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Magazine - Fristen für Behördenanzeige?


LordKitchener

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vor einer Stunde schrieb CZM52:

Vielleicht erstmal warten bis das Gesetz überhaupt GILT?

 

Grundsätzlich richtig. Aber da wir bereits wissen was drin stehen wird, kann man auch auch vorher schon Gedanken machen.

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vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

Ein guter Deutscher zeigt sich schon vorher selbst an. Zur Sicherheit.

Unbestätigten Gerüchten zufolge sollte die Figur Ned Flanders aus den Simpson zuerst Fred Renders heißen.
Leider finde ich auf Youtube die Szene gerade nicht, in der sich wegen 3 ct Fehlbetrag selbst beim Finanzamt anzeigt.

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vor 4 Minuten schrieb Gerd12:

Da die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) inzwischen von einer "Idiotie" spricht

Na die glauben ja auch an den Weihnachtsmann das Innenminister Seehofer (CSU) mit dem Gesetz wirklich auf Kriminelle abzielt und einfach nur keine Ahnung hat.
Leider glauben die meisten LWB das wahrscheinlich auch.

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Zitat

Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am … [Datum des ersten Tages des 19. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt.

 

Hat jemand am oder nach dem 13. Juni 2017, aber vor dem … [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung] ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.6 oder 1.2.7 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er am oder nach dem 13. Juni 2017 erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er bis zum … [einsetzen: Datum des ersten Tages des 19. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet in den Fällen der Sätze 1 und 2 entsprechend Anwendung.

 

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Man macht erst einmal nichts und schaut sich die ganze Sache von draussen an.

Man könnte auch alle Meldungen am letzten Tag der Meldefrist zeitgleich von allen Magazinbesitzern einreichen.

Viele werden garnichts melden, weil sie davon garnichts wissen.

 

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vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Ich hab gehört es soll Sternchen auf die WBK geben

Du kannst das gerne ins lächerliche ziehen, aber das Gesetz wird auch Dich betreffen. Frühzeitig damit auseinander zu setzen ist kein Fehler. Allerdings kümmern mich meine Magazine derzeit nicht so sehr, die kann ich umbauen. Aber ich kümmere mich darum was mit meiner Thompson passiert.

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Hieße frühzeitig kümmern nicht sich kümmern, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist?
Das ist jetzt nicht an dich persönlich gerichtet, aber die waffenbesitzer hat es nicht die Bohne interessiert, was kommen wird.

Verbandspräsidenten haben Ruhe angemahnt.

 

Nun ist es geschehen und ein kümmern eigentlich nicht mehr möglich.
Jetzt kann man nur noch umsetzen.

 

Auseinandergesetzt haben wir uns damit schon während der Entwurfsphase.

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Schon, in der Phase habe ich mich auch gekümmert. Nur genutzt hat es nichts. Jetzt muss ich zusehen dass für mich persönlich die Einschränkungen nicht größer als unvermeidbar werden. Dazu gehört aber eben auch dass ich den Inhalt und die Fristen kenne.

 

Deshalb finde ich die Frage danach nicht verwerflich. Kopf in den Sand bringt jetzt nämlich auch nichts.

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vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony:

Man könnte auch alle Meldungen am letzten Tag der Meldefrist zeitgleich von allen Magazinbesitzern einreichen.

Dazu bedürfte es aber einer entsprechenden Positionierung der/aller Verbände. Kann man in Deutschland alles, was man schriftlich zur Behörde tragen muß, auch zur Niederschrift erklären? 

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vor 17 Minuten schrieb Josef Maier:

Dazu bedürfte es aber einer entsprechenden Positionierung der/aller Verbände. Kann man in Deutschland alles, was man schriftlich zur Behörde tragen muß, auch zur Niederschrift erklären? 

Ja das kann man rechtlich. Dazu muß die Behörde sogar einen Protokollanten stellen !.

Wenn jeder das tut, ist auch das Arbeitslosenproblem gelöst !!.

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Der öffentliche Dienst ist im Prinzip schon eine Arbeitsbeschaffungsmassnahme auf Niveau gehobenes bedingungsloses Grundeinkommen.

Das ist auch ok.

Man stelle sich mal vor, die würden auch alle im Arbeitsamt sitzen.

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vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

Du kannst das gerne ins lächerliche ziehen, aber das Gesetz wird auch Dich betreffen. Frühzeitig damit auseinander zu setzen ist kein Fehler. Allerdings kümmern mich meine Magazine derzeit nicht so sehr, die kann ich umbauen. Aber ich kümmere mich darum was mit meiner Thompson passiert.

Hat jetzt was mit lächerlich zu tun?

Theoretische Überlegungen zu etwas mit dem noch nicht mal die Behörde weiß wie sie mit umgehen wird?

Was ergibt denn dein "kümmern" in Bezug zur Thompson ausser könnte, hätte oder evtl. möglich?

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