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Ro_f79

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  1. Ersteres "sollte". Der Begriff des Sachverständigen ist tatsächlich nicht geschützt, wie rwlturtle schon angemerkt hat. Was die öffentliche Bestellung angeht, so finde ich das gut - auch wenn dadurch die Zahl derer, die man für Expertisen hinzuziehen kann, eher klein ausfällt.
  2. Als legaler Waffenbesitzer ist man zumindest schon mal sachkundig (... also zumindest sollte man es sein). Den Sachverstand gibt dann scheinbar die mehrjährige Erfahrung. Das ist schon recht interessant, wenn auch reichlich undeffiniert. Dann müsste es ja tatsächlich von "Sachverständigen" mit gekauften Sachverständiger-Siegeln nur so wimmeln - tut es aber irgendwie nicht. Spätestens wenn es in Richtung verwertbare Beschussgutachten geht, ist die Party vorbei... Die IHK-Bestellug scheint dabei der einzige Weg zu gerichtlich verwertbaren Gutachten zu sein. Liest man dann die oben erwähnten IHK-Vorgaben, dann stellt man fest, dass dann dieses Gremium darüber entscheidet, ob eine Bestellung/Vereidigung durchgeführt wird oder nicht. Ich frage mich, wie das entsprechende Prüfverfahren, dass @Kreppel erwähnt abläuft: sitzen dann zwei Maschinenbauingenieure, drei Buchprüfer und zwei Marketingfachleute und entscheiden darüber, ob man über über herausragende Fachkompetenz im Bereich Waffen verfügt? Nicht böse gemeint, aber ja.. 😅
  3. Servus, auf dem Stand ploppte jüngst die Frage auf, wie man zu einem Sachverständigen/Gutachter für Schusswaffen wird. Die Zahl derer, die tatsächlich auch Beschussgutachten und gerichtliche Gutachten erstellen dürfen/können, ist ja je nach Bundesland teilweise übersichtlich. Eine Anfrage bei der hiesigen Ordnungsbehörde blieb ohne Erfolg. Merci & Grüße
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