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Die Antwort ist doch totaler Müll. Ich gehe mal davon aus, dass deine Waffe kein Vollautomat ist. Der Bearbeiter phantasiert sich aber mit seinem Wikipedia-Wissen eine vollautomatische Kriegswaffe daher. Da du deinen Wohnsitz in den USA ja aufgibst, kannst du die Waffen natürlich auch nicht dort belassen. Du glaubst doch im Leben nicht, dass du die dann jemals nochmal aus den USA ausführen und nach Deutschland einführen darfst . Mögliche Antwort: Sehr geehrter Herr XX, vielen Dank für Ihre freundliche Antwort, zu der ich wie folgt Stellung nehme. 1. Bei dem Selbstladegewehr FN Scar handelt es sich nicht um eine vollautomatische, sondern um eine halbautomatische Langwaffe. Ihre Beschreibung der Waffe ist nicht zutreffend. 2. Ich werde meinen Wohnsitz und Hausstand in den USA komplett auflösen. Es besteht keine Möglichkeit, die Waffen hier vor Ort einzulagern. 3. Ich bitte um Prüfung, inwieweit mir für die sich in meinem Besitz befindlichen Schusswaffen XX (Modell, Kaliber, Serienummer) und YY (Modell, Kaliber, Serienummer) erteilt werden kann. Dies kann ggf. auch mit der Auflage verbunden werden, innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Rückkehr und Wohnsitznahme in Deutschland, ein entsprechendes Bedürfnis nachweisen zu können (z.B. Mitgliedschaft anerkannter Schießsportverband, Jagdschein). 4. Da ich mich derzeit legal im Besitz der Gegenstände befinde, habe ich aus meiner Sicht durchaus ein berechtigtes Interesse. Ich bitte Sie deshalb, mir eine realistische Möglichkeit aufzuzeigen, wie ich eine entsprechende Besitzberechtigung in Deutschland erhalten kann. Mit freundlichen Grüßen XX Wenn du schon weist, wohin du ziehen wirst und wo du deinen Hauptwohnsitz nimmst, dann kannst du dich auch unmittelbar mit der dort zuständigen Waffenbehörde in Verbindung setzen und dort dein Glück versuchen. Beste Grüße Stefan
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Die Grünen NRW fordern mehr Waffenkontrollen
Stefan Klein antwortete auf Andreas181's Thema in Allgemein
Kannst ja dann bei der nächsten Polizeiwache zwei Euro-Paletten Schrot einlagern... Und zwar jeder. Da wurde ich mir glatt noch eine 12/70 dafür kaufen. Gruß Stefan -
Keine Ahnung wo das FN produziert wird. Wenns es in Belgien ist, dann hat es vermutlich schon einen gültigen Beschuss. Ansonsten sind die Kosten für den Beschuss lachhaft. Mit 25 Euro + ggf. Beschussmunition + Versand ist man dabei. Das lassen sich die BüMas dieser Welt bloß immer fürstlich bezahlen. Gruß Stefan
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@ Bounty, das ist ja wie Schachspielen und noch vorm ersten Zug aufgeben. Zunächst einmal ist der richtige Ansprechpartner die zuständige Erlaubnisbehörde. Wenn das zunächst erst mal geklärt ist, wäre mein nächster Schritt: BKA anschreiben, Bild dazulegen und freundlich und sachlich die Situation schildern. Ein berechtigtes Interesse ergibt sich ja allein aus der Tatsache, dass die Waffe sich in seinem Besitz befindet. Vielleicht hat der zuständige Bearbeiter einen guten Tag, den gleichen Nachnamen, morgens Sex gehabt oder sonst was und bescheidet die Anfrage positiv Es gibt für alles mögliche Ausnahmegenehmigungen. Doch wer es nicht versucht, der hat schon verloren... Gruß Stefan
