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Ich habe schon die ein oder andere BüMa-Werkstatt gesehen. Irgendwo liegt immer was EWB-pflichtiges rum und sei es ein alter KK-Lauf im Schirmständer. Ich denke, wenn man was finden will, dann findet man auch was. Schade. Gruß Stefan
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siehe hier: http://forum.waffen-online.de/topic/434776-waffenimport-schweden/ Beitrag #10 (vieles, was in den Beiträgen davor und danach geschrieben ist, stimmt nicht!) Innerhalb der EU kannst du dir den Zoll sparen. Du musst dich vorher auf einen Händler festlegen und das Prozedere wie im Beitrag beschrieben durchführen. Einfach so in Prag in ein Geschäft gehen und munter einkaufen geht nicht. Gruß Stefan
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Nichts desto trotz entbindet eine "kompetente" Inspektion von einem Büma den Waffenbesitzer nicht von seiner Verantwortung. Wer sich auf die jährliche Inspektion seiner Waffen verläßt, der ist meines Erachtens verlassen. Der Vergleich mit dem Auto ist doch perfekt. Der Gesetzgeber fordert die Beschusspflicht ähnlich dem TÜV. Inspektionen und Service am Auto kann jeder selber machen oder machen lassen nach seinem Gusto. Doch alle diese Überprüfungen (beim Auto) entbinden den Kraftfahrer nicht davon, vor Fahrtantritt sein Fahrzeug auf Fahrtauglichkeit zu überprüfen. So ist es auch bei Waffen. Ein Jäger sollte zumindest wissen, wo seine Waffe hinschießt und sich in regelmäßigen Abständen davon versichern. Gibt dann der BüMa auch eine Mobilitätsgarantie oder kostenlosen Service (Federn, Schrauben etc.), wenn innerhalb des Serviceintervalls was passiert? Der Kunde muss ja was davon haben, ansosnten ist es bloß rausgeschmissenes Geld. Ich fahre mein Auto zumindest nicht zum Händler zum Waschen oder Reifendruck prüfen. Meine Waffen hatte ich alle schon mal auseinander und weiß wie man sie reinigt und wo Öl hingehört. Das Waffen Schumacher die ganze Sache befürwortet ist ja klar. Ein Autohändler würde ja auch keinem Kunden sagen, dass mancher Service eigentlich für die Katz ist. Unter den Jägern, die mit einer Packung Mun 5 Jahre auskommen, könnte der Waffenpass jedoch reißenden Absatz finden. Gruß Stefan
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Kommt darauf an, was du mit der Waffe machen willst. Ich habe bei meinem OA15 auch vor der Wahl gestanden - ungeflutet oder nicht? Die Oberländer sagten, dass es Gewichtsmäßig etwas 10% ausmacht. Da ich aber mein OA nur für statische Disziplinen verwende (z.B ZG4) ist das Gewicht egal bzw. ist es sogar besser, wenn die Waffe vorne mehr Gewicht hat (ZG4 = 5 Schuss in 8 sec), weil die Waffe dann noch weniger zum Auswandern und Springen neigt. Temperatur ist bei 20 -30 Schuss, die man da macht eher Nebensache. Gruß Stefan
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Wenn der nette SB sich schon auf DSB Disziplinen beruft, die du ja nun mit der beantragten .38 Super Auto PISTOLE schießen kannst, sollte er die Sportordnung mal lesen.... Sportpistole mag ja noch gehen, aber GebrauchsREVOLVER .357 wir mit ner Pitole in .38 super auto schwierig. Ansonsten kann ich bloß sagen, dass wenn einer Scheiß baut, es egal ist, ob er eine oder 100 Waffen besitzt. So hat es mit den Belangen der Öffentlichen Sicherheit nichts zu tun. Mit der Genehmigung der ersten Waffe ist der Antragsteller überprüft und es scheint nichts gegen Öffentliche Belange gesprochen zu haben. Warum soll es bei der 10. oder 100. Waffe anders sein? Viel Erfolg beim Klagen. Ich hoffe, dass du einen vernünftigen Richter(in NRW) findest. Gruß Stefan
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Gültigkeit/Notwendigkeit Standaufsichtenschulung?
