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galdur

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  1. Deshalb BDS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Ab 1.1.2013 besteht für alle BDS-Mitglieder eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung! Neben der gesetzlich vorgeschriebenen und schon bestehenden Haftpflichtversicherung für die BDS-Mitglieder (Deckungssumme 5 Mio Euro) hat der BDS-Gesamtvorstand auf seiner Sitzung am 20. Oktober 2012 auf Antrag des Präsidenten den Abschluss einer umfassenden Rechtsschutzversicherung durch den Bundesverband für alle seine Mitglieder beschlossen. Die Bundesdelegiertenversammlung hat am 24. November 2012 entsprechend zur Deckung des größten Teils der Belastung durch diese Versicherung für den Bundesverband (der Versicherungsbeitrag ist alleine vom Bundesverband zu entrichten) eine Erhöhung des Bundesbeitrages von 11,- auf 12,- Euro festgesetzt. Deckungsumfang - Straf-Rechtsschutz gemäß den Besonderen Bedingungen für die Universal-Straf-Rechtsschutz- Versicherung MGU für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts einschließlich der Vollstreckungsverfahren und des vorsorglichen Rechtsschutzes bei drohenden Verfahren im Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff. - Verwaltungs-Rechtsschutz gemäß § 2 (g) ARB 2012 für die Wahrnehmung der Rechtlichen Interessen der versicherten Mitglieder vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wegen der Versagung, der Rückname, des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen sowie zur Abwehr behördlicher Auflagen und behördlichen Vorgehens. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten in Musterverfahren des Versicherungsnehmers, die sich aus der Tätigkeit der versicherten Mitglieder in ihrer versicherten Eigenschaft ergeben. Deckungssummen - EUR 100.000,- je Rechtsschutzfall - Strafkaution darlehensweise EUR 100.000,- Bezüglich des Jahresbeitrages, den die Vereine an den BDS bzw. die Landesverbände zu bezahlen haben, richtet sich dies im Einzelnen nach den Festlegungen des Landesverbandes. Ob sich ihr Jahresbeitrag, der sich ja aus Bundes- und Landesverbandsbeitrag besteht, erhöht, wird den Mitgliedern von ihren einzelnen Landesverbänden mitgeteilt.
  2. Was viele nicht verstehen wollen,ist doch"das viele SB von den Behörden,ihr eigenes Süppchen kochen,und die Verwaltungsvorschrift immer noch auslegen wie sie wollen". Es soll sogar Behörden geben,die verlangen,das man mit jeder Waffe die man besitzt ,so und soviele Thermine nachweisen muss,um sein Bedürfnis zu erhalten. Das ist wie mit dem Pulverschein.Die einen dürfen jegwelige normale Munition basteln,und andere nur für Waffen die in ihrer WBK eingetragen sind. Gruß galdur
  3. Ich danke euch. Hatte in die Sportordnung geschaut,aber scheinbar nicht gut genug. Gruß galdur
  4. Hallo Weis jemand,ob das Waffengewicht beim BDS von 6,5 kg mit Zweibein und ZF auch das Magazin der Waffe beinhaltet.Also wird die Waffe mit oder ohne Magazin gewogen. Gruß galdur
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