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CZ 527 Varmint MTR in .223 Rem ... schlechte Schussbilder
Stefan Klein antwortete auf Toni's Thema in Allgemein
GECO Target 55gr VM könnte das Problem sein. Versuch mal irgendwas mit 52gr SMK. Vielleicht mag das Gewehr eher leichtere Geschosse. Grüße Stefan -
Neue Kurzwaffe für die Bundeswehr CZ in der engeren Auswahl
Stefan Klein antwortete auf Thema in Allgemein
Wenn dem so ist, dann stellt sich mir die Frage, was TD damit bezwecken will. Dem Bund die P10 madig machen? Mit welchem Ziel? Er glaubt doch nicht, dass das wen wirklich juckt. Bleibt nur Effekthascherei auf der Suche nach Klicks? Gruß Stefan -
Neue Kurzwaffe für die Bundeswehr CZ in der engeren Auswahl
Stefan Klein antwortete auf Thema in Allgemein
Welchen hypothetischen Fall testet TD denn da? Wo soll denn ein vergleichbarer Stoß, wie mit dem Durchschlag, im normalen Gebrauch herkommen? Grüße Stefan -
Vorderlader-Pistole / Gewehr für Schießnachweis?
Stefan Klein antwortete auf Schorni's Thema in Waffenrecht
Er schrieb aber von „einschüssig“. Grüße Stefan -
Vorderlader-Pistole / Gewehr für Schießnachweis?
Stefan Klein antwortete auf Schorni's Thema in Waffenrecht
Zitat (§14 WaffG): 3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass - das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt, Du hast dir die Frage eigentlich selbst beantwortet. Zwar wird interessanterweise im Folgeabsatz nur noch davon gesprochen, dass der Schießsport ausgeübt worden sein muss (12/18); von erlaubnispflichtigen Schusswaffen ist dort nicht mehr die Rede. Durch den oben zitierten, vorgestellten Absatz ist die Intention aber m.E. eindeutig. Zählen würde in deinem Fall das Schießen mit einschüssigen VL ohne historisches Vorbild, da EWB-pflichtig. Grüße Stefan -
Dann hat letzterer definitiv in der Ausbildung nicht aufgepasst. Grüße Stefan
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Ja, von mir aus auch das. Aber diese Disziplinen trainiert man auf Rhythmus und nicht auf Störungsbeseitigung. Eine Störung heißt in der Regel ohnehin Abbruch zu Lasten des Schützen. Danach kann man sich auf die Störungsbeseitigung konzentrieren. Im Unterschied zu Dienstwaffenträgern gilt eben nicht: Durchrepetieren und weiterschießen… Grüße Stefan
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@geissi Das geht nur mit Muskelgedächtnis und ohne Nachdenken. Da hält man nichts auf. Kenne das von ZG4 und ZG4 mod./ZG6. Bei letzteren 5 Schuss in 6 Sekunden. Da bleibt keine Zeit zum Nachdenken. Da müssen die Schüsse raus. Da stockt es erst, wenn es „Klick“ statt „Peng“ macht. Grüße Stefan
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Das mit den Schadensersatzansprüchen wird sich Magtech schon durchgerechnet haben… HÖCHSTWAHRSCHEINLICH… Gruß Stefan
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Und wie hoch ist die Fehlerquote? 1:100.000, 1:1.000.000, 1:10.000.000… Egal wie hoch, irgendwann rutscht eine Patrone durch. Gruß Stefan
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Die fliegt ja offenbar nicht mal bei GECO raus. Warum soll sie also bei Magtech rausfliegen? Wiege mal die Einzelkomponenten Hülse und Geschoss getrennt voneinander nach und du wirst dort entsprechende Schwankungsbreiten Min-Max sehen, die in der Summe meist oberhalb des Gewichts der Pulverladung liegen. Bei 9x19 liegen wir bei einer Ladung um 5gr. Ich bleibe dabei. Das findest du nicht ohne weiteres. Und für den Hersteller bedeutet das Erzeugen von Ausschuss auf bloßen Verdacht bares Geld. Grüße Stefan
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Nein, ist es gerade bei kleinen KW-Patronen mit kleinen Pulverladungen nicht. Kannst gerne mal vorbeikommen. Dann baue ich dir 100 Patronen 9x19 mit Standardkomponenten und lass bei einer das Pulver weg. Dann setzt du dich an die Waage und versuchst die fehlerhafte Patrone zu finden… Keine Chance. Gruß Stefan
