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CZM52

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  1. Die Stellungnahme des VDB ist ja online................. https://www.vdb-waffen.de/d/7d5b24q8.pdf
  2. Ich weiss, schwer verständlich...aber es geht los wenn alle Ziffern da auf NULL stehen........... https://next-guneration.de/
  3. wieviele sind es den ?
  4. Logo.......................wers glaubt
  5. Womit wurde den geschossen? ein Gewehr… aha? Büchse?Flinte? salutwaffe? PTB-Langwaffe?
  6. CZM52

    Waffe im NWR

    Reklamieren und ändern lassen
  7. CZM52

    Wie ungeschickt

    jo, wieder Bullshit im Artikel.....aber hauptsache dramatisch... Zitat:"Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes"
  8. Eben nicht wenn er es ohne Verband/Verein durchzieht. Ist halt aufwendiger über den §8 Aber eben keine MItgliedschaft im Verband/Verein nötig
  9. Nein, DAS ist echt nicht gut
  10. Grundsätzlich sind die Behörden ganz froh wenn die Waffen zeitnah veräusseret werden, in der Regel schaut da aber keiner genau auf Fristen. O-Ton einer Behörde war mal " Uns ist schon klar das die ERben erstmal andere Baustellen haben" "Problematisch" ist es oft mit mehreren Erben....da übernehmen wir nur noch Waffen wenn ALLE ERBEN den Kaufvertrag unterschreiben.
  11. Das ist/war die Realität, kein Quatsch
  12. Schalli auf Randfeuer? Ja, da solltest nochmal nachdenken......
  13. Das sind die die immer zum Spendensammeln auftauchen und dann nichts mehr davon gehört wird...........ja, beschämend.
  14. Die Tabelle stimmt für den angefertigten Bereich schon, daher steht ja auch "und SPORTORDNUNG" drüber
  15. Aus Erfahrungswerten rate ich hierbei immer DRINGEND, das die Einverständniserklärung BEIDER (sofern vorhanden) Sorgeberechtigten vorliegt.
  16. Es geht, ich kenne welche die das nach §8 durchziehen, waren nie in nem Verein.
  17. Achso, ist ne Qual ohne Verein....also Vorzüge des Verein nutzt dann doch gerne ?
  18. Kannst doch ohne Verein nach §8 WaffG schiessen.........
  19. Wieder bleibt die Frage nach dem Grund des Widerrufs derv Anmeldung und die Grundlage der Hausdurchsuchung...........
  20. Und wieder ein Beweis der "Unkenntnis" eines vermeintlichen Ex-SB. Die Waffe bringt garnix, die Leistung ist von der Patrone ausgehend.
  21. Da wir regelmässig Nachfragen erhalten weil unsere Meldung und die Anmeldung des WBK Inhabers nicht übereinstimmen und ich davon KEINEN Fall davon kenne wo die Behörde dann wegen eines Schreibfehlers die Zuverlässigkeit aberkannt hat, bin ich der Meinung, ja. In manchen Bereichen zeigt der Staat imho sogar zuviel "Tolerance".....................
  22. Glaub ich so nicht...und dann der wichtige Punkt.....warum wurde die Zuverlässigkeit widerrufen, wurden auch Waffen beschlagnahmt?
  23. Wo genau gibt es den da ne "Zero Tolerance Strategie" ? Wenn der LWB nen schreibfehler in der Anmeldung macht ist er seine Zuverlässigkeit los ? Da fragt das Amt nach und das wars... Und beim Tanken schaust auch nicht ob der richtige Betrag auf dem Beleg steht, wegen deinem grossem Vertrauen?
  24. Und wie erwartet....neue Fakten....und schon schauts anders aus.............................. Und nun warten wir noch auf Antwort warum der "Besitzer" nix unternommen hat nach dem Widerruf und welche Vorgange und Zeitspanne zwischen Widerruf und "HAusdurchsuchungsbeschluss" lagen. Und natürlich, wieso die Behörde in einen anscheinend laufenden Verfahren die Beweismittel vernichtet...........
  25. Und wurde nicht vom WBK-Inhaber kontrolliert! Und die Fehler im NWR hat da die Behörde sich geweigert es zu ändern als sie bekannt gemacht wurden ?
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