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Stefan Klein

WO Silber
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Alle Inhalte von Stefan Klein

  1. So, nach einigem Schriftverkehr zwischen mir und Herrn Göpper bzw. Herrn Keusgen, habe ich soeben meine Mitgliedschaft gekündigt. Leider einfach unbelehrbar. Das kann ich nicht mehr unterstützen. Gruß Stefan
  2. Kann ich grundsätzlich begrüßen. Was aber jetzt passieren wird ist, dass sich die großen Parteien noch einfacher für eine Verschärfung einsetzen können. Jetzt haben sie ein "Totschlagargument", das da lautet: Die rechtspopulistische AfD ist ganz offiziell gegen eine Verschärfung, also müssen wir dafür sein. Passt nur auf, die Gutmenschen kommen bald aus ihren Löchern. Gruß Stefan
  3. Hier meine Antwort an Herrn Kölmel, Sehr geehrer Herr Kölmel, vielen Dank für Ihr Engagement. Wenn es um die Verteidigung von Freiheitsrechten geht, dann gibt es ein sehr einfaches Prüfschema: 1. Ist es eine bislang legale Handlung, die schlussendlich zu einem Schaden geführt hat? wenn ja, dann weiter zu Frage 2 wenn nein, dann ist ein Vollzugsproblem und kein Regelungsproblem. Abbruch der Untersuchung. Polizei und Justiz stärken. 2. Ist es ein Einzelfall wenn ja, dann zunächst ruhigen Kopf bewahren, weiter beobachten. wenn nein, dann Abwägung zwischen dem (Sicherheits)Zugewinn und der möglichen Freiheitseinschränkung der Bürger treffen. Ggf. Regelungsbedarf formulieren und umgehend Betroffene beteiligen. Nach eingehender Beratung mit dem nötigen emotionalen Abstand entscheiden. Dieses Prüfschema lässt sich beliebig auf alle möglichen Fälle adaptieren (Umweltschutz, Vorratsdatenspeicherung, Waffengesetzgebung, Atomausstieg). Mit besten Grüßen Stefan Klein
  4. MdEP Petra Kammerevert (SPD) hat mir die Standardantwort zurück geschickt. So einfach darf man sich da aber nicht geschlagen geben. Hier meine Antwort: Sehr geehrte Frau Kammerevert, vielen Dank für Ihr Scheiben. Grundsätzlich teile ich Ihre Auffassung, dass der illegale Waffen- und Sprengstoffhandel eingedämmt gehört. Wobei allein bereits der Begriff "Illegal" impliziert, dass sich die Betroffenen nicht an noch so scharfe Gesetze halten werden. Der Online-Erwerb von Feuerwaffen und Munition unterliegt den gleichen strengen rechtlichen Kriterien wie der Erwerb von Angesicht zu Angesicht. Insofern besteht kein rechtliches Defizit,das einer Regelung bedarf. Wenn überhaupt dann besteht lediglich ein Vollzugsdefizit, sprich Polizei und Justiz sind nicht in der Lage den illegalen Handel im sog. "Darknet" zu unterbinden. Ex-Legalität lässt sich aber eben nicht durch gesetzliche Regelungen kompensieren, sondern lediglich über die Durchsetzung bestehender Gesetze. Sie schreiben weiterhin: Wir befürworten außerdem die strengere Kategorisierung von halbautomatischen Waffen, die vollautomatischen Waffen gleichen (Einfügung in Kategorie A). Für halbautomatische Feuerwaffen, also Feuerwaffen die größtenteils militärischen Anforderungen entsprechen und bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie zu vollautomatischen Feuerwaffen umgebaut werden können, gibt es im Jagdbereich keine fachliche Notwendigkeit oder jagdliche Begründung. Für die Jagd in Deutschland steht eine ausreichende Vielfalt von anderen Waffen zur Verfügung. Daher ist durch diese Maßnahme kein Eingriff in das bestehende Jagdrecht gegeben. Auch Sportschützen, die ihre Wettbewerbe mit herkömmlichen Feuerwaffen, also Gewehr/Flinte und Pistole/ Revolver ausüben, sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Einschränkungen gelten damit ausschließlich für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (etwa: sog. Dynamisches Schießen). Ihre Argumentation ist leider nicht schlüssig. Zunächst ergibt sich die Gefährlichkeit nicht aus dem äußeren Aussehen einer Waffe. Ich