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ballerkalle

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  1. Platz vergeuden? Ich dachte die gelbe WBK ist "unedlich" lang???
  2. Ach ja, da ist NOCH etwas. Ich habe mit dem Begleitschreiben (Rechnung) zur WBK auch einen "Erfassungsbogen" zugesendet bekommen: "Erklärung zur Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 36 Waffengesetz (WaffG)" Ich habe damit ansich keine Probleme - ich bin für eine sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition und habe auch die klaren Vorgaben des neuen WaffG gelobt. Nur die mir zugestandene Bearbeitungszeit von nicht einmal 2 Wochen incl. Postweg fand ich aufgrund der äußerst schnellen Bearbeitungszeit der Behörde (3,5 Monate) echt lustig! Diese Erklärung steht natürlich auch schon... Ach, ihr findet es sicherlich auch ohne meine Anmerkung. Übrigends verdiene ich mit der Homepage keinen Cent (da keine Werbung). Aber ich freue mich natürlich, wenn mein Geschreibsel und meine Bilder anklang finden. Na ja, und wenn es zuuuu sehr unter den Nägeln brennt ist da auch irgendwo ein Gästebuch.
  3. Danke IMI, ich habe nun eine Tanfoglio Gold Custom "Eric" im Kaliber .38 SA, auf die ich warte.... DAS wird ja eine Umstellung: von meiner Les Baer Premier New Style auf eine Tanfoglio mit Leuchtpunktvisier, von 9 Schuß auf 29 Schuß Magazinkapazität... Nachtrag: Meine LesBaer ist spitze, ich schieße mit ihr sehr gerne - aber ich musste mit ihr (aufgrund der Lauflänge) in der IPSC-open Klasse schießen - und dafür war sie von mir nicht gekauft worden - und dafür ist sie auch nicht optimiert worden...
  4. Nee, das glaube ich nicht! Ich fürchte eher, der SB hatte die Auswirkungen des "neuen" WaffG auf seine Arbeit nicht ganz verstanden/akzeptiert. Und solange die Antragsteller mit den kompletten Unterlagen erst zum Verband gerannt sind (um das Bedürfnis vom Verband zu bekommen), danach mit den gleichen Unterlagen zum SB gegangen sind, hat sich für den SB ja auch nicht viel geändert. Bei mir wollte er ja u.a. mein Bedürfnis als Sportschütze gegen das der allgemeinen Sicherheit abwägen - obwohl das Abwägen einens persönlichen Bedürfnisses gegen die Interessen der allgemeinen Sicherheit wohl für fast alle Antragsteller zulässig ist ---> nur eben NICHT für Sportschützen und Jäger (vergleiche § 8 Absatz 2 WaffG)!!! Was mich nur so überrascht hat: Diese o.a. Tatsache steht so glasklar im WaffG - und dennoch kann ein kleiner SB seine eigenen Gesetze verwenden. Selbst ein Hinweis auf seinen Fehler hat nicht geholfen - Ich finde so etwas krank! Glück hatte ich nur, daß aufgrund meines Wunsches auf ein persönliches Gespräch mit dem Chef-SB dieser meinen Antrag und die Stellungnahmen gelesen hatte und ihm die eigenwillige Gesetz-Auslegung seines SBs aufgefallen ist. Übrigends warte ich nun schon wieder: auf die Lieferung der bestellten Sportgeräte!
  5. Die WBK ist DA!!! Unglaublich, nach fast 3,5 Monaten ist die beantragte WBK mit 2 Einträgen für Kurzwaffen inclusive Munitionserwerbsberechtigung bei mir eingetroffen. Der bisherige Schriftverkehr ist auf meiner Homepage http://www.Ballerkalle.de zu lesen. Bewirkt hat mein Antrag, daß zukünftig eine andere Prüfung bei der Waffenbehörde stattfindet. Es soll ab sofort gemäß des neuen WaffG geprüft werden! D.h. ein Bedürfnis für Sportschützen wird nun angenommen, wenn die Bedürfnisbescheinigung eines anerkannten Sportschützenverbandes korrekt und glaubhaft ausgefüllt vorliegt. Ich möchte mich hier für die sehr hilfreiche Unterstützung des BDS bedanken!!! Ebenso danke ich allen, die mich hier, im Forum, unterstützt haben.
  6. Hast Du schon mal gefragt, was die Behörde in den "mehr als 3 Monaten" macht? Wird Dein Antrag in der Zeit kompostiert???? Bei z.B. Sportschützen ist doch nur die Bedürfnisbescheinigung des zugelassenen Verbandes zu prüfen sowie die persönlichen Voraussetzungen (Alter, Zuverlässigkeit etc.)??? Ich habe keine Vorstellung was die Leute in der langen Zeit machen!
