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CZM52

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  1. Bezahlst du jetzt?
  2. Was ne Überraschung, mal wieder ne Episode aus „Stevens Märchenbuch“ mal warten was als Nächstes kommt……
  3. Das steht der Behörde nicht zu. Aber Hilfe wirst halt hier nicht bekommen, da hilft im zweifel nur ein guter FACHanwalt
  4. Dann wüsste die Behörde schonmal nicht mit welchem Kaliber er geschossen hat...........
  5. Die Stellungnahme des VDB ist ja online................. https://www.vdb-waffen.de/d/7d5b24q8.pdf
  6. Ich weiss, schwer verständlich...aber es geht los wenn alle Ziffern da auf NULL stehen........... https://next-guneration.de/
  7. wieviele sind es den ?
  8. Logo.......................wers glaubt
  9. Womit wurde den geschossen? ein Gewehr… aha? Büchse?Flinte? salutwaffe? PTB-Langwaffe?
  10. CZM52

    Waffe im NWR

    Reklamieren und ändern lassen
  11. CZM52

    Wie ungeschickt

    jo, wieder Bullshit im Artikel.....aber hauptsache dramatisch... Zitat:"Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes"
  12. Eben nicht wenn er es ohne Verband/Verein durchzieht. Ist halt aufwendiger über den §8 Aber eben keine MItgliedschaft im Verband/Verein nötig
  13. Nein, DAS ist echt nicht gut
  14. Grundsätzlich sind die Behörden ganz froh wenn die Waffen zeitnah veräusseret werden, in der Regel schaut da aber keiner genau auf Fristen. O-Ton einer Behörde war mal " Uns ist schon klar das die ERben erstmal andere Baustellen haben" "Problematisch" ist es oft mit mehreren Erben....da übernehmen wir nur noch Waffen wenn ALLE ERBEN den Kaufvertrag unterschreiben.
  15. Das ist/war die Realität, kein Quatsch
  16. Schalli auf Randfeuer? Ja, da solltest nochmal nachdenken......
  17. Das sind die die immer zum Spendensammeln auftauchen und dann nichts mehr davon gehört wird...........ja, beschämend.
  18. Die Tabelle stimmt für den angefertigten Bereich schon, daher steht ja auch "und SPORTORDNUNG" drüber
  19. Aus Erfahrungswerten rate ich hierbei immer DRINGEND, das die Einverständniserklärung BEIDER (sofern vorhanden) Sorgeberechtigten vorliegt.
  20. Es geht, ich kenne welche die das nach §8 durchziehen, waren nie in nem Verein.
  21. Achso, ist ne Qual ohne Verein....also Vorzüge des Verein nutzt dann doch gerne ?
  22. Kannst doch ohne Verein nach §8 WaffG schiessen.........
  23. Wieder bleibt die Frage nach dem Grund des Widerrufs derv Anmeldung und die Grundlage der Hausdurchsuchung...........
  24. Und wieder ein Beweis der "Unkenntnis" eines vermeintlichen Ex-SB. Die Waffe bringt garnix, die Leistung ist von der Patrone ausgehend.
  25. Da wir regelmässig Nachfragen erhalten weil unsere Meldung und die Anmeldung des WBK Inhabers nicht übereinstimmen und ich davon KEINEN Fall davon kenne wo die Behörde dann wegen eines Schreibfehlers die Zuverlässigkeit aberkannt hat, bin ich der Meinung, ja. In manchen Bereichen zeigt der Staat imho sogar zuviel "Tolerance".....................
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