Zum Inhalt springen

CZM52

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    10.867
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von CZM52

  1. Aus Erfahrungswerten rate ich hierbei immer DRINGEND, das die Einverständniserklärung BEIDER (sofern vorhanden) Sorgeberechtigten vorliegt.
  2. Es geht, ich kenne welche die das nach §8 durchziehen, waren nie in nem Verein.
  3. Achso, ist ne Qual ohne Verein....also Vorzüge des Verein nutzt dann doch gerne ?
  4. Kannst doch ohne Verein nach §8 WaffG schiessen.........
  5. Wieder bleibt die Frage nach dem Grund des Widerrufs derv Anmeldung und die Grundlage der Hausdurchsuchung...........
  6. Und wieder ein Beweis der "Unkenntnis" eines vermeintlichen Ex-SB. Die Waffe bringt garnix, die Leistung ist von der Patrone ausgehend.
  7. Da wir regelmässig Nachfragen erhalten weil unsere Meldung und die Anmeldung des WBK Inhabers nicht übereinstimmen und ich davon KEINEN Fall davon kenne wo die Behörde dann wegen eines Schreibfehlers die Zuverlässigkeit aberkannt hat, bin ich der Meinung, ja. In manchen Bereichen zeigt der Staat imho sogar zuviel "Tolerance".....................
  8. Glaub ich so nicht...und dann der wichtige Punkt.....warum wurde die Zuverlässigkeit widerrufen, wurden auch Waffen beschlagnahmt?
  9. Wo genau gibt es den da ne "Zero Tolerance Strategie" ? Wenn der LWB nen schreibfehler in der Anmeldung macht ist er seine Zuverlässigkeit los ? Da fragt das Amt nach und das wars... Und beim Tanken schaust auch nicht ob der richtige Betrag auf dem Beleg steht, wegen deinem grossem Vertrauen?
  10. Und wie erwartet....neue Fakten....und schon schauts anders aus.............................. Und nun warten wir noch auf Antwort warum der "Besitzer" nix unternommen hat nach dem Widerruf und welche Vorgange und Zeitspanne zwischen Widerruf und "HAusdurchsuchungsbeschluss" lagen. Und natürlich, wieso die Behörde in einen anscheinend laufenden Verfahren die Beweismittel vernichtet...........
  11. Und wurde nicht vom WBK-Inhaber kontrolliert! Und die Fehler im NWR hat da die Behörde sich geweigert es zu ändern als sie bekannt gemacht wurden ?
  12. Ich kann sagen das ich die Geschichte nicht glaube.............. auf jedenfall nicht wie hier dargestellt. Da fehlen halt mal wieder paar Info´s uns Fakten. Wieso wurde den Widerrufen? Welche Zeitspanne war zwischen Widerruf und Beschlagnahme? Warum gab es eine Beschlagnahme? Wie wurde die Beschlagnahme durchgeführt? Warum hat der Besitzer nicht vorher reagiert?
  13. Und DARÜBER mach ich mir die wenigsten Sorgen......der Leser kann ja selbst deine Beiträge lesen und einschätzen........ und im Dunstkreis um ´steven sind alles böse böse Waffenbehörden........ Also wer hier der Märchenonkel ist............
  14. Böse böse....NWR falsch...böse Behörde. alles schlimm, grosses Drama. Am Ende, war schon in der WBK falsch....wurde halt vom Besitzer nicht kontrolliert. Und die Fehler im NWR geregelt.............. Der grosse langjährige Rollenverschlusssammler....fürs STG57 braucht er ne erweiterung.....uih, ja, ne, stimmt, hat ja auch nen Rollenverschluss...........
  15. Verzicht auf Gratis Comedy...ne. Ist halt spannend was da die bösen bösen Behörden immer tun....und am Ende raus kommt das es halt wieder anders war......
  16. Gelesen und verstanden "WO" er sofort eintreten würde?
  17. Würde hier klar den Vorswchlag eines anderen Users unterstützen! Zitat:"Wie wäre es eigentlich mal mit einer eigenen Rubrik „steven stellt merkwürdige Fragen und produziert sich… ähhh… diskutiert sie dann mit sich selbst aus“. "
  18. Wer behauptet dass, das das so wäre?
  19. Da solltest nochmal genau lesen..........
  20. und nochmal, auf welcher Grundlage soll das passieren? Welche Merkmale ? Es gibt keinen aktuellen Stand, es gibt einzelentscheidungen des BKA
  21. Wer soll die den auf welcher Grundlage erstellen ?
  22. "Kritisch" ist erstmal alles was unter den §6 fallen kann.
  23. Und daher hat sich @Raiden direkt fürs nächste Jahr gemeldet?
  24. Glück? Steht ja eigentlich schon in der Ausschreibung... "Es gelten die Vorgaben des Waffengesetzes und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung, insbesondere in Bezug auf die vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen (§ 6 AWaffV). Bei kritischen Waffen hat der Schütze den Nachweis der Freigabe für Sportschützen (BKA-Feststellungsbescheid) selbst zu erbringen. Bescheide sind mitzuführen und dem BDS auf Verlangen vorzuzeigen."
  25. Freiwillige werden immer gesucht, einfach beim BDS melden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.