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Aktion "Next Guneration" des VDB und das Forum Waffenrecht
Stefan Klein antwortete auf Vroma's Thema in Waffenlobby
Warum gehöre ich zum FWR? Erhelle mich mit deiner Weisheit. Gruß Stefan -
Aktion "Next Guneration" des VDB und das Forum Waffenrecht
Stefan Klein antwortete auf Vroma's Thema in Waffenlobby
Krasse Taktik des VDB. Erstmal jedem in der breiten Öffentlichkeit sagen, dass das Gegenüber nichts kann (inkl. Betitelung als Lügner, populistischer Aktionismus usw.). Und dann im nächsten Atemzug Verhandlungen anbieten? Wer glaubt denn bitte ernsthaft, dass das funktionieren kann? Gruß Stefan -
Aktion "Next Guneration" des VDB und das Forum Waffenrecht
Stefan Klein antwortete auf Vroma's Thema in Waffenlobby
Genau das. Wer ernsthaft glaubt, dass in der derzeitigen politischen Gemengelage die Bundesregierung ein komplett neues WaffG aufsetzt, das dazu auch noch weniger restriktiv ist, der ist naiv. Einzig liefert man das willkommene Argument, dass die Waffenbesitzer doch wollen, dass das WaffG angepackt wird. Im Ergebnis würde das aber garantiert nicht besser. Gruß Stefan -
Aktion "Next Guneration" des VDB und das Forum Waffenrecht
Stefan Klein antwortete auf Vroma's Thema in Waffenlobby
Na ja, ein besseres Wort ist mir nicht eingefallen. Botschaften: Die Medien manipulieren, Faeser betreibt populistischen Aktionismus, der Kanzler lügt, das FWR betreibt Geheimdiplomatie usw. Schau dir die Videos an und du wirst über solche Aussagen und subtile Anschuldigungen stolpern, die die Betroffenen sicherlich toll finden und weswegen sie daher liebend gerne auf eine weitere, konstruktive Zusammenarbeit aus sind. Beispiel? https://video.twimg.com/ext_tw_video/1707818061439385600/pu/vid/avc1/720x1280/w_MUwWiuOdxcsELS.mp4?tag=12 Darüber hinaus gibt es Social Media eine Reihe von Akteuren, die die Kampagne ebenso unterstützen und deren Videos und Beiträge bei den Betroffenen ebenso keine Freudensprünge auslösen dürften. Deren Verbindung zum VDB ist mir nicht ganz klar. Distanzieren tut sich der VDB aber auch nicht davon. Gruß Stefan -
Aktion "Next Guneration" des VDB und das Forum Waffenrecht
Stefan Klein antwortete auf Vroma's Thema in Waffenlobby
Und wie realistisch ist das? Im der Konsequenz ist am Ende jede Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit zerstört. Und dann? Gruß Stefan -
Aktion "Next Guneration" des VDB und das Forum Waffenrecht
Stefan Klein antwortete auf Vroma's Thema in Waffenlobby
Wenn der VDB eine solche Kampagne aufzieht, in der Politik, Innenministerium und Verbände auf teilweise unterstem Niveau „verunglimpft“ werden, dann sollte man aber schon einen guten Plan in der Hinterhand haben. Ich hätte mindestens erwartet, dass zum Schluss der Kampagne ein Gesetzesentwurf als Lösungsvorschlag und Diskussionsgrundlage präsentiert wird. Mit wem soll denn zukünftig konstruktiv zusammengearbeitet werden, wenn erst mal alle vergrämt sind und das Porzellan zerschlagen ist? Was passiert zum Ende der Kampagne? Gruß Stefan -
Und mir was hat sie das begründet? Gruß Stefan
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Stimmt, du hast Recht. Hab das korrigiert. Gruß Stefan
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Erben kannst du alles, nur erwerben eben nur unter bestimmten Voraussetzungen. Gruß Stefan
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Und was macht der Erbe, der waffenrechtlich unzuverlässig ist? Er mag zwar Besitzer sein, aber erwerben kann er die Waffen nicht. Er muss also -neben dem Erbvorgang- noch weitere, reduzierte Anforderungen (z.B. keine Sachkunde) erfüllen, um die Waffen erwerben zu dürfen. Wir waren uns schon hier einig, dass Erbe ein Sonderfall ist und das WaffG in diesem Fall nicht explizit von Bedürfnis spricht. De facto ersetzt aber der Erbvorgang das Bedürfnis. Gruß Stefan
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Besitz und Erwerb… Der Misstand fängt schon bei den Begrifflichkeiten „Waffenbesitzkarte“ vs. „Erwerbserlaubnis“ an. Gruß Stefan
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Und? Darf man jetzt eine Erbwaffe (für die kein Bedürfnis geltend gemacht wurde, z.B. durch Bedürfnisbescheinigung des Verbandes, und die man als Sportschütze unblockiert besitzen darf) zum sportlichen Schießen auf den Schießstand verbringen? Gruß Stefan
