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CZM52

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  1. Frag doch in Munster an https://daspanzermuseum.de/?id=home
  2. Der BDMP lässt bei den Langwaffendisziplinen KURZwaffen zu? Sicher ?? ICH lese da: D.26.1 Waffe Zugelassen sind alle für das sportliche Schießen zugelassene halbautomatische Langwaffen in Kurzwaffenkalibern
  3. Das Kaliber im Sinne von Durchmesser zu sehen ist, kannst an mehreren Stellen Ableiten/Erkennen: u.a. auch da: wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt.......... Auch hier eindeutig, beim Wechselsystem gehts nur um KALIBER =Durchmesser. bei der Wechseltrommel um Durchmesser und Gasdruck, da ja der selbe Lauf verwendet wird 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); 2.2 Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.
  4. Jetzt komm, er hat ja OFFENSICHTLICH nen richtigen Fachanwalt im WaffG.............. da läuft das schon. Wobei schon geil ist, wenn dein Anwalt dir sagt "passt scho", aber frag mal die Behörde......
  5. Nein, darfst du nicht
  6. natürlich nicht! Das geht nur in Deutschland!
  7. was ja aktuell eher ne Theoretische Sache ist.........
  8. Hier sagt das BKA aber das es "definitiv im DSB und BDS vom Verbot erfasst ist", nicht bei allen Verbänden. Spannend hierbei ist, das dieser "Auschluss" nicht auf der Gesetzesbasis, sondern aufgrund der Sportordnung erfolgt. In anderen Fällen argumentiert man beim BKA nämlich andersrum, das gem. WaffG etwas zugelassen oder ausgeschlossen ist, was dann die Verbände machen, (mit der Sportordnung), darauf hätte man ja keinen Einfluss. Ich halte das daher für sehr "grenzwertig", und würde da fast drauf wetten , das dieses Vorgehen vom Verwaltungsgericht als ungültig eingestuft wird, falls wer klagen sollte. Aber zurück zum Thema, der BKA Bescheid hat ja primär mal für den Handel bei solchen Sachen wenig mit sportlich zugelassen oder nicht zu tun, primär gehts um ein Verbot oder nicht gem. WaffG. Und hier ist das SG34 eben NICHT verboten. Und auch beim Fightline, mit den entsprechenden Umbauten für DE, sehe ich kein Verbot gem. WaffG, ggf. Ausschluss bei manchen Verbänden.
  9. Die Dinger hatten zum einen keine Gurtzuführung sondern "nur" Magazin, zum anderen gibt es ja auch andere Bedürfnisse als sportliches Schiessen.
  10. Wir haben schon mehrfach Waffen im Bezug zu dieser Thematik eingelagert. 1x hatte der Besitzer richtig Glück damit, da seine Frau beim Notruf anzeigte, das er sie mit „seiner silbernen Pistole“ bedroht hatte… gut das er den eintreffenden Streifenwagen nachweisen konnte das die Waffe da schon 10 Tage nachweisbar bei uns war… die Frau hat dafür auch richtig was drauf bekommen!
  11. CZM52

    Liste B

    aktuell immer beim BVA
  12. Ja und? mitgedacht gewesen wäre einfach Pulver von ihrem Mann bei ihr einzutragen somit halt selber schuld 🤷🏻‍♂️ kann das Amt nix dafür
  13. Wurde es auf Ihrer Erlaubnis eingetragen? Wenn nein, warum nicht?
  14. Du willst also deiner SB, die etwas nicht machen will was nicht Ihr Job ist , nun über Ihren Vorgesetzten kommen? Dann mal viel Freude während deines Sportschützentums
  15. Wenn es die Behörde wirklich verbummelt das an der Adresse 2 LWB sind, sehe ich trotzdem kein Problem wenn Waffen aller LWB kontroliert werden, auch wenn nur 1 LWB da ist, da er ja legalen Zugriff auf den Tresor (gemeinsame Aufbewahrung) hat. Sonst dürfte ja nie einer alleine an den Tresor....
  16. Wird wieder ein Problem gemacht wo keines ist? Was spricht den dagegen das die Behörde beide prüft, somit 1x Besuch erspart wird?
  17. Alternativ bietet Glock auch Läufe und Verschlüsse an, macht aber preislich nix
  18. Respekt! in 10 min bucht der Büma ggf. fehlende T-ID nach, bucht die Waffe und WS als Zerlegt und bucht das dann wieder zu Waffe und WS zusammen? Was ne GEILE SAU! Der sollte das Hauptberuflich als Dienstleister für Kollegen machen, da verdient er sich ja ne goldene Nase Natürlich nur wenn alles in der aktuellen Matrix ist, wenn nicht muss die Behörde das nämlich erstmal ändern...aber das macht deine SB ja in 3min.
  19. ... wie lange dauert das den deiner Meinung nach ?
  20. Zur SB: Nun, sie muss keine Waffen "umbauen", das ist nicht Ihr Job, denke nicht das Ihr da irgendwas kansst wenn Sie es nicht will. Klar, kannst den Dicken machen, ist als Anfänger beim SB sicher nicht die beste Idee. Grundsätzlich ist es halt so das du für .45 Waffe +9mm WS nur 1 Bedürfnis brauchst....... Was für ne Waffe ist es den überhaupt?
  21. Also, wenn deine SB nicht will, will sie halt nicht. Ob keine Ahnung oder keine Lust, egal Grundsätzlich, hast schonmal geprüft ob es WIRLICH ne 9mm mit 45WS ist oder ob es nur so montiert ist? Wäre nicht das erste Mal...
  22. Dann sollte der Gesetzgeber das halt auch mal ins GESETZ schreiben, anstatt in die WaffVwV
  23. Das ist jetzt bissle viel…
  24. Naja, da wurde viel "gemacht....was davon rechtlich ok ist, ist oft was anderes.
  25. Naja, von der Preiserhöhung abgesehen halt… ansonsten halte ich Hera und OA auch nicht als Vergleichbar, Hera setzt klar auf den B2B Handel, OA bedient Endkunden selbst
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