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Stefan Klein

WO Silber
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Alle Inhalte von Stefan Klein

  1. Ich lasse als Datum immer dasjenige eintragen, an dem ich das Paket erhalten habe = Erlangen der tatsächlichen Gewalt. Was der Verkäufer meldet ist mir egal. Grüße Stefan
  2. Mich würden die Preise interessieren. Vielleicht kannst du dazu mal ein Feedback liefern. Grüße Stefan
  3. Rechtsverbindlich sind Gesetze und Verordnungen, nicht aber irgendwelche Flyer und Infobroschüren von Behörden. Die könnten maximal eine Verbindlichkeit für Behörden im Sinne einer Verwaltungsvorschrift darstellen. Ausnahme wäre, wenn das BKA gesetzlich explizit zur Erstellung/Festlegung entsprechender Regelungen ermächtigt wäre. Gruß Stefan
  4. Und warum behält er die WBK nicht einfach und lagert die Waffen beim Händler ein? Gruß Stefan
  5. Doch... Genau das erwartet man. Gruß Stefan
  6. Wenn das Gesetz, bis auf die genannten Ausnahmen, erst zum 1. September in Kräft tritt, dann wird die Mengenbrenzung auf WBK gelb noch nicht wirksam. Es ist so, als ob es das Gesetz noch nicht gäbe. Gruß Stefan
  7. Sagt wer? Das Gesetz ist zunächst einmal verabschiedet. Der BuPräs kann eine formale Prüfung vornehmen, unterschreiben oder auch nicht, aber geändert wird da nichts. Das kann nur der Bundestag. Gruß Stefan
  8. Wer führt denn so was? Gruß Stefan
  9. Kofferbändern ist es herzlich egal, wo oben und unten ist. Die Lage des ZF ist aus meiner Sicht herzlich egal, sofern nur genug Schaumstoff drum herum ist. Beste Erfahrungen habe ich mit den PeliCase. Die haben mehrfach Flüge nach und innerhalb der USA gut überstanden. Gruß Stefan
  10. Clever formuliert. Das Hin-und-Her Switchen von Lowern wäre damit jeweils ein Herstellen einer Waffe und bedarf einer Erlaubnis. Die sich im Besitz befindlichen Ersatz-Lower mögen damit zwar noch nachgemeldet werden dürfen. Nur verbaut werden dürfen sie nicht mehr. Und wieder was für Deutschlands Sicherheit getan...😩 Gruß Stefan
  11. Wohl wahr, Zoll war mit der Schweiz auch jedesmal ein leidiger Hickhack. Grüße Stefan
  12. Stefan Klein

    Waffenschrank

    Und auf die Menge der gelagerten Waffen. Grüße Stefan
  13. Beantrage bei deiner zuständigen Waffenbehörde eine sog. Verbringungserlaubnis zum Verbringen einer Waffe in die Bundesrepublik Deutschland nach Paragraph 29 Abs. 1 WaffG. Wenn du die hast, dann beantragt der Versender eine ebensolche Erlaubnis zum Verbringen aus Norwegen. Ist an sich alles ganz einfach. Ich habe das für GB, BEL, NDL, AUT und Schweiz durch. Jedesmal der gleiche Antrag. Grüße Stefan
  14. Dieses Gesetz ist hinsichtlich der Lesbarkeit totaler Müll. Querverweise ohne Ende. Nach der Synopse muss ich mir wohl Sorgen um meine 1928A1 machen. Grüße Stefan
  15. Ich betreibe kein Jäger-Bashing. Im Gegenteil. Mir geht es darum, dass wir alle im selben Boot sitzen und dass ebensolches Bashing nichts bringt. Von Gesetzgeberseite war das doch genau so gewollt. Gruß Stefan
  16. Wenn ich im Training die Scheibe nicht treffe, dann ist es trotzdem Training. Wir können uns drehen und wenden wie wir wollen. Es geht letztendlich darum, den Waffenbesitz zu verunmöglichen. Diesmal waren die Sportschützen dran, beim nächsten Mal die Jäger. Und anstatt zusammen zu stehen freut man sich insgeheim, dass das eigene Bedürfnis so viel wertvoller ist. Divide et impera! Zur Führung des deutschen Michel ist das ein probates Mittel. Gruß Stefan
  17. Als Sportschützen könnte ich hunderte Waffen mit verschiedenen Schießdisziplinen begründen. Quer über alle Verbänden und Sportordnungen. Vom Sportschützen erwartet man jedoch eine gewisse schießsportliche Aktivität. Analog müsste man dann beim Bedürfnis Jagd die Zahl der Jagden/Jahr als Maßstab anlegen, mindestens 12/18 um die Regelmäßigkeit nachzuweisen, idealerweise mit jeder Waffe. Und dann? Darauf läuft es doch genau hinaus. So wenig Waffen wie möglich fürs Volk. Wann kapiert ihr das endlich? Es geht nur gemeinsam! Gruß Stefan
  18. Du must gar nichts veranlassen. Das läuft alles automatisch über die Meldebehörde. Grüße Stefan
  19. Den Gedanken bitte nicht zu Ende spinnen. Man kann den Schießsport töten, in dem flächendeckend Schalldämpfer vorschreibt. Zu teuer und fürs sportliche Schießen nicht praxisgerecht. Gruß Stefan
  20. Oberland Arms aus 2004, nur am Lower. Gruß Stefan
  21. Das ist tatsächlich meines Wissens nach eine Strategie, um diesen Gerichtsurteilen zuvor zu kommen und nicht den Richtern die Definition von Regelmäßigkeit zu überlassen. Gruß Stefan
  22. @ Bart, Sachverständiger? Grüße Stefan
  23. Frei nach dem Motto „teile und herrsche“ werden die Jäger die nächsten Opfer sein. Zunächst ist eine konkrete Jagdmöglichkeit nachzuweisen und dann kommt man auf die Idee, dass drei Langwaffen und zwei Kurzwaffen alle mitteleuropäischen Jagderfordernisse abdecken. Wetten? Es ist nur eine Frage der Zeit. Gruß Stefan
  24. Leider nicht einsehbar. Gruß Stefan
  25. Jungs, ich steige um, deshalb trenne ich mich von den Berger Geschossen. http://www.egun.de/market/item.php?id=7560774 Gruß Stefan
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