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Harry Callahan

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  1. "Es darf es nicht verlassen" oder "Es darf es nicht verlassen können" ? Ansonsten kann ich beim Schießen auf dem Feld auch meine Schießrichtung vorgeben. Einen 360° Abstand zu postulieren ist doch völlig sinnfrei.
  2. Das mit der Einschränkung von freiheitlichen Rechten sehe ich genauso. Auf der anderen Seite wird mich der Gesetzentwurf - so er dann so verabschiedet wird - weder in meinem Sport noch bei der Jagd noch in meinem Legalwaffenbesitz einschränken. Klar ist das doof, dass wieder ein wenig verschärft wurde. Aber die ganzen Endzeitszenarien sind doch völlig fehl am Platze. Und ich dachte immer, dass die von Dir genannten Waffen nur erlaubt sind, wenn es sich um zivile Neukonstruktionen handelt und eben nicht um konvertierte Vollautomaten.
  3. Ich sprach in meinem Post von Kurzwaffen. Die Problematik mit LW >10 Schuss habe ich ja bestätigt.
  4. Ist zwar ein wenig Off-Topic, aber warum denn 360m? Eine Schußrichtung einzuhalten, wird man einem Schützen doch zutrauen können. Mit der gleichen Logik müsste sonst ein Schießstand immer einen 360° Kugelfang haben
  5. Auch auf die Gefahr hin, hier mal wieder den Bad Guy zu spielen: (Disclaimer: Ich verstehe, dass dies alles Teil der Salamitaktik ist, nicht deliktrelevant, unnötig, usw...usw.....) Aber fangen wir doch mal an: Bezogen auf die Magazinkapazität (und ich beziehe mich mal hauptsächlich auf Kurzwaffen, da bei Langwaffen doch ohnehin die sportliche Benutzung von Mags über 10rd verboten ist) Sportschützen bekommen also eine Genehmigung für Category A Einen Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnisse riskiert man nur, wenn man nach einer Übergangszeit ohne Cat A Genehmigung noch ein Magazin >20rd besitzt Man muss also eine entsprechende Waffe haben, um sich in Zukunft ein Hi-Cap Magazin kaufen zu können. OK, dass ist jetzt ein Drama für diejenigen, die sich Magazine einfach mal so kaufen um sie in den Schrank zu stellen, aber welchen Legalwaffenbesitzer betrifft das denn? Das ist doch nichts anderes, als die Übersetzung unseres ohnehin schon vorhandenen Bedürfnisprinzips. Ich lasse mich gerne korrigieren, aber auch das betrifft uns doch nicht, da in D doch in Halbautomaten konvertierte Vollautomaten ohnehin nicht zugelassen sind - oder? Auch bei mehrfachem Lesen habe ich in dem Brief von Vicky Ford nichts gelesen, was nun den hier heraufgeschworenen Untergang des Abendlandes begründen würde. Für die meisten Schützen in D wird sich doch nichts ändern.
  6. Was spricht denn dagegen, die Luftdruckwaffen auf einem zugelassenen Schießstand auf größere Entfernungen zu testen? 300m sollten doch ausreichen.
  7. Dito! Hat nur länger gedauert, weil der Plausch noch ausgedehnter war. (Routineüberprüfung war schon 18 Monate her.....)
  8. Ähm.... mal ganz ehrlich: Die Grünen sind zur Zeit in der Opposition. Selbst wenn sie einen Vorschlag machen würden, der die Staatsschulden auf einmal abschafft und Krebs heilt, hätten sie keine Chance, etwas durchzusetzen. Aus Prinzip - weil die Regierung es nicht zulassen wird. Regen wir uns doch nicht immer über eine unwichtige Nebenerscheinung des Parteispektrums auf, die zwar mehr Medienpräsenz bekommt, als ihr eigentlich zusteht, aber sonst keine Rolle spielt. Für uns ist wichtiger, RRG zu verhindern - wobei das Muttis Egotrip nahezu unmöglich gemacht hat.
  9. Das klingt jetzt vielleicht sehr hart: Ein Suizid ist für die Hinterbliebenen eine Katastrophe - keine Frage. Aber global gesehen wird uns die Überbevölkerung komplett fertig machen. Warum sollte man dann Menschen am Leben erhalten, die keine Lust darauf haben?
  10. Einpennende LKW-Fahrer sind auch völlig irrelevant. Wieviele Menschen sterben denn an den Folgen des Rauchens oder des Alkoholmissbrauchs? Wegen 5000 Toten im WTC wurde ein Krieg geführt. 5000 Tote im Monat wären für Reemtsma und Philip Morris ein Beweis der eigenen Ungefährlichkeit. Aber hier schickt keiner Drohnen um die Rädelsführer auszuschalten - obwohl man ziemlich genau wüsste, wo die sitzen. Daher können sich die Politiker ihre Sprüche wie "wenn nur ein Kind gerettet werden kann....." dahin stecken, wo nie die Sonne hinkommt. Bei der Reaktion auf Waffengewalt geht es nur darum, Restriktionen zu begründen, die die eigene Macht festigen sollen. Nicht mehr - nicht weniger.
  11. Nö. Der Gesetzesentwurf gehört in die Ablage hier:
  12. Naja - aber wenn die NRA eher die Interessen der vielen "Haben-Wollenden" vertritt als die der wenigen "Schon-Habenden", wird sie als die entscheidende Macht schon dafür sorgen.
  13. Nicht überall. In Alaska gibt es kein CCP, sondern jeder, dem es nicht von Gesetzes wegen verboten ist, eine Waffe zu besitzen, darf diese auch verdeckt führen. Aber die gegenseitige Anerkennung der Carry permits bedeutet ja nun nicht automatisch, dass man diese nicht mehr benötigt.
