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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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Die können mich Kreuzweise mit ihren Magazin Kapazitäten, wer es nicht weis macht ………… und kommt mir nicht was ist wenn die mal

eine Hausdurchsuchung machen, ja und können die ruhig finden tun die nur das reguläre. Ich schmeiße oder gebe doch nicht meine Tro….

Magazine ab damit der Staat es an andere Länder weiter verkaufen kann und denkt sich innerlich schön doof die WBK Besitzer die geben

ihre Magazine ab und wir der Staat machen noch viele Euronen damit, nichts da.

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vor 2 Stunden schrieb Kanne81:

Hehe, bestimmt nicht der DSB.

Ob IPSC allerdings bedeutend genug ist ?! Das dauert jetzt erstmal 1-2 Jahre bevor da auch nur irgendein Sportschütze den Antrag vollständig einreichen könnte. Nicht gaaaaanz schlecht gelöst vom BKA - geschickt.

 

An der Bedeutung liegt es nicht. IPSC ist von der Größenordnung mittlerweile größer als die olympischen Disziplinen.
Eben deswegen, hat man überhaupt nur Ausnahmen ins 3.WaffRÄndG aufgenommen.

 

Niemand i

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Jetzt mal ganz blöd gefragt,

man wird ja so wie es scheint eine Ausnahme-Besitzerlaubnis für Magazine, erworben ab 13.6.2017 und vor der Verkündung des Waffenrechts, bekommen.

 

Entweder:

1. Als einfacher Besitzer - Hier aber wahrscheinlich mit Aufbewahrungs, Transport- und Verwendungsauflagen.

2. Als Sammler - Hier aber wahrscheinlich mit Aufbewahrungs, Transport- und Verwendungsauflagen.

3. Als Jäger - Ein Jäger müsste dann ja bestimmungsgemäß auch führen dürfen. Aufbewahrung dann als verbotener Gegenstand.

4. Als Sportschütze - Zur sportlichen Verwendung halt. Aufbewahrung dann als verbotener Gegenstand. Weitere Verwendungsauflagen sind denkbar.

Bei der sportlichen Verwendung fallen mir so direkt nur IPSC Matches in Frankreich und der Tscheichei ein, wo man die Magazine dann braucht. Das dürften dann derzeit vielleicht zwei Dutzend Schützen sein, auf die das zutrifft. Ich mag mich irren.

 

Wehe dem, der dann mal ein Magazin verliert!

 

Wie sind eigentlich verbotene Gegenstände aufzubewahren? Noch habe ich keine, aber das kommt noch....

 

Und was, wenn man keine Quittungen hat? Das dürfte ja auch interessant werden.

 

frogger

 

 

 

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Jetzt hätte ich mal ein paar Fragen:

 

1) Wie weise ich den Erwerb von Magazinen nach ? Nicht für alle gibt es eine Rechnungskopie. Der Klassiker: Auf dem Flohmarkt gekaufte AK oder G3 Magazine, die nur als reine Deko herumliegen,

 

2) Vor dem Stichtag gekaufte Magazine (mit Rechnung), die aber erstens auf nationalen Schiessveranstaltungen gar nicht benutzt werden dürfen oder es mehrere Jahre dauern würde bevor man international damit IPSC schießen könnte.

 

3) Kurz (!) nach dem Stichtag gekaufte Magazine (mit Rechnung). Was ist mit denen?

 

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Wenn man hier die Kommentare liest ...............immer noch nicht verstanden oder nicht informiert, es geht nur hier rum!

 

       Zitat

Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am … [Datum des ersten Tages des 19. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt.

 

Hat jemand am oder nach dem 13. Juni 2017, aber vor dem … [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung] ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.6 oder 1.2.7 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er am oder nach dem 13. Juni 2017 erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er bis zum … [einsetzen: Datum des ersten Tages des 19. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet in den Fällen der Sätze 1 und 2 entsprechend Anwendung.

 

        Magazin-Altbesitzreglung, neues WaffG Bundesrepublik Deutschland

 

 

 

1.

Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am … [Datum des ersten Tages des 19. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt.

daher ist zB. dieses LW Magazin 20/10 Schuss, auf 10 Patronen begrenzt, kein verbotener Gegenstand mehr und darf behalten und sportlich verwendet werden, da es sich um einen eindeutig technisch begrenzten  und angezeigten Altbesitz handelt und muss auch nicht in einem Behältnis verschlossen sein?????????????

 Was bisher Wunschdenken ist!!!

 

                ------------------------------------------------------------------------------------

2.

Hat jemand am oder nach dem 13. Juni 2017, aber vor dem … [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung] ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.6 oder 1.2.7 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er am oder nach dem 13. Juni 2017 erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er bis zum … [einsetzen: Datum des ersten Tages des 19. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet in den Fällen der Sätze 1 und 2 entsprechend Anwendung.

