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lebachere30

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  1. Ja leider 😞 dann dürfte von rechtlicher Seite aus alles gut sein. Super
  2. Also alles is gut wenn ich den EFP hab. Danke. Kaliber 10 ist verboten sagte man mir. Gängige sachen wie .223 .308 und 9mm wird wohl kein Problem sein. Sorry für die Verwechselung 😞
  3. Der Link hilft. Danke @Doggenrotti Ich hatte befürchtet das ein kurzer HA der hier einen BKA Bescheid bedarf verboten ist. Aber scheinbar nicht. Ich hab was gelesen das man in Lux vom Ministerium einen Stempel brauch. Gibts sowas in F auch? Oder reicht da der EFP?
  4. Das Hauptproblem ist das ich 0 Französisch kann. Kommunikation ist da schwierig.
  5. Laut des Vorsitzenden wär alles was auf dem EFP steht OK. Aber Sicherheitshalber wollt ich hier nachfragen weil es da bestimmt Deutsche gibt die in F schießen. Und Verinsvorstände müssen auch nicht immer zwingend alles wissen.
  6. Moin Leute, Folgendes hab ich im Moment in Vorbereitung: Ein Verein in Frankreich der mir sehr gefällt würde mich aufnehmen. Mir wurd gesagt ich brauch einen europäischen Feuerwaffenpass, diesen hab ich beantragt. Jetzt stellen sich mir folgende Fragen: Sind alle Waffen die ich in D legal als Sportschütze besitzen darf in F legal? Insbesondere Vorderschaftrepetierflinte und HA mit kurzem Lauf ( Hera 9er Sport C ) Ist noch was zu beachten außer das man eine Einladung vom Verein haben muss? In diesem Fall reicht dann wohl der Mitgliedsausweis. Beste Grüße
  7. Ich stimme @PetMan zu. Funktioniert klasse. Muss dann immer nur schauen das ich auf den zig Hülsen von ihm nicht ausrutsche.
  8. Brauchste nicht. Hab das genannte Wechselsystem und verschieße ausschließlich CCI Blazer. Funktion seit zig tausend Schuss top. Nirgends macht sich Verschleiß bemerkbar. @PetMan kann da bestimmt auch was dazu sagen. Und sehs mal positiv. Durch die schwache Schließfeder kann man die Waffe mit den Zähnen durchladen ohne danach zum Dentalschlosser zu müssen
  9. Nein glaube nicht. Der Allgemeinheit helfen ist gut aber der Schutz der eigenen Leute geht vor.
  10. Sollte man auch bei einer Standreinigung tragen. Ist in unserm Verein jedenfalls vorhanden.
  11. Also ich werd jetzt mal meine gestrige Erfahrung kundtun: @gunvlog Du laberst offenbar ohne Ahnung zu haben. Ich war gestern auf einem seit dieser Woche geöffneten gewerblichen Schießstand. Dort musste ein Termin vereinbart werden wie vor COVID19 auch. Auflagen die dort gemacht wurden wurden waren folgende: -Beim betreten des Büros sollten Masken getragen werden -Vor betreten des Standes die Hände desinfizieren - Maximal 2 Leute auf dem KW Stand bei 5 Plätzen Also zusätzliche Personalkosten: 0 Das sind mMn Auflagen die jeder Verein stemmen kann. Durch die Terminvergabe fällt natürlich etwas Arbeit bzw Zeit an. Allerdings hat man die seit über einem Monat an Standreinigungen usw gespart.
  12. Es gibt schließlich Vereine die holen über 100€ im Jahr sowie 4€ pro Training. @PetMan Mensch han mir's gudd
  13. Ja das CZ Wenn würd ich mir ein Nordic holen.
  14. Naja dafür gäb es ja coole Wechselsysteme fürs AR
  15. @PetMan Da ham wir ja mal Glück gehabt Vielleicht in den nächsten Wochen noch was beantragen
  16. @BergKrähe Im MSZU in Ulm darf man im übrigen tatsächlich .50 BMG schießen.
  17. Zur Urkunde hab ich gestern die Info bekommen das meine bei der RK in der ich bin eingetroffen ist.
  18. @erstezw Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Linke werden in der Tat nicht so entschlossen verurteilt wie Rechte. Z.b. Die Sachlage mit den irren Reichsbürgern die automatisch Unzuverlässig sind. Typen der Antifa, die bewusst Gewalttaten sowie Sachbeschädigungen begehen sind nicht automatisch, aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der Antifa unzuverlässig
  19. @MP% Hast du eine Langeweile. Unfassbar. Lass mich raten: Linke Hetze ist natürlich OK
  20. +1 @Mittelalter Die Frau macht sich strafbar indem sie den Holocaust leugnet. Rechte, Linke oder sonstige Meinungen sind legitim im Sinne der Meinungsfreiheit. Weil es ist egal welche unbeliebten Systemkritiker man wegsperrt ob links oder rechts. Beides wär in der Tat so etwas was man in den 30ern Ermächtigungsgesetz genannt hat.
  21. OK jeder wie er es für richtig hält. Dann könnte man sich such über die Anschnallpflicht ärgern. Is schließlich die Entscheidung von jedermann ob er gern tödlich verunfallt.
  22. Wobei dieses Szenario vermutlich nicht die Masse der LWB widerspiegelt
  23. Um Gottes Willen. Das macht einen riesen Unterschied. Letztendlich möchte ich nicht diskutieren. Ich sehe es als notwendiges Übel an. Lässt man sie wiederholt nicht rein wird irgendwann vermutlich ein Durchsuchungsbefehl erwirkt und dann gucken sie trotzdem rein. Es ist immer das selbe. Irgendeiner fühlt sich immer benachteiligt und jammert rum. Soll sogar Leute geben die jammern auf dem Schießstand wegen der Lautstärke. Ich seh es so: Die Kontrolle ist Quatsch, aber ich mach kein Fass auf für so eine Kleinigkeit sofern es sich im Rahmen hält. Wenn die gucken wollen das die 6 Waffen auf der WBK im Schrank stehen ist das für mich OK. Aber der Rest wie z.b. Schubladen in der Nähe wo die Herrin des Hauses ihre Schritt-freien Höschen lagert gehen die Jungs nen feuchten Kehricht an.
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