Bourbon 49 Posted April 8, 2020 Ich habe heute eine Mail vom BKA erhalten, nachdem ich angefragt wie mit meinen PPSh 41 Magazinen verfahren werden soll, die ich 2018 gekauft hatte. Das BKA hat jetzt eine Vorlage für Anträge für eine Ausnahme regelung. Als Jäger, Sammler, oder Normalo mit Magazin muss wohl dem Antrag folgendes beigelegt werden werden: 1. Auflistung 2. Kopie Amtlicher Lichtbildausweis 3. Waffenbesitzkarte (kann als Normalo weggelassen werden) 4. Nachweise über den Zeitpunkt des Erwerbs und die Aufbewahrung der Magazine und/oder Magazingehäuse gemäß § 36 WaffG (z. B. Rechnungskopie, Foto des Sicherheitsbehältnisses) Zusätlich müssen Sportschützen beifügen: 5. Nachweis über die Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband 6. Ausnahme im Sinne des § 6 Absatz 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) 7. Nachweis über die Teilnahme an national/international bedeutenden Schießsportwettkämpfen Aus der Mail lies sich für mich nicht schließen (habe bereits nachgefragt, und werde updaten sobald ich Antwort bekomme) 1. Wie ist die rechtliche Handhabung der Magazine. Müssen diese in einem Tresor aufbewahrt werden, oder reicht ein Verschlossenes Behältnis? 2. Darf ich diese Magazine weiterhin nutzen, da es für meine Waffe (PPSh 41) keine kleineren Magazine gibt? 3. Müssen die Magazine markiert werden? Hier mal der Link zum BKA-Formular: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/3AendWaffG/AntragAltbesitzMagazine.html 2 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Valdez 15526 Posted April 8, 2020 Da geht mal wieder einer einfach so zum Fürst....... 13 6 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Sachbearbeiter 894 Posted April 8, 2020 Interessant, dass zu einer Regelung, die erst zum 01.09.2020 in Kraft treten wird, vom BKA jetzt schon Anträge zum künftigen § 58 Abs. 17 WaffG bearbeitet werden. Ist wahrscheinlich dem Fehler des Gesetzgebers ("... aber vor dem 20. Februar 2020...") geschuldet, der lt. BMI ja vorher noch durch Abänderung auf "... aber vor dem 01. September 2020...") ausgebügelt werden soll. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Bourbon 49 Posted April 8, 2020 vor 3 Minuten schrieb Sachbearbeiter: Interessant, dass zu einer Regelung, die erst zum 01.09.2020 in Kraft treten wird, vom BKA jetzt schon Anträge zum künftigen § 58 Abs. 17 WaffG bearbeitet werden. Ist wahrscheinlich dem Fehler des Gesetzgebers ("... aber vor dem 20. Februar 2020...") geschuldet, der lt. BMI ja vorher noch durch Abänderung auf "... aber vor dem 01. September 2020...") ausgebügelt werden soll. Genau das war meine Vermutung auch. Quote Share this post Link to post Share on other sites
huhnelli 142 Posted April 8, 2020 Und besonders prickelnd ist die Tatsache, dass unter den Anlagen Punkt 4 die Beibringung von Nachweisen des Zeitpunkts (... z.B. Rechnungskopie....), wann die Magazine erworben wurden, gefordert werden. Da dürften wohl nur die wenigsten Besitzer etwas in der Art vorliegen haben, insbesondere beim Kauf auf Börsen oder von Privatpersonen. 5 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Gruger 2136 Posted April 8, 2020 Es muss ja auch nicht jeder zum BKA. Es hat auch nicht jeder eine Ausnahme nach §6 Abs.3 AWaffV. Quote Share this post Link to post Share on other sites
CZM52 5303 Posted April 8, 2020 Das ist ja auch nur für Magazine nach 2017 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Kanne81 1328 Posted April 8, 2020 (edited) AntragBKA.pdf Und die Lächerlichkeit geht weiter.... Dieses Gesetz ist nicht durchsetzbar (Kosten/Nutzen mal ganz zu schweigen), aber das braucht scheinbar noch laaaaange bis es gemerkt wird.... Lachen und Kotzen gleichzeitig könnte ich - CDU/CSU, das vergesse ich euch nie. Edited April 8, 2020 by Kanne81 7 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Raiden 5377 Posted April 8, 2020 Geil finde ich ja auch die Nachweispflicht für die sichere Aufbewahrung, die erst im September in Kraft tritt. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Swisswaffen 1021 Posted April 8, 2020 vor 1 Stunde schrieb Bourbon: 2. Darf ich diese Magazine weiterhin nutzen, da es für meine Waffe (PPSh 41) keine kleineren Magazine gibt? Gibts.... https://egun.de/market/item.php?id=8660652 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Bourbon 49 Posted April 8, 2020 vor 17 Minuten schrieb Swisswaffen: Gibts.... https://egun.de/market/item.php?id=8660652 Danke, wusste ich nicht. Sind halt ultra teuer Quote Share this post Link to post Share on other sites