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Klar kann man das. Als erfahrener Wiederlader hast du sicherlich schon mal fertige Patronen nachgewogen. Bei Kurzwaffenpatronen geht das Gewicht der Pulverladung meist in den Toleranzen der anderen Komponenten unter. Da misst du gar nichts. Am Ende muss es der Kunde den Mehraufwand bezahlen. Gruß Stefan
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Geht es auch noch eine Spur undramatischer? Jede Qualitätskontrolle hat eine gewisse Fehlerwahrscheinlichkeit. Multipliziert man diese mit der Zahl der hergestellten Patronen, dann erhält man die Zahl der fehlerhaften Patronen, die „durchschlüpfen“. Eine Produktion mit Null-Fehler existiert nicht. Grüße Stefan
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Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
Stefan Klein antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Für die 10-Jahresfrist zählt die erstmalige Ausstellung einer WBK. Ob du danach noch weitere WBK bekommen hast, ist unerheblich. Grüße Stefan -
Danke für die Bestätigung. Ich hatte mit Herrn Budischowsky im Zuge meiner Recherchen zu einem Artikel zur TP70 Kontakt und war fasziniert von ihm. https://taschenpistolen.de/taschenpistole-des-monats/10-2021-edgar-budischowsky-modell-tp70 RIP. Grüße Stefan
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Widerspruch! Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man hier bei ähnlichen Fragestellungen zu einem abweichenden Ergebnis hätte kommen können. Der §34 WaffG stellt dich lediglich klar, dass auch die Übergabe an einen Versanddienstleister im waffenrechtlichen Sinne ein Überlassen darstellt. Dieses bedarf auf Seiten des Versanddienstleisters lediglich keiner Erlaubnis nach dem WaffG, da dieser Vorgang gem §12 freigestellt ist. Das hat aber mit dem Erwerb bzw. dem zu meldenden Datum nichts zu tun. Grüße Stefab
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Laut WaffG, Anlage 2 erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt. Solange die Waffe sich noch in den Händen des Versanddienstleisters befindet, hast du sie damit eindeutig nicht erworben. Als Erwerbsdatum gilt daher gemeinhin die Übergabe durch den Versanddienstleister. Das wird bspw. hier auch so beschrieben: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/01092025_welches_datum_ist_beim_versand_von_waffen_ausschlaggebend.html Und selbst das Meldeformular des BVA erläutert es entsprechend. Interessanterweise sieht es die zuständige Behörde in Berlin anders: https://service.berlin.de/dienstleistung/330481/ @Fyodor hat nachvollziehbar dargelegt, warum man tunlichst vermeiden sollte, das Überlassungsdatum (= Übergabe an Versanddienstleister) zu melden. Grüße Stefan
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Du meinst vermutlich „Als Tag des Erwerbs“… Und das wäre genau richtig so. Die zeitliche Lücke zwischen Überlassungsdatum und Erwebsdatum bei Paketversand ist völlig in Ordnung. Grüße Stefan
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Ja, richtig. Die Auslieferung sollte üblicherweise jedoch zeitnah erfolgen. Habe das gerade in der obigen Aufzählung nochmal präzisiert. Ich würde immer das Eintreffen des Pakets beim Erwerber abwarten. Hypothetischer Fall: Die Adresse ist falsch oder der Erwerber nimmt das Paket nicht an und es kommt zurück. Dann hat man ein Überlassen gemeldet und am Ende trotzdem die Waffe wieder in den Händen. Grüße Stefan
