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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Naja, weil das WAffG sagt dass dann die WAFFE böse ist? 1. Kategorie A VERBOTENE WAFFEN 1.7.2 Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in diese Feuerwaffe eingebaut ist oder eine abnehmbare Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen eingesetzt wird,
  2. Gibts eigentlich was offizielles das der eingeschraubte Block bei der Schmeisser ausreicht?
  3. Wenn es wie zu vermuten eine "waffentragende" Behörde ist, sprich auch mit den Schiessausbildern. Kannst sauber als PrimärQuellen nutzen und entsprechend benennen im Quellenverzeichnis, sowohl als email Content als auch mit Gesprächsprotokollen. Weiterhin ist u.a. HK in der Regel, insbesondere bei "Behördenanfragen", sehr motiviert zu helfen. Auch da anfragen, einfach kurz erklären worum es geht. Denke auch hier wäre u.a. das Demo-Team ne brauchbare und belegbare nutzbare Quelle
  4. next Sockenpuppe.......
  5. Du schiesst eine KW, also trag halt KW ein
  6. Wen der Prof. mitmacht, geht viel. Hab schon einige Waffenrelevante Themen als Zweitprüfer begleitet, Studenten waren aus dem Maschinenbau, Fertigungstechnik und sogar Automatisierungstechnik
  7. Die musst halt im Fachhandel kaufen, mit passender Erlaubnis klar entfernt egun die ohne Erlaubnis
  8. Zum Glück kann ich meine Rechnungen selber bezahlen 🤘🏻👍🏻
  9. Je nach Software der Behörde, ja. Manche haben sogar SCan Code mit drauf, da bist bei nem grösseren Nachlass sehr dankbar dafür.
  10. Darum ging es nicht, nochmal lesen worauf ich geantwortet habe.
  11. Das beide "läden" dem selben Besitzer haben ist klar? Warum also nicht vorhandene (Vertriebs- und Service-) Strukturen nutzen und ausbauen anstatt ne eigene Vertriebs GMBH zu gründen? Ich kann sagen, das ich bisher von GSG besser und schneller Info´s erhalten habe als am Ende aus Eckernförde
  12. Was hat der Vertrieb und Service für SIG mit der Herstellung von GSG zu tun?
  13. GSG ist derzeit am Aufbau. Die machen nen motivierten Eindruck, aber hängen halt komplett von Sig USA ab.........
  14. Das war nicht die Frage lies die nochmal genau! das der magazinkörper natürlich auch verboten ist ist klar, aber eben als Körper, nicht als Magazin
  15. Ja, da der Jagdschein die BEsitzerlaubnis darstellt... Du behauptest, "Ein Jagdschein ist keine Besitzerlaubnis." Das ist mit §12 klar wiederlegt.
  16. 4) Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich
  17. das machst mit nem Plastik AR Magazin, aber ggf. nicht mit dem STG44 Mag....... wobei es auch das schon gab
  18. Spannend ist hierzu eine Aussage (mündlich) eines „zuständigen“ das man das theoretisch soweit treiben könnte das eigentlich bereits die Möglichkeit eines Besitzes einer passenden Langwaffe ( also jeder Jäger ) Probleme machen könnte
  19. Spannend wird das ganze wenn dann ettliche Besitzer mit Torschlusspanik Ende August zum Handel rennen um Ihre Magazine abzugeben.......
  20. Teilweise tue ich das, ja Aber daher muss ich nicht jedem der um die Ecke kommt und nur Kohle zockt folgen, oder? Respekt muss man sich VERDIENEN
  21. Unbedingt ist ja schon Wochen her das jemand „die“ Legalwaffenbesitzervertretung gegründet hat. Da muss was neues her am besten direkt ne Spendenaktion für irgendeine psydoklage gegen irgendwas im WaffG starten und Lobbyisten bezahlen, ganz wichtig und dann wichtige Gespräche führen lassen, und sich wieder direkt ins Gesicht lügen lassen…. Natürlich gibt’s dieses Jahr keine Veränderungen mehr im WaffG Und wenn’s dann 3 Wochen später doch kommt… naja, dann noch mehr Lobbyisten bezahlen 🙈🙈 dann läuft das….. natürlich das YouTube Kasperle nicht vergessen, auch ganz wichtig 🤘🏻 und wenn nicht, einfach das nächste Projekt starten 👍🏻
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