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CZM52

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  1. Nun. sag ich mal so....am morgen des 1 IWA Tages war eine an einem Stand eines DE Importeurs zu sehen.........ganz kurz hing sie da ....kurz darauf nicht mehr. Ganz in der Nähe dann auch Herren vom BKA getroffen, und an der Einstufung der Waffe hat sich NIX geändet! Also, VORSICHT!!
  2. DIE NWR ID's sind nur im NWR erfasst, nicht auf der Waffe und später auchg nicht in der WBK: Die SEriennummern sollten aber auch auf dem Waffenbrief stehen
  3. WENN die bei der zuständigen Behörde als Altbesitz gemeldeten Magazine "verbotene Gegenstände" wären...wäre die Behörde garnicht befugt/zuständig diese "Anmeldung" anzunehmen.....
  4. Innerhalb von 30min mal komplett anders...............................
  5. EDIT: steht in den Hilfethemem, also FAQ: Rechnung Eine Rechnung wird an jedem 15. eines Monats erstellt. Sie erhalten die Rechnung nach folgenden Kriterien: Sie haben offene Gebühren von über 5,- EUR. Oder Sie verursachten 30 Tage lang keine weiteren Kosten. Die Rechnung wird Ihnen per Email (Textformat) zugestellt. eGun versendet keine Rechnungen oder Mahnungen per Briefpost. Rechnungsbeträge kleiner/gleich 1,- Euro werden nicht abgebucht. Bitte beachten Sie das, wenn Sie uns eine Abbuchungserlaubnis erteilt haben. Zusätzlich können Sie sich eine detaillierte Rechnung im Format PDF direkt aus Ihrem Nutzerbereich "Mein eGun -> Rechnungsübersicht" heraus ausdrucken. Im Nutzerbereich "Mein eGun -> Rechnungsübersicht" finden Sie außerdem Ihre letzten 3 Rechnungen und deren Status. Ihre zur Zeit offenen, noch nicht berechneten Posten, werden auch in diesem Bereich angezeigt. Sollte Ihr Account gesperrt sein, haben Sie trotzdem die Möglichkeit sich mit Benutzername und Passwort einzuloggen um Ihren Rechnungsstatus zu prüfen.
  6. wo ist der Rest eingetragen? Oder denkst du das sind "alle" ?
  7. ja, und ? Dann soll er euch schreiben was er genau will, du suchst dir ne Firma die dir ne Anlage nach Anforderung des SV baut und er nimmt die dann ab.
  8. DAR war letztes Jahr noch beim damaligen Vertrieb Waimex
  9. DAR laut Jens nicht mit Stand Also nur HERA und Michael bei Huntac
  10. Seine ganzen "Geschichten von Bekannten" waren seine eigenen.. kannst in FB lesen, Waffenlobby. Zitat Rainer Hellmuth:(Gruppe WAffenlobby, Facebook) Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse von Stefan Hrdy begründet sich ausschließlich in seiner Mitgliedschaft in der AfD. Die Waffenbehörde des Rhein-Neuss-Kreises begründet den Widerruf mit der fehlenden Zuverlässigkeit nach ..... Quelle ebsenso, vor 6 Tagen: Der Fall Stefan Hrdy. Zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich dieser Fall so dar, das die waffenrechtlichen Erlaubnisse ausschließlich wegen der Mitgliedschaft in der AfD durch die Waffenbehörde Rhein-Kreis Neuss entzogen wurden. Es handelt sich um ein noch laufendes Verfahren. Nach Rücksprache mit Stefan Hrdy veröffentliche ich mit seiner Erlaubnis seine Kommentare aus einem anderen Thread in einem neuen Beitrag. Stefan ist mir seit über 20 Jahren persönlich bekannt und hat sich immer für die Belange der LWB eingesetzt. Er war zusammen mit mir Gründungsmitglied des ursprünglichen Presseclubs von Waffen-Online. Unter anderem hat er dafür gesorgt, dass die Behördenwillkür der Stadt Kassel im Zusammenhang mit der Waffenbörse einen kräftigen Dämpfer erlitt. Hier die Kopie seiner Kommentare. Die Veröffentlichung des entsprechenden Schriftverkehrs behalte ich mir noch vor. Stefan Hrdy: "Hallo, ich bin gerade aus Zentralafrika zurück und wurde heut auf diesen Thread (Anm: Waffenrechtliche Probleme bei AfD-Mitgliedern vom 27.01.24) hingewiesen. Zu mir: AfD-Mitglied und Sprecher Rhein-Kreis-Neuss. Waffenbesitzer seit ca 50 Jahren, Waffensammler seit fast 25 Jahren, §27 Inhaber und Jäger. Mitte Letzten Jahres entzog man mir die waffenrechtliche Erlaubnis für die Sportschützen-WBK und die Sammler-WBK. Den §27 und den Jagdschein lies man mir. Ich musste alle Waffen (ca 200 stück, teils hochwertige Sammlerwaffen) berechtigten überlassen. Habe einen Verlust nahe 100.000 Euro. Die Einlagerung in meinem Waffenraum mit Änderung des Zugangscodes durch die Waffenbehörde und Versiegeln der Tür hat man verweigert. Der SB der Waffenbehörde Neuss bemerkte auf den Hinweis der für mich positiven Urteile im Osten, dass man "in Ostdeutschland die AfD nicht hart genug angeht" und er diese Urteile nicht beachtet sondern lediglich das NRW Urteil als geltend nimmt. Man betont im Widerruf, dass gegen meine Person nichts vorliegt und