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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Und sollten die Nachweise des Verbandes nicht korrekt sein, müssen sie halt nachbessern
  2. Teil deinem Verband mit dass deine Behörde ihre Nachweise anzweifelt, dann sollen die mal schauen
  3. Wenn kein Blockiersystem verfügbar ist, garnicht. dann wird halt in der Verwaltungspraxis gem. Der Verwaltungsvorschrift gearbeitet und die Frist auf „ bis ein System verfügbar ist“ hochgesetzt. Zumindest in Behörden die mit Augenmaß und ohne Idiologie arbeiten! 20.3 Zur Durchsetzung der Blockierpflicht wird keine Auflage benötigt. Eine schriftliche Aufforderung ist ausreichend. Den Waffenbesitzern ist für das Durchführen der Blockierung eine ausreichende Frist (z.B. 10 Wochen) einzuräumen. Die Frist kann wegen mangelnder Verfügbarkeit des Blockiersystems verlängert werden
  4. Und wofür zugelassen auch
  5. Den kann er ja beauftragen wenn es ihm langweilig ist im Gesetz steht was muss
  6. War ja nicht dein Geld und der Gesetzgeber hat es ja geregelt
  7. Du leihst dir von deinem Nachbar ne BBF, und das Szenario passiert wie beschrieben. Und dann? Blöd, Nachbar ist auch Sportschütze und die Waffe war jetzt sportlich. Dann kommt dein SB und meint er steht über dem Gesetz?
  8. CZM52

    Wieviele Läufe?

    Auf Gelb gibt’s Voreinträge für Wechselläufe?
  9. CZM52

    Wieviele Läufe?

    ja, und alle anderen dürfen es nun ausbaden mit der Bedürfnisprüfung fürs Überkontigent nach über 10 Jahren
  10. CZM52

    Büchse für IPSC?

    Dein Handguard sitzt am LOWER ?
  11. Von deiner Behörde halt, oder von wem? grundsätzlich ist ja gesetzlich mal garkein Bescheid vorgeschrieben
  12. Warum soll sie den nicht "betroffen" sein? Was soll das den überhaupt bedeuten? In welchem §§ ist das definiert? WAffe ist betroffen....oder nicht..... Wenn ich jetzt sage sie ist "betroffen", aber eben nicht vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen? Und selbst WENN die Windham im Orginal, in "ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist,"würde und nur 14,5" Lauflänge hätte,also als eigenständige Waffe gem. §6 AwaffV vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen wäre, wäre das in Verbindung mit dem Nordic total egal, also nicht relevant! Das einzige "problem" bei der Thematik Nordic WS ist, dass das BKA die im Antrag gemachte Angabe "Windham" Lower in den Bescheid übernommen hat. Das Ergebnis der Begutachtung durch das BKA wird mit jedem anderen, optisch identischen Lower identisch ausfallen. Das zu verstehen fällt aber wohl manchen Behörden in einem Bundesland nicht leicht. Anschein= Aussehen, Gesamtbild, nicht nach Herstellergravur
  13. Quatsch, da die Windham R16M4FTT sehr wohl den Anschein erweckt........
  14. Hätte, Hätte................. Hätte er das Auto verschlossen und den Rucksack drin gelassen, wär nix passiert. Er wollte es halt "richtig" machen, und hat nun gemerkt das es nun sein Nachteil ist.
  15. CZM52

    Walther CSP Dynamic

    haha....stimmt, garnixt gesehen das er sich verschrieben hat
  16. CZM52

    Walther CSP Dynamic

    Einmal steht Walther drauf, einmal Hämmerli
  17. Seh ich nicht gilt nur in den oben genannten fällen bei allem anderen , z.b Ausüben Jagdschutz sehe ich keine joule
  18. CZM52

    Büchse für IPSC?

  19. CZM52

    Büchse für IPSC?

    willst wetten?
  20. CZM52

    Büchse für IPSC?

    naja, gibt ja DAR WAffen noch zu kaufen, und da wird es sehr sicher weitergehen
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