  14. Ähm... kommen wir nochmal auf das Kernthema des Threads zurück.... Heisst das nun, dass sich jeder deutsche Teilnehmer an den RD wenden muss, um eine schriftliche Bestätigung zu bekommen?
  15. Und wie soll man da bitte abstimmen? Ich bin auch gegen den KWS. Zur sinnvollen Selbstverteidigung taugt nur der große WS.
  16. Völlig einverstanden. Wenn sie aber erst von der anderen Strassenseite auf Dich zurennt, hast Du ganz andere Handlungsoptionen, als wenn sie auf Armeslänge vor Dir steht.
  17. Das ist ja nun eine rhetorische Vereinfachung des Gesagten. Wenn ich nachts in der Stadt unterwegs bin und mir kommt eine Person oder eine Personengruppe entgegen, die mein 6. Sinn als bedrohlich einstuft, dann wechsle ich natürlich die Strassenseite. Das hat nichts mit Feigheit zu tun, sondern es ist taktisch sinnvoll. Gehen die Personen einfach weiter, dann habe ich weder etwas verloren, noch gewonnen - abgesehen vielleicht von ein paar Metern Fußweg. Wenn mein Gegenüber aber ebenso die Strassenseite wechselt, dann legt dies schon mal den Schluß nahe, dass er keine normalen, harmlosen Gedanken hat, sondern in irgendeiner Weise etwas von mir will. Jetzt kann ich mich immer noch auf eine Interaktion einlassen oder flüchten. Auf jeden Fall aber kann ich besser agieren, weil ich Zeit gewonnen habe.
  18. Was soll denn die Aufregung? Das ist doch mal ein vernünftiges Interview mit vernünftigen Tips. In einer Gewaltsituation ist es fast immer besser, sich zu verziehen - wenn dies möglich sein sollte. Also ist der Hinweis doch gut. Ebenso der Hinweis, dass Notwehr eben auch mal schiefgehen kann. "If it´s not worth dying for its not worth fighting for." Ansonsten hat die Presse ja wieder ein tolles neues Thema, nachdem die Reichsbürger wieder uninteressant wurden. Jetzt sind also die Gruselclowns an der Reihe. Aber wenn man ehrlich ist, ist doch noch nicht viel passiert. Wenn sich jemand gruselt, dann ist das doch das Ziel solcher Aktionen.
  19. Auch das ist doch alles schon ordentlich durchgekaut worden und ein Blick in die von mir verlinkte Quelle ist hilfreich: Demnach ist das Fortbestehen des Bedürfnisses durch eine einfache Bescheinigung des Vereins über die bestehende Mitgliedschaft ausreichend nachgewiesen. Ein Schießbuch steht nur als "oder" - Lösung drin. Im Umkehrschluss kann nach meinem Rechtsverständnis die Behörde eben kein Schießbuch verlangen, wenn eine Bescheinigung des Vereins vorliegt.
  20. Steht doch sogar in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht. Also alles gut und viel Spaß in Australien ! https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/inneresicherheit/ie_waffenrecht_waffvwv_20120322.pdf
  21. Also mal Klartext: Dein Bekannter ( ) hat z.B. eine 9mm Pistole für IPSC-Standard und möchte sich nun - warum auch immer - für IPSC-Standard eine andere Waffe kaufen. Du möchtest nun wissen, wie er eine weitere kaufen kann, obwohl er bereits eine hat. Habe ich die Frage richtig verstanden? Nun - um ganz ehrlich zu sein, ist das ja mehr ein Problem des Verbandes als eines der Waffenbehörde. Nehmen wir also mal an, Dein Bekannter würde nun beim Verband eine Waffe für IPSC-Production in 9mm beantragen und eine Befürwortung dafür erhalten, so bekäme er vom Amt einen Eintrag für eine Pistole im entsprechenden Kaliber. Ob er sich damit nun eine für IPSC-Standard geeignete Waffe kauft oder nicht, interessiert imho die Behörde kein Stück. Übrigens ist es ab einem gewissen Level auch kein Problem, eine identische Ersatzwaffe zu bekommen. Aber das hatten wir ja oben schon. Das Bedürfnis muss nur begründet werden.
  22. Ich glaube nicht, dass ein LKW-Fahrer bei der ersten Trunkenheitsfahrt dauerhaft seinen Lappen abgeben muss, gebe aber zu, die aktuelle Rechtslage hierzu nicht parat zu haben. Aber OK- gleiches Recht für alle. Wenn der Beamte die nächste MP5 verliert, können wir gerne über ein Berufsverbot nachdenken.
  23. Ja, ist richtig. Aber für einen Polizisten ist meiner Meinung nach eine Waffe eher ein alltägliches Werkzeug und wenn mir ein Defibrillator runterfällt und kaputtgeht, dann käme mein Arbeitgeber auch nicht auf die Idee, mir die Rechnung dafür zu schicken. Außerdem käme hier ein Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit m.E. ja einem weitgehenden Berufsverbot gleich und um eine solche zu begründen ist in meinen Augen die "Schuld" nicht groß genug.
  24. Mal im Ernst: Eigentlich ist es doch völlig irrelevant. Wo gehobelt wird, fallen auch Späne und die Kosten für die MP5 sind doch zu vernachlässigen. Dem Beamten wird das nie wieder passieren und warum soll er denn bestraft werden? Wenn ein Polizist im Dienst ein Einsatzfahrzeug schrottet, muss er dafür ja auch nicht aufkommen. Der eigentliche Skandal ist doch, dass diese Waffe wieder in die Statistik kommt als "Legalwaffe, die in die Illegalität verschwindet" und uns damit wieder als Argument für die nächste Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften vorgehalten wird.
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