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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle


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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb P22:

Sicherlich mehr als ein Einzelfall.

Und bis dahin müssen wir mit so was halt leben nach dem Motto: "... bisschen Schwund ist immer"? Na dann würde ich doch vorschlagen, wir schaffen die Vorschriften wieder ab und DU erklärst künftig den Angehörigen der Opfer, warum gesetzliche Änderungen, die so was möglicherweise hätten verhindern können, unsinnig sind.

 

vor 13 Minuten schrieb P22:

Oder in welchem vergleichbaren Bereich gibt es solch tiefgreifende Grundrechtseingriffe wegen eines Einzelfalls?

Tiefgreifende Grundrechtseingriffe? In England hat ein einziger Vorfall gereicht, um den kompletten privaten Waffenbesitz weitestgehend zu schrotten. Und was haben wir bekommen? Aufbewahrungskontrollen, wo LWB jetzt Angst davor haben müssen, dass alle 5-10 Jahre, wenn überhaupt, mal einer bei Ihnen klingelt, um in einer fünf Minuten dauernden Aktion den Inhalt des Waffenschranks zu sichten. Wirklich furchtbar ...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Flohbändiger:

um in einer fünf Minuten dauernden Aktion den Inhalt des Waffenschranks zu sichten. Wirklich furchtbar ...

Du hast nur eine Waffe?

 

"Wirklich fuchtbar..."

Einzellader? .22lfB?

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Fyodor:

OK, anders formuliert:

Die Zahlen in DE, AT und CH unterscheiden sich nicht im meßbaren Bereich. Die Zahlen vor Tresorpflicht und nach Tresorpflicht haben sich nicht verändert. Nachweis der Wirkungslosigkeit ist damit erbracht. Allerdings hätte man schon vorher anfangen müssen zu denken: Denn mit der Tresorpflicht wurde ein Problem gelöst, das gar nicht existierte. Die Zahlen KONNTEN sich gar nicht verbessern, weil sie vorher schon insignifikant klein waren.

Wenn wir hier über Zahlen reden, dann schreib die doch mal auf. Ob die nennenswert oder signifikant klein sind, entscheiden wir dann.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Flohbändiger:

Und bis dahin müssen wir mit so was halt leben nach dem Motto: "... bisschen Schwund ist immer"?

 

Ja, quasi ein Wesensmerkmal der freiheitlichen Gesellschaft. Sowas gefällt aber vielen nicht, dir scheinbar auch nicht.

Bei wie vielen Dingen nehmen wir ein Übermaß an Schwund auf uns, nur weil es für die (vermeintliche?) Mehrheit politisch opportun ist?

 

vor 4 Minuten schrieb Flohbändiger:

Na dann würde ich doch vorschlagen, wir schaffen die Vorschriften wieder ab und DU erklärst künftig den Angehörigen der Opfer, warum gesetzliche Änderungen, die so was möglicherweise hätten verhindern können, unsinnig sind.

Mache ich.

Sie sind unsinnig, weil sie nur eine Momentaufnahme darstellen, die Vergangenheit gezeigt hat, dass man Jahrzehnte ohne Kontrollen ausgekommen ist und schließlich die Ausgestaltung verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist.

vor 4 Minuten schrieb Flohbändiger:

Tiefgreifende Grundrechtseingriffe?

Ja. Schonmal Art. 13 gelesen (und verstanden)? Es spricht doch für sich, wenn sich der Verfassungsgeber damals entschieden hat, die Unverletzlichkeit der Wohnung derart hervorzuheben und Eingriffen hohen Rechtfertigungsvoraussetzungen unterzieht.

vor 4 Minuten schrieb Flohbändiger:

In England hat ein einziger Vorfall gereicht, um den kompletten privaten Waffenbesitz weitestgehend zu schrotten.

Genauso unverhältnismäßig.

vor 4 Minuten schrieb Flohbändiger:

Und was haben wir bekommen? Aufbewahrungskontrollen, wo LWB jetzt Angst davor haben müssen, dass alle 5-10 Jahre, wenn überhaupt, mal einer bei Ihnen klingelt, um in einer fünf Minuten dauernden Aktion den Inhalt des Waffenschranks zu sichten. Wirklich furchtbar ...

Da ist sie, die Freude, dass es nicht noch schlimmer kam.....

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Geschrieben

Bier und Chips... ein Comment fehlt noch:

Behörden(mitarbeiter) müssen gar nicht so aufbewahren, werden nicht kontrolliert, dabei geht eben mal ne Sig auf dem Klo und ne MP5 auf dem Autodach verloren - beides ist noch nicht wieder aufgetaucht und angestellt wurde damit auch noch nix. Also Kirche im Dorf lassen, auf seinen Krempel aufpassen, schiessen gehen und Spaß haben ?

