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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle


Paddy85

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vor 1 Stunde schrieb lebachere30:

Habt ihr keine anderen Hobbys als über so einen Mumpitz zu streiten?

Herrgott die Knarren stehen im Schrank und fertig.

Und wenn die Kollegen vom Amt klingeln sollen sie halt schauen das alle Waffen im Schrank stehen.

Siehst Du das z.B. auch so, wenn als nächstes eine Vorschrift kommt (mal rein hypothetisch), daß Waffenbesitzer zum Erhalt der Zuverlässigkeit Passwörter zu elektronischen Geräten und Diensten herausgeben müssen, daß man mal reinschauen kann, ob sich jemand nicht in unzuverlässiger Weise mit anderen Leuten austauscht? Ist doch nicht so schlimm. Dann schaut halt mal einer kurz rein.

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Um Gottes Willen.

Das macht einen riesen Unterschied.

Letztendlich möchte ich nicht diskutieren.

Ich sehe es als notwendiges Übel an.

Lässt man sie wiederholt nicht rein wird irgendwann vermutlich ein Durchsuchungsbefehl erwirkt und dann gucken sie trotzdem rein.

Es ist immer das selbe. Irgendeiner fühlt sich immer benachteiligt und jammert rum.

Soll sogar Leute geben die jammern auf dem Schießstand wegen der Lautstärke.

Ich seh es so:

Die Kontrolle ist Quatsch, aber ich mach kein Fass auf für so eine Kleinigkeit sofern es sich im Rahmen hält.

Wenn die gucken wollen das die 6 Waffen auf der WBK im Schrank stehen ist das für mich OK.

Aber der Rest wie z.b. Schubladen in der Nähe wo die Herrin des Hauses ihre Schritt-freien Höschen lagert :crazy::crazy: gehen die Jungs nen feuchten Kehricht an.

Bearbeitet von lebachere30
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vor 2 Stunden schrieb lebachere30:

Ich muss jetzt was dazu sagen obwohl ich mich nicht äussern wollte.

Habt ihr keine anderen Hobbys als über so einen Mumpitz zu streiten?

Herrgott die Knarren stehen im Schrank und fertig.

Du hast ganz klar ein Problem. (Du hast zuwenig Waffen und Wohnsitze)

Folgender Falll, Du hast drei (gemeldete) Wohnsitze und mehr als 100 angemeldete Waffen.

Wollen die Knispel nur die Schränke sehen? Gut, sind trotzdem mehr als 600km zu fahren.

Wollen die Knispel auch Seriennummern abgleichen?  Auch gut, müssen sie eben eine Übernachtung einplanen.

 

Nun zum Procedere, wie läuft es?

Ich hole die Waffe aus dem Schrank, der, die, das Knispel liest die Seriennummer ab, die ich vorlese?

Wohl kaum, er, sie, es (wir wollen doch genderneutral bleiben) will die Waffe selbst aus dem Tresor holen.

Prima sage ich, gebe ihm ( der einfachheithalber) geölte Einweghandschuhe, er will die nicht anziehen, was nun?

 

Du erkennst das Problem?

Schließe nicht von Dir auf andere Waffenbesitzer!

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vor 46 Minuten schrieb lebachere30:

Die Kontrolle ist Quatsch, aber ich mach kein Fass auf für so eine Kleinigkeit sofern es sich im Rahmen hält.

Das Problem ist nicht, daß jemand die Waffen angucken will. Wer das will, soll zu einem Match kommen und wenn er freundlich fragt und der Veranstalter kein Problem damit hat, dann darf er meinen Spezial-Blaster auch ausprobieren und kriegt sogar Munition von mir. Insofern sind meine Waffen sehr genau polizeilich inspiziert weil schon zahlreiche Cops, auch in Uniform, mit ihnen geschossen haben.

