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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Nö, da das mit ner grünen mit Voreintrag mal unklar ist was das Bedürfnis ist.
  2. Der Händler hatte da max. ein Problem wenn er dumm labert und keine Ahnung hat...RECHTLICH kann ihm da keiner was
  3. Und da die USA halt nicht dem deutschen Reecht unterliegen, ist der Beitrag sinnfrei.........
  4. Was kein Problem ist wie ja auch eindeutig belegt wurde
  5. Aber nen Kommentar abgeben….. alles klar 👍🏻
  6. Lesen und verstehen um was es da geht, dann nochmal überlegen bezüglich „guten Morgen“…
  7. CZM52

    Opas Gartenflinte

    Doch, frag bei Walther an
  8. was dann dein problem ?
  9. Wo genau ? Und selbst wenn es so wäre ( nochmal, soll WO stehen?) dann interessiert bei der Roten dein Deckblatt und ggf. die Ergänzungen/Erweiterungen/einschränkungen der Behörde, was juckt mich dein Bestand ?
  10. Das ist ja deine Baustelle wem du wie welche Daten gibst.....
  11. Datenschutz halt....
  12. Person und Gültigkeit der EWB....nicht UMFANG der EWB
  13. und selbst wenn, fällt es erst beim SB auf
  14. Da gilt es , FACHanwalt beauftragen. Nicht den Anwalt der dem Onkel Hans seine Scheidung hgemacht hat, sondern nen FACHanwalt Das wird nicht günstig......
  15. 👍🏻
  16. News bei beteiligten?
  17. Gab mal nen Bericht, auf der Waffenbörse in Stuttgart den Deko-Teilesatz der UZI gekauft und dann in der CH Lauf und Verschluss....ist aber schon lange her.
  18. Um mich quasi selbst zu zitieren….. …“das Bild wird immer klarer“….
  19. steht da bei mir... C.15.1 Waffe Zugelassen sind alle serienmäßig hergestellten halbautomatischen Pistolen, ......
  20. Natürlich, alle doof ausser dir.... da der TS ja auch Bestätigt hat das der Besitzer das Ding GENAU FÜR DEN GENANNTEN ZWECK hat....ist der vermutlich auch Doof....
  21. Glaub was du willst, ich kenne einige davon.
  22. oder irgendein andere, gekürzte Ex-KK-Büchse wie sie zu dutzenden als Kurzwaffe bei Fallenjägern unterwegs ist....
  23. Eigentlich ganz einfach und klar geregelt und nachzulesen im...."Überaschung, Überaschung", im Waffengesetz! Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt, 2. das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens a) einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder b) 18 Mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat, und 3. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
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