versuche Ihnen das mit einem leicht verständlichen Bild zu erläutern: Ein Traktor, der aussieht wie ein Rennwagen, bleibt schlussendlich doch nur ein Traktor. Eine Patrone im Kaliber 7,62x39, verschossen aus einem halbautomatischen Gewehr, das einer Kalschnikow ähnlich sieht, ist genauso "gefährlich", wie eine 7,62x39 aus einem jagdlich geschäfteten Halbautomaten oder einem Repetierer. In Afrika werden die Kalaschnikows gerne mit Zauberzeichen versehen, um sie "noch tödlicher" zu machen... Genau auf dieser Ebene bewegt sich Ihre Argumentation. Keine der in Deutschland erwerbaren halbautomatischen Langwaffen, die wie Kriegswaffen aussehen, kann einfach so in eine vollautomatische Waffe umgebaut werden. Das wird bei der Zulassung bereits durch das BKA geprüft. Ich sehe nicht, dass Sie kompenent genug wären, die jagdliche Geeignetheit bestimmter Waffen zu bewerten. Dafür gibt es in Deutschland, Gott sei Dank, rechtliche Rahmenbedingungen, die lediglich eine Mindestenergie für den Schuss auf Wild festlegen. Wohlweislich, dass das Wild nicht "toter" wird, nur weil die Waffe militärisch geschäftet ist. Als Sportschütze, mehrfacher Landes- und Deutscher Meister in Einzel- und Mannschaftsdiziplinen, bin ich durchaus von dieser Regelung betroffen. Denn ich schieße dort mit halbautomatischen Gewehren, die auf der Basis des sog. AR15 entwickelt worden sind, bzw. die vor 1945 als miitärische Halbautomaten eingeführt wurden. De Facto würde mich eine Überführung dieser Waffen in eine Kat. A enteignen und mir meinen Sport unmöglich machen. "Kriegssimulierende Anwendungen" sind im deutschen Schießsport übrigens per se nicht zugelassen. Dynamisches Schießen fällt, ganz hoch offiziell und durch das BVA festgestellt, nicht darunter. Es gibt also auch hier keinen Regelungsbedarf. Gerne tausche ich mich Ihnen persönlich aus, denn ich erkenne in Ihrem Schreiben erhebliche Wissensdefizite bzw. Halbwissen, die Ihnen als Abgeordenter nicht gut zu Gesicht stehen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Klein
  5. Das war meine Antwort! Sehr geehrte Damen und Herren, mit der in Ihrem Newsletter eingenommenen Position leisten Sie die der bereits seit Jahren betriebenen Salamitaktik vorschub. Ich bin kein Jäger und habe auch keinen AK-Klon. Dennoch müssen alle Waffenbesitzer in einer solchen Situation zusammen stehen. Der Schuss auf Wild ist auch mit der 7,62x39 zulässig! Wie ist denn die Deliktrelevanz von Kalashnikov-Klonen in der Hand von Jägern? 0%? Warum rücken Sie in diesem Fall von Ihrer anonsten schlüssigen Argumentationslinie ab? Sie geben damit stückweise Positionen feil. Was opfern wir beim nächsten Mal? AR15-Klone? G3-Klone? Generell alle Halbautomaten? So geht das nicht. Ich bitte Sie diese Position zu überdenken! Sollten Sie von dieser Position nicht abrücken, so werde ich meine Mitgliedschaft beenden. Ich erwarte Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
  6. Scheinbar schon zu spät. Die Innenminsiter der EU haben heute bereits ein Maßnahmenpaket beschlossen: http://www.spiegel.de/politik/ausland/eu-innenminister-beschliessen-anti-terror-massnahmen-a-1063891.html Teil des Pakets sind auch neue Regelungen zu Feuerwaffen. Ich gehe davon aus, dass der Spiegel die Inhalte nur unzureichend wiedergegeben hat und dass damit die hier bereits diskutierten Inhalte gemeint ist. Gruß Stefan
  7. Wenn es um die eigene Haut geht, mach ich mir bei der Masse der Leute wenig Gedanken. Aber selbst wenn es zu "Kollateralschäden" käme, wäre es immer noch besser, als ohne Möglichkeit der Gegenwehr abgeschlachtet zu werden Das mit dem "offen Tragen" ist übrigens Blödsinn. Was hat das bitte mit Rechtschaffenheit zu tun. Gruß Stefan