 

Das Problem ist der wissentliche und willentliche Verstoß gegen das Grundgesetz, der dem Gesetzgeber auch völlig klar war, wie man aus der Formulierung sieht:

Zitat

 Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Der Satz mit dem "gegen die Willen des Inhabers" ist offensichtlich ein Feigenblatt vor der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit. Wenn man das so liest, daß bei in Wohnräumen gelagerten Waffen halt keine Kontrollen stattzufinden brauchen, wenn der Inhaber (der ja gar nicht nur der Waffenbesitzer sein muß--auch z.B. Ehepartner haben Rechte) das nicht will, dann wird offensichtlich der Zweck des Gesetzes vollkommen verfehlt. Wenn man es aber so liest, daß der Inhaber gefälligst den Willen zur Gestattung des Betretens zu haben hat, dann wird gerade ohne den erforderlichen dringenden Grund ein Grundrecht abgeschafft, und zwar ein zentrales. Man kann diese Ambiguität so oder so auflösen, das Gesetz geht nicht.

 

Es sind auch die Schritte auf dem Weg zur Knechtschaft meistens kleine. Eine über Nacht eingeführte Militärdiktatur, welche das Grundgesetz für abgeschafft erklärt, ist in Deutschland extrem unwahrscheinlich. Was wir dagegen sehen ist seine Aushöhlung in kleinen Schritten, wegen derer halt die Leute, in Deinen Worten, "kein Faß aufmachen." Das Netzdurchsetzungsgesetz ist ein anderes Beispiel. Es wurde beschlossen gegen den Rat der eigenen Experten, die es für grundgesetzwidrig hielten, und dazu noch von einem offensichtlich nicht beschlußfähigen Bundestag. Jedes dieser Gesetze für sich alleine wäre nur soweit ärgerlicher aber harmloser Quatsch. In der Summe erleben wir aber eine bedenklich Aushöhlung der bürgerlichen Abwehrrechte, maskiert durch die Einführung neuartiger "sozialer Rechte." Auch dafür ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein gutes Beispiel, denn ein Grund für die Beschlußunfähigkeit des Bundestages war, daß sich draußen gerade die Abgeordneten an ihrer Courage ob der "Ehe für Alle" besoffen, während sie drinnen das Grundgesetz von die Hunde gehen ließen.

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Haaallloooo! Warum diskutiert ihr hier über Sinn oder Unsinn oder Unzulässigkeit oder Zulässigkeit eines Gesetzes, was nunmehr seit mehreren Jahren durchgeführt wird?

Wenn ich mich recht erinnere, wurde die Verfassungsklage seinerzeit abgeschmettert bzw. gar nicht erst zugelassen.

Und wenn ich mich weiter recht erinnere, dann wurde sie nicht angenommen, weil kein unmittelbar Betroffener vorhanden war.

Also alle, die sich so vehement beschweren, zieht es doch einfach mal durch bis zum BVG. Viel Glück! 

Übrigens: in jedem Gesetz, das die Grundrechte einschränkt, wird einfach reingeschrieben: "das Grundrecht auf ..... wird insofern eingeschränkt" - und zack, schon ist es zulässig.

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vor einer Stunde schrieb lebachere30:

OK jeder wie er es für richtig hält.

Dann könnte man sich such über die Anschnallpflicht ärgern.

Is schließlich die Entscheidung von jedermann ob er gern tödlich verunfallt.

Rede dir das doch alles nicht schön....

 

Wie viel Sicherheit bringt das Anschnallen tatsächlich? Wie viele Menschenleben können dadurch tatsächlich gerettet werden? Und jetzt nochmal die Fragen in Bezug auf die Kontrolle der Waffenaufbewahrung selbst beantworten.

Wenn man sich nicht anschnallt droht eine Geldbuße. Da muss man schon zigfach von der gleichen Behörde bebußt werden, damit da mal die FE-Behörde aktiv wird und möglicherweise ein Entzug der FE im Raum steht. Als WBK-Besitzer ist man bei der zweiten angekündigten Kontrolle mit dem Wideruf bedroht, sofern man nicht öffnet -unabhängig davon, ob man tatsächlich konform seine Waffen aufbewahrt.

