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CZM52

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  1. er meint Anlage 2 zum WaffG, Unterabschnitt 2, Punkt 1.4 er hat halt nicht verstanden das die Definition von Munition in Anlage 1 steht, Unterabschnitt 3 und das was da als Munition definiert ist, ist eben Munition
  2. Ja, natürlich ein „nicht“ vergessen ….war kurz schockiert von den Experten hier und hab heute erst 4 Café…
  3. Gehört und gelesen hab ich viel, oft falsches fakt ist, gültig ist die Definition von Munition im WaffG kannst ja mal lesen und (versuchen) zu verstehen
  4. Nach deiner „Meinung“ darf also auch eine Luftpistole nicht im selben Stahlschrank zusammen mit Munition für erlaubnispflichtige Waffen gelagert werden?
  5. Wie man mit so wenig Worten so falsch liegen kann, Respekt!
  6. viel peinlicher find ich dann nach der IWA das Verscherbeln der Werbegeschenke bei egun....aber jeder wie er mag
  7. Ich denke der VDB wird es massiv verkacken, da einige Austeller und VDB Mitglieder diese Aktion nicht wirklich gut finden
  8. UM den Lower zu kaufen brauchst ja auch ne Erlaubnis, da kannst dir gleich nen Voreintrag für die Waffe holen und das WS vom Büma zur Waffe umbauen lassen
  9. naja, dieses " Erlaunissniveau" ist auch eher ne Behördenidee als das ich das im Gesetz finde..........
  10. Diskutieren kann man viel, auch das Argument "Leihe" bringen...fakt ist, alles was hier gepostet wird ist nix anderes als Geschreibsel in WO.... Erfolgreich ist nur die Nachfrage bei der EIGENEN, ZUSTÄNDIGEN Behörde. Ob einem dann die Aufassung der Behörde passt oder nicht, ist was anderes. Aber grundsätzlich wird eben diese Behörde bei ner Kontrolle nach IHRER Aufassung kontrolieren.
  11. Da auch immer wieder Waffen "verschwinden" ist ne Kontrolle nicht ausgeschlossen. Wobei ich eher vermute, das die Nachts verschwinden....
  12. Jo, Cash ohne Beleg, bei ner Kontrolle am Ausgang viel Spass beim Erklären dass das auch bezahlt hast, ....ob sich da der Händler dran erinnert ?
  13. Gewonnen ist die Zugangsberechtigung, Tiket kostet 25€
  14. Das freut den Verein sicher dass das so gepostet wird......
  15. Das Blei nimmt eigentlich jeder Alkteisen döddler..... oder willst das komplett entsorgen? Dann wirds wohl sondermüll ausgesiebte
  16. Was bedeutet verhunzt. So ein LG Lauf sieht ja in der Regel nur "Blei, Balistol und eine Kunststoffbürste".....
  17. Ich weiss garnicht was der TE erwartet? Geständnisse illegaler Aktionen? Es ist ganz einfach und steht im Gesetz, und ich kenne auch keinen Besitzer oder Behörde die das anders getan haben: Die jetzt EWB und früher freie Teile wurden angemeldet, und die jetzt verbotenen und früher freien Teile wurden entweder gem. Gesetz abgegeben oder es wurden die Verbotsmerkmale beseitigt als es noch freie Teile waren. edit: wer mochte konnte natürlich nen Antrag nach §40 stellen, da kenne ich keinen Genau das haben die LWB in diesem Forum getan.
  18. also in DE gab es Glock Griffstücke nicht frei, war schon immer wesentliches Teil, und DAS"AR15 Lower mit Auto Sear Cut " möcht ich bitte mal sehen
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