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CZM52

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  1. Da brauchst nix prüfen, selbst wenn nicht (mehr) Kriegswaffe( gem. Liste vom Zoll und Aussage BMWI von Ende 2024 ist es das ), dann trotzdem aufgrund des "ladehebels" der in DE zum Verschlussträger mutiert, ganz böse
  2. Zum Thema AUSFUHR aus den USA erkundige dich da. Einfuhr kommt drauf an was du hast und ob es in DE legal ist, weiterhin ob es Beschussfähig ist. Nach meiner Erfahrung macht es kaum Sinn Waffen aus USA mit nach DE zu bringen
  3. Was ich mich Frage, wenn es wirklich darum geht zu klären wie es ist....warum fragt keiner Florens direkt? Ist ja nicht so schwer Ihn bei FB, Insta oder auch über YT zu erreichen..................
  4. Böller Beschusszeichen wurde nicht umgestellt, daher hat das noch den Adler. Siehe hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abteilungen/abteilung-10/beschusswesen/schusswaffen-und-boeller/beschusszeichen/
  5. ...................Für das Bedürfnis zum Erwerb ........................ ..............................................die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen..............................
  6. Der unterschied ist das Böllerbeschuss nur 5 Jahre und der „scharfe Beschuss“ unbegrenzt ( solange nix bearbeitet wird) gültig ist
  7. Naja, über Dinge entscheiden ist das eine, ne SatzungsÄNDERUNG was anderes.
  8. Einfache Sache, möchte die Mehrheit das und stimmt dafür, ist es so. Wenn nicht, dann nicht.
  9. ja, und ein Anbieter weniger der in Zukunft entsprechende Arbeiten anbieten wird..........
  10. Faktisch wirst für quasi jedes ÖL irgendwen finden der Allergisch ist......
  11. Steht wo? Quelle?
  12. Naja, Upper tauschen ist (NWR-technisch) ne andere SAche als der Tausch des führenden Waffenteils. Nicht begeistert vermutlich weil halt die T-ID nicht angelegt waren.
  13. Primär wäre zu klären wie das Gehäuse eingestuft wird, das sollte Akah wissen. Wenn es das "führende" ist, entsteht durch Austausch eine neue Waffe, was im NWR entsprechend angelegt werdenm muss. Im dem Zusammenhang macht es auch Sinn, gleich alle wesentlichen Teile anzulegen. Quelle NWR-Leitstelle: Austausch eines führenden wesentlichen Waffenteils: Durch den Austausch eines führenden Waffenteils gilt: Nach erfolgreicher Verarbeitung der Austausch-Meldung gibt das System dem Meldenden eine neue NWR-ID für die Waffe zurück, da in der Logik des NWR durch den Austausch eines führenden Waffenteils der Lebenszyklus der ursprünglichen Waffe/des Waffenteils endet und der Lebenszyklus einer neuen Waffe beginnt.
  14. Aha..... ok, also AR15 gekauft 2005...Magazine 20/30 RD erwoben, teilweise auf 10RD begrent. Alle Magazine (auch die Begrenzten) angemeldet als Altbesitz. Neue AR15 2023 gekauft. Darf ich die Magazine(auf 10RD blockiert) in der "alten" AR15 nutzen? Darf ich diese in der neuen AR nutzen? Darf ich diese garnicht nutzen?
  15. Musst mit OA klären was verbaut wird
  16. Das verbot ist 2008 gekommen, da gabs die FN 5.7 schon
  17. Danke!
  18. Dann aber drauf achten das der Verschluss Dual ist. Ein reiner Verschluss für Colt Mags killt die Glock Mags!
  19. Habt ihr einen Aushang mit max. db? Und passende Messgeräte?
  20. ja, daher hab ich alle meine Glock Mags als Langwaffenmagazine angemeldet
  21. Gesetzgebung ohne Sinn und Verstand...analog zu vielen anderen Entscheidungen im WaffG
  22. WaffG Ablage 2 /1.2.5
  23. Kontakt zum BKA, da werden Sie geholfen!
  24. ja, wenn man sein Job nicht mag (oder kann) kann man das tun.
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