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Kann man neue Vereinskameraden (noch ohne WBK) bei 12/18 unterstützen?
CZM52 antwortete auf vaquero357's Thema in Waffenrecht
jo, dann ist es doch, im Zweifel nachweissbar und somit kein Problem. -
Kann man neue Vereinskameraden (noch ohne WBK) bei 12/18 unterstützen?
CZM52 antwortete auf vaquero357's Thema in Waffenrecht
Trägst du dich nicht in die Liste ein wenn du schiesst ? -
Jo schau dir den §14.4 Thread an … wenn echt garnix anderes zu tun hast
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US Teile ist derzeit kein Spass. Wir haben derzeit z.b. ne grössere Order bei HK-Parts am laufen, das bekommen der Ware ist weniger das Problem. Die Ware aus den USA nach DE zu bringen, DAS ist derzeit das Drama! Und zwar nichtmal die rechtliche Seite, sondern ganz einfach die Frage nach BEZAHLBAREN Frachtmöglichkeiten z.b. Luftfrachtkapazitäten. DA hängt es gerade massiv.....
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bin gespannt, glaube es noch nicht
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Das Problem bei jedem Anbieter ist das letzte Glied der Kette, der Fahrer der Ausliefert. das kann mal so oder so sein, in der Regel läuft das unabhängig von „versandanbieter“ eh über die selben Depots
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da hat es der Sächsische Schützenbund ja im Punkt 1.2 mal wieder geschafft MEGA BULLSHIT zu formulieren........🤣😂
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Das sehen viele Behörden anders
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Kleinkaliber Wechselupper auf AR9 PCC / § 6 AWaffV
CZM52 antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Das Nordic hat ja nen Bescheid mit Lower und Einschubschaft somit sehe ich da jetzt auch kein Problem Für 232€ und paar Wochen gibt’s „Sicherheit“ -
Und was hat das geschreibsel hier mit dem Thema der WBP als VOM BKA ZUGELASSENE SPORTVERSION zu tun ?
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Könnte oder könnte nicht schau dir die Scorpion an wenns sicher wissen willst, Must halt 232€ setzen 👍🏻
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wolltest du nochmal gesagt haben falls jemand die vorherigen Erklärungen nicht verstanden hat ? 😏
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da lob ich mir die Filterfunktion des NWR...3 Klicks, gefunden
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#2595 ist die 5,56x45Nato
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sind mehrere, ja
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ja, Nein, Vielleicht. Am Ende entscheidet das BKA, bzw. der jeweilige Sachbearbeiter da....... Handschutz offen, Klappschaft?---> CZ Scorpion.....
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gibt genug umbauten mit Orginal Rohr, ist ja kein Problem
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Nein, SO pauschal stimmt das nicht! Aber bestimmte EHEMALIGE Kriegswaffen die vor dem Stichtag produziert wurden sind KEINE Kriegswaffen mehr, z.B. MP, STG etc. Luftgekühlte MG z.b. sind IMMER Kriegswaffe! Also, MG42 und MG34 Kriegswaffe, STG44 oder MP40 "nur" verbotener Gegenstand, aber KEINE Kriegswaffe
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Liegt primär daran das ne Tommy M1928 halt KEINE Kriegswaffe ist, also kann auch nix was 100% identisch ausschaut so aussehen wie ne Kriegswaffe
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du must @ ahnungslosen SBine schreiben
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Du kannst soviele Meinungen bilden wie du willst....falsch sind sie halt trotzdem. Wie ich zu dem gegenteiligen Ergebnis komme? Indem ich die Einstufung des BKA zur WBP Sport lese....gut, sowas liegt nicht jedem, da wird lieber mit Unsinnigen Zitaten gearbeitet die garnicht zum Thema passen....kleiner Tipp, ne halbautomatische Tommy M1928 kann NIEMALS aussehen wie ne Kriegswaffe, daher auch keine §6 relevanz, , selbst wenn sie 100% aussieht wie ne M1928, denk mal drüber nach. was nun die .223/556Nato Thematik bei ner 7,62x39 zu suchen hat? Naja...... Aber du hast es ja nun offensichtlich verstanden (ahnungslosen SBine)
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Das ist halt das Problem, wenn man unter dem Nick und trotzdem OHNE AHNUNG posten darf.... Beurteilungen nach §6AWaffV werden vom BKA NICHT veröffentlicht....und wie es für EX-Sachbearbeiter ausschaut ist ziemlich wurst, da hat zum Glück das BKA das sagen..........
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was willst du da fragen? Welche Waffen hast den überhaupt ?
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Fast, und auch hier gem. den Fussnoten mit einschränkungen
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Naja, die kann das sehen wie sie mag.....relevant ist halt das Gesetz. hier ist die Zulassungsliste, Armatix kannst vergessen: https://www.ptb.de/cms/ptb/fachabteilungen/abt1/fb-13/ag-133/blockiersysliste.html Ansonsten gilt das WaffG, §20 (6) Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Eine Ausnahme kann auch für Erbwaffen erteilt werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden sollen.