  8. Eher friert die Hölle zu. Was man jetzt im Einsatz von Polizei und Bundespolizei beobachten kann ist anderseits ein Desaster. Im Moment werden massenhaft Überstunden produziert, die irgendwann abgefeiert werden müssen. Das heißt, dass spätestens in zwei Wochen, wenn der ganze Spuk vorbei ist und sich der deutsche Michel wieder über Dieter Bohlen im Abendprogramm echauffiert, die Polizeipräsenz massiv in den Keller gehen wird. Oder andere "Standardaufgaben" bleiben liegen. Eine einfache Lösung wäre aus meiner Sicht, wie hier im Thread schon angesprochen, Dienstwaffenträgern das Führen dienstlicher/privater Schusswaffen zu erlauben. Der Effekt wäre es das Gleiche, als wenn sie dienstlich unterwegs wären - nur kostet es keine Überstunden. Verstehe ich sowieso nicht, dass Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr im Dienst zuverlässig sind und wenn sie die Uniform ausziehen... Aber lassen wir das. Zumindest ist das gegenüber der obigen Forderung noch realistischer, wird aber wohl so auch nie kommen. Gruß Stefan
  9. Oder es ist eben tatsächlich so, dass 99,999% überhaupt kein Problem mit der Waffe haben. Zumindest entspricht dieses Ergebnis auch meiner Wahrnehmung in der Truppe. Gruß Stefan
  10. Aus meiner Sicht bestes Preis-Leistungsverhältnis hat die Tresorlinie Osnabrück-Melle. Das Top-Modell ist 182cm hoch, hat 13 Waffenhalter und echt massig Platz. Zudem ist er mit 280 Kilo noch händelbar. Die Tür ist relativ leicht entnehmbar (80 kg), sodass man den Rest auch mit vier kräftigen Jungs durch Haus wuppen kann. Das Beste ist, dass der selbst in der größten Ausführung noch für unter 1000 Euro zu haben ist. Tipp: http://www.heindl-tresore.de/gebrauchtmodell_135.html#rarts Ausstellungstück, mechanisches Schloss, wahlweise mit elektronischen Schloss zum gleichen Preis (940 Euro inkl.MWSt) Ich habe nichts an der Firma, habe aber meinen da auch her. Beste Grüße Stefan
  11. Der Beitrag, dieser Unterton, ist eine Frechheit. Gruß Stefan
  12. Hier geht es sicherlich auch nicht darum, dass sich nur Besserverdiener ein solches Hobby leisten können sollen. Der Einkommensnachweis dient doch lediglich dazu, offensichtliche Diskrepanzen aufzuzeigen. Warum soll also nicht auch ein Handwerkergehalt ausreichen? Der sammelt aber sicherlich auch keine Prototypen der Fa. Mauser. Gruß Stefan
  13. Zum Sammelgebit kann ich zwar nichts sagen, aber schau einfach mal bei Hermann-Historica nach der Ergebnisliste der letzten Auktion im Mai.. Da sind teilweise Stücke dabei, die deutlich fünfstellig sind. Davon ein paar und schon ist man seine Kohle los... Gruß Stefan
  14. So ist es. Wenn die finanziellen Möglichkeiten nicht passen, ist das Sammlerverhalten gleich null. Meine erste Rote wurde in München ausgestellt. Dort bekam ich mit auf den Weg, dass ich immer schön kaufen soll, ansonsten gäbe es Nachfragen. Zwar wäre es auch möglich, in einem Jahr mal nichts zu kaufen, dann aber nur mit Begründung (z.B. Sparen für eine besonders teure Waffe). Sammelverhalten setze schließlich voraus, dass man auch tatsächlich die Sammlung ständig erweitere . Gruß Stefan
  15. Na ja, wenn du das glaubhaft belegen kannst, wird dir auch keiner Steine in den Weg legen. Beste Grüße Stefan
  16. Es hat doch nix mit Arschkriechen zu tun. Die Frage ist doch zunächst einmal, was die Behörde tatsächlich verlangt. Eine vollständige Offenlegung der Vermögenswerte oder einen Gehaltsnachweis. Ersteres halte ich persönlich für übertrieben und rechtlich vermutlich auch nicht haltbar. Bei zweiterem bin ich mir ziemlich sicher, dass die Behörde vor Gericht Recht bekommt. Wir sind uns auch einig, dass es beim Sammeln um die Zusammenstellung einer kulturhistorisch oder wissenschaftlich-technisch bedeutsamen Sammlung geht. Die Anerkennung dieser Bedeutsamkeit obliegt der Behörde. Bedeutsam wird eine Sammlung aber erst, wenn sie eine gewisse relevante Zahl an Belegstücken enthält und/oder aber aus wenigen Stücken mit überragender Bedeutsamkeit besteht. Insofern hat die Behörde meines Erachtens eine Berechtigung, die finanzielle "Sammelfähigkeit" des Antragstellers zu überprüfen. Das kann man jetzt gut finden oder nicht. Allein vom Gesetzestext erkenne ich hier grundsätzlich keine Fehlverhalten. Beste Grüße Stefan
