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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Naja, klar macht DAS BRownells Selber in DE...ggf. einfach mal klären "wozu" die gehören, dann erledigt sich die Frage nach Büma
  2. SOLL sich ändern, bisher ist da NIX fix
  3. Den Beschuss markiert das Beschussamt.....
  4. Ja, dann gibt die Behörde das aber eigentlich vor wenn die das nicht tun, was ausdenken, Büma suchen, der soll das dann anbringen und im NWR ändern
  5. Primär das auf der Shot alles easy ist, no Problem. Und danach dann......no export. Daher ist es schon nett ab und an mal auf der Shot zu sehen was es gibt, aber muss halt klar sein das dir da erstmal keiner "No" ins Gesicht sagt
  6. Das mag sicher so sein, ist aber halt nicht der Grund der Messe
  7. CZM52

    Wbk bei Behörde

    Das ist dann halt der Fehler des Händlers gibt bei uns immer den Waffenbrued dazu. auf Wunsch generieren wir vorher auch die ggf. nicht vorhanden T-ID
  8. Naja, das ist 1. nicht ganz richtig, du musst das Gewerbe ausüben, wie du das machst ist erstmal egal. Ob dann deine Behörde oder das Finanzamt dein grösseres PRoblem werden ist dann ne andere Sache. 2. macht er ja die Lizenz eh nicht bei der IHK sondern nur die Fachkunde. Wenn er nur die will, hat er ja eh nix mit dem Amt zu tun.
  9. Ist ja nix neues................. Einmal wollte ein Prüfling in Stuttgart die 9mm Selbstladepistole auf Gelb verkaufen, weil ja an nen Sportschützen. Der hat dann 6 Monate später in Suhl alles bestanden........
  10. Nun, die Filialen arbeiten da ja "relativ" eigenständig...... Was wurde den gemeldet?
  11. Wenn du meinst 😂😂😂
  12. Davon aber ne Menge 🤘🏻👍🏻 Als Tip, steht….. Überraschung , Überaschung🤦🏻‍♂️🤦🏻‍♂️….. im WaffG, Anlage 2
  13. Einen feuchten Dreck kann er ohne BKA Erlaubnis einkaufen
  14. Da er aber keine Ahnung hat, hat er die eher nicht. Genauso wenig wie er wohl ne Erlaubnis zum Erwerb/Besitz von verbotenen Gegenständen hat
  15. Ja. Ok Mein Fehler hatte ich vergessen, steht ja auch da: Waffengesetz (WaffG) § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste ……… (5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, entscheidet Büchsenmacher Niedermayer aus München Warum fragst dann nicht da direkt nach dem Magazin?
  16. Hat wer festgestellt?
  17. Erben ohne Sinn und Verstand
  18. Vor 3 Wochen wurde eines ( und ne ansehliche Sammlunger anderer Fachbücher) über die Altpapiersammlung entsorgt
  19. Genau darum gehts es, auch wenn man sich hier so gerne am Karton aufhängt. Und ich mit nem guten Anwalt wäre es garkein Problem gewesen, da dann halt die Mutter eine Mitarbeiterin gewesen wäre
  20. ja, aber auch im Beschussgesetz funktioniert es halt nicht, sich nur den paasenden § rauszusuchen, sondern man muss schon alles lesen! Ob die in deinem Besitz unbeschossen sein kann, ist unbestritten. Problem ist nur, das sie un beschossen halt garnicht in deinen Besitz kommen kann, da sie dir keiner Überlassen darf! Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz - BeschG) § 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände (1) Feuerwaffen, Böller und höchstbeanspruchte Teile, die nach § 3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen. Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann. (2) Schusswaffen, Geräte, Einsätze, Einsteckläufe und Munition, die nach den §§ 7 bis 11 der Prüfung oder der Zulassung unterliegen, dürfen gewerbsmäßig anderen nur überlassen werden, wenn sie das vorgeschriebene Prüf- oder Zulassungszeichen tragen und, im Falle des § 10 Abs. 2, die Verwendungshinweise angebracht sind.
  21. Vermutlich meinst S&W?
  22. 😂😂😂😂
  23. Definiere mal „ sehr viele“?
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