Stefan Klein antwortete auf Wolli's Thema in Waffenrecht
Also ist der Schießleiter Verbandssache, oder? Offizielle Wettkämpfe dürfen nur unter Leitung eines Schießleiters stehen. Auf einem Schießstand brauche ich aber waffenrechtlich lediglich eine Aufsicht, wenn 2 oder mehr Schützen schießen. Wenn mir das klar ist, warum verstehen dann die meisten Landesverbände des DSB nicht, dass keine gesonderte Schießaufsichtausbildung erforderlich ist, sondern die Sachkunde ausreicht? Je öfter die das propagieren, desto mehr Leute glauben wirklich noch daran. Die Erfahrung, das in diesem ominösen Aufsicht"Lehrgang" einige verbandinterne Regelungen wild mit rechtlichen Sachen gemischt wurden habe ich übrigens auch gemacht. Natürlich wurde dies als reine Gesetzesregelung verkauft. Aber auch da wollte man nicht mit mir diskutieren. Gruß Stefan -
Gültigkeit/Notwendigkeit Standaufsichtenschulung?
Stefan Klein antwortete auf Wolli's Thema in Waffenrecht
Bei dem Thema Standaufsichtschulung könnte ich aus der Hose springen. Der RSB knöpft seinen Mitgliedern 10 Euro ab, für eine 4 stündige "Schulung" in der soviel Müll erzählt wird, was einen als Standaufsicht mal gerade gar nicht interessiert. Auf Einwände zum Thema warum dies denn überhaupt nötig sei und auf offensichtliche Falschinformationen/Aussagen bin ich vom Bezirksvorsitzenden regelrecht abgewatscht worden. Mittlerweile läßt man sich bei uns im Verein auch noch so langsam von dieser bescheuerten Panikmache anstecken... Und das beste dann noch zum Schluss. Die Verbände untereinander erkennen sich gar nichts gegenseitig an. Sprich ein BDMP Schießleiter ist beim z.B. RSB/DSB nichts wert und andersherum genauso. Auf meine Frage, was denn nun passiert, wenn DSB und BDMP Schützen gleichzeitig auf unserem Stand schießen, kam die Antwort, die mich zum Überlaufen brachte... Das gehe nicht, das dürfte man nicht. Die BDMP Schützen bräuchten eigene Aufsicht und Schießleiter... Am besten solle man doch getrennte Termine für BDMP und DSB machen und und und... Ich denke spätestens da war den meisten Anwesenden klar, was gebacken ist. Aber leider auch nicht allen. Diese absurde Panikmache geht mir gehörig gegen den Senkel. Jeder Verband kocht sein eigenes Süppchen und schlägt auf die gesetzlichen Forderungen noch mal seines oben drauf Gruß Stefan -
Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
Stefan Klein antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Insbesondere interssant fand ich die Ausführung zum Bedürfnis von Jägern und zum Erweb durch Landwirte und Winzer... Oh si tacuisses... Ich denke mal, die Betroffenen können sich zun dem Thema wohl auch selbst äußern. Ich finde es ganz schön befremdlich, als Sportschützenverband auf eine regelmäßige Bedürfnisprüfung für Jäger zu drängen und und und. So nach dem Prinzip, "Was ich nicht darf, sollen die anderen bitte schön auch nicht dürfen..." Ganz zu Schweigen von der riesigen "Gefahr" die durch den Erwerb von Florbertwaffen zur Schädlingsbekämpfung durch Bauern und Winzer ausgeht. Ich versteh es nicht, dass man sich immer so ins Abseits stellen muss. Die Ausführungen zur neuen Gelben in der letzten Vo schlugen ja schon in die gleiche Kerbe. Gruß Stefan -
Hat doch geklappt.... Was hast du denn jetzt genommen. 10er Schnur, 1 Windung/cm Duchmesser? Es sieht mir deutlich weniger aus. Gruß Stefan P.S. Wer nach dem ersten Sprengsignal noch im Gefahrenbereich steht, muss sich bei dir ganz schön sputen.
