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CZM52

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  1. naja, einzelne Highlights reissen das Heft halt nicht raus... aber ich hab mein Abo seit über 25 jahren..... da merkst halt schon das es nachlässt...da nimmt sich aber DWJ und Caliber leider auch nix
  2. Schad wärs ja leider nicht mehr drum....
  3. CZM52

    Vereins-WBK

    AWaffV §6 hat nix mit dem neuen Magazinverbot zu tun
  4. ja, nicht der günstigste, aber erste Wahl der Branche! https://www.lindner-waffenrecht.de/
  5. Nun, das kommt immer drauf an. Primär, Thema BKA und Anwalt, wäre immer Hr. Lindner meine Wahl.
  6. Gibt es noch immer, aber in der Regel eher Sachverständige als Sammler
  7. Kommt drauf an welche Schulterstütze 🤷🏻‍♂️
  8. Genau pech hat halt sein Bruder 😂😂😂
  9. Und das ist halt der Grund warum dir besser Posts zu aktuellen Sachen sparen solltest.
  10. Ich lese nur MItglied....also einfach Leihschein. Wenn ich jeden Hinz und Kunz der Mal ne Zeitlang ne Vereinswaffe "intensiver" nutzt, in die Vereins-WBK eintragen lasse, brauch ich da bald ne neue
  11. no
  12. Damit hat man ja Erfahrungen, im Kosovo mussten unsere Fahrzeuge dann stehen bleiben...während in Prizren fleissig die Mülldeponie abgefackelt wurde.....
  13. ne, nur ne Frage. Ist ja auch bei anderen Behörden oft so...für den einen ganz schlimm, der andere hat kein Problem
  14. Alle oder nur dich ?
  15. Und du denkst, das glaubt die Behörde? Offenmsichtlich zweifelt sie ja die Nutzung der EIGENEN Waffen an....
  16. darum gehts 👍
  17. Wenn DAS " daß dieser von seiner Behörde aufgefordert wurde, die Schießnachweise inkl. der Seriennummer der geschossenen Waffe zu liefern" passiert ist, hat er offensichtlich der BEHÖRDE Nachweise vorgelegt, oder ?
  18. Ja, dachte ich auch, aber seit ich die Vereinswaffen rausgebe, ist die Realität anders. Die gute .45ACP oder .357 Mag bleibt schön daheim, 10 Schuss kann man ja mit der Vereins .22er machen, billiger, muss nix putzen, etc.
  19. Erzähl ?
  20. versteh auch nicht warum man DEM immer WO als Plattform bieten muss...................
  21. Wenn sich das durchsetzt, ist es eher weniger Lustig....
  22. naja, aus Sicht der Behörde: # "Ist das dein MR223, oder das vom Karl? Die P210 ist deine oder die vom Ingo ?"
  23. und das hast im ersten Post mal weggelssen, um die Dramatik zu erhöhen? Faktisch, rein nach GESETZ ist die Behörde berechtigt( bzw. MUSS!) den Nachweis des Schiessens mit EIGENER Waffe zu fordern...und das geht nunmal praktisch nur mit der Seriennummer .
  24. Vermutlich zielt die Frage nach der Seriennummer auf DIESEN Passus im §14(4)WaffG: " mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe "
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