Zum Inhalt springen

CZM52

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    11.848
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von CZM52

  1. ERB WBK gibts erstmal so! Dann muss dir die Behörde eine angemessene Frist einräumen, zur Blockade, Verkauf Abgabe der Waffen! Mit der Erben WBK kannst du die Waffen gem. WaffG transportieren!
  2. Mit welcher rechtlichen Grundlage besitzt du die Waffe nach dem austragen? Denk mal drüber nach! Ich würde sie nach Versand austragen lassen
  3. Warum hat der VDB sich um einen anderen/weiteren Anbieter bemüht?
  4. Was denkt Ihr, wie die Händler Ihre Waffen vom Hersteller oder Großhandel bekommen? alles mit Overnite? PERSÖNLICHE Zustellung bedeutet, Lieferung an Herrn XY. Und nur an den, inkl Vorlage des Perso! Wenn Herr XY nun gerade beim Bäcker,an der Maschine, beim Kunden oder von mir aus beim kacken ist, und nur Frau ZX im Laden steht und fleissig mit Waffen handelt, was ja ihr Job ist....dann geht der Bote im dümmsten Fall halt wieder..............und Frau ZX verkauft weiter fleissig Waffen....aber das Paket durfte Sie nicht annehmen. Wenn ich eine Waffe zum Händler sende, dann frag ich, ob die nächsten Tage geöffnet ist, versichere das Paket ggf. auf Warenwert 2500€ und ab damit zu DHL.
  5. An Händler reicht auf ein DHL Paket!
  6. mit
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.