  17. Jungs, Globetrotter09 will seine Rote WBK. Der SB will einen Vermögensnachweis (Gehaltsnachweis?). Im Rahmen der Bedürfnisprüfung ist das imho durchaus üblich. Nun hat Globetrotter09 zwei Möglichkeiten: 1. Er vermutet einen handfesten Skandal. Deswegen streitet er mit seinem SB rum und ficht, allein der Ehre wegen so lange, notfalls auch vor Gericht, bis er endlich seine WBK ohne Gehaltsnachweis bekommt. Oder der Richter verdonnert ihn, den Gehaltsnachweis vorzulegen und er trägt de Kosten des Verfahrens. So oder so, wenn es gut läuft, hat er die WBK vielleicht in zwei Jahren. 2. Er kopiert seine Gehaltsabrechnung, geht zum SB, legt sie vor und nimmt sie mitsamt der WBK mit nach Hause. Es gibt Gefechte, die muss man nicht führen. Stefan
  18. Siehe meine Signatur. Vielleicht reichte deswegen mein bescheidener Gehaltsnachweis aus... Gruß Stefan
  19. Also eigentlich sollte schon reichen, was du im Gutachten geliefert hast. Eine Vermögensaufstellung fände ich übertrieben. Verfahre doch frei nach dem Motto: Nur gucken, nicht anfassen und nimm einen Gehaltsnachweis mit. Beste Grüße Stefan
  20. Das ist nicht unüblich und sollte eigentlich bereits Bestandteil des Gutachtens sein. vgl. dazu §17.6.2 WaffVwV Die Erlaubnisbehörde stellt fest, ob der Antragsteller - eine Sammlung ernsthaft und in systematischer Weise anlegen oder erweitern will ... Ein Vermögensnachweis dient schlicht und einfach dazu zu prüfen, ob sich der Antragsteller das Sammelthema überhaupt leisten kann. Man kommt dann auch nicht mit der Argumentation weiter, dass man über Jahre sparen könne. In diesem Fall wird nämlich keine zusammenhängende kulturhistorisch bedeutsame Sammlung angelegt. Imho ginge in einem solchen Fall nämlich eine grüne WBK zum Erwerb von Einzelstücken, was gesetzlich durchaus möglich ist. Also Hartz4 und Borchardt C 93 sammeln ist nicht. Gruß Stefan
  21. Das Formular sieht übrigens so aus. Beste Grüße Stefan
  22. Wenn der Versender bereit und in der Lage ist zu verschicken, dann ist es doch einfach und braucht keinen Händler als Zwischenstation. 1. Du kaufst die Waffe. 2. Mit den Daten des Verkäufers und der Waffe beantragst du bei deiner Waffenbehörde eine Erlaubnis zum Verbringen nach Deutschland. Die kostet so um die 30-40 Euro. 3. Die Erlaubnis schickst du deinem Counterpart und der wiederum beantragt dann die Erlaubns zum Verbringen aus seinem Land. 4. Wenn beide Erlaubnisse vorliegen, verschickt der Verkäufer die Waffe. 5. Ab Erhalt (= Erwerb) läuft die 14-Tage Frist zum Eintragen. Von der Sache her ist das Prozedere auch bei Käufen im Nicht-EU-Ausland identisch (zumindest auf deutscher Seite). Mittlerweile habe ich aus Österreich, Belgien, den Niederlanden und der Schweiz importiert und das ging immer problemlos. Beste Grüße Stefan
  23. PPK in der Hosentasche trägt schon zu viel auf. Das kommt im Anzug nicht gut. Ich denke eher an TP oder TPH oder am wahrscheinlichsten FN Baby. Gruß Stefan
  24. Amen. Genau so ist es. 265kg ist kein Problem, wenn es kein abbruchreifes Haus ist. Stell ihn an eine tragende Wand. Ist es eine Holzdecke oder Beton- bzw. Stahlträger mit eingehängten Deckenelementen, dann stell ihn mittig auf einen Träger. Wenn du keine Probleme/Angst hast, dass bei dir drei Erwachsene in der Zimmermitte stehen, dann stell das Ding auf. Gruß Stefan
  25. In der Gegend ist es mit IPSC eher mau bis gar nicht. Da scheitert es in erster Linie schon mal an mehrdistanzfähigen Ständen. Gruß Stefan
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