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CZM52

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  1. ja, aber auch im Beschussgesetz funktioniert es halt nicht, sich nur den paasenden § rauszusuchen, sondern man muss schon alles lesen! Ob die in deinem Besitz unbeschossen sein kann, ist unbestritten. Problem ist nur, das sie un beschossen halt garnicht in deinen Besitz kommen kann, da sie dir keiner Überlassen darf! Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz - BeschG) § 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände (1) Feuerwaffen, Böller und höchstbeanspruchte Teile, die nach § 3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen. Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann. (2) Schusswaffen, Geräte, Einsätze, Einsteckläufe und Munition, die nach den §§ 7 bis 11 der Prüfung oder der Zulassung unterliegen, dürfen gewerbsmäßig anderen nur überlassen werden, wenn sie das vorgeschriebene Prüf- oder Zulassungszeichen tragen und, im Falle des § 10 Abs. 2, die Verwendungshinweise angebracht sind.
  2. Vermutlich meinst S&W?
  3. 😂😂😂😂
  4. Definiere mal „ sehr viele“?
  5. Deswegen hat BW die Mp7 eingeführt, da sind Kollateralschäden quasi garantiert 🤦🏻‍♂️🤦🏻‍♂️
  6. Siehe VG Text: gilt vorliegend vor allem auch vor dem Hintergrund, dass dem Antragsteller die Verlustgefahren beim Versand durch DHL bereits bekannt sein mussten, da an ihn adressierte Waffenteile 2019 beim Versand durch DHL gänzlich abhandengekommen waren.
  7. Nun, das ist ja nicht unbedingt gegeben. solange die Familienangehörigen offiziell dort arbeiten, ist die Begründung nicht haltbar. um es mal freundlich zu formulieren, da hat der Anwalt wohl geschlafen….
  8. Hast du meinen gelesen und verstanden? Der Schildert nur eine Tatsache!
  9. Wird dann halt so kommen wie in Teilen USA, da kannst nur zum Händler senden und zahlst halt dann da ne Bearbeitungsgebür bei Abholung
  10. Der Händler MUSS dir Ware verkaufen? Steht wo ?
  11. in wie fern?
  12. wenn du meinst
  13. Denke das wolltest sagen
  14. Doof halt wenn es jemanden glaubt weil er noch immer denkt WO ist ein „Fachforum“ 😂😂
  15. Viel Text für wenig Ahnung 😂😂
  16. Dazu reicht schon die Schweiz, musst nichtmal über Atlantik
  17. Nenn mir dazu bitte mal die Quelle , das z.b. Sammler ausgeschlossen sind und das ich zum Besitz einen Beschuss brauche? er soll jetzt einem Büma die Waffe überlassen? Oben schreibst noch das ist nicht zulässig 🤪🤪 was den nun?
  18. Mach die Bilder noch kleiner 🤦🏻‍♂️
  19. Was genau will uns dieser Post nun sagen oder Fragen ?
  20. Ist das neue " ich hab zwar keine Argumente, ........dann sag ich halt, "Du Nazi!!""
  21. Dann frag doch mal wie der deutsche Zoll das begründet…..
  22. Naja, popelig blockiert schon
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