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Einfuhr der eigenen Waffe USA (Tourist)
Stefan Klein antwortete auf Bill_Hickok's Thema in Waffenrecht
Das 6NIA ist gedacht für Sport- und Jagdtouristen. Also die temporäre Mitnahme von Feuerwaffen ohne das Ziel des endgültigen Verbleibs in den USA. Im Speziellen ging es dem Threadstarter doch um die Frage, ob für einen Hiking-Urlaub die Mitnahme einer Kurzwaffe zum Zweck des Schutzes gegen Bären möglich sei. Gruß Stefan -
Einfuhr der eigenen Waffe USA (Tourist)
Stefan Klein antwortete auf Bill_Hickok's Thema in Waffenrecht
Die Begründung „Schutz vor Bären“ dürfte nicht für eine Einfuhrerlaubnis taugen. Das hier war übrigens der erste Google Eintrag: https://www.nps.gov/romo/planyourvisit/rules_regulations.htm Zitat: Open carry of handguns and rifles, and transport of the same in vehicles, is permitted. Concealed carry is allowed pursuant to a legal Colorado concealed carry permit and applicable state reciprocity laws. [...] Recreational target shooting or discharge of a firearm is not allowed. Firearms should not be considered a wildlife protection strategy. Bear spray and other safety precautions are the proven methods for preventing bear and other wildlife interactions. Possessing or carrying a weapon (bow and arrow, crossbow, sling shot, gas or air propelled gun, etc.) is prohibited. Gruß Stefan -
Einfuhr der eigenen Waffe USA (Tourist)
Stefan Klein antwortete auf Bill_Hickok's Thema in Waffenrecht
Führen? Gar keine. Als (eingeladener) Sportschütze oder mit einer Jagdlizenz darfst du eine Waffe einführen, wenn die ATF dir das gestattet. Stichwort: 6NIA Gültig ein Jahr. Keine US-Surplus Waffen mitnehmen = Straftat! Gruß Stefan -
Wenn du deine Verbringungserlaubnis hast, muss der Verkäufer ebenfalls auf der Grundlage deiner Erlaubnis eine Erlaubnis für das Verbringen aus Österreich heraus beantragen. Wenn beide Erlaubnisse vorliegen, dann musst du Versand oder Abholung organisieren und den Erwerb, wie gewohnt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Waffe anzeigen. Gruß Stefan
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Die Veröffentlichung von Name und Bild kannst du in gewissen Positionen nicht verhindern. Warum auch? Gruß Stefan
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Gähn... Wenn man es nicht verstehen will. Ich hatte schon auf etwas mehr Kombinationsvermögen gehofft. Tipp meinen Namen und Bundeswehr ein und du findet mich. Gruß Stefan
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Na ja, wenn man schon jemanden herausfordert, dann sollte man sich zumindest vorher über dessen Hintergrund informieren. Gruß Stefan P.S. Tipp: Ich poste unter meinem Klarnamen. Tante Google kann helfen. Insofern nehme ich für mich Ähnliches in Anspruch wie Bounty, inkl. Schießlehrer.
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🤣 Jetzt bin ich aber gespannt, wie Bounty diese umfangreiche G36 Erfahrung kontert. Gruß Stefan Edit: Bounty war schneller.