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Welche Unterschrift? 1) Der Überlasser versichert sich, dass der Erwerber eine gültige EWB hat. 2) Er packt das Paket und versendet es mit einem zugelassenen Versanddienstleister. 3) Er wartet die Auslieferung ab. 4) Er meldet das Überlassen seiner Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe an den Paketdienstleister (= Überlassungsdatum) unter Angabe der Daten der Waffe, des Erwerbers und des Datums des Überlassens. Und er legt hierzu seine WBK zwecks Austragung vor. 5) Er erhält irgendwann die WBK zurück und zahlt die anfallenden Gebühren. By the way. Scan von Perso und WBK ist nett, das Risiko liegt jedoch bei dir. Betrug ist möglich. In einen solchen Fall lasse ich mir die Kontaktdaten der Behörde geben und bitte um Bestätigung der EWB. Grüße Stefan
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Schnittmodelle sind ein schwieriges Thema. Die meisten auf dem Markt befindlichen, älteren Schnittmodelle sind eben nicht so zerstört, als dass sich daraus nicht etwas abfeuern ließe. Gerade die Kurzwaffengriffstücke sind oft problematisch, weil die - nicht gesetzeskonform geändert - mit einem intakten Verschlussstück funktionieren können. Und ich würde bei einem halboffenen Patronenlager, aber sonst freien Lauf, auch nicht darauf spekulieren, dass vorne wirklich nicht doch noch was rauskommen kann. Die WaffVwV fordert [Zitat]: Schnittmodelle verlieren ihre Eigenschaft als Schusswaffe, wenn der Lauf und die Patronenlager [...] so geöffnet sind, dass Geschosse den Lauf nicht verlassen können, und der Verschluss einschließlich der Zündeinrichtung sowie das Griffstück bei Kurzwaffen soweit geändert sind, dass nur die mechanische Funktion noch erhalten bleibt, jedoch Munition nicht gezündet werden kann. Deswegen, muss man beim Erwerb von Schnittmodellen vorsichtig sein. Grüße Stefan
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Es ist Trumps allseits bekannte Verhandlungsstrategie erst einmal völlig überzogene Forderungen zu stellen. In der Konsequenz laufen erst einmal alle wie aufgeschreckte Hühner durcheinander und am Ende einigt man sich auf das, was Trump ohnehin von Anfang an beabsichtigte. Bin mal gespannt, was vom „Grönland Deal“ übrig bleibt. Sicher ist: Die Europäer wähnen sich als Sieger und geben aber am Ende wohl noch mehr für Verteidigung aus; die NATO erkennt die Arktis als einen neuen Schwerpunkt an. Das politische Vertrauen in die USA ist ohnehin erschüttert, da macht Grönland jetzt auch keinen Unterschied mehr; die Börsen erholen sich schon wieder; der Goldpreis geht durch die Decke. Die cleveren Leute werden über diese Nummer ihre Geschäfte gemacht haben. Ich hoffe immer noch darauf, dass endlich von allen erkannt wird, dass eine neue Weltordnung angebrochen ist: Stärke zählt und sonst nichts. Man muss sich mal anschauen, wer bei dieser Sache als Sieger vom Platz geht und welche großen Linien das bedient. Die ganze Aktion zahlt voll auf die neue US Sicherheitsstrategie ein. Wir müssen Trump jeden Tag in unsere Gebete einschließen, weil er dafür sorgt, dass Bewegung in die Sache hineinkommt. Grüße Stefan
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Schießtermine/Schießbuch bei §27-Verlängerung?
Stefan Klein antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
In den Auflagen der Genehmigungen nach §27 SprengG sind die Behörden sehr kreativ. Meine Erlaubnis schränkte zunächst die Verwendung von SP auf Vorderladerschießen und NC auf Wiederladen ein. Den Passus, dass ich SP auch zum Laden von Patronen verwenden darf, musste ich mir erst reinschreiben lassen. Grüße Stefan -
Schießtermine/Schießbuch bei §27-Verlängerung?
Stefan Klein antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Dann schieß doch mal Vorderlader ohne entsprechende Erlaubnis und lass dich dabei erwischen. Wenn Vorderladerschießen nicht drin steht, dann gibst du die Pappe ab und die Waffen gleich mit, wenn es blöd läuft. Wiederladen kann natürlich auch den Umgang mit SP erfordern, genau wie Vorderladerschießen - wenn zugelassen - mit SP-Ersatzstoffen möglich ist. Wenn man gute Gründe vorbringt, dann bekommt man als Wiederlader auch SP. Grüße Stefan