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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Wie immer halt…. Nach dem lauten Spendensammeln folgt die Stille….
  2. Gab es in dem gelöschten Thread ne Info ob Leihwaffe oder eigene?
  3. Und das heute nach Sep.2020? da würd ich Frankonia mal nach der Berechtigung fragen… wenn vor Sep.2020, dann natürlich doof
  4. Jo…. doof halt das: https://en.m.wikipedia.org/wiki/Smith_%26_Wesson_Model_645
  5. CZM52

    NWR Nummer

    ja, klar geht es. Meine Zuständige BEhörde schreibt auf jede WBK die sie in die Finger kommt seit Jahren die ID´s. Andere nicht... Andere sagen das der Waffenbesitzer "im Normalfall" die ID´s nicht benötigt und gibt sie nur auf Anfrage raus. Die nächste schickt jedem sein Stammdatenbaltt Die andere Behörde gibt aufgrund Datenschutz nur per Brief raus, andere sagen dir deine ID am Telefon..... alles selbst erlebt! und DAS ist bestimmt nicht alles....
  6. CZM52

    NWR Nummer

    Und bei über 500 Waffenbehörden in DE machen das GANZ sicher alle GENAU SO!
  7. CZM52

    NWR Nummer

    Nein, ausser sie wurde "vergessen" zu melden, ob nun von Behörde oder Händler sei dahingestellt. Viele Leute glauben aber Ihre Waffen haben keine W-ID, weil SIE keine haben. Oft hilft die Anfrage bei der Behörde
  8. CZM52

    NWR Nummer

    In der Regel gilt als "Fertigstellung" der erfolgte Beschuss. Vorab machts auch keinen Sinn, wenn der Beschuss nicht passt ist ja auch doof
  9. CZM52

    NWR Nummer

    Wann der Hersteller/Importeur das macht unterscheidet sich
  10. CZM52

    NWR Nummer

    Datum ist die Anmeldung der Waffe im NWR
  11. Die Prüfung bei HK hat ja top geklappt 🤣🤘🏻
  12. also in ULM standen immer Haufen Blaser zum Beschuss Fänd ich jetzt komisch wenn die Parallel fahren
  13. CZM52

    Verschlussabstand .308

    Wo wurden die den bereits vorher beschossen wenn hier "noch einmal"?
  14. SP5K .............und da ist Lauf und Verschluss über 30cm? Eher nicht also auch mit nem 5 Meter langen Hinterschaft KURZWAFFE
  15. wobei Niedermeier auch Versionen mit Orginal Lauf etc. gebaut hat...
  16. Die Feststellungsbescheide gem. WaffG bescheiden ob Kriegswaffe bzw. nicht (in Zusammenarbeit mit BMWI) und ob verboten oder nicht. DAS ist da der Schwerpunkt, oba sportlich zugelassen oder nicht, das ist im Feststellungsbescheid ne Randerscheinung! Steht aber eigentlich in jedem Bescheid zum lesen, selbst die online im Bundesanzeiger veröffentlichten Kurzversionen erhalten diese Info! in den Einstufungen nach §6 AWaffV gehts nur um „ vom verbot erfasst oder nicht“ bezüglich Sport, aber das sind eben keine Bescheide sondern Einstufungen die nix über die Technik der Waffe sagen! muss man klar unterscheiden !
  17. Wie so oft halt 🤣😂
  18. Spannend ja, aber du hast Recht. Mein Fehler Ob dieser "puffer" Absicht war oder mal geändert wird, mal sehen.
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