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Interessant. Und Repliken bzw. nicht maßstabsgetreue Nachbildungen (sind die schussfähig?) sind da eingeschlossen? Gruß Stefan
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Ok, ein berechtigter Einwand. Die Frage ist, um was es dem Fragesteller geht. Kurzwaffen in kleinen Kalibern oder miniaturisierte Gebrauchswaffen. Vielleicht kann er sich dazu ja äußern. Gruß Stefan
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Klar. Deswegen ja auch der Hinweis auf das Thema Taschenpistolen. Die ballistische Wirkung (24 Joule) dieses Kalibers ist jedoch überschaubar. Gruß Stefan
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Zunächst einmal herzlich willkommen! Generell gilt in Deutschland die Regel, dass es sich bei mehrschüssigen Kurzwaffen, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, und die für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm eingerichtet sind, um sogenannte Verbotene Gegenstände handelt, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt. Das heißt zwar nicht, dass man solche Waffen nicht auch mit entsprechender Genehmigung des Bundeskriminalamts erwerben dürfe, der Aufwand ist aber groß. Es kann durchaus sein, dass die im Video gezeigte Waffe nur den Zündsatz als Treibladung verwendet und sie damit kein verbotener Gegenstand wäre. Genehmigungspflichtig wäre sie dennoch. Die oben genannte Regel gilt nicht für Miniaturpistolen vor dem Stichdatum. Beispiele sind schon genannt worden (z.B. Erika Pistole, Menz Liliput), die sich vor allem in den 1920er-1930er fanden. Deren Erwerb ist legal, wenn man eine entsprechende Erlaubnis hierzu hat. Dies wäre üblicherweise eine Waffenbesitzkarte nach §17 WaffG (Waffensammler) oder §18 WaffG (Sachverständiger, aber für einen Einsteiger sehr unwahrscheinlich). Es gibt eine kleine Community von Sammlern, die sich auf Miniatur- und Taschenpistolen fokussieren. Generelle Infos zum Thema Taschenpistolen findest du unter www.taschenpistolen.de Grüße Stefan
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Na und? Er würde haushoch verlieren. Gruß Stefan
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Bodenplatte brauchst du nicht, außer ggf. eine Unterlage zum Schutz des Parkett/Laminat.Die Angst deines Vermieters ist nicht dein Problem. Gruß Stefan
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Erste Frage: Wie groß soll der Schrank werden? Dann das Gewicht des Schrankes in erwachsene Männer umrechnen. Im Ergebnis wird man feststellen, dass man sich eine solche Frage hätte nie stellen brauchen. Waffen, Munition und Treibladungspulver in einer Mietwohnung sind kein Problem. Gruß Stefan
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Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
Stefan Klein antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Nach dem letzten Waffenrecht und der 2/6 Regel konnte wohl kaum jemand 140+ Waffen auf die Gelbe WBK gekauft haben. Dafür bräuchte er ja 35 Jahre. Insofern muss es sich um Altbesitz gehandelt haben. Die neue 10er Regel ist für mich defacto ein Kaufverbot, da ich die Regel deutlich ausgeschöpft habe. Wird die Welt dadurch sicherer, dass ich nichts mehr auf Gelb kaufen kann? Ich denke nicht. Gruß Stefan -
Wenigstens herrscht jetzt Klarheit und das Thema divide et impera ist beendet. Jetzt ist außer Luftpumpen alles fällig. Grüße Stefan
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Bundesparteitag der Grünen am WE und Verbot von legal Waffen
Stefan Klein antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Frage 1b) Inwiefern lässt sich aufgrund der im NWR gespeicherten Daten etwas über die Konzentration in Form großer Waffenbestände sagen (bei-spielsweise so: Wie viele Waffen sind auf die 100 natürlichen Personen mit den meisten Waffen eingetragen oder ähnlich)? Jetzt geht es gegen Sammler... Da fällt mir sinngemäß folgender Spruch ein: Man muss nicht Angst vor Menschen haben, die hunderte Waffen besitzen wollen, genauer muss man auf solche schauen, die nur eine haben wollen. Gruß Stefan -
Modularer Waffenraum - Wer hat Erfahrungen?
Stefan Klein antwortete auf Karlfried54's Thema in Allgemein
Nicht zu dem Preis Grüße Stefan -
NWR-Einträge - Probleme - Entrechtungen + Fragen
Stefan Klein antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Guck mal, auf welcher gesetzlichen Grundlage dein „Sprengstoffschein“ basiert. Dann weißt du, warum der nicht im NWR ist. Gruß Stefan -
12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
Stefan Klein antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Nicht jeder hat einen Stand mit beliebigen Öffnungsterminen. Nach dem Lockdown im März bis Juni hat der Stand, auf dem ich regelmäßig trainiere, nur noch Mittwoch Abend auf. Nicht ideal. Gruß Stefan -
12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
Stefan Klein antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Für Neuerwerb ist 12/18 nach neuer Gesetzeslage formal korrekt. Wobei, in Corona-Zeiten 12/18 zu fordern ist schon dreist, vor allem wegen der teils monatelangen Standschließungen während des ersten Lockdowns. Gruß Stefan -
Messe ist offen. Grüße Stefan
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Gerade angerufen und Auskunft bekommen, dass Angelegenheit bei Gericht liegt und der Richter bis 9:45 Uhr entscheiden will. Das Ergebnis wird dann unmittelbar bekannt gegeben. Gruß Stefan