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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Fazit, der Fehler liegt offensichtlich nicht beim SB....aber das war ja zu erwarten. Erstmal gross tönen...und dann nix dahinter....
  2. Opa sagte immer, wer mit den Schmuddelkindern spielt, wird halt auch schmuddelig......
  3. und wen der beteiligten soll das treffen was herunter kommt?
  4. Moskau Inkasso? 🤔
  5. Ist ja logisch, oder?
  6. sicher nicht, gugg nochmal genau!
  7. und in der überschrift wieder ne kleinigkeit "Caacupe Paraguay" weggelassen um zu provuzieren.....so isser halt.
  8. 1.1 du sagst dem Händler das du die Waffe selber abholen willst...und dann weiter sehen...
  9. In BW steht: Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen gilt 2G+. da seh ich nix von alleine ist ok 🤷🏻‍♂️
  10. Wie das wenn 2G gilt?
  11. Dann viel Erfolg und dann natürlich auf die Spekulationen von Schwarzwälder berufen 👍🏻🤣🙈
  12. BW ist in A2. Da hat sich das mit Schülern schonmal erledigt ansonsten kann man natürlich viel konstruieren, passt halt nicht auf die Frage von Faust, aber theoretisch wäre möglich…..
  13. Da lehnt sich der Vorstand sehr weit raus, um es freundlich zu sagen ist klar der Zutritt zur Anlage geregelt, egal ob während der Trainingsszeiten etc. https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E-333123401/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten KP-KM/1_FAQ_Corona/Schaubilder/Regelungen Sport/Regelungen für den Sport ab 27. Dezember 2021.pdf
  14. Nun, kenne keinen Schützen der seine Termine nicht dokumentiert...das ist dann natürlich blöd
  15. Grundsätzlich muss man unterscheiden ob Stände "amtlich" geschlossen sind und daher kein Schiessen möglich oder nur kein Schiessen für Person XY möglich ist, durch Umstände, die der Schütze zu verantworten hat. Habe diese AUssage auch genau so schon von Behörden erhalten...
  16. Vermutlich
  17. Seh es doch als Comedy wenn der Forums AFD‘ler den TS verbessern will und das selber nicht in ordentlichem Deutsch schafft…. ist doch top!🤘🏻🤪🤪 Besser als TV
  18. ich wüsste nur von G3 Griffstücken
  19. Respekt 👍🏻
  20. CZM52

    Neues von Armatix

    Das war noch nie der große Run blockiert würde eh nur wenn garkeine andere Möglichkeit da war
  21. sagt wer?
  22. Beschusstechnisch ist es egal
  23. jo, MITBRINGEN darfer ja...SCHIESSEN halt nicht: Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz - BeschG) § 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände (1) Feuerwaffen, Böller und höchstbeanspruchte Teile, die nach § 3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen. Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann.
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