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Stefan Klein

WO Silber
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Alle Inhalte von Stefan Klein

  1. Stefan Klein

    Miniaturwaffen

    Ok, ein berechtigter Einwand. Die Frage ist, um was es dem Fragesteller geht. Kurzwaffen in kleinen Kalibern oder miniaturisierte Gebrauchswaffen. Vielleicht kann er sich dazu ja äußern. Gruß Stefan
  2. Stefan Klein

    Miniaturwaffen

    Klar. Deswegen ja auch der Hinweis auf das Thema Taschenpistolen. Die ballistische Wirkung (24 Joule) dieses Kalibers ist jedoch überschaubar. Gruß Stefan
  3. Stefan Klein

    Miniaturwaffen

    Zunächst einmal herzlich willkommen! Generell gilt in Deutschland die Regel, dass es sich bei mehrschüssigen Kurzwaffen, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, und die für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm eingerichtet sind, um sogenannte Verbotene Gegenstände handelt, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt. Das heißt zwar nicht, dass man solche Waffen nicht auch mit entsprechender Genehmigung des Bundeskriminalamts erwerben dürfe, der Aufwand ist aber groß. Es kann durchaus sein, dass die im Video gezeigte Waffe nur den Zündsatz als Treibladung verwendet und sie damit kein verbotener Gegenstand wäre. Genehmigungspflichtig wäre sie dennoch. Die oben genannte Regel gilt nicht für Miniaturpistolen vor dem Stichdatum. Beispiele sind schon genannt worden (z.B. Erika Pistole, Menz Liliput), die sich vor allem in den 1920er-1930er fanden. Deren Erwerb ist legal, wenn man eine entsprechende Erlaubnis hierzu hat. Dies wäre üblicherweise eine Waffenbesitzkarte nach §17 WaffG (Waffensammler) oder §18 WaffG (Sachverständiger, aber für einen Einsteiger sehr unwahrscheinlich). Es gibt eine kleine Community von Sammlern, die sich auf Miniatur- und Taschenpistolen fokussieren. Generelle Infos zum Thema Taschenpistolen findest du unter www.taschenpistolen.de Grüße Stefan
  4. Na und? Er würde haushoch verlieren. Gruß Stefan
  5. Bodenplatte brauchst du nicht, außer ggf. eine Unterlage zum Schutz des Parkett/Laminat.Die Angst deines Vermieters ist nicht dein Problem. Gruß Stefan
  6. Erste Frage: Wie groß soll der Schrank werden? Dann das Gewicht des Schrankes in erwachsene Männer umrechnen. Im Ergebnis wird man feststellen, dass man sich eine solche Frage hätte nie stellen brauchen. Waffen, Munition und Treibladungspulver in einer Mietwohnung sind kein Problem. Gruß Stefan
  7. Nach dem letzten Waffenrecht und der 2/6 Regel konnte wohl kaum jemand 140+ Waffen auf die Gelbe WBK gekauft haben. Dafür bräuchte er ja 35 Jahre. Insofern muss es sich um Altbesitz gehandelt haben. Die neue 10er Regel ist für mich defacto ein Kaufverbot, da ich die Regel deutlich ausgeschöpft habe. Wird die Welt dadurch sicherer, dass ich nichts mehr auf Gelb kaufen kann? Ich denke nicht. Gruß Stefan
  8. Wenigstens herrscht jetzt Klarheit und das Thema divide et impera ist beendet. Jetzt ist außer Luftpumpen alles fällig. Grüße Stefan
  9. Frage 1b) Inwiefern lässt sich aufgrund der im NWR gespeicherten Daten etwas über die Konzentration in Form großer Waffenbestände sagen (bei-spielsweise so: Wie viele Waffen sind auf die 100 natürlichen Personen mit den meisten Waffen eingetragen oder ähnlich)? Jetzt geht es gegen Sammler... Da fällt mir sinngemäß folgender Spruch ein: Man muss nicht Angst vor Menschen haben, die hunderte Waffen besitzen wollen, genauer muss man auf solche schauen, die nur eine haben wollen. Gruß Stefan
  10. Nicht zu dem Preis Grüße Stefan
  11. Stefan Klein

    UHR

    Geht. Gruß Stefan
  12. Guck mal, auf welcher gesetzlichen Grundlage dein „Sprengstoffschein“ basiert. Dann weißt du, warum der nicht im NWR ist. Gruß Stefan
  13. Nicht jeder hat einen Stand mit beliebigen Öffnungsterminen. Nach dem Lockdown im März bis Juni hat der Stand, auf dem ich regelmäßig trainiere, nur noch Mittwoch Abend auf. Nicht ideal. Gruß Stefan
  14. Für Neuerwerb ist 12/18 nach neuer Gesetzeslage formal korrekt. Wobei, in Corona-Zeiten 12/18 zu fordern ist schon dreist, vor allem wegen der teils monatelangen Standschließungen während des ersten Lockdowns. Gruß Stefan
  15. Messe ist offen. Grüße Stefan
  16. Gerade angerufen und Auskunft bekommen, dass Angelegenheit bei Gericht liegt und der Richter bis 9:45 Uhr entscheiden will. Das Ergebnis wird dann unmittelbar bekannt gegeben. Gruß Stefan
  17. Hab gerade auch nochmal die Allgemeinverfügung der Stadt Kassel von gestern geschaut. Die verbietet nur private Feiern. Von der Messe kein Wort. Gruß Stefan
  18. Na ja, der Veranstalter hat eine offizielle Genehmigung. Bei einem drohenden finanziellen Fiasko solchen Ausmaßes würde ich bis zur offiziellen Rücknahme dieser Genehmigung (Verwaltungsakt) oder einer Allgemeinverfügung erst mal Kurs halten. In Zeiten von Fake-News würde ich die Tore nicht aufgrund einer schwindeligen Pressemitteilung schließen. Gruß Stefan
  19. Gibt es mittlerweile eine offizielle Bestätigung des Veranstalters? Gruß Stefan
  20. War eine urspüngliche Idee, die es nicht ins Gesetz geschafft hat. Sicher beim nächsten Mal... Gruß Stefan
  21. Dann ist es falsch. hier Paragraph 58 (22), der am 01.09.2020 in Kraft tritt: Besitzt jemand am 1. September 2020 aufgrund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Erlaubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht. Gruß Stefan
  22. Und wo ist das her? Mach mal das WaffG Paragraph 14 unter Gesetze-im-Internet auf. Da siehst du, was in Moment gilt. Grüße Stefan
  23. Ja, du darfst noch kaufen. Gruß Stefan
  24. Warum heißt es eigentlich „in die Waffenbesitzkarte“ und nicht unbestimmt „in eine waffenrechtliche Erlaubnis des Waffenbesitzers“. Kreative Behörden könnten ja die 10-Jahres Frist auf jede einzelne WBK anwenden. Gruß Stefan
  25. Durch die Nacharbeit wird aus dem Wechsellauf ein Austauschlauf. Hinterfrag doch nicht die Logik hinter diesem Kram... Gruß Stefan
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