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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Glaube jetzt das er eher "private" Erlaubnisse meint
  2. Lächerlich? Oder das Problem dass du es nicht verstanden hast? Anschein entsteht nicht durch die Hülsenlänge! Nur WENN Die Waffe den Anschein hat, ist die Hülsenlänge ein Kriterium. Wenn kein Anschein ist es eh egal
  3. beobachte YT....ggf. fällt es dir auf
  4. Dann lass dir das mal RECHTSSICHER und SCHRIFTLICH geben.........
  5. Leihe von Privatwaffen zum Gewerblichen Zweck? "Vom Bedürfnis umfasster Zweck...".. war das Argument der Behörde Auch auch schon dem ein oder anderen Youtube-"Waffentester" böse Probleme gebraxht
  6. Einfaches Prinzip: if you not can ban ist, tax it
  7. Wenn der Gegenstand, explizit der um den es hier geht, nicht beim Fund LUFTDICHT verpackt wurde, kann er technisch garnicht mehr im Fundzustand sein. Diese Aussage ist wissenschaftlich belegbar, daher sicherlich kein Problem
  8. jo. Wenn du meinst
  9. Entsorgt oder sicherlich nicht mehr im „Fundzustand“. kopf in den Sand ist halt nicht schlau
  10. Ich kenne den Vorgang, vermutlich besser als andere. was daran aber ein Effekt sein soll erschließt sich mir nicht 🤷🏻‍♂️
  11. Mitglied im LJV? Wenn ja, Sind die informiert?
  12. Da entstanden auch ganz ganz viele AR15............
  13. Das wird es wohl auch kaum sein...da keine Munition im NWR gemeldet wird
  14. Spekulation...oder schon Verleumdung? Kann verschiedenste Umstände haben, man weiss es nicht. Meinen grössten Respekt für Markus das so zu kommunizieren....andere lassen Ihre Kunden erstmal im ungewissen und kassieren trotzdem. Auch wenn sie (aus welchem Grund auch immer) nicht liefern können. Daher halt einfach mal abwarten, wie es weiter geht.
  15. ja, und DARUM GEHT ES HALT GARNICHT!!! Also keinen MÜLL posten!
  16. Was? Die Anmeldung von Magazinen in deinem Besitz beim BKA ?
  17. Die Anmeldung vom Altbesitz war imho immer Gebühren frei, jede andere Erlaubnis kostet immer
  18. Das BKA prüft die Inhaber von §40 Erlaubnissen grundsätzlich selber und erhebt dazu Gebühren ist jetzt nix Neues
  19. Da bin ich mal gespannt…..
  20. Also eher ne Einstufung nach §6 als ein FB
  21. Hier wird oft zwischen Bescheid (gerne mal 4-stellig und Dauer bis zu einem Jahr und kpl. tech Prüfung durch die KTU) und ner Einstufung nach §6 ( 232€, paar awochen, reine Prüfung eines Bearbeiters aufgrund eines Bildes) nicht unterschieden. Einstufungen sind nie im Bundesanzeiger ! und darum ging es dem TS ja
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