ich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nur aufgrund meiner Mitgliedschaft in der AfD entzogen bekommen habe. Natürlich gehe ich weiterhin auf die Jagd, da ich einen gültigen Jagdschein habe. Zu meiner Person: 1975 trat ich in den Bundesgrenzschutz ein, habe einen Eid auf Deutschland geschworen, der mich mein Leben lang bindet, wurde Ende 1976 in die GSG9 übernommen, nahm 1977 an der Geiselbefreiung in Mogadischu teil, führte 3 Monate lang den Personenschutz für IM Genscher durch. Und mir entzog man die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, da ich Mitglied in der AfD bin. Soviel zum Rechtsstaat Deutschland. Stefan Hrdy" Stefan Hrdy: "noch einen Kommentar zum Einzug von ca 80 Kurzwaffen durch die Waffenbehörde Rhein-Kreis Neuss: Da ich 3 Monate im Krankenhaus und Reha wegen Ops von neuen Hüften verbrachte und die Waffenbehörde eine Verlängerung der Abgabefrist ablehnte, machte ich einen Termin mit der Behörde bei mir zu Hause aus. Ich stellte einen Tisch in den Flur und auf jede Seite 2 Stühle. Die beiden Damen der Waffenbehörde kamen in Begleitung von 2 Polizistinnen als Sicherung. Ich bat die 4 Damen (ein Anwalt, 2 Zeugen sowie meine Frau waren anwesend) in mein Haus, erklärte den beiden Polizistinnen, dass sie sich im Eingangsbereich und im Wohnzimmer frei bewegen dürfen und die beiden Damen der Waffenbehörde (darf ich die Namen nennen) bis zum tisch und nicht weiter. Wir setzten uns, die 80 Kurzwaffen hatte ich in mehreren Kisten neben mir, die Liste auf dem Tisch und es sollte losgehen. Die Dame der Waffenbehörde fragte mich ob alle Waffen entladen wären. Ich erklärte ihr, im scharfen Ton, dass meine Aussage für sie vollkommen irrelevant wäre und sie für die Sicherheit verantwortlich ist. Sie fragte daraufhin, ob da "geladene Waffen" dabei wären. Ich antwortete nicht und legte den ersten Revolver auf den tisch. Sie nahm ihn, schwenkte über alle drüber, den Zeigefinger im Abzug und ich brüllte sie an, sie solle sofort die Waffe wieder hinlegen, was sie auch tat. Daraufhin versuchte ich ihr die Sicherheitsregeln zu erklären. Ihre Versuche im weiteren Verlauf, Derringer und Westernrevolver zu öffnen um den Ladezustand zu überprüfen, scheiterten kläglich. Zum ende trugen die beiden Damen 2 der 3 Kisten mit den Waffen zu ihrem 50 Meter entfernten Auto, die 2 Polizisten begleiteten sie und die 3. Kiste bleib (alle Kisten waren unverschlossen) ca 15 Minuten im Eingangsbereich meines Hauses stehen." Stefan Hrdy: "Und zum Schluss: im Bescheid zur Aberkennung der Zuverlässigkeit wurde auch die Bestätigung der Anmeldung von 10 Magazinen widerrufen. Die beiden Damen der Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss forderten die Abgabe dieser Magazine zur Vernichtung, welche ich verweigerte. Sie erklärten daraufhin, dass sie einen Durchsuchungsbeschluss bewirken werden, und die Magazine beschlagnahmen würden. Jeder Erklärung gegenüber den Mitarbeiterinnen sowie dem Leiter der Waffenbehörde mit Hinweis auf die Rechtslage wurden ignoriert. Erst nach Einschaltung des Landrates erklärte man mir mündlich, dass sich jetzt ihre Rechtsansicht bzgl. Magazine geändert hätten. Durch weitere Intervention beim Landrat lies man mir ein Schriftstück zukommen, dass die Rücknahme "des rechtswidrigen Bescheides bestätigte. Ich sage: 3 Wochen damit rechnen zu müssen, dass früh morgens die Tür aufgebrochen wird und mein Haus durchsucht wird, weil die Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss das Waffengesetz nicht versteht, macht keinen Spaß."
  11. Frag deine Behörde
  12. "der" Funktionär aus dem WO- Forum...bekannt mit vielen Geschichten von Bekannten, die dann auf einmal alle doch anders waren und nun nach aktuellen Info#s auf FB immer bei ihm selbst waren...........
  13. Was das den für ne Logik? Warum sollte ich dagegen klagen und dann selber kündigen? Um zu sagen, Ätsch, hatte Recht und kündige nun selber ?
  14. Wo wird ws wird unterstellt? Fakt ist, es wurden ERST die Mitglieder befragt, offensichtlich zu OPTIONEN die nun erstmal geprüft werden müssen. Wenn dir egal ist ob dir erstmal was angeboten wird und dir nach deiner Entscheidung dein Gegenüber sagt...muss ich erstmal prüfen........... schön für dich Ich sehe das anders
  15. maybe Dann aber bitte: 1.wir prüfen mit dem Anwalt unsere Optionen und 2. lassen DANACH(!!!) die Mitglieder abstimmen, welche der Option Sie möchten. Nicht andersrum
  16. auf Deutsch: "wir haben unsere Mitglieder befragt, wir haben ein klares Votum aber machen jetzt erstmal was anders..............." Läuft!
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