Zum Inhalt springen

CZM52

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    12.051
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von CZM52

  1. Solange in den USA verfügbar, macht ja ne extra Herstellung keinen sinn..........
  2. Ich schieß mein genanntes regelmäßig.. halt in ner Langwaffe
  3. nun, wird halt leider zu oft erfolgreich gewsesen sein..... und dann gut so, gerne Kontrolieren! Alk+WAffen ist NOGO!
  4. jo, wenn wir jetzt Kaliber aufzählen , wo die entsprechenden Kurzwaffen verboten sind…. 5.7x28
  5. die ist wirklich SEHR exklusiv die 7,62 Tokarev aber eher nicht so
  6. CZM52

    Walther CSP Dynamic

    aktuell laut Sylvia, Info Stand heute morgen, wohl ende Juni
  7. CZM52

    Kamera auf dem stand.

    Ich verstehe das ganze Problem eh nicht. Die Lösung ist ja eigentlich ganz einfach, ein Mitglied des Vereines steckt das seinem Vorstand, der berät und löst das Problem dauerhaft
  8. CZM52

    Kamera auf dem stand.

    Was beim TS ja nicht das erste Mal wäre…..
  9. CZM52

    Kamera auf dem stand.

    Erklär mal warum? Bei welchem Teil den Sie unterschreibt braucht Sie Sachkunde oder "Wissen über den Schiessport" ? (wobei natürlich ja klar ist das viele Aussagen mancher User eh eher blablabla sind als fundiert...)
  10. Klingt für mich so das die Unterlagen des Verbandes nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen ( eigene, lang und kurz, definierte Anzahl) und die Behörde nachhakt wie gesagt, soll der Verband klären
  11. Jo oben steht’s Gesetz mit der EIGENEN Langwaffe
  12. Und sollten die Nachweise des Verbandes nicht korrekt sein, müssen sie halt nachbessern
  13. Teil deinem Verband mit dass deine Behörde ihre Nachweise anzweifelt, dann sollen die mal schauen
  14. Wenn kein Blockiersystem verfügbar ist, garnicht. dann wird halt in der Verwaltungspraxis gem. Der Verwaltungsvorschrift gearbeitet und die Frist auf „ bis ein System verfügbar ist“ hochgesetzt. Zumindest in Behörden die mit Augenmaß und ohne Idiologie arbeiten! 20.3 Zur Durchsetzung der Blockierpflicht wird keine Auflage benötigt. Eine schriftliche Aufforderung ist ausreichend. Den Waffenbesitzern ist für das Durchführen der Blockierung eine ausreichende Frist (z.B. 10 Wochen) einzuräumen. Die Frist kann wegen mangelnder Verfügbarkeit des Blockiersystems verlängert werden
  15. Und wofür zugelassen auch
  16. Den kann er ja beauftragen wenn es ihm langweilig ist im Gesetz steht was muss
  17. Privat zu privat braucht es garkeine ID‘S
  18. War ja nicht dein Geld und der Gesetzgeber hat es ja geregelt
  19. Du leihst dir von deinem Nachbar ne BBF, und das Szenario passiert wie beschrieben. Und dann? Blöd, Nachbar ist auch Sportschütze und die Waffe war jetzt sportlich. Dann kommt dein SB und meint er steht über dem Gesetz?
  20. CZM52

    Wieviele Läufe?

    Auf Gelb gibt’s Voreinträge für Wechselläufe?
  21. CZM52

    Wieviele Läufe?

    ja, und alle anderen dürfen es nun ausbaden mit der Bedürfnisprüfung fürs Überkontigent nach über 10 Jahren
  22. CZM52

    Büchse für IPSC?

    Dein Handguard sitzt am LOWER ?
  23. Und das wären nach deiner Ansicht?
  24. Von deiner Behörde halt, oder von wem? grundsätzlich ist ja gesetzlich mal garkein Bescheid vorgeschrieben
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.