keine Fragen antworten und Du darfst nicht beliebig mein Zeug durchsuchen, nur weil Du Lust darauf hast. Fertig. Beide Parteien müssen sich an die Gesetze halten - Beide. Mich nervt schon genug, dass die Polizei mich bei jedem einzelnen Unfall fragt, was denn der Patient hat. Als ob das mit der Schweigepflicht nur so eine vage Empfehlung im Gesetz wäre.
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Ähmmmm....... aus der Sicht des Polizeibeamten ist das so. Aus Sicht des Bürgers lautet die Antwort: Klappe halten, keine Fragen beantworten. Erst einmal wäre doch von Interesse, ob es sich um eine Allgemeine Verkehrskontrolle oder eine anlassbezogene Kontrolle handelt. Bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle muss man den Kofferraum überhaupt nicht öffnen. Selbst wenn man es tut, und die Polizei sieht die Rangebag besteht keine rechtliche Grundlage dafür, hineinzusehen. Auf die Frage "Dürfen wir dort mal reinsehen" lautet die Antwort "Nein". Im Endeffekt wird die Polizei dann schon in die Tasche reinsehen, aber dafür benötigt sie nun auf einmal einen Grund. Die reine Weigerung stellt keinen Grund da. Die Pflicht des Autofahrers bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle ist, die Papiere zu zeigen und auf Aufforderung das Fahrzeug zu verlassen. Mehr nicht. Man ist nicht verpflichtet, irgendwelche wie auch immer gearteten Fragen zu beantworten. Bei einer anlassbezogenen Kontrolle muss der Beamte erst einmal erklären, worin der Anfangsverdacht liegt. Die Alternative ist natürlich die komplette Kooperation, aber was man nicht sagt kann nicht gegen einen verwendet werden.
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Als ich damals vor dem Hausbau bei der kriminalpolizeilichen Beratung war, hiess es, dass gezielter Diebstahl von Waffen aus Beständen von Legalwaffenbesitzern praktisch nicht vorkommt. Warum auch? Der Dieb will keine High-End SVI mit Seriennummer, sondern ein martialisches Billigteil vom "Du-nicht-fragen" Händler. Einen gezielten Einbrecher hält nichts auf - auch kein 500kg-Schrank. Als ein Vereinskamerad mit seinem 250kg Tresor umgezogen ist, hat den EIN Typ auf den Rücken genommen und hochgetragen. Wenn niemand da ist, dann wird der Tresor eben die Treppe runtergeworfen. Schäden sind doch wurst. Ein anderer Vereinskamerad kam nach hause und konnte gerade sehen, wie 3 Typen seinen Tresor weggetragen haben. (Übrigens konnte der Täter trotz gemerktem Kennzeichen nicht ermittelt werden. Auto war verliehen. An wen? Keine Ahnung, kannte ich nicht... Naja - war ja auch keine Steuerhinterziehung, da darf man nicht zuviel Ermittlungsarbeit erwarten). Aber gezielte Einbrecher machen sich die Mühe, ihre Zielobjekte zu recherchieren und zu klären, bei wem etwas zu holen ist. Das kann ich für mich getrost verneinen - abgesehen vom 4 Jahre alten MacBook. (Nein, ich sage jetzt nicht, wo ich wohne....). Wichtig ist, dass man die Gelegenheitstäter abhält, die bandenmäßig über uns herfallen. Aber da ist es eben wie bei den zwei Männern, die im Wald von dem Bären angefallen werden: "Meinst Du, Du kannst schneller rennen, als ein Bär? - Ich muss nur schneller rennen als Du", Wenn der Gelegenheitseinbrecher Widerstand spürt, geht er eben zum Nachbarn, der keine Sicherung hat. Am sichersten ist die Waffe übrigens ohnehin im Holster des Besitzers.
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Amtsarzt/Gesundheitsamt für MPU in meiner Nähe
Harry Callahan antwortete auf andy0510's Thema in Allgemein
"Guten Tag, mein Name ist XY, ich habe einen Termin zur Untersuchung." "Dürfen wir bitte kurz Ihr Versicherungskärtchen haben." "Der Termin wird aber privat abgerechnet." "Kein Problem, Sie erleichtern uns damit aber die Eingabe Ihrer Daten." Fertig. Wie bekommt der Patient nun ansatzweise mit, ob und welche Leistungen über die Kasse abgerechnet werden ??? Überhaupt nicht - er hat keine Möglichkeit dazu. In irgendwelchen Foren kann man behaupten, was man will. Aber eine Verfehlung ist ihm damit nicht nachzuweisen. -
Amtsarzt/Gesundheitsamt für MPU in meiner Nähe
Harry Callahan antwortete auf andy0510's Thema in Allgemein
Wo denn? Im Gesetz steht nur "amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige...." Und dass der Arzt Leistungen teilweise über die Kasse abrechnet, bekommt der Patient in der Regel doch überhaupt nicht mit. Daher kann ihm diese Verfehlung ja wohl sehr schwer angelastet werden. -
Also ich kann das Gemecker an Frankonia nicht nachvollziehen. Ich hatte dort nie Probleme und in der Filiale zahlt man in der Regel auch weniger, als im Katalog angegeben ist. Will man Munition in vernünftigen Mengen haben, dann muss man eben bestellen - wie beim Büxer nebenan auch. Frankonia macht sein Hauptgeschäft mit Klamotten - der Büxer nebenan in der Regel mit Silvesterfeuerwerk, Schreckschuß- und Soft-Air Waffen. Aber solange mir jemand Waffen und Munition verkauft, wenn ich es will, ist es mir egal, ob ich nebenbei an Klamottenständern vorbeilaufe.