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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb VP70Z:

ne = jeweils 1? 

Sorry, bin aus Hessen ? man behauptet, die Dunkelziffer ist sehr hoch und es verschwindet oft was. So ganz spontan aus dem Kopf ohne lange nachzudenken: 2 G36 aus einem Panzer, tausende Schuss 9mm von der Justiz, hunderte Schuss Munition vom Zoll... passiert Dir als privater so was bist du weg vom Fenster der legalen Besitzer.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Flohbändiger:

Aufbewahrungskontrollen, wo LWB jetzt Angst davor haben müssen, dass alle 5-10 Jahre, wenn überhaupt, mal einer bei Ihnen klingelt, um in einer fünf Minuten dauernden Aktion den Inhalt des Waffenschranks zu sichten. Wirklich furchtbar ...

..... wow ...... Blinde und Farbe ....

 

 

...träum halt weiter...

Geschrieben (bearbeitet)

Gibt es eigentlich Statistiken über das Ergebnis der Kontrollen?

Wäre für mich DAS der erste Ansatzpunkt, diese in Frage zu stellen... 

Bearbeitet von jimmypop
Ergänzung
Geschrieben
4 minutes ago, jimmypop said:

Gibt es eigentlich Statistiken über das Ergebnis der Kontrollen?

Nachdem im Bekanntenkreis schon die Lagerung von Steinschlossgewehren und PatronenHÜLSEN bemängelt wurde bin ich mir sicher, dass man mit so einer Statistik eine beliebige Anzahl an (gefühlten) Verstössen belegen kann.

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Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb jimmypop:

Gibt es eigentlich Statistiken über das Ergebnis der Kontrollen?

...

Nicht wirklich. Es gibt

  • ein paar unsystematische, ältere Presseberichte und
  • ein paar nicht systematische Berichte zu parlamentarischen Fragen.

 

Vermutlich hat auch niemand auf staatlicher Seite ein Interesse an einer systematischen statistischen Aufarbeitung und Dokumentation. Es könnte sonst offensichtlich werden, dass nach einigen wenigen Mängeln zu Beginn, die

  • bei überwiegend Erben und
  • einigen wenigen Jägern (mir fällt da nur ein Fall aus BaWü ein; untertänigst unangemeldet reingelassen und Drilling hing noch am Kleiderharken), festgestellt wurden,
  • es außer ganz seltenen exotischen Mängeln (Platzpatronen mit passenden Gaser im selben Schrank, Bajonett an der Wand nicht gegen Wegnahme gesichert, ...)

nichts zu beanstanden gab,

 

aber

  1. nicht eine einzige Kontrolle bei jemanden erfolgte, der ewb-pflichtige Waffen und/oder Munition ohne die gefordereten Erlaubnisse besaß, noch
  2. ernsthaft versucht wurde, bei diesen Personen Kontrollen nach § 36 WaffG durchzuführen.

Dieses wäre jedoch ein deutlicher Verstoß gegen Art. 3 GG bzw. dessen Entsprechungen im jeweiligem Verwaltungsrecht der Länder. :teu382:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Flohbändiger:

Und bis dahin müssen wir mit so was halt leben nach dem Motto: "... bisschen Schwund ist immer"?

Verlässt du deine Wohnung? Über 3000 Menschen sterben in Deutschland jährlich im Verkehr. Die wären alle vermeidbar.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Flohbändiger:

wir schaffen die Vorschriften wieder ab und DU erklärst künftig den Angehörigen der Opfer, warum gesetzliche Änderungen, die so was möglicherweise hätten verhindern können, unsinnig sind.

Dir ist hoffentlich klar, daß man mit dieser Argumentation absolut alles und auch das Gegenteil davon verbieten oder vorschreiben kann.

 

Erklärst DU z.B. den Angehörigen von Opfern von Morden, die sich mit einer Waffe im Nachttisch statt im Tresor hätten verhindern lassen, warum jetzt der Papa nicht mehr lebt? Erklärst DU den Angehörigen von Leuten, die von Besoffenen totgefahren wurden, warum Alkohol, Autos, oder am Besten alles beides nicht verboten werden? Erklärst DU den Angehörigen zu früh am Herzinfarkt verstorbener fauler Dicker warum man keine verpflichtenden Betriebssportgruppen einführt? Erklärst DU den Angehörigen von im Zusammenhang mit Magersucht verstorbenen Mädchen, warum in der Schule nicht jeder gewogen wird und zur Not unter Überwachung essen muß?