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Wenn du bereits deine neue Wirkungsstätte kennst und dort hinziehen willst, dann schreibe doch einfach mal die dortige Erlaubnisbehörde an. Die werden dir schon einen Weg aufzeigen. Du befindest dich rechtmäßig im Besitz dieser Waffen. Also muss es eine Lösung geben. Alternativ geht auch das Bundesverwaltungsamt. Die sind offiziell zuständig für Deutsche (mit WBK) im Ausland. Mein Onkel war auch als BW-Soldat in den USA stationiert. Dem hat man nach Rückkehr auch eine WBK ausgestellt, mit der Auflage, einem Schießsportverein beizutreten. Nach Rücksprache mit der Erlaubnisbehörde könntest du ggf. eine Einzelmitgliedschaft im BDMP beantragen. Ein Vereinskamerad von mir, war vor einigen Jahren mal auf dem Amt und wollte eine .45er eintragen. Vor ihm war ein Belgier, der jetzt nach Deutschland ziehen wollte. Die Hälfte von seinem Kram durfte man damals in Deutschland nicht haben... Ging wohl letztendlich auch und die Eintragung der .45er war nach dem "Schock" nur Formsache. Gruß Stefan
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Ok, dann nennen wir es nicht Spaß- sondern Konsumgesellschaft. Eigentlich kann man mit einem Handwerkergehalt eine Familie ernähren. Früher wie heute. Im Vergleich zu damals sind Konsumgüter und Nahrungsmittel sogar viel viel billiger. Aber: Heute wird jedem suggeriert, er müsse mindestens zwei Handys, zwei Autos, Markenklamotten usw. haben und oben drauf noch mindestens drei mal im Jahr in Urlaub fahren. Kinder sind nichts mehr wert, wenn sie nicht die neusten Markenklamotten und besten Handys haben. Die Kinderbetreuungsangebote und finanziellen Anreize heute sind um Längen besser als früher. Ergo wird mehr gearbeitet. Man muss ja schließlich Kohle verdienen, um den ganzen Mist zu finanzieren, den man sich eigentlich gar nicht leisten kann. Früher war um 18:00 Schluss mit einkaufen, Samstags um 12:00. Da musste man alles vorher erledigt haben und abends war Zeit für die Familie und Kinder. Heute "shoppen" wir bis 22:00 und am liebsten auch noch Sonntags. Nur an die Väter und Mütter, die da hinter der Kasse stehen, denkt keiner. Die wären eigentlich zu Hause besser aufgehoben. Das Ziel ist immer mehr Konsum. Die, die sich davon anstecken lassen, haben die Tendenz zum Zweit- und Drittjob, nur um das alles irgendwie zu finanzieren - ein Teufelskreis. Die Kinder sitzen zu Hause alleine. Um die Hausaufgaben kümmert sich keiner und der einzige Trost ist das "rumhängen" mit den Assikumpels am Bahnhof. Abends haben Mama und Papa auch keinen Bock mehr, sich um den Nachwuchs zu kümmern. Der stört nur die spärliche Freizeit. Warum haben wir denn diese Bekloppten, die in die Schule gehen und andere Leute abknallen? Bestimmt nicht, weil es denen im familiären und schulischen Umfeld so gut geht. Die Kinderlosigkeit ist gesellschaftlich selbst gemacht. Nennt es Spaß- oder Konsumgesellschaft. Mir egal. Jeder sollte sich an die eigene Nase fassen. Gruß Stefan
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Na und die Spaßgeneration zeugt keine zukünftigen Einzahler mehr. Die "anderen" werden es schon richten. Zudem steigt das Lebensalter immer weiter an. Es ist durchaus nicht selten, dass Leute ähnlich lange Rente beziehen wie sie eingezahlt haben. Früher haben viele nicht mal das Rentenalter erreicht oder sich dann spätestens nach ein paar Jahren vom Acker gemacht. In der jetzigen Form wird das System jedenfalls irgendwann zusammenbrechen. Gruß Stefan
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IPSC-Schießen noch bis zum 31.12.2015 steuerlich unschädlich
Stefan Klein antwortete auf gunnerySergeant's Thema in IPSC
Mundus vult decipi, ergo decipiatur. Sollte der Rechtsweg keinen erfolgt haben, so streicht man das IPSC einfach aus der Satzung und ersetzt es durch Schießsport. Woher wollen die Finanzbehörden denn wissen, welchen Disziplinen die Mitglieder nachgehen. Gruß Stefan -