Swisswaffen 1021 Posted April 8, 2020 "Ausnutzen einer Notlage" würde ich das nennen..... 4 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Siggi Ramone 328 Posted April 8, 2020 (edited) Was für ein unfassbarer und sinnloser Schwachsinn. Der Sicherheitsgewinn für die Bevölkerung wird enorm sein. Gottseidank werden die Airsoftspieler ebenfalls reglementiert ! Wenn ich allein an die ganzen Toten vom letzten Jahr durch Airsoftwaffen denke, könnte ich heulen. Edited April 8, 2020 by Siggi Ramone 4 Quote Share this post Link to post Share on other sites
frosch 694 Posted April 8, 2020 Ein Schnapper geradezu... Dittrich BD 38 Kurz 10 Schuss: 119,00 frogger Quote Share this post Link to post Share on other sites
Raiden 5377 Posted April 8, 2020 vor 39 Minuten schrieb Siggi Ramone: Gottseidank werden die Airsoftspieler ebenfalls reglementiert ! Ich dachte, die Aisoftgeschichte (Joule-Grenze) wird wieder rückgängig gemacht? Oder meinst du Airsoftmagazine? Die sind überhaupt nicht betroffen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Siggi Ramone 328 Posted April 8, 2020 vor 4 Minuten schrieb Raiden: wird wieder rückgängig gemacht Das wusste ich noch nicht. Quote Share this post Link to post Share on other sites
emmi2 904 Posted April 8, 2020 vor 3 Stunden schrieb Bourbon: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/3AendWaffG/AntragAltbesitzMagazine.html Datum:01. April 2020 Typ:Waffenrecht / Feststellungsbescheide das Datum würde mich eigentlich stutzig machen, glaube aber nicht das das BKA soviel Humor hat,....... 3 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Tasha Yar 1364 Posted April 8, 2020 Manchmal reichen zwei Mittelfinger nicht aus ... 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Speedmark 12649 Posted April 8, 2020 vor 3 Stunden schrieb Gruger: Es muss ja auch nicht jeder zum BKA. vor 2 Stunden schrieb CZM52: Das ist ja auch nur für Magazine nach 2017 ja, ...... noch Quote Share this post Link to post Share on other sites
Waffen Tony 7883 Posted April 8, 2020 vor 27 Minuten schrieb emmi2: Datum:01. April 2020 Typ:Waffenrecht / Feststellungsbescheide das Datum würde mich eigentlich stutzig machen, glaube aber nicht das das BKA soviel Humor hat,....... Das ist der ganz normale Bogen mit den im Gesetz geforderten Angaben. Wenn das Gesetz dann gilt, sollte der also rechtzeitig bereitsstehen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Gruger 2136 Posted April 8, 2020 Soooo... Welcher Verband stellt jetzt einen Antrag nach §6 Abs. 3 AWaffV beim Bundesverwaltungsamt für die Magazine? Quote Share this post Link to post Share on other sites
Fyodor 15928 Posted April 8, 2020 vor 45 Minuten schrieb Tasha Yar: Manchmal reichen zwei Mittelfinger nicht aus ... Das gilt ganz besonders, aber nicht nur für das WaffG: 4 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Kanne81 1328 Posted April 8, 2020 (edited) vor 14 Minuten schrieb Gruger: Welcher Verband stellt jetzt einen Antrag nach §6 Abs. 3 AWaffV beim Bundesverwaltungsamt für die Magazine? Hehe, bestimmt nicht der DSB. Ob IPSC allerdings bedeutend genug ist ?! Das dauert jetzt erstmal 1-2 Jahre bevor da auch nur irgendein Sportschütze den Antrag vollständig einreichen könnte. Nicht gaaaaanz schlecht gelöst vom BKA - geschickt. Und auch hier bei der Beantragung sind Sportschützen deutlich schlechter gestellt als Jäger, etc. - mehr Formalitäten zu erfüllen. Also ich muss schon feststellen: Die bisherigen Hinterzimmer Gespräche sind richtig erfolgreich - die haben alle ne MENGE REPSEKT vor unserer LOBBY Weiter so. Edited April 8, 2020 by Kanne81 Quote Share this post Link to post Share on other sites
CZM52 5303 Posted April 8, 2020 vor 46 Minuten schrieb Speedmark: ja, ...... noch Wird sich auch kaum ändern Quote Share this post Link to post Share on other sites
Dragunov111 1360 Posted April 8, 2020 Solche „Riesen Magazine“ hat doch auch niemand........ Quote Share this post Link to post Share on other sites