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Harry Callahan

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  1. Welche rechtmäßige Anordnung? Anlasslose Durchsuchung des Kofferraums im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle? Und seit wann ist ein "Nein, Sie dürfen meinen Kofferraum nicht durchsuchen" ein Widerstand, der mit körperlicher Gewalt gebrochen werden darf? Wenn Du darauf bestehst, darfst Du selbstverständlich ohne meine Zustimmung reinsehen. Der Anwalt wird dann aber fragen, was Deine Rechtfertigung für die Durchsuchung war.
  2. Da hast Du ja ein tolles Verhältnis zu Menschenrechten und bis ein toller Vertreter Deiner Zunft. Vielleicht sind es ja Leute wie Du, die den Bürgern die Polizei so unsympathisch machen. Oder hast Du eben nicht zugegeben, mit Gewalt gegen Bürger vorzugehen, die einfach nur ihre Rechte kennen und in Anspruch nehmen? Du glaubst also, Dich über das Gesetz stellen zu können und jeder, der Dir nicht passt, bekommt dann mit dem Migränestäbchen aufs Hirn? Gehts noch? Wenn ich solche Kommentare lese glaube ich, dass Du auch mal an der Mauer gestanden hast - oder? Wenn Du im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht rechtswidrig in den Kofferraum schaust, dann wirst Du ja nie feststellen, dass der Fahrzeugführer eine Waffe dabei hat. Dann musst Du Dich auch nicht fragen, ob sie legal ist oder nicht. Catch 22.
  3. Was wäre denn mit dem Problem, dass Du einfach kein Recht dazu hast, nur weil es beliebt, einfach mal überall reinzugucken. Der Gesetzgeber gibt doch die Regeln vor. Ich muss auf keine Fragen antworten und Du darfst nicht beliebig mein Zeug durchsuchen, nur weil Du Lust darauf hast. Fertig. Beide Parteien müssen sich an die Gesetze halten - Beide. Mich nervt schon genug, dass die Polizei mich bei jedem einzelnen Unfall fragt, was denn der Patient hat. Als ob das mit der Schweigepflicht nur so eine vage Empfehlung im Gesetz wäre.
  4. Ähmmmm....... aus der Sicht des Polizeibeamten ist das so. Aus Sicht des Bürgers lautet die Antwort: Klappe halten, keine Fragen beantworten. Erst einmal wäre doch von Interesse, ob es sich um eine Allgemeine Verkehrskontrolle oder eine anlassbezogene Kontrolle handelt. Bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle muss man den Kofferraum überhaupt nicht öffnen. Selbst wenn man es tut, und die Polizei sieht die Rangebag besteht keine rechtliche Grundlage dafür, hineinzusehen. Auf die Frage "Dürfen wir dort mal reinsehen" lautet die Antwort "Nein". Im Endeffekt wird die Polizei dann schon in die Tasche reinsehen, aber dafür benötigt sie nun auf einmal einen Grund. Die reine Weigerung stellt keinen Grund da. Die Pflicht des Autofahrers bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle ist, die Papiere zu zeigen und auf Aufforderung das Fahrzeug zu verlassen. Mehr nicht. Man ist nicht verpflichtet, irgendwelche wie auch immer gearteten Fragen zu beantworten. Bei einer anlassbezogenen Kontrolle muss der Beamte erst einmal erklären, worin der Anfangsverdacht liegt. Die Alternative ist natürlich die komplette Kooperation, aber was man nicht sagt kann nicht gegen einen verwendet werden.
