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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Grundsätzlich, unabhängig ob da nun das Bernsteinzimmer oder sonst was ruht, würde ich mir schon aus eigeninteresse sowas nie nur abdecken ..... Da unklar ist was da alles drin liegt, paar alte Ölkanistwer, paar Farb und Lackeimer etc. kann das dann irgendwann richtig teuer werden. Ich würde die Grube komplett öffnen, ausbaggern und dann ggf. nach reinigung weiter nutzen oder eben auffüllen
  2. Der war gut!
  3. Würde das alles an Overnite gemeldet? Nur dann können die daran arbeiten
  4. Wie das? Sonntagsausflug inkl. Café und Kuchen?
  5. naja, bevor jetzt tolle Antworten kommen...WOHIN soll es? Zum Büma XY in Hinterdupfbach oder nach Namibia zur Jagdfarm?
  6. Es ist nicht logisch...es ist dummfug und nach dem Beschuss reinigt das Beschussamt nix
  7. CZM52

    Brownells Deutschland

    ich würd einfach mal bei anderen Anbietern schauen/anfragen
  8. CZM52

    Brownells Deutschland

    Sinclair gehört seit Jahren brownells
  9. Ihr könnt wieder HornerArms schreiben.....bitte! :drinks:
  10. Nummer draufgelasert und gut..... Ist nun nicht so schwerrrr
  11. Sind noch genug darunter.... Endkundenpreis günstiger als Händler EK
  12. Abwarten.....
  13. Abwarten.....
  14. Was soll den drin sein? Taurus gibt's kein DE Importeur mehr S&W macht Waimex.... Bleibt nix viel für Frankonia Was bringen mir 2 Grosshändler, wenn Frankonia HK zu Preisen verschleudert, die knapp über dem EK liegen?
  15. kaufen kannste viel....auch SKS.....bis es dann halt knallt. Der Importeur ( und der hat wohl ne Info vom BKA....) verkauft NICHT an sportschützen, egal welcher Schaft. Klarkeit bringt nur die Vorlage der Waffe beim BKA
  16. Pistolengriff und Lüftungslöcher reichen für das NEIN! aus Wiesbaden!
  17. Schreiben kann man alles Problem ist, das BKA begutachtet nur Waffen, keine einzelnen Teile
  18. §24.4 WaffG ist eindeutig. (4) Wer Waffenhandel betreibt, darf Schusswaffen oder Munition anderen gewerbsmäßig nur überlassen, wenn er festgestellt hat, dass die Schusswaffen gemäß Absatz 1 gekennzeichnet sind, Und in Absatz 1 steht unter Punkt 5 Waffengesetz (WaffG) § 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht (1) Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat unverzüglich mindestens auf einem wesentlichen Teil der Waffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben anzubringen: 1. den Namen, die Firma oder eine eingetragene Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat, 2. das Herstellungsland (zweistelliges Landeskürzel nach ISO 3166), 3. die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse, 4. bei Importwaffen zusätzlich das Einfuhrland (Landeskürzel nach ISO 3166) und das Einfuhrjahr und 5. eine fortlaufende Nummer (Seriennummer).
  19. Nur dumm wenn der Sackschutz überraschend runterklappt.... Nicht schön 😱😳
  20. CZM52

    Brownells Deutschland

    👍🏻👍🏻👍🏻👍🏻 😂
  21. CZM52

    Brownells Deutschland

    Warum auch immer man da bestellt......wer das mag, muss damit leben.
  22. Wie wäre eine Erweiterung----- Gute Kunden-Schlechte Kunden....
  23. Du hast es nicht kapiert worauf er raus will..........
  24. Ohje........wäre das erste WAffenteil das mal mit nehmen darfst.....
  25. Würde auch behaupten, Lauf, Griffstück und Verschlusskopf. Schlitten sehe ich nicht als Waffenrechtlich relevant an.
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