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CZM52

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  1. Das ist nicht eichtig, die meisten LRA nutzen einfach nen externen Gutachter weil einfacher, gibt aber auch LRA die das ohne machen
  2. Wer denkst du den erteilt die Zulassung? Dein Bäcker ?
  3. Denke Sebastian wäre da sicher gesprächsbereit.
  4. Laut dem Betreiber offline aufgrund Aufwand Wenn jemand das übernehmen möchte, am besten an den Betreiber wenden
  5. Auch wegen Reichtum?
  6. OK, danke. hatte da was im Kopf, aber gerade bei google nix gefunden.
  7. Gibt es die Raumschiessanlage noch? Die hatte doch die Fa. Zickgraf auch übernommen, imho Mannheim?
  8. Klar, wie alle halt
  9. Wird nicht der letzte sein.
  10. Also wenn er es nicht 1x im Quartal schafft sich irgendwo nen Eintrsg für die Flinte zu holen🤷🏻‍♂️
  11. Naja, in der WBK ggf. Würd mich mal interessieren wie der SB das im NWR angelegt hat
  12. Nein in der WBk muss B stehen wenn B kaufen willst
  13. Naja, Zeitmaschine gibts imho noch nicht
  14. Viel Blabla und wenig Ahnung
  15. fas wäre eher unwahrscheinlich, 1. trink ich kein Alk und 2. wäre es ganz schön weit von meinem Grundstück aus
  16. Es hindert dich keiner am auswandern
  17. Da brauchst nix prüfen, selbst wenn nicht (mehr) Kriegswaffe( gem. Liste vom Zoll und Aussage BMWI von Ende 2024 ist es das ), dann trotzdem aufgrund des "ladehebels" der in DE zum Verschlussträger mutiert, ganz böse
  18. Zum Thema AUSFUHR aus den USA erkundige dich da. Einfuhr kommt drauf an was du hast und ob es in DE legal ist, weiterhin ob es Beschussfähig ist. Nach meiner Erfahrung macht es kaum Sinn Waffen aus USA mit nach DE zu bringen
  19. Was ich mich Frage, wenn es wirklich darum geht zu klären wie es ist....warum fragt keiner Florens direkt? Ist ja nicht so schwer Ihn bei FB, Insta oder auch über YT zu erreichen..................
  20. Böller Beschusszeichen wurde nicht umgestellt, daher hat das noch den Adler. Siehe hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abteilungen/abteilung-10/beschusswesen/schusswaffen-und-boeller/beschusszeichen/
  21. ...................Für das Bedürfnis zum Erwerb ........................ ..............................................die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen..............................
  22. Der unterschied ist das Böllerbeschuss nur 5 Jahre und der „scharfe Beschuss“ unbegrenzt ( solange nix bearbeitet wird) gültig ist
  23. Naja, über Dinge entscheiden ist das eine, ne SatzungsÄNDERUNG was anderes.
  24. Einfache Sache, möchte die Mehrheit das und stimmt dafür, ist es so. Wenn nicht, dann nicht.
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