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noisehammer

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  1. also ich habe jetzt die Bestellung in meiner alten Outlook PST Datei gefunden. Es ist zwar nur als Email Form , aber als Nachweis sollte es hoffentlich reichen. Ich kann es ja auch ausdrucken. Dort steht Bestellnummer, Datum, meine (alte) Adresse, Preis und Artikelbeschreibung. Kann mir daher nicht vorstellen, dass es trotzdem Stress geben könnte, falls Kontrolle kommt. Die Rechnungen meiner beiden Revolver habe ich witzigerweise in Papierform im Ordner gefunden. Komisch, dass die Tresor-Rechnung nicht dabei lag.
  2. Seit 2013, nicht 2003. Aber ich vermute Du hast recht. Ich kann mich leider nur noch schwammig erinnern. Aber ich glaube da war was, dass ich den Tresor per Rechnung nachweisen musste... Es war halt noch eine andere Behörde. Ich bin ja zwischenzeitlich umgezogen. Gleiches Bundesland, aber anderer Landkreis. Aber ich denke die können ja die Daten untereinander austauschen...
  3. Ok das deckt sich ja mit der Aussage von Andreas181 weiter oben. In meinem Fall sind es zwei Revolver, also zwei Kurzwaffen. D.h. ich hätte es auch schon in 2013 gar nicht zwingend verankern müssen. Gut ich tat es seinerzeit trotzdem. In meiner jetzigen Wohnung tue ich mir es etwas schwer eine geeignete Stelle zum verankern zu finden, weil mein Leitungsdetektor von Bosch (GMS 120) ständig piepst wenn ich die Wand abprüfe. Ich will halt keine Stromleitung oder Heizungsrohr anbohren.
  4. Ja mein erster WBK Eintrag ist von 2013. Ist auch mein einziger Tresor seither. Habe zwei Revolver. Die Munition ist separat in einem Spint mit Schwenkriegelschloss. Ich schau mal ob ich meine alten Emails noch finde. Ich hatte den Tresor damals online bestellt. Falls ich die Rechnung nicht finde, würdet ihr dann einen neuen Tresor kaufen? Ich mein, die Behörde kann ja nicht verlangen, dass jemand 10 oder 20 Jahre seine Rechnungen aufbewahrt, für den Fall, dass sich irgendwann mal die Norm ändert, oder?
  5. Hallo zusammen, ich habe noch einen älteren Tresor von Burgwächter der Stufe B mit elektronischem Zahlenschloss. Gekauft hatte ich es in 2013. So ein kleiner Würfel, wiegt um die 45kg. Nun zur Frage: Seit 2017 gibt es laut WaffG keine gesetzliche Verankerungspflicht mehr. Gleichzeitig sind aber auch die Normen für die Sicherheitsstufen geändert worden. Also die alte Einteilung in Stufe A und B gibt es ja nicht mehr. Meine Frage wäre jetzt, ob bei einem alten Tresor mit Stufe B, den man vor 2017 erworben hat, die Verankerungspflicht dann trotzdem weiter vorgeschrieben ist? Oder mit anderen Worten: Ob in meinem Fall dann das alte WaffG zur Anwendung kommt, weil man ja noch einen alten Schrank hat nach alter Norm ? Benutzen darf ich ja den Tresor aufgrund des Bestandschutzes trotzdem weiterhin. Wenn wir schon beim Thema sind: Muss ich eigentlich per Rechnung nachweisen können, dass ich den Tresor vor 2017 gekauft habe? Falls die Behörde mich kontrollieren kommt, muss ich denen dann die Rechnung vom Tresor zeigen? Problem: Ich finde im Moment die alte Rechnung von 2013 nicht mehr. Grüße
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