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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Wenn Magazine beim BKA gemeldet hast, gibt es das bereits
  2. CZM52

    BKA Freigabe

    Jo, ist nur kpl. Verboten!
  3. CZM52

    BKA Freigabe

    ja, tut es. Aber es ist halt ne KK
  4. Naja, die VDB-Mitgliederbefragung läuft....und dann sehen wir worauf es rausläuft..........
  5. Palmetto hat ein "wünsch dir was" Video zur Shot.............
  6. Jo was wird den nun passieren? Durch die ganze Videos und Threads wird die Mitglieder Befragung des VDB ergeben das der VDB das FWR verlassen soll, das wird dann geschehen.
  7. CZM52

    Waffenkontrolle

    Gibt halt oft immer 2 Seiten, und in der Regel erfährt man immer nur die eine.
  8. Uih, ne neue Sockenpuppe....da sind wir ja gespannt.
  9. CZM52

    Waffenkontrolle

    Vor allem geht es darum, das ich bei einer Kontrolle bei MIR, nicht Wissen muss WO alle Waffen dieser Welt Ihre Nummer haben, sondern nur MEINE EIGENEN! Ich kontroliere beim Kauf der Waffe ja auch die Nummer, laso sollte ich ggf. wissen WO die ist. Finde ich nun nicht zuviel verlangt
  10. Quelle VDB- Homepage: "In den kommenden Tagen werden wir zusammen mit unseren Mitgliedern klären, wie wir mit dieser Entscheidung umgehen sollen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!" DA bin ich mal gespannt!
  11. CZM52

    Waffenkontrolle

    Naja, wo die Nummer zu finden ist erleichtert es natürlich schon. Sollte man ja ggf. auch mal geprüft haben beim Kauf 🤷🏻‍♂️
  12. die behörde weiss du hast ne Savage, und im FB steht Windham und dann fehlt es halt oft an der Logik oder Transferleistung das die Beschriftung nicht die Optik ändert....
  13. Naja, an dem Bescheid haben sich schon einige BEhörde ausgetobt, weil da explizit Windham Lower steht.................
  14. Doof wenn dann halt die WAffenkontrolle das anders sieht und du nicht starten darfst............... Grundsätzlich raten ich jedem, wer kann (Bedürfnis) soll sich ne Tippmann kaufen. Einfach das bessere Paket ohne Umbauen, mit Verschlussfang etc.
  15. Wenn deine WBK‘s „weg“ sind, sind die im NWR als ungültig gestellt. Logischerweise müssen dann deine Waffen im NWR einer gültigen Waffenrechtlichen Erlaubnis zugeordnet sein. Sollte logisch nachvollziehbar sein🤷🏻‍♂️ sollte aber dem Händler klar sein und er kann hoffen das er dafür nicht noch Ärger bekommt wenn er wusste das die WBK‘s weg sind
  16. ja, sollte man dann beim Verband mal ansprechen, würde Sinn machen
  17. Wenn du irgendwas "modernes" kaufen willst muss es B sein. Hat der/Die SB halt die falsche Auswahl im Programm getroffen. Sollte der Verband ja auch so auf dem Bedürfnis haben das es Kat.B ist Das Kat.C/KAt.B Problem hatten wir anfangs oft bei Vorderschaft-Rep.-Flinten. Da haben viele Behörden Voreinträge auf Kat.C gemacht......teilweise ärgerlich wenn der Kunde Samstags paar hundert KM anfährt....und dann wieder ohne Waffe wegfährt
  18. Naja, nicht pauschal. Das NWR kennt z.b. halbautomatische Langwaffen mit FEST eingebautem Magazin mit 2 Suhuss oder weniger als Kat.C ! Das gebräuchliche Zeug aber sollte klar Kat.B sein!
  19. Nur im eigenen Programm, z.b. Waffenbuch des VDB
  20. Wurden deine WBK´s widerrufen? Dann musst die Waffen natürlich an einen "Berechtigten", also den Händler überlassen gem. Waffg und der diese auf sich buchen im NWR. Und wenn du diese "freiwillig abgegeben hast", ja auch. Sollte aber deinem Händler auch klar sein das er die Waffen nicht in einfach so annehmen darf.
  21. ja, wenn du meinst. ICH arbeite täglich mit dem NWR Also frag besser nochmal deinen Büma oder Händler WAS er im NWR kann bevor hier Müll postest!
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