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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Bedürfnis ist in der Person, nicht der Waffe begründet
  2. Viele der Scorpion haben keinen Lauf--> DEko? Auch viele der PPSH43 haben keinen Lauf im Laufmantel Bin mal gespannt ob es da nochmalö nen Bericht gibt wenn die KTU da mal drüber war
  3. Imho sind die in Österreich "frei ab 18", ggf. könnte ein AT User was dazu sagen
  4. Du meinst die Leuchtpistolen?
  5. Muni von S&B ist in DE übrigends verfügbar auch wenn der Thread schon alt ist
  6. CZM52

    Walther CSP Dynamic

    Die ersten werden wohl ausgeliefert, ich bin gespannt
  7. der hat Urlaub.................
  8. Solange in den USA verfügbar, macht ja ne extra Herstellung keinen sinn..........
  9. Ich schieß mein genanntes regelmäßig.. halt in ner Langwaffe
  10. nun, wird halt leider zu oft erfolgreich gewsesen sein..... und dann gut so, gerne Kontrolieren! Alk+WAffen ist NOGO!
  11. jo, wenn wir jetzt Kaliber aufzählen , wo die entsprechenden Kurzwaffen verboten sind…. 5.7x28
  12. die ist wirklich SEHR exklusiv die 7,62 Tokarev aber eher nicht so
  13. CZM52

    Walther CSP Dynamic

    aktuell laut Sylvia, Info Stand heute morgen, wohl ende Juni
  14. CZM52

    Kamera auf dem stand.

    Ich verstehe das ganze Problem eh nicht. Die Lösung ist ja eigentlich ganz einfach, ein Mitglied des Vereines steckt das seinem Vorstand, der berät und löst das Problem dauerhaft
  15. CZM52

    Kamera auf dem stand.

    Was beim TS ja nicht das erste Mal wäre…..
  16. CZM52

    Kamera auf dem stand.

    Erklär mal warum? Bei welchem Teil den Sie unterschreibt braucht Sie Sachkunde oder "Wissen über den Schiessport" ? (wobei natürlich ja klar ist das viele Aussagen mancher User eh eher blablabla sind als fundiert...)
  17. Klingt für mich so das die Unterlagen des Verbandes nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen ( eigene, lang und kurz, definierte Anzahl) und die Behörde nachhakt wie gesagt, soll der Verband klären
  18. Jo oben steht’s Gesetz mit der EIGENEN Langwaffe
  19. Und sollten die Nachweise des Verbandes nicht korrekt sein, müssen sie halt nachbessern
  20. Teil deinem Verband mit dass deine Behörde ihre Nachweise anzweifelt, dann sollen die mal schauen
  21. Wenn kein Blockiersystem verfügbar ist, garnicht. dann wird halt in der Verwaltungspraxis gem. Der Verwaltungsvorschrift gearbeitet und die Frist auf „ bis ein System verfügbar ist“ hochgesetzt. Zumindest in Behörden die mit Augenmaß und ohne Idiologie arbeiten! 20.3 Zur Durchsetzung der Blockierpflicht wird keine Auflage benötigt. Eine schriftliche Aufforderung ist ausreichend. Den Waffenbesitzern ist für das Durchführen der Blockierung eine ausreichende Frist (z.B. 10 Wochen) einzuräumen. Die Frist kann wegen mangelnder Verfügbarkeit des Blockiersystems verlängert werden
  22. Und wofür zugelassen auch
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