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Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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Am 22.9.2021 um 13:45 schrieb Klobürste von Esstisch:

 

Also alles von vor dem Stichtag im Jahre 2017: Aufbewahrung im "Bücherregal"

Im Prinzip ja, da nach rechtzeitiger Anmeldung die Aufbewahrungsbestimmungen nicht greifen. Da für Dritte aber das Verbot besteht, wäre wohl wie für Munition zumindest ein verschlossenes Behältnis zu empfehlen.

Am 22.9.2021 um 13:45 schrieb Klobürste von Esstisch:

Und alles nach dem Stichtag im Jahre 2017 übers BKA im Erste-Klasse Tresor.

 

So ist der aktuelle Stand. Oder?

 

Jopp

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  • 3 weeks later...
Am 18.9.2021 um 01:22 schrieb bulli357:

Hallo hat von euch jemand eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben müssen für die Magazine die er als altbesitz angemeldet hat? 

Mein SB möchte das von mir 

Wollte mein SB auch von mir. Habe auf den Wunsch nicht reagiert und den Schrieb mit dem Wunsch als Bestätigung an der Anmeldung abgeheftet.

Ohne Rechtsmittelbelehrung kein Verwaltungsvorgang.

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vor einer Stunde schrieb greyman:

Ohne Rechtsmittelbelehrung kein Verwaltungsvorgang

Das ist falsch. Lediglich die Widerspruchsfrist verlängert sich.

 

Mit der Bitte um Ergänzung Deiner Unterlagen kann es aber noch nicht zu einem Bescheid.

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Am 22.9.2021 um 21:34 schrieb IMI:

alles weit vor 2017 gekauft - kann ich nun wieder aus dem 1er Schrank zurück ins Bücherregal neben neben George Orwell stellen?

 

p.s.: Bestätigung über die Anmeldung der Magazine kam von meiner Behörde in Bayern innerhalb weniger Tage und vor allem kostenfrei.

Stand in Deiner Bestätigung nichts zur Aufbewahrung? Wenn nein, dann gilt, zumindest in Bayern folgendes:

"Personen, die „große“ Magazine vor dem 13.06.2017 erworben haben, dürfen diese behalten und weiterverwenden, wenn sie den Besitz bis zum 01.09.2021 bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen. In diesen Fällen gelten auch keine strengeren Anforderungen an die Aufbewahrung. "

Siehe PDF: fragen_und_antworten_drittes_waffenänderungsgesetz.pdf

 

Am 22.9.2021 um 21:39 schrieb Klobürste von Esstisch:

... oder es muss gewartet werden, auf ne Waffenkontrolle. Risiko )-:

... und dann hat man wahrscheinlich das nächste Problem, dass jede Waffenbehörde unterschiedlich interpretiert,
was wie vor Stichtag 2017 und danach zu lagern ist.

Zumindest in Bayern sollten sich die Kontrolleure an die Vorgaben der Waffenbehörde und diese an die Vorgaben des Ministeriums halten - siehe PDF fragen_und_antworten_drittes_waffenänderungsgesetz.pdf

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