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Und anstatt deinen SB zu Fragen was richtig ist glaubs den Info hier? Echt?
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Durch das x-fache wiederholen wird diese FALSCHE INFO halt nicht besser! DHL schliesstr das nur INTERNATIONAL aus, nicht NATIONAL! Aber du kannst mir ja sicher zeigen wo das steht, hier der entsprechende Passus der AGB: 2 Vertragsschluss; Ausschluss von Leistungen (Verbotsgut) (1) Beförderungsverträge kommen für Sendungen, deren Beförderung nicht nach Absatz 2 ausgeschlossen ist, durch deren Übergabe durch oder für den Absender und deren Übernahme in die Obhut der DHL oder von ihr beauftragter Unternehmen („Einlieferung“ bzw. „Abholung“) nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Der Absender ist verpflichtet, vor dem Abschluss des Beförderungsvertrages zu erklären, ob Inhalt der Sendung die in Absatz 2 näher bestimmten ausgeschlossenen Güter („Verbotsgüter“) sind. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Absenders wird hiermit ausdrücklich widersprochen. (2) Von der Beförderung ausgeschlossen (Verbotsgüter) sind: 1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung, Lagerung, Verwendung oder Verwendungszweck gegen anwendbare gesetzliche oder behördliche Verbote einschließlich außenwirtschafts- und verbrauchssteuerrechtlicher Bestimmungen oder Genehmigungspflichten verstoßen; dazu gehören auch Sendungen, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums verstößt, einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten (Markenpiraterie); 2. Sendungen, für deren Beförderung eine besondere Behandlung durch DHL (z. B. Einhaltung einer bestimmten Temperatur, Einholung einer öffentlichrechtlichen Genehmigung, Bewilligung oder Entscheidung oder eine Anzeige bei einer Behörde) erforderlich ist; 3. Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit bei gewöhnlichem Transportablauf und trotz ausreichender Verpackung objektiv geeignet sind, Personen zu verletzen oder zu infizieren oder Sachschäden zu verursachen; 4. Sendungen, die lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten; ausgenommen sind wirbellose Tiere (z. B. Bienenköniginnen und Futterinsekten), sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; 5. Sendungen, deren Beförderung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt, soweit diese nicht nach den „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen“ zugelassen sind; § 410 HGB bleibt unberührt; 6. Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 25.000,- Euro brutto; die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 6 dieser AGB bleiben von dieser Wertgrenze unberührt; 7. Sendungen, die Bargeld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate oder sonstige Kostbarkeiten, gültige Briefmarken oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von mehr als 500,- Euro brutto enthalten; Näheres bestimmt die „Liste der zulässigen Inhalte“; 8. alle vom selben Absender am selben Tage übergebenen Sendungen an denselben Empfänger, die Güter gemäß Ziffer 7 im Gesamtwert von mehr als 500,- Euro brutto enthalten.
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Was denkst du wie die Waffen vom Importeur/Grosshändler zum Händler kommen? Wenn es dir zu unsicher ist, wähle halt ne andere Versandart, bist ja offensichtlich Ü18 und in der Lage selbst Entscheidungen zu treffen.........aber da brauchst dann eher keine Erstattung der (Gesamt-)Kosten vom Händler erwarten.
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Ist einstellungssache ich kalkuliere nix drauf um dann Nachlass zu geben Das was es kostet kostet es, wer das nicht mag und handeln will, muss halt auf den Basar 🤷🏻♂️
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Und der macht das natürlich gratis gerade in Süd-DE ist es nicht weit in die CH
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Wenn du dir als Sportschütze eine unbeschossene Waffe aus einem nicht CIP-Staat importierst (natürlich mit entsprechender Erlaubnis) ist das ja auch Legal. NUTZEN darfst die Waffe natürlich nicht ohne erfolgten Beschuss , aber bis dahin (auch hier natürlich im gewissen Zeitrahmen) erstmal mit dem Bedürfnis Sportschütze besitzen. Ist klare Praxis, keine Theorie.
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das darf theoretisch jeder....da nur das überlassen geregelt ist
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fortbestehen des bedürfnisses 10 jahre , Bescheinigung Verband
CZM52 antwortete auf 444 marlin's Thema in Waffenrecht
Dann mach ne "offene", melde es beim LV und gut! Im LV7 problemlos -
Neue oder "ältere" Muni? Teste mal was anderes.
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was du alles schon weisst, krass........
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wie so oft im Leben, Kommt halt drauf an.
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Schnell und gut, aber wohl auch die teuerste Variante
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klar, aber wie gesagt, selbst das hat ja schon zu Rückruf von WBK#s etc. geführt. Die bekannte Geschichte mit "Bewaffnet Euch.“
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Ja, aber das genügt bei einigen schon
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Du würdest also fest ausschliessen, das in den über 500 Waffenbehörden ein SB einfach mal den Namen des Antragstellers bei google eingibt?
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Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
Und §10 nr.3 hast auch gelesen und verstanden? -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
🤦🏻♂️ -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
das machst, ggf. lernst ja was dabei -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
Sachkunde + Aufsichtsschulung, alleine auf dem Stand, also gilt : Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) § 11 Aufsicht (3) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet. -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
Aber nicht auf dem Schiesstand. Waffengesetz (WaffG) § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 5. auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
Warum sollte er das alleine nicht dürfen wenn er SACHKUNDE und Standaufsichtenschulung hat ? -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
Um es klar zu sagen, er braucht keine WBK um auf dem Schiesstand ne Waffe zu erhalten und damit zu schiessen. -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
aha.....da solltest dich mal weiterbilden......... -
je nach Verband z.b. die Semi-umbauten von gurtgefütterten MG