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Kann ein Sportschütze ein Bedürfnis nachweisen (Bedürfnisbescheinigung), dann wird aus der Waffe infolge Erbfall eine Sportschützenwaffe. Ansonsten bleibt es eine Erbwaffe, unterliegt aber keiner Blockierpflicht. Kann der Erbe kein anderweitiges Bedürfnis nachweisen, so ist die Waffe zu blockieren. Können wir uns wenigstens darauf einigen, dass das WaffG zu verschachtelt und zu kompliziert ist… Gruß Stefan
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Genau so ist es. Ich denke mir das doch nicht aus. Gruß Stefan
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Hier geht es doch lediglich darum, ob die Erbwaffe mit einem Sperrsystem zu versehen ist. Gemeint ist ein anderweitiges Bedürfnis für Sportschießen, Jagd usw. Steht sogar im Folgesatz… Ist doch nicht so schwer zu verstehen, außer man will nicht. Gruß Stefan
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Ja, das ist aber nicht Sportschießen. Ich behaupte ja nicht, dass es nicht möglich ist, mit einer Erbwaffe zu schießen. Man sollte sich nur über jedes Wort, das man in einer Kontrolle von sich gibt, sehr bewusst sein. Wir haben jetzt die ganze Zeit darüber gesprochen, eine Erbwaffe zum Sportschießen zu verwenden. Gruß Stefan
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Straftat gemäß §52 (3) 2 WaffG. Gruß Stefan
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Was steht denn da? §20 WaffG? Und jetzt komm nicht mit §8 WaffG, da es sich hierbei - bereits durch die Formulierung „vor allem“ ersichtlich - nicht um eine abschließende Aufzählung handelt. Gruß Stefan
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Das Stichwort ist „Bedürfnis“. Jedem Erwerb liegt ein Bedürfnis zugrunde. Nutzt du die Waffe außerhalb dieses Bedürfnisses, begehst du Straftaten oder OWIs und riskierst eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Gruß Stefan
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Leute, hier darf man nicht mit logischem Menschenverstand rangehen, sondern muss ins Gesetz gucken. “Befördern“, d.h. im Gesetz „führen“, darf man nur in einem vom Bedürfnis umfassten Zweck. Beim Erbe ist dies nicht Sportschießen. Du begehst eine Straftat(!), wenn du als Erbe eine Erbwaffe (selbst wenn verschlossen und nicht zugriffsbereit) zum Zweck des Sportschießens auf den Schießstand bringst. Über das Schießen selbst, muss man sich dann gar nicht mehr unterhalten, denn es ist offensichtlich erklärter Wille des Gesetzgebers, dass die Waffe zu diesem Zweck erst gar nicht auf den Schießstand verbracht werden darf. By the way, ist eine Erbwaffe auch nicht „bedürfnisfrei in den Besitz gekommen“, sondern Erbe ist der Bedürfnisgrund. Gruß Stefan
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Genau das wird regelmäßig verneint. Gruß Stefan
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Dann erklär mal, wie du legal eine Erbwaffe zum Schießstand bekommst, wenn du damit sportlich schießen willst (Stichwort: §12 (3) 2, WaffG). Den „Schwachsinn“ erklärt dir dann ein Gericht, wenn du dich erfolglos gegen den Widerruf deiner Erlaubnisse gewehrt hast. Das Verleihen an einen anderen Erlaubnisinhaber ist ein anderer Sachverhalt, denn dann wechselt der Bedürfnisgrund. Gruß Stefan
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Nur dass dein Rechtsverständnis nicht zählt... Bedürfnis ist das Schlüsselwort und beim Bedürfnis "Erbe" steht eben nicht "Sportschießen" drauf. Wem seine Waffen lieb sind, dem rate ich dringend von solchen Experimenten ab. Einzige Lösung: Man hat das explizite, schriftliche "Go" vom eigenen SB. Grüße Stefan
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Doch, denn eine geerbte Waffe kann selbstverständlich den Bedürfnisgrund wechseln. Bspw. Ein Sportschütze verkauft an einen Jäger, ein Jäger verkauft an einen Sammler, ein Sportschütze leiht eine Waffe von einem Sammler... Gruß Stefan
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Komisch, in meinem Auszug aus dem NWR-Datensatz steht zu jeder Waffe der Bedürfnisgrund. Worauf stützt du deine Aussage? Hörensagen? Gruß Stefan