Ich habe schon die ein oder andere BüMa-Werkstatt gesehen. Irgendwo liegt immer was EWB-pflichtiges rum und sei es ein alter KK-Lauf im Schirmständer. Ich denke, wenn man was finden will, dann findet man auch was. Schade. Gruß Stefan
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siehe hier: http://forum.waffen-online.de/topic/434776-waffenimport-schweden/ Beitrag #10 (vieles, was in den Beiträgen davor und danach geschrieben ist, stimmt nicht!) Innerhalb der EU kannst du dir den Zoll sparen. Du musst dich vorher auf einen Händler festlegen und das Prozedere wie im Beitrag beschrieben durchführen. Einfach so in Prag in ein Geschäft gehen und munter einkaufen geht nicht. Gruß Stefan
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Nichts desto trotz entbindet eine "kompetente" Inspektion von einem Büma den Waffenbesitzer nicht von seiner Verantwortung. Wer sich auf die jährliche Inspektion seiner Waffen verläßt, der ist meines Erachtens verlassen. Der Vergleich mit dem Auto ist doch perfekt. Der Gesetzgeber fordert die Beschusspflicht ähnlich dem TÜV. Inspektionen und Service am Auto kann jeder selber machen oder machen lassen nach seinem Gusto. Doch alle diese Überprüfungen (beim Auto) entbinden den Kraftfahrer nicht davon, vor Fahrtantritt sein Fahrzeug auf Fahrtauglichkeit zu überprüfen. So ist es auch bei Waffen. Ein Jäger sollte zumindest wissen, wo seine Waffe hinschießt und sich in regelmäßigen Abständen davon versichern. Gibt dann der BüMa auch eine Mobilitätsgarantie oder kostenlosen Service (Federn, Schrauben etc.), wenn innerhalb des Serviceintervalls was passiert? Der Kunde muss ja was davon haben, ansosnten ist es bloß rausgeschmissenes Geld. Ich fahre mein Auto zumindest nicht zum Händler zum Waschen oder Reifendruck prüfen. Meine Waffen hatte ich alle schon mal auseinander und weiß wie man sie reinigt und wo Öl hingehört. Das Waffen Schumacher die ganze Sache befürwortet ist ja klar. Ein Autohändler würde ja auch keinem Kunden sagen, dass mancher Service eigentlich für die Katz ist. Unter den Jägern, die mit einer Packung Mun 5 Jahre auskommen, könnte der Waffenpass jedoch reißenden Absatz finden. Gruß Stefan
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Kommt darauf an, was du mit der Waffe machen willst. Ich habe bei meinem OA15 auch vor der Wahl gestanden - ungeflutet oder nicht? Die Oberländer sagten, dass es Gewichtsmäßig etwas 10% ausmacht. Da ich aber mein OA nur für statische Disziplinen verwende (z.B ZG4) ist das Gewicht egal bzw. ist es sogar besser, wenn die Waffe vorne mehr Gewicht hat (ZG4 = 5 Schuss in 8 sec), weil die Waffe dann noch weniger zum Auswandern und Springen neigt. Temperatur ist bei 20 -30 Schuss, die man da macht eher Nebensache. Gruß Stefan
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Wenn der nette SB sich schon auf DSB Disziplinen beruft, die du ja nun mit der beantragten .38 Super Auto PISTOLE schießen kannst, sollte er die Sportordnung mal lesen.... Sportpistole mag ja noch gehen, aber GebrauchsREVOLVER .357 wir mit ner Pitole in .38 super auto schwierig. Ansonsten kann ich bloß sagen, dass wenn einer Scheiß baut, es egal ist, ob er eine oder 100 Waffen besitzt. So hat es mit den Belangen der Öffentlichen Sicherheit nichts zu tun. Mit der Genehmigung der ersten Waffe ist der Antragsteller überprüft und es scheint nichts gegen Öffentliche Belange gesprochen zu haben. Warum soll es bei der 10. oder 100. Waffe anders sein? Viel Erfolg beim Klagen. Ich hoffe, dass du einen vernünftigen Richter(in NRW) findest. Gruß Stefan
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Gültigkeit/Notwendigkeit Standaufsichtenschulung?