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Guter Büchsenmacher - Schlechter Büchsenmacher
Harry Callahan antwortete auf 10mmAutoFanboy's Thema in Usertestberichte
Es ist sicher eine schöne Idee, hier gute Erfahrungen auszutauschen. Bei schlechten Erfahrungen denke ich immer an virtuellen Pranger. Außerdem ist es doch oft sehr subjektiv, ob jemand zufrieden war, oder nicht. -
IPSC-Schießen noch bis zum 31.12.2015 steuerlich unschädlich
Harry Callahan antwortete auf gunnerySergeant's Thema in IPSC
Hmmm..... Eine Argumentation gegen eine Besteuerung des Waffenbesitzes durch die Kommunen war doch, dass das Waffengesetz als Bundesrecht den Berechtigten erlaubt, unter bestimmten Umständen eine Waffe zu besitzen und dass dies nun nicht durch untergeordnetere Instanzen unterbunden werden kann. Wenn nun schon eine Bundesinstanz bei der Zulassung der Sportordnung entschieden hat, dass IPSC kein kampfmäßiges Schießen ist, wie kann es dann juristisch durchgehen, dass dies auf Referentenebene anders gesehen wird? -
IPSC-Schießen noch bis zum 31.12.2015 steuerlich unschädlich
Harry Callahan antwortete auf gunnerySergeant's Thema in IPSC
Biathlon ist eine sportliche Abstraktion von dem, was mal Gebirgsjägerschießen war. Genau wie IPSC eine sportliche Abstraktion von dem ist, was mal Verteidigungsschießen war. Beide Disziplinen sind mittlerweile Hochleistungssportarten, die mit ihrer Herkunft so nichts mehr zu tun haben. Warum gibt es eigentlich keine Online-Petition zu dem Thema? -
Wenn es waffenrechtlich irrelevante Teile sind - warum bestellst Du die nicht bei den üblichen Verdächtigen, also z.B. Brownells oder Speedshooters International?
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Klar lässt sich das ganze beschleunigen. Nehmen wir mal an, Du bekommst nach 12 Monaten Deine Bedürfnisbescheinigung vom Verband. Dann kannst Du schon 2-3 Monate vorher die WBK beantragen und machst einen Vermerk "Bedürfnisbescheinigung wird nachgereicht". Dann laufen die ganzen Abfragen schon mal. Nach der entsprechenden Bearbeitungszeit bekommst Du eine Aufforderung, die Bedürfnisbescheinigung vorzulegen. Mit dieser kannst Du dann hingehen und bekommst sofort Deine WBK. Habe ich immer so gemacht....
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Waffenschein als gefährdete Person (Transsexuell)
Harry Callahan antwortete auf Johanna1986's Thema in Waffenrecht
Darf ich Dir nichts dazu sagen. -
Waffenschein als gefährdete Person (Transsexuell)
Harry Callahan antwortete auf Johanna1986's Thema in Waffenrecht
Passt ins Bild. Bedrohungen werden nur verfolgt, wenn sie gegen Polizeibeamte ausgesprochen werden. Ich hatte einen Patienten nach einer Schlägerei, der meinte, dass er seinen Gegner umbringen würde, wenn er hier heraus kommt. Die Polizei meinte nur: "Das ist nur so dahin gesagt, das meint der bestimmt nicht so." Eine Woche später bei der Blutentnahme auf dem Polizeirevier: Eine junge Polizistin geht in die Zelle und teilt dem völlig besoffenen Delinquenten mit, wir würden nun bei ihm eine Blutentnahme durchführen und könnten diese zur Not mit Gewalt durchsetzen. Er lallte dann nur: "Hier Määdsche..... isch zeisch dir, was Gewalt is....." Am nächsten Tag bekomme ich einen Zeugenfragebogen im Verfahren wegen Bedrohung. Bedrohung gegen Zivilpersonen ist also nicht existent. Wie auch ? Dann müsste man ja am Ende noch Waffenscheine ausstellen, wenn man akzeptiert, dass es Bedrohungen gibt.