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Weil die Unterpunkte 2.1 und 2.2. nur eine Auszählung sind, der Satz bezieht sich auf BEIDE! Nochmal EXTRA bei 2.a ist er weil es da um ERWERB und BESITZ geht.
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DAS ist Quasi EIN Satz: Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Anzeige- und Eintragungspflichten nach den §§ 37a und 37g) (jetzt folgt die Aufzählung WAS darfst) Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.
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Eigentlich ist 2.- 2a ne Aufzählung, die jeweils mit dem Satz "...für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind." abgeschlossen wird
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Naja, du gehts zum Amt, holst die Voreinträge. Damit zum Händler, Erwerb der Waffen. Dann zum Amt, zum eintragen und danach zum Händler, WS kaufen. Anschliessend wieder zum Amt zum Eintragen. Genau SOWAS passiert wenn man seit Jahrzenten am WaffG rumbastelt, OHNE die Zusammenhänge zu sehen und auch zu ändern. Der gleiche Bullshit wie Muni-Stempel zum Voreintrag.....
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Mal wieder: Zählweise Anzahl Termine gem. WaffG § 14 (3) Absatz 2- Erwerb von Schusswaffen
CZM52 antwortete auf snarrow's Thema in Waffenrecht
KOntakt zum LV der das Bedürfnis bestätigt hat! Der soll der Behörde mal erklären wie das funktioniert!- 56 Antworten
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- waffg § 14
- terminanzahl
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Mal wieder: Zählweise Anzahl Termine gem. WaffG § 14 (3) Absatz 2- Erwerb von Schusswaffen
CZM52 antwortete auf snarrow's Thema in Waffenrecht
selber Schuld- 56 Antworten
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- waffg § 14
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Mal wieder: Munitionserwerb von Kurzwaffenkalibern für Langwaffen durch Jäger
CZM52 antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Und du denkst das das den Verkäufer mit Festgehalt bei Frankonia beeindruckt hätte? -
Brownells ist doof! Der Mecker- und Wunsch-Thread
CZM52 antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Jo, T-ID ist da, der Rest der Behörde egal -
Warum ist das nicht direkt mit der Sachkunde gelaufen? Bietet sich doch an 🤷🏻♂️
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Jo, wenn du meinst hättest selber im WaffG gesucht, hättest mehr gelernt
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WaffG?
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Ggf. Ist der Amazon Gedanke schon zu weit verbreitet?
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ok, dann erzähl doch mal was der Unterhalt einer Anlage kostet mit: -4x 100m (Teilgedeckt) -8x 50m (Teilgedeckt) -10x 25m (Teilgedeckt) -laufender Keiler 50m -Trap 15 Maschinen -Skeet -Kipphase -Rollhase Nur damit wir da mal ne Idee haben........
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Ja, so ist das im Ehrenamt...........
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Oft ist es nicht der Verfassungschutz, oft kommen da die Rückmeldungen zügig, DANN Aber ist der SB am ZUg, und wenn er aufgrun´d der Ergebnisse NICHT entscheiden will, geht der schwarze Peter zur nächsten Instanz...
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Natürlich umgehend Behörde und Polizei informieren, was den sonst ?
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Warum muss man ihm dann zusehe Reichweite verhelfen?
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Wenn es manchmal ein Problem ist, was hilfts wenn jetzt 2 sagen alles ok und bei ist es ein Problem ?
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Die GRUNDFRAGE wäre, wie "vernünftig" ist dein Amt. Man kann da ja, je nach Behörde schon mal sprechen. Fakt ist, ERBWAFFE Bei deiner Mutter, da können sie erstmal nichts, klar, ist ggf. etwas Aufwand ( KOntrolle/Überprüfung und damit Kosten) möglich. ggf. kann man mit dem Amt sprechen, Argument das dann ein "Sachkundiger" die Waffe hat anstatt deiner Mutter
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Sei froh, kannst dir den Blockiermüll sparen. Das Ding kann auch ne 6mm Flobert sein.....etc.
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Naja, Info auf der IWA war LIeferung Q3/2026....vielleicht
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Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC
CZM52 antwortete auf Forino's Thema in Waffenrecht
Das BKA führt bei allen Erlaubnisinhabern nach 3 mJahren imho ne Überprüfung durch...natürlich kostenpflichtig