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CZM52

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  1. Imho nur mit Bedürfnis, bei angemeldeten Altbestand glaub ich das eher nicht
  2. Glaube jetzt das er eher "private" Erlaubnisse meint
  3. Lächerlich? Oder das Problem dass du es nicht verstanden hast? Anschein entsteht nicht durch die Hülsenlänge! Nur WENN Die Waffe den Anschein hat, ist die Hülsenlänge ein Kriterium. Wenn kein Anschein ist es eh egal
  4. beobachte YT....ggf. fällt es dir auf
  5. Dann lass dir das mal RECHTSSICHER und SCHRIFTLICH geben.........
  6. Leihe von Privatwaffen zum Gewerblichen Zweck? "Vom Bedürfnis umfasster Zweck...".. war das Argument der Behörde Auch auch schon dem ein oder anderen Youtube-"Waffentester" böse Probleme gebraxht
  7. Einfaches Prinzip: if you not can ban ist, tax it
  8. Wenn der Gegenstand, explizit der um den es hier geht, nicht beim Fund LUFTDICHT verpackt wurde, kann er technisch garnicht mehr im Fundzustand sein. Diese Aussage ist wissenschaftlich belegbar, daher sicherlich kein Problem
  9. jo. Wenn du meinst
  10. Entsorgt oder sicherlich nicht mehr im „Fundzustand“. kopf in den Sand ist halt nicht schlau
  11. Ich kenne den Vorgang, vermutlich besser als andere. was daran aber ein Effekt sein soll erschließt sich mir nicht 🤷🏻‍♂️
  12. Mitglied im LJV? Wenn ja, Sind die informiert?
  13. Was soll das sein?
  14. Da entstanden auch ganz ganz viele AR15............
  15. Das wird es wohl auch kaum sein...da keine Munition im NWR gemeldet wird
  16. Spekulation...oder schon Verleumdung? Kann verschiedenste Umstände haben, man weiss es nicht. Meinen grössten Respekt für Markus das so zu kommunizieren....andere lassen Ihre Kunden erstmal im ungewissen und kassieren trotzdem. Auch wenn sie (aus welchem Grund auch immer) nicht liefern können. Daher halt einfach mal abwarten, wie es weiter geht.
  17. Anrufen und fragen?
  18. ja, und DARUM GEHT ES HALT GARNICHT!!! Also keinen MÜLL posten!
  19. Was? Die Anmeldung von Magazinen in deinem Besitz beim BKA ?
  20. Die Anmeldung vom Altbesitz war imho immer Gebühren frei, jede andere Erlaubnis kostet immer
  21. Das BKA prüft die Inhaber von §40 Erlaubnissen grundsätzlich selber und erhebt dazu Gebühren ist jetzt nix Neues
  22. Da bin ich mal gespannt…..
  23. Also eher ne Einstufung nach §6 als ein FB
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