Zum Inhalt springen

CZM52

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    11.975
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von CZM52

  1. In BW steht: Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen gilt 2G+. da seh ich nix von alleine ist ok 🤷🏻‍♂️
  2. Wie das wenn 2G gilt?
  3. Dann viel Erfolg und dann natürlich auf die Spekulationen von Schwarzwälder berufen 👍🏻🤣🙈
  4. BW ist in A2. Da hat sich das mit Schülern schonmal erledigt ansonsten kann man natürlich viel konstruieren, passt halt nicht auf die Frage von Faust, aber theoretisch wäre möglich…..
  5. Da lehnt sich der Vorstand sehr weit raus, um es freundlich zu sagen ist klar der Zutritt zur Anlage geregelt, egal ob während der Trainingsszeiten etc. https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E-333123401/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten KP-KM/1_FAQ_Corona/Schaubilder/Regelungen Sport/Regelungen für den Sport ab 27. Dezember 2021.pdf
  6. Nun, kenne keinen Schützen der seine Termine nicht dokumentiert...das ist dann natürlich blöd
  7. Grundsätzlich muss man unterscheiden ob Stände "amtlich" geschlossen sind und daher kein Schiessen möglich oder nur kein Schiessen für Person XY möglich ist, durch Umstände, die der Schütze zu verantworten hat. Habe diese AUssage auch genau so schon von Behörden erhalten...
  8. Vermutlich
  9. Seh es doch als Comedy wenn der Forums AFD‘ler den TS verbessern will und das selber nicht in ordentlichem Deutsch schafft…. ist doch top!🤘🏻🤪🤪 Besser als TV
  10. ich wüsste nur von G3 Griffstücken
  11. Respekt 👍🏻
  12. CZM52

    Neues von Armatix

    Das war noch nie der große Run blockiert würde eh nur wenn garkeine andere Möglichkeit da war
  13. sagt wer?
  14. Beschusstechnisch ist es egal
  15. jo, MITBRINGEN darfer ja...SCHIESSEN halt nicht: Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz - BeschG) § 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände (1) Feuerwaffen, Böller und höchstbeanspruchte Teile, die nach § 3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen. Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann.
  16. Aha....dann ist ja gut. Gesetz...egal...
  17. Das kann, im Ausland montiert, das Problem des Sear Cut beseitigen.....aber nicht die anderen.
  18. DU denkst das ein BA eine VERBOTENE WAFFE einfach zurück gibt?😁 ja, wenn du meinst.... ich kenne X FÄlle wo genau das von mir beschriebene passiert ist. Die Waffe wird zur rechtlichen Einstufung der zuständigen Behörde vorgelegt. Und das Ergebnis ist auch klar, da bereits BEIDE genannten Waffen vom BKA geprüft wurden.... und rate mal, daher z.b. NICHT auf dem deutschen Markt sind.....
  19. Naja, die meisten BA erkennen was in DE legal ist,… ne Stunde wird’s dann eher nicht innerhalb der Stunde sagt dir das BA Ggf. das deine Waffe nach Wiesbaden reisen wird.,,
  20. Aso, na dann ist ja gut
  21. Nicht zulässig
  22. Der Mahnbescheid von Gericht gilt 30 Jahre. Den kann man dann entweder abheften und warten oder das Spiel bis zum gerichtlichen Haftbefehl treiben...auch bei Kleinstsummen. Machen wir z.b. aus Prinzip.... der Betrag um den es geht wird da schnell von den Kosten überholt, aber wenn da mal in den nächsten Jahren was zu holen ist, bekommst du das alles wieder.
  23. würd das jetzt eher anders einstufen.....
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.