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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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Ich habe heute eine Mail vom BKA erhalten, nachdem ich angefragt wie mit meinen PPSh 41 Magazinen verfahren werden soll, die ich 2018 gekauft hatte.

 

Das BKA hat jetzt eine Vorlage für Anträge für eine Ausnahme regelung.

 

Als Jäger, Sammler, oder Normalo mit Magazin muss wohl dem Antrag folgendes beigelegt werden werden:

 

1. Auflistung
2. Kopie Amtlicher Lichtbildausweis
3. Waffenbesitzkarte (kann als Normalo weggelassen werden)
4. Nachweise über den Zeitpunkt des Erwerbs und die Aufbewahrung der Magazine und/oder Magazingehäuse gemäß § 36 WaffG (z. B. Rechnungskopie, Foto des Sicherheitsbehältnisses)

 

Zusätlich müssen Sportschützen beifügen:

 

5. Nachweis über die Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband
6. Ausnahme im Sinne des § 6 Absatz 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
7. Nachweis über die Teilnahme an national/international bedeutenden Schießsportwettkämpfen

 

 

Aus der Mail lies sich für mich nicht schließen (habe bereits nachgefragt, und werde updaten sobald ich Antwort bekomme)

 

1. Wie ist die rechtliche Handhabung der Magazine. Müssen diese in einem Tresor aufbewahrt werden, oder reicht ein Verschlossenes Behältnis?
 
2. Darf ich diese Magazine weiterhin nutzen, da es für meine Waffe (PPSh 41) keine kleineren Magazine gibt?
 
3. Müssen die Magazine markiert werden?
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

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Interessant, dass zu einer Regelung, die erst zum 01.09.2020 in Kraft treten wird, vom BKA jetzt schon Anträge zum künftigen § 58 Abs. 17 WaffG bearbeitet werden. 👶

 

Ist wahrscheinlich dem Fehler des Gesetzgebers ("... aber vor dem 20. Februar 2020...") geschuldet, der lt. BMI ja vorher noch durch Abänderung auf "... aber vor dem 01. September 2020...") ausgebügelt werden soll.

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vor 3 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Interessant, dass zu einer Regelung, die erst zum 01.09.2020 in Kraft treten wird, vom BKA jetzt schon Anträge zum künftigen § 58 Abs. 17 WaffG bearbeitet werden. 👶

 

Ist wahrscheinlich dem Fehler des Gesetzgebers ("... aber vor dem 20. Februar 2020...") geschuldet, der lt. BMI ja vorher noch durch Abänderung auf "... aber vor dem 01. September 2020...") ausgebügelt werden soll.

Genau das war meine Vermutung auch.

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Und besonders prickelnd ist die Tatsache, dass unter den Anlagen Punkt 4 die Beibringung von Nachweisen des Zeitpunkts (... z.B. Rechnungskopie....),  wann die Magazine erworben wurden, gefordert werden. Da dürften wohl nur die wenigsten Besitzer etwas in der Art vorliegen haben, insbesondere beim Kauf auf Börsen oder von Privatpersonen.

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A.JPG

B.JPG

AntragBKA.pdf

 

 

Und die Lächerlichkeit geht weiter.... Dieses Gesetz ist nicht durchsetzbar (Kosten/Nutzen mal ganz zu schweigen), aber das braucht scheinbar noch laaaaange bis es gemerkt wird....

 

Lachen und Kotzen gleichzeitig könnte ich - CDU/CSU, das vergesse ich euch nie.

 

 

Bearbeitet von Kanne81
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Was für ein unfassbarer und sinnloser Schwachsinn. Der Sicherheitsgewinn für die Bevölkerung wird enorm sein.

Gottseidank werden die Airsoftspieler ebenfalls reglementiert ! Wenn ich allein an die ganzen Toten vom letzten Jahr 

durch Airsoftwaffen denke, könnte ich heulen.

Bearbeitet von Siggi Ramone
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vor 39 Minuten schrieb Siggi Ramone:

 

Gottseidank werden die Airsoftspieler ebenfalls reglementiert ! 

Ich dachte, die Aisoftgeschichte (Joule-Grenze) wird wieder rückgängig gemacht?

Oder meinst du Airsoftmagazine? Die sind überhaupt nicht betroffen.

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vor 3 Stunden schrieb Bourbon:

 

 

Datum:01. April 2020

Typ:Waffenrecht / Feststellungsbescheide

 

das Datum würde mich eigentlich stutzig machen, glaube aber nicht das das BKA soviel Humor hat,.......

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vor 27 Minuten schrieb emmi2:

 

 

Datum:01. April 2020

Typ:Waffenrecht / Feststellungsbescheide

 

das Datum würde mich eigentlich stutzig machen, glaube aber nicht das das BKA soviel Humor hat,.......

Das ist der ganz normale Bogen mit den im Gesetz geforderten Angaben.

Wenn das Gesetz dann gilt, sollte der also rechtzeitig bereitsstehen.

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vor 14 Minuten schrieb Gruger:

Welcher Verband stellt jetzt einen Antrag nach §6 Abs. 3 AWaffV beim Bundesverwaltungsamt für die Magazine?

Hehe, bestimmt nicht der DSB.

 

C.JPG

 

 

Ob IPSC allerdings bedeutend genug ist ?! Das dauert jetzt erstmal 1-2 Jahre bevor da auch nur irgendein Sportschütze den Antrag vollständig einreichen könnte. Nicht gaaaaanz schlecht gelöst vom BKA - geschickt.

 

 

Und auch hier bei der Beantragung sind Sportschützen deutlich schlechter gestellt als Jäger, etc. - mehr Formalitäten zu erfüllen.

Also ich muss schon feststellen: Die bisherigen Hinterzimmer Gespräche sind richtig erfolgreich - die haben alle ne MENGE REPSEKT vor unserer LOBBY  😉 😉 Weiter so.

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Kanne81
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