Wir hatten im Verein letztens das Thema ob bei nach altem Waffg. umgebaute ehemalige als Kriegswaffen geltende Gewehre mittlerweile einen Mündungsfeuerdämpfer besitzen dürfen. Man bekommt hierbei von div. Leuten unterschiedliche Aussagen. Z.B das müsse das BKA entscheiden bzw. prüfen.
Beispiele solcher demilitarisierter Waffen waren: SVD Dragunov, AK47, Springfield M-14, Sig SG550,.......usw. Eine Änderung an so einer gestutzten Waffe kann "so ist meine Meinung" ja die Kriegswaffeneigenschaft wieder aufleben lassen.
Uns ging es auch speziell um den Mündungsfeuerdämpfer welcher ja früher entfernt oder zumindest zugeschweisst/Verkleidet wurde. Der optische Anschein ist ja nun mittlerweile egal aber trotzdem ist Vorsicht geboten.
Darf an so einer Waffe ein Originaler MFD (auch ohne Bayonetthalterung) oder zumindest ein fremder ziviler MFD montiert werden ohne den Besitzer dabei gesetzlich in Bedrängnis zu bringen?
Über klare und fachkundige Aussagen sind wir dankbar.