 

In einem freien Staat muß sich eine Vorschrift, insbesondere eine, die nur mit erheblichem Eingriff in die Grundrechte durchgeführt werden kann, nicht daran messen lassen, daß man "so was möglicherweise hätte verhindern können," sondern es muß ein wirklich überwiegendes Argument für die Notwendigkeit geben.

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Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Mausebaer:

aber

  1. nicht eine einzige Kontrolle bei jemanden erfolgte, der ewb-pflichtige Waffen und/oder Munition ohne die gefordereten Erlaubnisse besaß, noch

wenn ich hier jetzt schreiben würde, dass Du Dich irrst, wäre das unserer Sache wenig dienlich.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb jimmypop:

Gibt es eigentlich Statistiken über das Ergebnis der Kontrollen?

Wäre für mich DAS der erste Ansatzpunkt, diese in Frage zu stellen... 

Vorsicht vor solchen Wünschen.

In den Anfangszeiten der Kontrollen wurden diese von vielen Behörden vorzugsweise dort durchgeführt wo vermeintlich was zu finden war. Selbst unser Ordnungsamt hat welche gefunden.

Geschrieben

Diese Fälle wären in der von jimmypop gewünschten Statistik aufgetaucht und hätte jeden, der diese kranken Kontrollen fordert Munition geliefert. Ob dir das geschadet hätte darfst Du selbst entscheiden.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb cartridgemaster:

Ist jemand zu Schaden gekommen?

Ja: Die anfängliche Spezialisierung auf nur-Erben und nur-Altbesitzer hat die Effizienz dieser ach so tollen Maßnahme bestätigt, dafür haben sie sich doch reichlich in den Qualitätsmedien gefeiert. Etliche unserer Funktionäre haben das doch vor knapp 15 Jahren auch als ganz tollen Verhandlungserfolg präsentiert, daß man "uns" doch in Ruhe lassen würde weil "wir" ja die Guten sind und "die" das wissen und würdigen und deswegen zur Oma mit dem Neckermann - KK gehen würden. 

Geschrieben

Ich muss jetzt was dazu sagen obwohl ich mich nicht äussern wollte.

Habt ihr keine anderen Hobbys als über so einen Mumpitz zu streiten?

Herrgott die Knarren stehen im Schrank und fertig.

Und wenn die Kollegen vom Amt klingeln sollen sie halt schauen das alle Waffen im Schrank stehen.

Das ist doch nicht mal die benötigte Blutdrucktablette wert sich darüber aufzuregen.

Letztendlich wird es immer Kontrollen geben wo sich die Beamten eine Taktik ausdenken an gewünschte Infos zu kommen.

Man nehme die Verkehrskontrolle:

Die "Rennleitung" hält jemand an. 

Sie darf allerdings nicht ohne Verdacht verlangen das der Kofferraum geöffnet wird.

Also fragen sie nach dem Verbandskasten der sich zu 99% im Kofferraum befindet und werfen halt so einen Blick hinein.

Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen das die Kontrolle nicht einfacher wird wenn man in den Fond-Fußraum greift und einen Erste-Hilfe-Kasten rauskramt und dieser auch noch nicht abgelaufen ist.

Also: Wenn keine Leiche oder sonstiges illegales Zeug im Kofferraum ist sollen sie halt reinglotzen.

Umso schneller bin ich wieder unterwegs.

 

So zumindest meine Einschätzung der Sachlage

Geschrieben

Nochmal, es geht um Grundrechteingriffe ohne dringende Notwendigkeit. Das ist eine andere Hausnummer als eine Verkehrskontrolle. Bei der ich stets höflich und gelassen reagiere, genauso wie bei jedem anderen Kontakt mit Behörden und deren Vertretern. Ich bin nicht auf Krawall gebürstet.

 

PS. Einen Verbandskasten habe ich nicht. Ich greife auf den Rücksitz, dort ist eine Alditüte mit allen vorgeschriebenen Materialien für die erste Hilfe und sogar noch mehr. Bei einer Kontrolle darf auch gerne jedes Teil angeschaut werden ob es noch verwendbar ist oder abgelaufen und durch gezählt werden ob alles da ist. Die Warnweste und Dreieck befinden sich ebenfalls vorne. Ein eingeschweißter Kasten irgendwo im Kofferraum ist sinnlos, im Fall der Fälle sollte man nicht erst die Kiste suchen und die Folie abknaupeln müssen. Auch bezweifle ich das der jenige weiß was da so alles drin ist und wie man damit umgeht. Ich schnappe meine tüte und kann sofort handeln.

 

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