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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Schneller ist Frankonia aber halt auch nicht....und das Kurt auf nem hohen Ross sitst ist bekannt. Soll ja auch andere Händler geben
  2. Dafür ist er ja leider bekannt und mir unklar warum man dieses Spiel als Kunde immernoch mitmacht. Die Suchfunktion hier im Forum ergibt dazu SEITENWEISE ergebnisse!
  3. Nö, nix für Sportschützen. Einfach mal §6 lesen und VERSTEHEN versuchen
  4. Problem dürfte sein, das man aus DE in der Regel mit bei euch "verbotenen" Waffen einreisen müsste.....
  5. Hochgerechnet?
  6. schon klar, aber für Langewaffen gibt es aktuell NUR das Armatix So wars gedacht!
  7. Nicht für ne Büchse zugelassen
  8. Welches zugelassene gibt es in .22 ausser Armatix für den Fall?
  9. Grundsäützlich hätte der Bunker den Vorteil, das entsprechende Bewaffnung ja gut bevorratet ist......
  10. Ne...DA brauchst keine Angst haben... DAS ist weit unter dem Standard der dort erwartet wird! Kenne einige Mietwohnungen, die "abgelehnt" wurden weil Standard zu niedrig...... und Bundeswehrkasernen, die für unsere Soldaten gut genug waren...werden erstmal saniert!
  11. CZM52

    Brownells Deutschland

    Am besten immer fleißig alle Quellen Posten..... Dann verschwinden die alle über kurz oder lang
  12. CZM52

    Brownells Deutschland

    ich würd einfach mal bei anderen Anbietern schauen/anfragen
  13. CZM52

    Brownells Deutschland

    Sinclair gehört seit Jahren brownells
  14. Ihr könnt wieder HornerArms schreiben.....bitte! :drinks:
  15. Nummer draufgelasert und gut..... Ist nun nicht so schwerrrr
  16. Sind noch genug darunter.... Endkundenpreis günstiger als Händler EK
  17. Abwarten.....
  18. Abwarten.....
  19. Was soll den drin sein? Taurus gibt's kein DE Importeur mehr S&W macht Waimex.... Bleibt nix viel für Frankonia Was bringen mir 2 Grosshändler, wenn Frankonia HK zu Preisen verschleudert, die knapp über dem EK liegen?
  20. kaufen kannste viel....auch SKS.....bis es dann halt knallt. Der Importeur ( und der hat wohl ne Info vom BKA....) verkauft NICHT an sportschützen, egal welcher Schaft. Klarkeit bringt nur die Vorlage der Waffe beim BKA
  21. Pistolengriff und Lüftungslöcher reichen für das NEIN! aus Wiesbaden!
  22. Schreiben kann man alles Problem ist, das BKA begutachtet nur Waffen, keine einzelnen Teile
  23. §24.4 WaffG ist eindeutig. (4) Wer Waffenhandel betreibt, darf Schusswaffen oder Munition anderen gewerbsmäßig nur überlassen, wenn er festgestellt hat, dass die Schusswaffen gemäß Absatz 1 gekennzeichnet sind, Und in Absatz 1 steht unter Punkt 5 Waffengesetz (WaffG) § 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht (1) Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat unverzüglich mindestens auf einem wesentlichen Teil der Waffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben anzubringen: 1. den Namen, die Firma oder eine eingetragene Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat, 2. das Herstellungsland (zweistelliges Landeskürzel nach ISO 3166), 3. die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse, 4. bei Importwaffen zusätzlich das Einfuhrland (Landeskürzel nach ISO 3166) und das Einfuhrjahr und 5. eine fortlaufende Nummer (Seriennummer).
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