  7. Hallo Markus, ich wollte damit nach der LM GK-Kurzwaffe des DSB beginnen (Sprich Mitte Juni sollte ich die Löcher in den Scheiben haben und Du wirst VOR dem 20. Juni von mir eine E-Mail erhalten). Ist auch gleich als Übung für die DSB-Unterhebel LM gedacht, die am 18. Juni stattfindet. Ich werde dieses in jedem Fall auch nochmals im Verein kundtun - Werbung ist alles. Viele Grüße Karl-Heinz
  8. Die Entschuldigung ist angenommen!!! Es macht wirklich Spaß, die letzten Postings zu lesen - mein Herr J... von der Waffenbehörde ist wohl echt die Härte.... Ich könnte mich immer noch über den fachlichen Blödsinn amüsieren, den Herr J... in der ersten Ablehnung formuliert hat. - Unter kompletter Mißachtung des seit Jahren gültigen WaffG. (Schaut euch die Ablehnung auf meiner Webseite nochmal an - sie ist echt spitze formuliert) Das einzig Dumme daran ist nur, daß man als Antragsteller fast keine kurzfristige Lösung (außergerichtliche Lösung) bekommen kann! Bei mir hat ja der Chef-SB erst kurz vor der endgültigen Ablehnung eine juristische Klärung eingeleitet und das auch nur, weil ich nachhaltig auf ein persönliches Gespräch bestanden hatte. (- Und der Chef-SB sich kurz vor dem Gesprächstermin die Akte durchgelesen hatte....) Mal 'ne Frage: Wie kann ich den nun den SB etwas "beschleunigen"? Eine Untätigkeitsklage wollte ich eigendlich noch nicht führen. Würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde helfen???
  9. Die WBK ist immer noch nicht in meinen Händen!!! Jetzt ist dem SB eingefallen, daß er meine Zuverlässigkeit noch nicht geprüft hat!!! Ich habe den Schriftverkehr vervollständigt und auch eine Liste der geführten Telefonate in das Netz gestellt. http://www.Ballerkalle.de Viel Spaß beim Lesen Übrigends liegen meine beiden Anträge schon weit über 3 Monate bei der Waffenbehörde!!!
  10. krass? Ist das jetzt was gutes? - oder was schlechtes? Und was gutes für mich? - oder was gutes für die Behörde? - oder wie
  11. Sieg!!! Nach über 10 Wochen Bearbeitungszeit mit diversem Schriftverkehr und unzähligen Telefonaten ist die Behörde nun zu einem Ergebnis gekommen: Gemäß einem heutigen Telefonat mit dem Chef des SB werde ich beide WBKs bewilligt bekommen Der Behörde ist durch die juristische Prüfung meiner Anträge die Bedeutung der Änderungen im aktuellen WaffG klar geworden. Sobald ich nun die Pappe real in den Händen halte, melde ich mich wieder.
  12. Aufgrund des rechtskräftigen Urteils vom VG Würzburg habe ich erneut ein Schreiben an die Behörde gerichtet. Im Würzburger Rechtsstreit ging es um die 2/6 er Einschränkung einer gelben WBK. Argumentiert wurde mit den Drucksachen des Bundestages 14/7758 vom 07.12.2001 sowie mit 14/8886 vom 24.04.2002. Der Antrag auf Einschränkung im 14/7758 wurde mit klaren Kommentaren vom Gesetzgeber abgelehnt und im 14/8886 dokumentiert. Das VG hat damit sein Urteil begründet. Ebenso verhält es sich mit der "Tauschregelung", die im 14/7758 geforder, aber im 14/8886 begründet abgelehnt wurde. Der aktualisierte Schriftverkehr steht auf meiner Homepage: http://www.Ballerkalle.de PS ich warte immer noch auf das Ergebnis der behördlichen, juristischen Prüfung meiner Anträge.
  13. Da ich öfters nach dem Stand meiner Anträge gefragt werde: Der Stand ist unverändert: Die Behörde prüft (nun endlich) die Schreiben vom BDS und mir sowie die darin enthaltenen rechtlichen Argumente auf juristischen Bestand. Also hauptsächlich die Fragen: 1. Ist §8 Absatz 2 WaffG für Sportschützen wirklich für mich anzuwenden? (Und ist somit eine Abwägung/Prüfung meiner Anträge vs. öffentliche Sicherheit noch zu machen?) 2. Ist ein Tausch (neue Waffe nur gegen Verkauf einer bereits vorhanden Waffe) von der Behörde zu verlangen, obwohl dieses in §14 Absatz 3 WaffG ausdrücklich NICHT verlangt wird? Anmerkung zu Punkt 2: Im Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag, Drucksache 14/7758 vom 07.12.2001, Seite 110, Punkt 37 wurde vom Bundesrat eine Erweiterung des WaffG §14 Absatz 3 gefordert: Das weitere Bedürfnis für die bereits vorhanden Waffen muß bei einem Neuantrag nachgewiesen werden. Ein "Tausch" der Waffen könnte dann vom SB gefordert werden. Beschlußempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag, Durcksache 14/8886, vom 24.04.2002, Seite 112, Punkt 11: „Die in Nummer 37 der Stellungnahme des Bundesrates geforderte Aufnahme einer „Tauschregelung“ in Absatz 2 (nun Absatz 3) erfolgt daher nicht.“ Auf deutsch: Der Bundestag hat die Prüfung des Bedürfnisses bereits vorhandener Waffen ausdrücklich verneint (Das steht in dieser Drucksache wunderbar erläutert drin!) Also warte ich nun immer noch auf die Erläuchtung durch die Behörde...
  14. Ich werde Deinen Einwand an den BDS zur Verfahrensänderung weitergeben!
  15. Danke IMI, nach Meinung von Fachleuten (BDS und RA's) ist eine Ablehnung aus rechtlichen Gründen NICHT möglich! Es würde mir wohl nur die Wartezeit auf die Gerichtsverhandlung sparen...
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