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vor 2 Minuten schrieb Tauri:

Haaallloooo! Warum diskutiert ihr hier über Sinn oder Unsinn oder Unzulässigkeit oder Zulässigkeit eines Gesetzes, was nunmehr seit mehreren Jahren durchgeführt wird?

Warum nicht?

vor 2 Minuten schrieb Tauri:

Wenn ich mich recht erinnere, wurde die Verfassungsklage seinerzeit abgeschmettert bzw. gar nicht erst zugelassen.

Ja.

vor 2 Minuten schrieb Tauri:

Und wenn ich mich weiter recht erinnere, dann wurde sie nicht angenommen, weil kein unmittelbar Betroffener vorhanden war.

Die Entscheidung erging ohne Begründung.

vor 2 Minuten schrieb Tauri:

Also alle, die sich so vehement beschweren, zieht es doch einfach mal durch bis zum BVG. Viel Glück! 

Wir sind ganz am Anfang. Und wenn es soweit ist, dann ziehen wir bis vors BVerfG und nicht zu den Berliner Verkehrsbetrieben....

vor 2 Minuten schrieb Tauri:

Übrigens: in jedem Gesetz, das die Grundrechte einschränkt, wird einfach reingeschrieben: "das Grundrecht auf ..... wird insofern eingeschränkt" - und zack, schon ist es zulässig.

Genau. Zack. Der Fachmann hat gesprochen....:rolleyes:

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Am 5.10.2018 um 17:17 schrieb Flohbändiger:

Und bis dahin müssen wir mit so was halt leben nach dem Motto: "... bisschen Schwund ist immer"? Na dann würde ich doch vorschlagen, wir schaffen die Vorschriften wieder ab und DU erklärst künftig den Angehörigen der Opfer, warum gesetzliche Änderungen, die so was möglicherweise hätten verhindern können, unsinnig sind.

Jedes Jahr ertrinken Kinder in Gartenteichen aber niemand diskutiert darüber Gartenteiche zu verbieten. Sind diese Kinder Deiner Meinung nach weniger Wert? Oder geht es bei der / einer Verschärfung des WaffG doch nicht um Kinder bzw. die Geschädigten, sondern um die Durchsetzung einer politischen Position?

Am 5.10.2018 um 19:23 schrieb jimmypop:

Gibt es eigentlich Statistiken über das Ergebnis der Kontrollen?

Wäre für mich DAS der erste Ansatzpunkt, diese in Frage zu stellen... 

Lt. "meinem" Sachbearbeiter werden / wurden die kontrolliert, die auch auf mehrfache schriftliche Anfragen des Amts keine Reaktion gezeigt haben. Daher sind Statistiken in diesem Bereich nicht repräsentativ.

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vor 7 Stunden schrieb lebachere30:

Und wenn die Kollegen vom Amt klingeln

Wenn keine Leiche oder sonstiges illegales Zeug im Kofferraum ist sollen sie halt reinglotzen.

Das sind nicht meine Kollegen, meine Kollegen würden nämlich mitnichten meine Grundrechte verletzen. Es sind auch nicht verniedlichend "Jungs".

Und nimm Dir am Ausgang links ein Fleißkärtchen für Deinen Kofferraum.

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vor 3 Stunden schrieb lebachere30:

Dann könnte man sich such über die Anschnallpflicht ärgern. Is schließlich die Entscheidung von jedermann ob er gern tödlich verunfallt.

Wenn Du nicht derselben Solidargemeinschaft (Krankheitskostenversicherer, Rentenversicherer, BG, Arge ...) wie ich angehörst dann ist mir das in der Tat völlig egal wobei die Kosten eines toten Gurtmuffels eher vernachlässigbar sind.

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vor 14 Stunden schrieb alzi:

wenn ich hier jetzt schreiben würde, dass Du Dich irrst, wäre das unserer Sache wenig dienlich.

Egal, her damit! :tramp4: Aber bitte auch wirklich echte 36er-Kontrollen bei Personen, die auch wirklich keine WaffR-liche Erlaubnisse besaßen!