  5. Als ich damals vor dem Hausbau bei der kriminalpolizeilichen Beratung war, hiess es, dass gezielter Diebstahl von Waffen aus Beständen von Legalwaffenbesitzern praktisch nicht vorkommt. Warum auch? Der Dieb will keine High-End SVI mit Seriennummer, sondern ein martialisches Billigteil vom "Du-nicht-fragen" Händler. Einen gezielten Einbrecher hält nichts auf - auch kein 500kg-Schrank. Als ein Vereinskamerad mit seinem 250kg Tresor umgezogen ist, hat den EIN Typ auf den Rücken genommen und hochgetragen. Wenn niemand da ist, dann wird der Tresor eben die Treppe runtergeworfen. Schäden sind doch wurst. Ein anderer Vereinskamerad kam nach hause und konnte gerade sehen, wie 3 Typen seinen Tresor weggetragen haben. (Übrigens konnte der Täter trotz gemerktem Kennzeichen nicht ermittelt werden. Auto war verliehen. An wen? Keine Ahnung, kannte ich nicht... Naja - war ja auch keine Steuerhinterziehung, da darf man nicht zuviel Ermittlungsarbeit erwarten). Aber gezielte Einbrecher machen sich die Mühe, ihre Zielobjekte zu recherchieren und zu klären, bei wem etwas zu holen ist. Das kann ich für mich getrost verneinen - abgesehen vom 4 Jahre alten MacBook. (Nein, ich sage jetzt nicht, wo ich wohne....). Wichtig ist, dass man die Gelegenheitstäter abhält, die bandenmäßig über uns herfallen. Aber da ist es eben wie bei den zwei Männern, die im Wald von dem Bären angefallen werden: "Meinst Du, Du kannst schneller rennen, als ein Bär? - Ich muss nur schneller rennen als Du", Wenn der Gelegenheitseinbrecher Widerstand spürt, geht er eben zum Nachbarn, der keine Sicherung hat. Am sichersten ist die Waffe übrigens ohnehin im Holster des Besitzers.
  6. "Guten Tag, mein Name ist XY, ich habe einen Termin zur Untersuchung." "Dürfen wir bitte kurz Ihr Versicherungskärtchen haben." "Der Termin wird aber privat abgerechnet." "Kein Problem, Sie erleichtern uns damit aber die Eingabe Ihrer Daten." Fertig. Wie bekommt der Patient nun ansatzweise mit, ob und welche Leistungen über die Kasse abgerechnet werden ??? Überhaupt nicht - er hat keine Möglichkeit dazu. In irgendwelchen Foren kann man behaupten, was man will. Aber eine Verfehlung ist ihm damit nicht nachzuweisen.
  7. Wo denn? Im Gesetz steht nur "amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige...." Und dass der Arzt Leistungen teilweise über die Kasse abrechnet, bekommt der Patient in der Regel doch überhaupt nicht mit. Daher kann ihm diese Verfehlung ja wohl sehr schwer angelastet werden.
  8. Ja, nette Bilder. Aber wenn das alles Deine Spielzeuge sind, hast Du sich vorher nicht gut mit der Problematik der Waffenmitnahme nach D auseinandergesetzt. Sogar mit der Glock wirst Du Schwierigkeiten haben. Ansonsten ist der Satz, dass Vollautomaten in Deutschland grundsätzlich verboten sind, natürlich Müll. Du bekommst nur keine Genehmigung dafür. Egal, wie die Sache am Ende ausgehen wird, kannst Du Dich von der Idee, die Waffen schön im Flieger mit nach D zu nehmen, schon mal verabschieden. Also such Dir einen Händler oder eine Privatperson Deines Vertrauens und lagere die Sachen bei ihm. Dann kannst Du in D immer noch eine Lösung suchen. Übrigens wird das ganze schneller und problemloser gehen, wenn Du in D einen Jagdschein machst. Dann hättest Du theoretisch nach 3 Wochen Deine Genehmigung und es gäbe auch mit der kurzen Glock keine Diskussionen mehr.
  9. Wenn ich ein Privileg hätte, würde ich dafür sorgen, dass es eins bleibt. So werden z.B. Politiker und Polizisten immer die größten Gegner sein, wenn ein LWB eine Waffe zu seinem eigenen Schutz haben will.
  10. Also ich kann das Gemecker an Frankonia nicht nachvollziehen. Ich hatte dort nie Probleme und in der Filiale zahlt man in der Regel auch weniger, als im Katalog angegeben ist. Will man Munition in vernünftigen Mengen haben, dann muss man eben bestellen - wie beim Büxer nebenan auch. Frankonia macht sein Hauptgeschäft mit Klamotten - der Büxer nebenan in der Regel mit Silvesterfeuerwerk, Schreckschuß- und Soft-Air Waffen. Aber solange mir jemand Waffen und Munition verkauft, wenn ich es will, ist es mir egal, ob ich nebenbei an Klamottenständern vorbeilaufe.
  11. Ist das so wirklich richtig wiedergegeben? Ich habe es immer so verstanden, dass man für Open Carry gerade keine Lizenz braucht. Diese ist nur fürs verdeckte Tragen notwendig. Bei Open Carry muss man sich noch nicht einmal ausweisen.
  12. Es ist sicher eine schöne Idee, hier gute Erfahrungen auszutauschen. Bei schlechten Erfahrungen denke ich immer an virtuellen Pranger. Außerdem ist es doch oft sehr subjektiv, ob jemand zufrieden war, oder nicht.