So ist dieses Magazin leider für den Sportler der Standard Disziplinen in Deutschland quasi unbrauchbar und könne daher pünktlich der Behörde überlassen werden?

 

Wenn das im ersten Kasten nicht der Fall sei, so wären alle Magazinkörper (außer reine 10er) für den Deutschen Standard Programm Sportschützen völlig unbrauchbar! Das heißt, das bei beiden Passagen 1+2 das Ergebnis für den Standardschützen das gleiche ist!

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vor 47 Minuten schrieb Waffen Tony:

IPSC ist von der Größenordnung mittlerweile größer als die olympischen Disziplinen.

Das liegt aber nicht daran, dass IPSC irgend eine besondere schießsportliche Bedeutung hat, sondern daran, dass das IOC seit mehr als 20 Jahren kontinuierlich daran arbeitet alles was schießt aus dem olympischen Programm zu entfernen.

Insbesondere in DE sind die IPSCler ohnehin nur eine marginale Randgruppe, noch dazu unterliegen sie dem Trugschluss sie seien besonders wichtig und verdienten deshalb besondere Aufmerksamkeit.

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vor 41 Minuten schrieb cartridgemaster:

Das liegt aber nicht daran, dass IPSC irgend eine besondere schießsportliche Bedeutung hat, sondern daran, dass das IOC seit mehr als 20 Jahren kontinuierlich daran arbeitet alles was schießt aus dem olympischen Programm zu entfernen.

Insbesondere in DE sind die IPSCler ohnehin nur eine marginale Randgruppe, noch dazu unterliegen sie dem Trugschluss sie seien besonders wichtig und verdienten deshalb besondere Aufmerksamkeit.

Es eght eher um die Größe der Organistion und ihrer Mitgliederzahlen. Sprich, IPSC ist als Disziplin eine bedeutende Größe

Da geht es nicht um Deutschland. Es geht nicht ums IOC

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Stunden schrieb cartridgemaster:

Insbesondere in DE sind die IPSCler ohnehin nur eine marginale Randgruppe, noch dazu unterliegen sie dem Trugschluss sie seien besonders wichtig und verdienten deshalb besondere Aufmerksamkeit.

So wie die Longrange-Schützen in Deutschland. Die wollen auch immer besondere Aufmerksamkeit und halten sich für besonders wichtig. Im Gegensatz zu den IPSC-Schützen sind sie allerdings tatsächlich nicht nur national sondern auch international eine marginale Randgruppe, egal ob von der Anzahl Mitglieder in den entsprechenden Sportschützenverbänden oder auch Teilnehmerzahlen bei nationalen und internationalen Meisterschaften.

 

Merkste was? 

 

Mit anderen Worten:

Hört auf auf Euren Disziplinen gegenseitig rumzuhacken, hilft niemandem außer unseren Gegnern. Vor IPSC haben unsere Regieriegen seit über 30 Jahren eine paranoide Angst, weil der Schütze schießen, laufen, nachladen und treffen kann, alles gleichzeitig und wahnsinnig schnell. Daher versuchen die der Sportart das "Combat" anzuflicken. Was glaubst Du vor wem sie als nächstes Angst haben? Genau, Cartridgemaster, der von Stadtrand von Berlin mit seiner Langstreckenheckenschützenwaffe, die sonst nur das Militär hat, das gesamte Regierungsviertel unter Feuer nehmen kann. Zack, gleich 5 Minuten nach dem IPSC verboten...

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So richtig geblickt hat den Sinn dieses Magazin Wahnsinns noch keiner, oder...?

Der Sinn liegt ausschließlich darin, Straftatbestände zu schaffen, wo vorher keine waren. Der LWB,  bei dem ein böses Magazin gefunden wird, kann umgehend entwaffnet werden! 

Der nicht LWB, bei dem so etwas auftaucht, taucht in der Kriminalstatistik unter der Rubrik " Verstoss gegen Waffengesetz auf. Das wiederum wird als Vorwand dienen, das Waffengesetz weiter zu verschärfen!

Verbote produzieren Kriminelle.

Der daraus resultierende Anstieg der Kriminalität ist der Anlass für Gesetzesverschärfung!

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vor 12 Stunden schrieb daimler01:

Ich schmeiße oder gebe doch nicht meine Tro….

Magazine ab damit der Staat es an andere Länder weiter verkaufen kann und denkt sich innerlich schön doof die WBK Besitzer die geben

ihre Magazine ab und wir der Staat machen noch viele Euronen damit, nichts da.

Diese Sorge ist allerdings unbegründet, da die abgegebenen Magazine anschließend zu vernichten sind, denn die Waffenbehörde oder eine Polizeidienststelle darf keinen Waffenhandel betreiben.

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