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Neue oder "ältere" Muni? Teste mal was anderes.
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was du alles schon weisst, krass........
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wie so oft im Leben, Kommt halt drauf an.
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Schnell und gut, aber wohl auch die teuerste Variante
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klar, aber wie gesagt, selbst das hat ja schon zu Rückruf von WBK#s etc. geführt. Die bekannte Geschichte mit "Bewaffnet Euch.“
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Ja, aber das genügt bei einigen schon
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Du würdest also fest ausschliessen, das in den über 500 Waffenbehörden ein SB einfach mal den Namen des Antragstellers bei google eingibt?
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Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
Und §10 nr.3 hast auch gelesen und verstanden? -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
🤦🏻♂️ -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
das machst, ggf. lernst ja was dabei -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
Sachkunde + Aufsichtsschulung, alleine auf dem Stand, also gilt : Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) § 11 Aufsicht (3) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet. -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
Aber nicht auf dem Schiesstand. Waffengesetz (WaffG) § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 5. auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
Warum sollte er das alleine nicht dürfen wenn er SACHKUNDE und Standaufsichtenschulung hat ? -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
Um es klar zu sagen, er braucht keine WBK um auf dem Schiesstand ne Waffe zu erhalten und damit zu schiessen. -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
aha.....da solltest dich mal weiterbilden......... -
je nach Verband z.b. die Semi-umbauten von gurtgefütterten MG
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Frag doch in Munster an https://daspanzermuseum.de/?id=home
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Der BDMP lässt bei den Langwaffendisziplinen KURZwaffen zu? Sicher ?? ICH lese da: D.26.1 Waffe Zugelassen sind alle für das sportliche Schießen zugelassene halbautomatische Langwaffen in Kurzwaffenkalibern
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Das Kaliber im Sinne von Durchmesser zu sehen ist, kannst an mehreren Stellen Ableiten/Erkennen: u.a. auch da: wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt.......... Auch hier eindeutig, beim Wechselsystem gehts nur um KALIBER =Durchmesser. bei der Wechseltrommel um Durchmesser und Gasdruck, da ja der selbe Lauf verwendet wird 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); 2.2 Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.
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Jetzt komm, er hat ja OFFENSICHTLICH nen richtigen Fachanwalt im WaffG.............. da läuft das schon. Wobei schon geil ist, wenn dein Anwalt dir sagt "passt scho", aber frag mal die Behörde......
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Nein, darfst du nicht
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natürlich nicht! Das geht nur in Deutschland!
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was ja aktuell eher ne Theoretische Sache ist.........
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Hier sagt das BKA aber das es "definitiv im DSB und BDS vom Verbot erfasst ist", nicht bei allen Verbänden. Spannend hierbei ist, das dieser "Auschluss" nicht auf der Gesetzesbasis, sondern aufgrund der Sportordnung erfolgt. In anderen Fällen argumentiert man beim BKA nämlich andersrum, das gem. WaffG etwas zugelassen oder ausgeschlossen ist, was dann die Verbände machen, (mit der Sportordnung), darauf hätte man ja keinen Einfluss. Ich halte das daher für sehr "grenzwertig", und würde da fast drauf wetten , das dieses Vorgehen vom Verwaltungsgericht als ungültig eingestuft wird, falls wer klagen sollte. Aber zurück zum Thema, der BKA Bescheid hat ja primär mal für den Handel bei solchen Sachen wenig mit sportlich zugelassen oder nicht zu tun, primär gehts um ein Verbot oder nicht gem. WaffG. Und hier ist das SG34 eben NICHT verboten. Und auch beim Fightline, mit den entsprechenden Umbauten für DE, sehe ich kein Verbot gem. WaffG, ggf. Ausschluss bei manchen Verbänden.
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Die Dinger hatten zum einen keine Gurtzuführung sondern "nur" Magazin, zum anderen gibt es ja auch andere Bedürfnisse als sportliches Schiessen.