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@JV Du hast recht, ich habe mich etwas unverständlich ausgedrückt. Klar, dass AN noch meist mit anderen "Zutaten" gemischt wurde. Zumindest aber waren im Ammonal B laut Lexikon nur Holzkohle und Aluminiumpulver drin. Du weißt doch aber, jeden Tag wird ein D... geboren. Gruß Stefan
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@Gebuesch hast Recht, AN war tatsächlich schon im WK1 bekannt. Es hieß dort allerdings Ammonal I, II, B. siehe: Lexikon der deutschen Sprengstoffmischungen http://www.r-haas.de/v11.html Die armen Jungs bei BASF haben es wohl, entgegen meiner ersten Aussage, einfach vergessen. Gruß Stefan
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Hey JV, das ist gemein... Warst leider schneller. Ich lass den Beitrag trotzdem stehen. Gruß Stefan
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Bei 350 Tonnen militärischem Sprengstoff dürfte der Sprengtrichter je nach Tiefe der Einbringung der Ladung bei etwa 130m Durchmesser liegen. Ich habe es mal mit 10m Tiefe und 30m Tiefe gerechnet. Beides mal waren es etwa 66m Radius bei mittelhartem Boden (Kalkstein, Mergel). Je nach Bodenart variiert das aber logischerweise. Ein Großteil der Wirkung "vepufft" bei diesen Mengen eh nach oben. Ein anderes historisches Beispiel: Vorwort: Damals wußte man noch nicht, dass Ammoniumnitrat nicht nur als Düngemittel sondern auch als Sprengstoff taugt. Nach diesem Ereignis schon. Explosion von Oppau 1921 Am 21. September 1921 explodierte ein Silo in einem Zweigwerk der BASF in Oppau der Nähe von Ludwigshafen, das mit dem Stickstoffdünger Ammoniumnitrat gefüllt war. Ammoniumnitrat ist explosiv und gemischt mit Öl ein Sprengstoff. Da Ammoniumnitrat stark hygroskopisch ist verfestigte sich der Stoff im Silo. Da die Arbeiter mit ihren Spitzhacken nicht sehr weit kamen (und im inneren Teil des Silos Einsurzgefahr durch nachrutschenden Dünger bestand) entschied man sich dafür, den Dünger mit dem Sprengstoff Dynamit aufzulockern. 561 Menschen kamen ums Leben, das Werk wurde völlig zerstört: An der Explosionsstelle wurde ein 100 Meter großer und 20 Meter tiefer Krater herausgeschlagen. Die Menge des Düngemittelgemisches betrug 4500 Tonnen und entsprach somit der Explosivkraft einer kleinen Atombombe von ca. 1-2 Kilotonnen TNT-Äquivalent. Ein Bild vom "Unfallort" habe ich angehängt. Kurz danach gab es in den USA einen ähnlichen Vorfall, bei dem ein ganzer Hafen mit Schiffen und allem drum und dran zerstört wurde. Gruß Stefan
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Schon mal ne Baum Rakete gebaut? 5kg PETN unten am Boden als "Wurst" um den Stamm angelegt. Einschlag war ca. 40 von der Sprengstelle entfernt mit der Spitze zuerst. Gruß Stefan
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Korrektur (m.W. 30g pro m ) war mal wieder nichts. Es sind bloss 10g pro m. Gruss Stefan
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Die BW-Schnur hat m.W nach 30g/m. Das deckt sich auch ganz gut mit der Faustformel für Holzsprengungen: Sprengstoffmasse(g)= Durchmesser²(cm²) für TNT Ein 30cm Baum braucht demnach 900g TNT oder Umrechnungsfaktor 0,7) 630g PETN Mit Sprengschnur sind es 30 Windungen a 0,94m bei 30g pro Meter, also 846g Sprengstoffmasse Gruss Stefan
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na zumindest ist in 14.4.2 letzter Satz alles bezüglich Gelber WBk und 2/6 Regelung geklärt. Diese gilt bei der Gelben NICHT. Wann wird denn das Ding öffentlich? Gruß Stefan
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@Honneycut, seltsam ist das schon, oder etwa nicht? Ist es die deutsche Mentalität? Warum soll ich etwas beim Amt registrieren lassen, obwohl ich gar nicht dazu verpflichtet bin? Unser SB hier bei WO ist sogar der Überzeugung, wenn ich mich recht erinnere, dass er Wechselsysteme überhaupt nicht eintragen darf. Erlaubnisfrei, beim Besitz der Grundwaffe, ergo auch keine Eintragung in das Erlaubnisdokument. Das deine Behörde einen Eintrag kostenlos macht, ist schön für dich, allerdings wird das eher die Ausnahme in Deutschlands Amtsstuben sein. Gruß Stefan
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@Andre1 @cop + Ganymed Es ging um den Kommentar mit dem "umnieten", falls das nicht ganz klar sein sollte. Ein Wechselsystem als Freifahrtschein zum Mord, dass diese Idee nur ein ganz klein wenig GAGA ist... Zumal der Täter wohl in den seltensten Fällen nur durch eine Verbindung zur Tatwaffe gefunden wird. Ob man nun Wechselsysteme einträgen muss/kann/darf/überhaupt nicht darf/in seltenen Fällen darf... ist dabei eher sekundär. Gruß Stefan
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Mehr sag ich jetzt mal dazu nicht. Gruß Stefan P.S. Man stelle sich vor, man kauft ein Küchenmesser im Laden und niemand meldet es der zuständigen Messerregistrierungsbehörde...
