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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Grundsätzlich steht da das drauf was der Lehrgangsträger mit seiner Behörde abgesprochen hat
  2. Ja, wenn die sich MASSIV FÜR eine Verschärfung einsetzen würden, würde es sehr helfen
  3. Wenn du die Voraussetzungen zum Waffenschein erfüllst, erhältst du auch problemlos von deiner Behörde vorab die Erlaubnis zum entsprechenden Schießen um das nachzuweisen
  4. In deiner BKA Ausnahmegenehmigung sollte stehen wir die aufzubewahren sind, erfüllt der waffenraum diese Stufe, ist alles ok. wenn nicht, dann eher nicht
  5. Nur die die dem §6 Unterliegen müssen zum Sportschiessen Anscheinsfrei sein. Jede andere AR mit lauf 16" oder länger wäre betroffen
  6. es war nie anders,...
  7. NÖ, weil dann hast einen
  8. Im Grunde ist es egal ob 2%, 4% oder gar 10% solange die Strukturen im Bereich der Beschaffung nicht geändert werden, bringt das alles nix. ich hab das selber im Einsatz erlebt, Material nicht einsatzfähig bzw. Nutzbar nachdem es da einiges an Meldungen im BMVG aufgelaufen waren, konnte ein nutzbares System in eigener Zuständigkeit im Regiment „erschaffen“ werden…. Inkl. Kauf der Komponenten im zivilen Handel ohne große Hürden nach 4 Monaten war es im Einsatz!
  9. Grundsätzlich kann der Vermieter natürlich nicht sagen wer in die von dir gemietete Wohnung darf....aber er kann die kündigen. Wenn deine Wohnung für den Besuch riskieren willst, kannst das natürlich tun. Auf deutsch, ich würd mir gut überlegen ob ich den Nutzungsvertrag riskiere wegen dem einen Schützen.....
  10. Und der Vermieter kann den Mitvertrag auch kündigen
  11. Warum er das nicht möchte ist doch egal. Er hat von Anfang an gesagt das er es nicht möchte! Warum soll er das jetzt Ändern?
  12. Ja, in Berlin. Mit dem LKA die sagen dir am Telefon mal GARNIX, aber nen Termin in 3 Monaten kannst haben. und das sollte der VERKÄUFER warum machen?
  13. ok, und dann? mit welcher EWB erwirbt er dann? Würdest du ne Waffe auf ne ausländische, in DE dem KLOPAPIER gleichgestellten EWB überlassen?
  14. Aha. Der DE Verkaufer, der offensichtlich VON ANFANG an gesagt hat, KEIN VERSAND, ist der Depp, der Österreicher der das ABSICHTLICH Ignoriert nicht? Gehts noch`??? Mal im Ernst, ggf. will der Verkaufer einfach den Perso und EWB sehen, nen Kaufvertrag machen und Bargeld haben. DAS ist manchen halt 100€ weniger wert, ja und? SEINE SACHE! WO ist das Problem wenn DER das von Anfang an KLAR SO ANGIBT???
  15. Ging doch nicht um Geld, die haben halt keine Lust---nachvollziehbar
  16. Weil er nicht VERSENDEN will? Im ERnst, bei solchen Angeboten frage ich VORHER beim Verkäufer und wenn er selbst keine von uns organisierte Abholung will, dann biete ich halt nicht. Wer dann meint, trotzdem zu bieten, muss nun halt schauen was er macht. Als Verkäufer würd ich das gemütlich aussitzen
  17. Typischer WO Thread mal wieder 🤷🏻‍♂️
  18. Imho ohne Surt kein Bedürfnis für IPSC Waffen?
  19. Ist klar, ist ja bekannt du du eh der beste wärst, egal ob Mechaniker, büchser etc. Alle anderen können nix....
  20. Wenn "dein Schützenkamerad" beim Amt genauso angekommenm ist, wundert nix. Stefan hat klar erklärt was der Gutachter tut.....und ein KFZ-Meister muss mit seinem Auto auch zum Tüv, obwohl er ggf. mehr Ahnung davon hat als der Prüfer.
  21. Wenn es keine Ausnahmeerlaubnis fürWaffen gibt, wird’s auch wenig besucht werden
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