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Bourbon

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Alle Inhalte von Bourbon

  1. Wie kann es denn sein dass die Linken eine bessere Einstellung zum Waffenrecht haben als die Grünen? Also da mal ein kleines Lob an die Linke, auch wenn ich sonst kein Fan bin.
  2. https://www.frankonia.de/p/benchmaster/waffenhalter-magnetisch-für-2-kurzwaffen/2000290?query=waffenhalter Ich hab zwei von Frankonia, (war im Angebot jetzt ist der gerade teuer) Mein Fach ist voll, darum hab ich die Tür genutzt. Passt perfekt und spart Platz.
  3. Es ist kein Fake News xD https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SonstigeWaffe/200513FbZ499_TchiboKlopfmassage.html
  4. Danke für alle Vorschläge. Da ich einen Polymerschaft habe klingt die Lösung von @BadDayHair für mich am passensten. Ich werd mal schauen wie sich das am Besten realisiern lässt und poste dann wenn und wie ich das ganze befestigt habe.
  5. Meine Savage Hog Hunter hat die Riemenösen unten an der Waffe. Hat jemand von euch einen Tipp wie man den Riemen seitlich anbringen kann. So ließe sich die Waffe für mich bequemer tragen. Vielen Dank im vorraus.
  6. Ich habe heute neue Antworten auf meine Fragen vom BKA erhalten: Wie ist die rechtliche Handhabung der Magazine. Müssen diese in einem Tresor aufbewahrt werden, oder reicht ein Verschlossenes Behältnis? Da es sich bei den Magazinen ab 01.09.2020 um verbotene Waffen handelt, müssen diese auch so aufbewahrt werden, wir verweisen hierzu auf § 36 WaffG i.V.m. § 13 AWaffV Darf ich diese Magazine weiterhin nutzen, da es für meine Waffe (PPSh 41) keine kleineren Magazine gibt? Grundsätzlich sieht § 58 Abs. 17 WaffG vor, dass die Magazine nach der Anzeige bei der örtlichen Waffenbehörde oder der Erteilung der Ausnahmegenehmigung wie vorher auch genutzt werden können. Müssen die Magazine markiert werden? Zur besseren Nachvollziehbarkeit wäre eine Markierung hilfreich, ggf. wird das im Wege einer Auflage bei der Ausnahmegenehmigung geregelt. (Kann ein Mod das bitte am Anfangspost eintragen, ich kann da nicht mehr bearbeiten)
  7. Danke, wusste ich nicht. Sind halt ultra teuer 😕
  8. Genau das war meine Vermutung auch.
  9. Ich habe heute eine Mail vom BKA erhalten, nachdem ich angefragt wie mit meinen PPSh 41 Magazinen verfahren werden soll, die ich 2018 gekauft hatte. Das BKA hat jetzt eine Vorlage für Anträge für eine Ausnahme regelung. Als Jäger, Sammler, oder Normalo mit Magazin muss wohl dem Antrag folgendes beigelegt werden werden: 1. Auflistung 2. Kopie Amtlicher Lichtbildausweis 3. Waffenbesitzkarte (kann als Normalo weggelassen werden) 4. Nachweise über den Zeitpunkt des Erwerbs und die Aufbewahrung der Magazine und/oder Magazingehäuse gemäß § 36 WaffG (z. B. Rechnungskopie, Foto des Sicherheitsbehältnisses) Zusätlich müssen Sportschützen beifügen: 5. Nachweis über die Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband 6. Ausnahme im Sinne des § 6 Absatz 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) 7. Nachweis über die Teilnahme an national/international bedeutenden Schießsportwettkämpfen Aus der Mail lies sich für mich nicht schließen (habe bereits nachgefragt, und werde updaten sobald ich Antwort bekomme) 1. Wie ist die rechtliche Handhabung der Magazine. Müssen diese in einem Tresor aufbewahrt werden, oder reicht ein Verschlossenes Behältnis? 2. Darf ich diese Magazine weiterhin nutzen, da es für meine Waffe (PPSh 41) keine kleineren Magazine gibt? 3. Müssen die Magazine markiert werden? Hier mal der Link zum BKA-Formular: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/3AendWaffG/AntragAltbesitzMagazine.html
  10. Heißt das man dürfte Perkussionsrevolver erlaubnisfrei führen?
  11. Wo hast du die Munition gekauft?
  12. Ich mochte den Kerl eh nie... Ich musste lachen bei "Wir haben eine klare Linie" xD
  13. *nimmt Schaufel und gräbt* Ich bin durch Zufall auch auf die Alfa Proj Revolvergewehre gestoßen, und finde die sehr interessant. Hat jemand tatsächliche Erfahrung mit einem? Besonders interessant wäre wie schlimm Gase und Fragmente aus dem Zylinderspalt austreten. Ich habe Videos gesehen, wie Leute das Teil geschossen haben und sich kaum beschwert haben. Ich habe beim Hersteller mal nachgefragt und die meinten dass man einfach ein langärmliges Hemd tragen soll. Die haben auch immer noch keinen Händler in Deutschland, ist hier ja auch rechtlich nicht so einfach, wie in Big Ö oder Kleinbritannien.
  14. Bourbon

    Unser aller Freundin

    "Zumindest für Sturmgewehre wie die beim Amoklauf verwendete AK-15, das Pendant zum Schweizer Sturmgewehr." - Zitat aus dem Artikel. Das tut weh zu lesen, ich lass es lieber.
  15. Ich finde das ist trotzdem eine gute Idee. Ich hoffe die GRA zieht das durch.
  16. Und wie genau soll man da jetzt mitmachen? Soll jeder sich sein eigenes WunschWaffenRecht schreiben und per Mail an die GRA schicken?
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