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CZM52

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  1. Mal kurz ne Kat.B zur Kat.A gemacht... ist ja nix 1.7.2 Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in diese Feuerwaffe eingebaut ist oder eine abnehmbare Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen eingesetzt wird,
  2. DAS würde ich nochmal genau prüfen.............
  3. Sagt wer?
  4. Dann warte bis er dir ordentliche Nachweise liefert.... Du hast die Ware + das Geld, also hast DU keinen Stress
  5. Selbständiger Transport? DAs muss alt sein, aktuelle Erlaubnisse nur mit Begleitung und Auflagen
  6. Nein, aber die die ich kenne sind so geschrieben, ja
  7. Falls du mal die passende Erlaubnis hast, da steht was du darfst uznd was nicht
  8. ja, finds schon auch immer Lustig....solange die Muni nix kostet
  9. Kannst ja dem BKA vorschlagen..........
  10. Schiessen darfst in DE eh nicht damit..........
  11. Primär ist natürlich die Frage, in welchen KURS darf er. "Vereins-/Verbandsausbilder" dürfen oft nur Mitglieder ausbilden... (vgl. AwaFFV §3(5) (5) Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen. Absatz 2, zweiter Halbsatz und die Absätze 3 und 4 finden hierfür entsprechende Anwendung. Zur Durchführung der Prüfung bilden die schießsportlichen Vereine eigene Prüfungsausschüsse. Hier unbedingt im Vorfeld schlau machen, ggf. die Behörde fragen. BEi nem Anbieter mit stattlicher Aerkennung ist es halt teurer aber sollte sicher sein.
  12. Mal Abwarten....vor vielen vielen Jahren hatten wir auch so einen Kandidaten im Sachkundekurs...wollte nur 4mm kaufen. Heute ist er im Verein und hat die dicksten Kaliber. Das einzige was geblieben ist, ist sein Nick-Name...alle nennen in 4mm.........
  13. Ich weiß es auch nicht und mir ist es langsam auch egal…….
  14. Weil keine Ahnung der Rechtslage , halbautomat wird schon passen…….
  15. Genau...daher tauchen die ja auch immer wieder auf Schiesständen oder Egun auf.......... Seis drum, Thema für mich hier erledigt. Ihr seit ja alle erwachsen und sachkundig.................
  16. Nun. sag ich mal so....am morgen des 1 IWA Tages war eine an einem Stand eines DE Importeurs zu sehen.........ganz kurz hing sie da ....kurz darauf nicht mehr. Ganz in der Nähe dann auch Herren vom BKA getroffen, und an der Einstufung der Waffe hat sich NIX geändet! Also, VORSICHT!!
  17. DIE NWR ID's sind nur im NWR erfasst, nicht auf der Waffe und später auchg nicht in der WBK: Die SEriennummern sollten aber auch auf dem Waffenbrief stehen
  18. WENN die bei der zuständigen Behörde als Altbesitz gemeldeten Magazine "verbotene Gegenstände" wären...wäre die Behörde garnicht befugt/zuständig diese "Anmeldung" anzunehmen.....
  19. Innerhalb von 30min mal komplett anders...............................
  20. wie du willst...........
  21. EDIT: steht in den Hilfethemem, also FAQ: Rechnung Eine Rechnung wird an jedem 15. eines Monats erstellt. Sie erhalten die Rechnung nach folgenden Kriterien: Sie haben offene Gebühren von über 5,- EUR. Oder Sie verursachten 30 Tage lang keine weiteren Kosten. Die Rechnung wird Ihnen per Email (Textformat) zugestellt. eGun versendet keine Rechnungen oder Mahnungen per Briefpost. Rechnungsbeträge kleiner/gleich 1,- Euro werden nicht abgebucht. Bitte beachten Sie das, wenn Sie uns eine Abbuchungserlaubnis erteilt haben. Zusätzlich können Sie sich eine detaillierte Rechnung im Format PDF direkt aus Ihrem Nutzerbereich "Mein eGun -> Rechnungsübersicht" heraus ausdrucken. Im Nutzerbereich "Mein eGun -> Rechnungsübersicht" finden Sie außerdem Ihre letzten 3 Rechnungen und deren Status. Ihre zur Zeit offenen, noch nicht berechneten Posten, werden auch in diesem Bereich angezeigt. Sollte Ihr Account gesperrt sein, haben Sie trotzdem die Möglichkeit sich mit Benutzername und Passwort einzuloggen um Ihren Rechnungsstatus zu prüfen.
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