BTW, §6 Abs. 3 - Gutachten, die für den Begutachteten negativ ausgefallen sind, interessierten mich jedoch sogar noch mehr. :teu382:

 

Dein

Mausebaer :beach:

 

 

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vor 5 Stunden schrieb Mausebaer:

Egal, her damit! :tramp4: Aber bitte auch wirklich echte 36er-Kontrollen bei Personen, die auch wirklich keine WaffR-liche Erlaubnisse besaßen!

Es könnte sich ja mal jemand einen Spaß erlauben und um die Kontrolle eines Behältnisses für nicht angemeldete Waffen bitten...

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vor 15 Stunden schrieb lebachere30:

Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen das die Kontrolle nicht einfacher wird wenn man in den Fond-Fußraum greift und einen Erste-Hilfe-Kasten rauskramt und dieser auch noch nicht abgelaufen ist.

Weil?

 

Bei mir ist vom Fahrersitz in Armlänge erreichbar:

-Warndreieck

-Warnweste

-Verbandskasten

-Fahrzeugschein

 

...und sogar das Handschuhfach muss ich dazu nicht öffnen. Falls also ein kleiner Strolch neben der Beifahrertür steht und bereits in freudig erregter Erwartung mit seiner Taschenlampe durch das Fenster leuchtet, wird er sehr enttäuscht sein.

 

 

 

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Das den Polizisten die Auswirkungen solchen Verhaltens nicht klar sein soll kann ich mir nicht vorstellen. Die richtigen Verbrecher nutzen den rechtlichen Rahmen bis zum Anschlag und am normalen Bürger wird sich ausgetobt.

Das hinterlässt in der Bevölkerung welches Empfinden?

 

 

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in diversen offiziellen Verlautbarungen war ja in den letzten Jahren immer wieder mal zu lesen, dass die Zahl der illegal besessenen Waffen, die der legal besessenen Waffen um den Faktor 3-4 übersteigt. gehen wir jetzt (der Einfachheit halber) davon aus, dass die Waffendichte (Waffen pro Waffenbesitzer) ungefähr der der Legal-Waffenbesitzer entspricht, dann wird bei 75-80% der Waffenbesitzer die Aufbewahrung überhaupt nicht (bzw. noch nichtmal ansatzweise) kontrolliert, geschweige denn dass dies überhaupt versucht wird. das ist ein krasses Mißverhältnis! und es wird nur die eine GESETZESTREUE Minderheit von 20-25% der Waffenbesitzer - über die Maßen! - schikaniert.

 

das ist eine staatliche verordnete Schikane und Diskriminierung! ...... einer mehr als gesetzestreuen Minderheit......

 

 

...einfach mal durch den Kopf gehen lassen...kann mir nicht vorstellen, dass das verfassungskonform sein kann!

 

inzwischen gibts doch die Möglichkeit von "Verbandsklagen" in Deutschland.........also Verbandsfutzis....Ärsche aus den Sesseln!

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vor 13 Stunden schrieb Tauri:

Haaallloooo! Warum diskutiert ihr hier über Sinn oder Unsinn oder Unzulässigkeit oder Zulässigkeit eines Gesetzes, was nunmehr seit mehreren Jahren durchgeführt wird?

 

Das ist doch typisch WO. Aufregen als Lebenszweck.

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vor 1 Stunde schrieb erstezw:

Das den Polizisten die Auswirkungen solchen Verhaltens nicht klar sein soll kann ich mir nicht vorstellen. Die richtigen Verbrecher nutzen den rechtlichen Rahmen bis zum Anschlag und am normalen Bürger wird sich ausgetobt.

Das hinterlässt in der Bevölkerung welches Empfinden?

 

 

Vielen Polizisten sind Legalwaffenbesitzer ohnehin ein Dorn im Auge. Teils aus Überheblichkeit ("Wofür brauchen Zivilisten eine Schusswaffe?"), teils aus Angst.

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