Stefan Klein antwortete auf Wolli's Thema in Waffenrecht
Also ist der Schießleiter Verbandssache, oder? Offizielle Wettkämpfe dürfen nur unter Leitung eines Schießleiters stehen. Auf einem Schießstand brauche ich aber waffenrechtlich lediglich eine Aufsicht, wenn 2 oder mehr Schützen schießen. Wenn mir das klar ist, warum verstehen dann die meisten Landesverbände des DSB nicht, dass keine gesonderte Schießaufsichtausbildung erforderlich ist, sondern die Sachkunde ausreicht? Je öfter die das propagieren, desto mehr Leute glauben wirklich noch daran. Die Erfahrung, das in diesem ominösen Aufsicht"Lehrgang" einige verbandinterne Regelungen wild mit rechtlichen Sachen gemischt wurden habe ich übrigens auch gemacht. Natürlich wurde dies als reine Gesetzesregelung verkauft. Aber auch da wollte man nicht mit mir diskutieren. Gruß Stefan -
Gültigkeit/Notwendigkeit Standaufsichtenschulung?
Stefan Klein antwortete auf Wolli's Thema in Waffenrecht
Bei dem Thema Standaufsichtschulung könnte ich aus der Hose springen. Der RSB knöpft seinen Mitgliedern 10 Euro ab, für eine 4 stündige "Schulung" in der soviel Müll erzählt wird, was einen als Standaufsicht mal gerade gar nicht interessiert. Auf Einwände zum Thema warum dies denn überhaupt nötig sei und auf offensichtliche Falschinformationen/Aussagen bin ich vom Bezirksvorsitzenden regelrecht abgewatscht worden. Mittlerweile läßt man sich bei uns im Verein auch noch so langsam von dieser bescheuerten Panikmache anstecken... Und das beste dann noch zum Schluss. Die Verbände untereinander erkennen sich gar nichts gegenseitig an. Sprich ein BDMP Schießleiter ist beim z.B. RSB/DSB nichts wert und andersherum genauso. Auf meine Frage, was denn nun passiert, wenn DSB und BDMP Schützen gleichzeitig auf unserem Stand schießen, kam die Antwort, die mich zum Überlaufen brachte... Das gehe nicht, das dürfte man nicht. Die BDMP Schützen bräuchten eigene Aufsicht und Schießleiter... Am besten solle man doch getrennte Termine für BDMP und DSB machen und und und... Ich denke spätestens da war den meisten Anwesenden klar, was gebacken ist. Aber leider auch nicht allen. Diese absurde Panikmache geht mir gehörig gegen den Senkel. Jeder Verband kocht sein eigenes Süppchen und schlägt auf die gesetzlichen Forderungen noch mal seines oben drauf Gruß Stefan -
Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
Stefan Klein antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Insbesondere interssant fand ich die Ausführung zum Bedürfnis von Jägern und zum Erweb durch Landwirte und Winzer... Oh si tacuisses... Ich denke mal, die Betroffenen können sich zun dem Thema wohl auch selbst äußern. Ich finde es ganz schön befremdlich, als Sportschützenverband auf eine regelmäßige Bedürfnisprüfung für Jäger zu drängen und und und. So nach dem Prinzip, "Was ich nicht darf, sollen die anderen bitte schön auch nicht dürfen..." Ganz zu Schweigen von der riesigen "Gefahr" die durch den Erwerb von Florbertwaffen zur Schädlingsbekämpfung durch Bauern und Winzer ausgeht. Ich versteh es nicht, dass man sich immer so ins Abseits stellen muss. Die Ausführungen zur neuen Gelben in der letzten Vo schlugen ja schon in die gleiche Kerbe. Gruß Stefan -
Hat doch geklappt.... Was hast du denn jetzt genommen. 10er Schnur, 1 Windung/cm Duchmesser? Es sieht mir deutlich weniger aus. Gruß Stefan P.S. Wer nach dem ersten Sprengsignal noch im Gefahrenbereich steht, muss sich bei dir ganz schön sputen.