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Das ist aber nicht die Lesart des Gesetzes, wie alle anderen Bundesländer es verstehen. Aber NRW geht ja bekanntlich immer andere Wege... Zumindest war das mit den Wechselsystemen bisher immer klar. Du bist der erste der mir unterkommt, der behauptet man müsse sie eintragen lassen. Gruß Stefan
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Setzt muss der Heroe bloß noch dem Nobby klarmachen, warum man mit einer Glock oder Baretta 92 doch sportlich schießen kann und wofür man als Sportschütze einen so gefährlichen Revolver in .38 Spezial brauchen kann... @Sixgunner Fühl dich bitte nicht beleidigt, aber überleg mal, wie deine Argumentation angekommen ist und nun im Gegensatz die von Heroe. Nur mit Sachlichkeit kann man da was ausrichten, gegenseitige Beleidigungen und aufbrausendes Verhalten etc. schüren doch nur noch die angespannte Situation. Gruß Stefan
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Und was macht ein Wiederlader, der noch nie eine Orginalpackung besessen hat? Wer arm wie ne Kirchenmaus ist, kann sich ja noch nicht mal die tollen Plasteschachteln leisten. Zählt ne Alditüte auch als Orginalverpackung für wiedergeladene Mumpeln ? Theorie und Praxis.... Und das ich die Berechtigung zum Erwerb(WBK, §27 SprengG...) nachweisen kann ist ja kein Problem. Gruß Stefan
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Bevor ihr euch über das Thema "Führen von Munition" zerredet... Was ist so schlimm daran, wenn man aus welchem Grund auch immer, ein paar Patronen mit sich führt (z.B.in der Tasche vergessen,...)? Was kann man bitte damit anstellen, wenn man nicht das passende Eisen dazu dabei hat? Zäpfchen? Jemanden damit bewerfen? Es gibt durchaus den Grundsatz, dass,wenn etwas nicht explizit verboten ist, es erlaubt ist, oder? Gruß Stefan
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Verbandsbescheinigung BSSB für neue gelbe WBK
Stefan Klein antwortete auf Thorsten's Thema in Waffenrecht
Es hat eigentlich nicht so sehr was damit zu tun. Meine waffen sind auch legal und bezahlt. Es geht eigentlich eher um den Punkt, dass ich Informationen preisgebe, über deren Verwendung ich nicht weiß, bzw. deren alleinige Verwendung für Verbandsinterne Zwecke nicht absolut garantiert werden kann. Ich weiß, Paranoia, aber ich bin auch gegen pauschale Telefonüberwachung, Fahndung nach Autos mittels Videokameras auf der Autobahn, pauschale Genkarteien und son Zeugs. Ich bleibe dabei, dass die Behörde zu kontrollieren hat, ob ich genau diese Waffe brauche bzw. ob sie zum beantragten Zweck auch geeignet ist. Mein Amt hat das ganz gut gelöst. Sie läßt sich das bei der Gelben per Unterschrift bestätigen und gut is. Meiner Auffassung nach braucht kein Verband die Kopie aller meiner WBKs. Gruß Stefan