  13. Jede Stimme für eine Partei, die keine Chance auf eine Regierungsbeteiligung hat, ist eine Stimme für die Gun-Grabber.
  14. Also ich kann den Mann verstehen und wenn der Richter Windows-User ist, dann er sicher auch.
  15. Das liegt aber in der Tradition der USA. Dort ist der Sheriff gewählt - er gehört zu "uns". Bei uns ist die Polizei Teil des Staates - sie gehört zu "denen". So, wie es empfunden wird, handeln beide dann auch. Außerdem haben die amerikanischen Polizeibehörden verstanden, dass sie nicht verhindern können, dass die Bad Guys bewaffnet sind. Wenn man dies aber dann als gegeben akzeptiert, dann kommt man rasch zu dem Schluß, dass man nicht weniger Waffen benötigt, sondern Waffen in den Händen der richtigen Personen. Bei uns glaubt jeder Polizist mit 100 Schuß Training im Jahr, dass er allein über die jedigleichen Fähigkeiten verfügt, sich mit einer Waffe zu verteidigen und dass jeder, der vielleicht mehr auf dem Kasten haben könnte, sofort eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeutet. Der normale deutsche Polizist käme ja noch nicht einmal ansatzweise auf die Idee, dass bewaffnete Zivilisten vielleicht auch für ihn einen Vorteil bedeuten könnten.
  16. Zu einer Wahl gehört eine Alternative. Und welche Partei vertritt WIRKLICH unsere Interessen?
  17. Sieht doch zumindest in dem Gelblock so aus, als wäre die Penetrationsfähigkeit viel zu hoch und die Energieabgabe zu niedrig. Außerdem behauptet doch jeder Hersteller, den "heiligen Gral" der Selbstverteidigungsgeschosse gefunden zu haben.
  18. Vor allem geil auf Jagdschein.
  19. Du willst also sagen, dass es die Intention des Gesetzgebers war, dass man eine Pumpflinte mit gezogenem Lauf auf eine gelbe WBK kaufen kann, eine mit glattem Lauf nicht? Wohl eher nicht.... Dann kann man ja vielleicht eventuell überlegen, ob man dann sich möglicherweise erdreisten könnte zu sagen, dass diese Schützen dann vielleicht doch kein sportliches Bedürfnis für diese Waffen haben. Aber nur vielleicht...
  20. Auch auf die Gefahr hin, elektronisch gesteinigt zu werden: Die Tatsache, dass man eine Pumpflinte mit gezogenem Lauf auf eine gelbe WBK kaufen konnte, war doch ohnehin nur ein juristischer Winkelzug. Dies lag doch nur an der Formulierung im WaffG. Es wurde eine Lücke gefunden - sie wurde ausgenutzt und wird nun (evtl.) geschlossen. Aber mal ganz ganz ganz ehrlich: Wer ein wirkliches sportliches Interesse an einer Pumpflinte besitzt, der kann sich doch problemlos auch weiterhin eine auf die grüne WBK eintragen lassen. Zur Disposition steht lediglich (wenn überhaupt...) der unkontrollierte Erwerb auf die gelbe. Die nun schon wieder heraufgeschworenen Szenarien einer Massenenteignung wettkampforientierter Sportschützen, sind doch ein wenig übertrieben. Die wenigen, die es überhaupt betrifft, werden dann ja auch keine Schwierigkeiten damit haben, von ihren Verbänden eine Befürwortung für die entsprechenden Waffen zu erhalten.
  21. Was interessiert es eine deutsche Eiche, wenn sich ein Hund an ihr reibt? Immer sofort auf die Palme zu gehen, wenn ein Anti wieder rumseihert zeugt in meinen Augen von fehlender Souveränität. Und abgesehen von Pressemeldungen in irgendwelchen drittklassigen Publikationen: Was hat Grafe denn erreicht, außer sein eigenes Leben zu zerstören?
  22. Ähmmm.....was hatte denn zu der Zeit eine bessere Grafik als Quake 3 Arena?
  23. Grafes Leben ist zerstört und die meisten von uns können immer noch weitgehend ungestört ihrem Hobby nachgehen. Wenn ich mich entscheiden müsste, wer von wem lernen kann, hätte ich kein Problem damit. Und wenn niemand hier diesen Schund immer wieder breittreten würde, bekäme man doch nichts davon mit. Interessiert ohnehin niemanden.
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