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@JV Du hast recht, ich habe mich etwas unverständlich ausgedrückt. Klar, dass AN noch meist mit anderen "Zutaten" gemischt wurde. Zumindest aber waren im Ammonal B laut Lexikon nur Holzkohle und Aluminiumpulver drin. Du weißt doch aber, jeden Tag wird ein D... geboren. Gruß Stefan
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@Gebuesch hast Recht, AN war tatsächlich schon im WK1 bekannt. Es hieß dort allerdings Ammonal I, II, B. siehe: Lexikon der deutschen Sprengstoffmischungen http://www.r-haas.de/v11.html Die armen Jungs bei BASF haben es wohl, entgegen meiner ersten Aussage, einfach vergessen. Gruß Stefan
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Hey JV, das ist gemein... Warst leider schneller. Ich lass den Beitrag trotzdem stehen. Gruß Stefan
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Bei 350 Tonnen militärischem Sprengstoff dürfte der Sprengtrichter je nach Tiefe der Einbringung der Ladung bei etwa 130m Durchmesser liegen. Ich habe es mal mit 10m Tiefe und 30m Tiefe gerechnet. Beides mal waren es etwa 66m Radius bei mittelhartem Boden (Kalkstein, Mergel). Je nach Bodenart variiert das aber logischerweise. Ein Großteil der Wirkung "vepufft" bei diesen Mengen eh nach oben. Ein anderes historisches Beispiel: Vorwort: Damals wußte man noch nicht, dass Ammoniumnitrat nicht nur als Düngemittel sondern auch als Sprengstoff taugt. Nach diesem Ereignis schon. Explosion von Oppau 1921 Am 21. September 1921 explodierte ein Silo in einem Zweigwerk der BASF in Oppau der Nähe von Ludwigshafen, das mit dem Stickstoffdünger Ammoniumnitrat gefüllt war. Ammoniumnitrat ist explosiv und gemischt mit Öl ein Sprengstoff. Da Ammoniumnitrat stark hygroskopisch ist verfestigte sich der Stoff im Silo. Da die Arbeiter mit ihren Spitzhacken nicht sehr weit kamen (und im inneren Teil des Silos Einsurzgefahr durch nachrutschenden Dünger bestand) entschied man sich dafür, den Dünger mit dem Sprengstoff Dynamit aufzulockern. 561 Menschen kamen ums Leben, das Werk wurde völlig zerstört: An der Explosionsstelle wurde ein 100 Meter großer und 20 Meter tiefer Krater herausgeschlagen. Die Menge des Düngemittelgemisches betrug 4500 Tonnen und entsprach somit der Explosivkraft einer kleinen Atombombe von ca. 1-2 Kilotonnen TNT-Äquivalent. Ein Bild vom "Unfallort" habe ich angehängt. Kurz danach gab es in den USA einen ähnlichen Vorfall, bei dem ein ganzer Hafen mit Schiffen und allem drum und dran zerstört wurde. Gruß Stefan
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Schon mal ne Baum Rakete gebaut? 5kg PETN unten am Boden als "Wurst" um den Stamm angelegt. Einschlag war ca. 40 von der Sprengstelle entfernt mit der Spitze zuerst. Gruß Stefan
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Korrektur (m.W. 30g pro m ) war mal wieder nichts. Es sind bloss 10g pro m. Gruss Stefan
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Die BW-Schnur hat m.W nach 30g/m. Das deckt sich auch ganz gut mit der Faustformel für Holzsprengungen: Sprengstoffmasse(g)= Durchmesser²(cm²) für TNT Ein 30cm Baum braucht demnach 900g TNT oder Umrechnungsfaktor 0,7) 630g PETN Mit Sprengschnur sind es 30 Windungen a 0,94m bei 30g pro Meter, also 846g Sprengstoffmasse Gruss Stefan
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na zumindest ist in 14.4.2 letzter Satz alles bezüglich Gelber WBk und 2/6 Regelung geklärt. Diese gilt bei der Gelben NICHT. Wann wird denn das Ding öffentlich? Gruß Stefan